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Verurteilung von Rolf F.


Guest Pferdestehler

  

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imageschaden ist schon da, der wäre aber noch schlimmer, wenn ein abteilungsleiter verurteilt worden wäre. deshalb: rolfi, du wirst geopfert und wir geben dir EUR xxx, s wird scho bewährung werden! rausschmeiße müsse mer disch aba do!

 

und wannst bewährung kriagst, hast auch dei pappe widder und kannscht als freier mitabbeiter teschtfahn

 

-->> keine bewährung, schöne scheiße, heulen und zähneklappern bein deimmler vor der revision!

 

 

ketzer

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Am meisten fetzt Multa, aus welchen Musspott kommt der denn? Rechts war nicht frei, da waren 2 Zeugen mit 225km/h und 200km/h, das haben sie selbst gesagt! Und Drängeln kann man nur mit ca. der gleichen Geschwindigkeit, wie sein Vorgänger. Wenn man bereits gedrängelt hat, dann verreißt man nicht irgendwann das Steuer, dann ist das nicht plötzlich und wenn man das Steuer vereißt, dann überschlägt man sich noch auf der Autobahn und fährt nicht gerade in den Wald. Und wenn Turbo-Rolf meine Variante auf den Tisch gelegt hätte, dann hätte die Rechtsprechung ein Problem! Denn dann hätten sie die Sache auf Richtigkeit prüfen müssen! So geht das jedenfalls nicht!

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@landy

 

dem deimmler kann aber der höhere imageschaden sehr viel wert sein. lieber den turbo-test-heizer-drängel-ich-fahr-bei-dem-nicht-mehr-mit-rolf opfern, als einen *hrgs* sauber-integeren-null-punkte-vorbildfunktions-abteilungsleiter abschießen. wenn nämlich der AL, dann deimmler interne prüfung des gesamten testheizerkommandos, wenn nur der rolfi dann ists ein leider völlig verwirrter einzelner,

der zu (verbogen)recht 18 sitzt und den wir von deimmler nausgschmisse hett weiler jo neta mehr neipasse däät in de sauberschde konzern wattsoeffer!

 

 

ketzer

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Guest Chris11

Verschwörungtheorie ist immer gut. Was mich etwas wundert ist, das DC nicht schon sehr früh in die Offensive gegangen ist.

Die beiden Testwagen waren verkabelt. Mich würde es wundern, wenn die 600 BAB Kilometer fahren, ohne die Daten für ASR, ESP... auszuwerten. Anhand derer dürfte es ganz eindeutig nachzuvollziehen sein, Wann Wer Wo gewesen ist. Die BAB Kurven, Auffahrten und die Korrelation der "Rütteldaten" der gefahrenen Strecke waren wahrscheinlich mal da. Die STA war spät dran und die Abteilung hatte alle Zeit der Welt, diese Daten unter den tepich zu kehrern.

 

MFG

Christian

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Das Umfrageergebnis ist ja mittlerweile ziemlich eindeutig...

 

Auch alle Juristen, mit denen ich bisher gesprochen habe, sehen das so: ein haarsträubendes Urteil. Zitat des RA bei dem ich gerade arbeite, seine These:

"Die Richterin war wohl zuvor in Mutterschaftsurlaub - drei Jahre kein Jura und dann der brodelnden, Bild-gebildeten Volksseele zuliebe ohne ausreichende Beweise ein Exempel statuieren. Klar, im rechten Arm das Baby schaukeln und links die NJW halten..."

 

Hoffentlich hat das Rechtsmittel erfolg. Einem Mann das Leben zu ruinieren, wenn die eigene Schuld völlig ungeklärt ist und darüber hinaus eine u.U. erhebliche Mitschuld der (mal praxisnah betrachtet: völlig überforderten) Verunglückten so auf der Hand liegt, ist rechtsstaatlich sehr bedenklich.

 

Bevor man über mich als kalten, gefühllosen sich-solidarisierenden Raser herfeällt: Natürlich ist das schlimm, große Trauer um die Verunglückten - aber in einen Rechtsstaat kann man zumindest von einer Richterin erwarten, dass sie sich von solchen Überlegungen, Mitgefühl und Vorurteilen nicht leiten lässt.

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Hallo, bin seit längerem mal wieder hier und möchte auch noch was dazu sagen:

 

Die Fakten, die ich aus Radio und TV entnommen habe, waren unter anderem:

Täterschaft = Es war ein dunkler Mercedes (Fahrer hat kein Zeuge erkannt wegen der hohen Geschw.), er konnte innerhalb von 30 Minuten die Unfallstelle erreichen, da die Abfahrzeit dokumentiert war. Wer am Steuer gesessen hat, wurde damit wohl kaum geklärt.

 

Man muss außerdem nochmal betonen, dass die Geschwindigkeit, die Rolf gefahren ist, LEGAL war, auch wenn es einigen nicht passt, aber in D dürfte man nach den noch gültigen Gesetzen auch 500 km/h fahren, wenn man innerhalb der Sichtweite anhalten könnte.

 

Eine Situation, die sich außerdem täglich abspielt, ist folgende: Jemand überholt einen LKW, ich nähere mich diesem Fahrzeug und hoffe darauf, dass dieser nach einem gewissen Sicherheitsabstand wieder rüberfährt. Dies geschieht aber NICHT, d.h. entweder trete ich jetzt krass auf die Bremse oder unterschreite geringfügig den Sicherheitsabstand, damit der Kollege wieder "aufwacht". Aber Schlafwandelnde darf man ja auch unter keinen Umständen aufwecken.

 

Außerdem: Es gibt eine Prüfungsfrage im Fahrschulbogen, die sinngemäß lautet: Was machen Sie, wenn einer von hinten dicht auffährt? Sinngemäße richtige Antwort: Fahrt normal fortsetzen und bei nächster Gelegenheit wieder rechts rüber fahren.

 

Zum Thema Erschrecken: Bin ich auch schuld, wenn ich wegen eines Anlasses hupe, und jemand ganz anderes erschrickt sich deswegen und fährt gegen einen Baum? Oder ein Polizeiwagen schaltet die Sirene an einer Kreuzung ein und ein anderer erschrickt sich und fährt gegen den Ampelmasten, ist dann der Polizist mitschuld?

 

Erschreckend finde ich auch, wenn ich mal ausnahmsweise einmal im Jahr mit dem Trabi auf der Autobahn unterwegs bin. Es ist spät abends, ich fahre 80, ein anderer nähert sich von hinten und fährt fortan 20km hinter mir her, obwohl die linke Spur in beide Blickrichtungen bis zum Horizont leer ist. Da fühle ICH mich bedroht, wenn jemand nicht überholt. Es gibt echt Leute, die trauen sich noch nicht einmal zu überholen. Ich verstehe das nicht. Es passiert mir sogar, dass ich mit 80 auf ein Auto vor mir auflaufe, das mit 70 über die Autobahn fährt. :( Soll man diesen Leuten wirklich den Führerschein geben, wenn ihr Auto 250 schaffen würde und Richtgeschwindigkeit 130 ist ???

 

P.S.: Ich hoffe auf eine gerechtere Verhandlung in der Berufung, vielleicht mal wegen der Medienhetze unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

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Zum Thema Erschrecken: Bin ich auch schuld, wenn ich wegen eines Anlasses hupe, und jemand ganz anderes erschrickt sich deswegen und fährt gegen einen Baum? Oder ein Polizeiwagen schaltet die Sirene an einer Kreuzung ein und ein anderer erschrickt sich und fährt gegen den Ampelmasten, ist dann der Polizist mitschuld?

 

diesen aspekt habe ich an anderer stelle auch schon eingebracht.

was ist, wenn ich mich wegen eines dränglers auf der autobahn erschrecke und ziehe voll in die leitplanke? kriege ich dann ein neues auto?

fragen über fragen!

auf der einen seite heißt es, man solle sich nicht so haben, wenn es mal in der dämmerung blitzt. auf der anderen seite sieht man ein, dass man sich im straßenverkehr erschrecken darf. es gibt also dinge, vor denen man sich erschrecken darf und dinge vor denen man sich nicht erschrecken darf.

würde es vielleicht möglich sein, diese dinge mal für den geimeinhin schlafenden verkehrsteilnehmer in einer tabelle darzustellen? so ungefähr:

 

praxiskommentar stvo:

 

dinge, vor denen man sich erschreckt und einen unfall baut...

 

recht kriegen | im unrecht sein

--------------------------------------------------------------------------------------------

 

drängler auf der autobahn | plötzlich ankommendes sondersignal

huper an der kreuzung | blitzer an der kreuzung

. .

. .

. .

 

mehr fällt mir erstens nicht ein und zweitens greife ich auch ungern der phantasie von richtern in bezug auf präzedenzurteile vor!

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Guest Pferdestehler

@t_cramer

 

guter Punkt!

auf der einen seite heißt es, man solle sich nicht so haben, wenn es mal in der dämmerung blitzt. auf der anderen seite sieht man ein, dass man sich im straßenverkehr erschrecken darf. es gibt also dinge, vor denen man sich erschrecken darf und dinge vor denen man sich nicht erschrecken darf.
*Applaus*
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Guest Mr_Biggun

^

So ist es. Juristisch ist es schlicht ein Problem der Rechtswidrigkeit. Während der zu dicht auffahrende VT (den Begriff 'Raser' vermeide ich mal bewußt, weil das wieder so ein inhaltsleerer, unendlich subjektiv interpretierbarer Schubladenbegriff ist) rechtswidrig eine Gefahr schafft, handelt der Hupende oder der Blitzer nicht rechtswidrig. (Imho fragwürdige) nächtliche Blitzaktionen sind nicht verboten; Hupen bei Teilnahme am Straßenverkehr auch nicht (<- stellt Euch mal Großstädte ohne Hupkonzerte vor....wat ne Einöde :cop01: .....anders im Einzelfall : ein Typ steht an einem eiskalten Tag im Winter vor dem Hafenbecken und ich hupe, damit er vor Schreck ins Wasser fällt und ertrinkt....mal als Lehrbuchbeispiel ;) ).

 

Btr. Karlsruher Urteil kenne ich die Indizien und die gesamte Urteilsbegründung nicht. In der Presse stand ziemlich viel widersprüchliches Zeugs. Allerdings finde ich das Strafmaß für einen Indizienprozeß ziemlich (zumindest nach dem, was an Indizien in der Presse stand) happig.

 

Es kann mir auch keiner sagen, dass die Medienhatz da keine Rolle gespielt hat (leider wie so oft : die Meute hat ihren Täter gefunden, er wird mit dem schmucken Schubladen-Spitznamen 'Turbo-Rolf' belegt und alles schreit : 'Hängt ihn auf !!'). Wenn das Gericht bei der Urteilsverkündung selbst ausführt, es habe nicht dem Druck der Öffentlichkeit nachgegeben und kein Exempel statuieren wollen, klingt das imho ein Stück weit verräterisch. Wozu einen Vorwurf vorsorglich zurückweisen, der sich aufgrund der Beweis- und Indizienlast widerlegen läßt ? Zweifel an der Richtigkeit des Urteils müssen durch dessen Begründung ausgeräumt werden, nicht durch die Behauptung, der (noch nicht erhobene) Vorwurf sei unwahr. Aber lassen wir die Kaffeesatzleserei. Ich denke, im Berufungsprozeß läuft es anders (gerade im Hinblick auf das Strafmaß).

 

So long :(

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Guest hornetfahrer

Zum Thema Erschrecken: Bin ich auch schuld, wenn ich wegen eines Anlasses hupe, und jemand ganz anderes erschrickt sich deswegen und fährt gegen einen Baum? Oder ein Polizeiwagen schaltet die Sirene an einer Kreuzung ein und ein anderer erschrickt sich und fährt gegen den Ampelmasten, ist dann der Polizist mitschuld?

 

 

die kirche sollte man aber schon im dorf lassen:)

es macht ja wohl einen krassen unterschied,ob der "störfaktor" ein alltägliches akkustisches signal

oder ein von hinten mit mächtig überschuss andonnerndes kfz is.

das eine "signal" erzeugt vielleicht einen SCHRECK,aber der wagen erzeugt einen REFLEX.beispiel:

ich stehe vor jemanden und schreie ihn unerwartet an=er ERSCHRICKT.

täusche ich aber eine ohrfeige an,geht er sofort in deckung=er hat einen REFLEX.

der unterschied sollte auch dem letzten hinterwäldler geläufig sein....

 

ich denke aufgrund der "fakten" ,die vorliegen,dass es sich bei der dame um einen reflex gehandelt hat,

und wer will ihr jetzt die schuld dafür geben?wenn jemand erschrickt und das steuer verreisst=unfähigkeit,

aber für einen reflex kann niemand was.

im übrigen,auch wenn es etwas weiter hergeholt is,is eine tat,die aufgrund eines reflexes(affekt) gemacht wird,net strafbar.so is es auch durchaus legal,jemanden zurückzuschlagen,wenn er geschlagen hat,wenn es nur schnell passiert(ich glaube 3 sec.)

 

gruss,

ein hornetfahrer

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Tja, t_cramer, da hast Du wirklich recht, mit Deinem Einwand bzgl. Erschrecken. Aber, ich waere ja nicht ich, wenn ich dazu nicht auch noch etwas vorbringen koennte:

Ist es nicht ein Unterschied, ob ich erschrecke, weil da jemand hupt, ich geblitzt werde, mein Hund auf der Rueckbank bellt oder sonstigen Einfluessen, oder ob ich erschrecke, weil ploetzlich im Spiegel jemand mit hoechster Geschwindigkeit auf meinen Wagen zurauscht und ich den Eindruck gewinnen muss, er wird auch durch meinen Wagen durchrauschen, wenn ich mich nicht vom Acker mache?

Die Folgen koennen, rein theoretisch, immer die gleichen sein: Ich erschrecke, verreisse das Lenkrad und lande abseits der Strasse. Die Frage ist jetzt, wie ist die Ursache des Erschreckens zu werten, wie und wann kann da wer zur Verantwortung gezogen werden, oder aber braucht da in jedem Falle gar niemand zur Verantwortung gezogen werden?

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@ hornet

das mit dem reflex ist ein guter einwand, doch unvollständig ausgeführt.

jede sich plötzlich ändernde oder unerwartete umstände rufen im menschen bestimmte reflexe wach.

wenn du jemanden anschreist, ist sein zucken auch ein reflex. flucht würde sich anschließen. da der mensch aber innerhalb von 10tel sekunden feststellt, dass es keine gefahr gibt, rennt er nicht weg.

 

@ harryb

du magst wohl rechthaben mit dem, was du sagst.

aber, aber...im straßenverkehr muss der verkehrsteilnehmer mit allem rechnen.

leider bevölkern immer noch zuviele artgenossen arglos die linke spur, ohne in den rückspiegel zu schauen.

möglicherweise fuhr rolf 250. damit legt er in 3 sekunden etwa 250 m zurück. es ist nicht zuviel verlangt, wenn ich alle drei sekunden in den rückspiegel schaue, gerade wenn ich mit 150!!! auf der linken!!! spur unterwegs bin. sehe ich also da hinten zwei scheinwerfer blinken oder liegt das überschaubare teilstück sogar mitten in einer kurve, verkürze ich den glotzabstand auf eine sekunde, denn ich möchte ja wissen, mit wem ich es zu habe. das ist ein reflex bei mir, der wahrscheinlich meine urahnen schon davor bewahrt hat, vom mammut zertrampelt zu werden.

 

zum "der kraftfahrer muss mit allem rechnen":

für die kommune beispielsweise ist klar, dass ein fahrer, der ein schlagloch übersieht und sich ein rad kaputtfährt, besser hätte aufpassen müssen. richter sehen das genauso. also gibt es nix geld!

 

rolf ist ja nun aber kein schlagloch. er hätte ebenso die geschwindigkeit verringern und abstand halten müssen. möglicherweise wäre die frau dann nach 10-15 min. wieder rübergefahren. (wir kennen das ja schon). also trifft rolf eine mitschuld. das urteil sieht jedoch so aus, als ob rolf alle schuld allein tragen müsse.

selbst wenn mir bei 50 in der 30er zone ein kind vors auto läuft, kriege ich als ersttäter noch bewährung, obwohl je nach alter des kindes schuldunfähigkeit besteht.

 

im fall rolf sieht es aber so aus, als müsste ein exempel statuiert werden. es ist klar, dass man den kadaver der frau nicht aus dem grab zerren, ihm hübsche kleider verpassen und nebst kind mit auf die anklagebank setzen kann. aber muss im falle der zwangsläufigen nichtanwesenheit eines mitschuldig unfallbeteiligten die schuld einer allein tragen?

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Guest hornetfahrer

[QUOT

das mit dem reflex ist ein guter einwand, doch unvollständig ausgeführt.

jede sich plötzlich ändernde oder unerwartete umstände rufen im menschen bestimmte reflexe wach.

wenn du jemanden anschreist, ist sein zucken auch ein reflex.4E]

 

aber wir wissen schon beide,was in welchem fall in etwa welche wirkung hat,oder?hier von "unerwarteten

umständen" zu sprechen wäre ja etwas tiefgestapelt.es kommt ja auch immer auf die verhältnismässigkeit an.

hat man die frau eigentlich untersucht?es müsste doch sicher ein haufen adrenalin in ihrem blut gewesen sein?

 

gruss,

ein hornetfahrer

 

 

*lieber rechts vorbei als mitten drauf:)*

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du magst wohl rechthaben mit dem, was du sagst.
Dass ich das noch mal erleben darf, dass jemand solches in diesem Forum zu mir sagt... :lol::kotz:

 

möglicherweise fuhr rolf 250. damit legt er in 3 sekunden etwa 250 m zurück. es ist nicht zuviel verlangt, wenn ich alle drei sekunden in den rückspiegel schaue, gerade wenn ich mit 150!!! auf der linken!!! spur unterwegs bin.

Das ist mit Sicherheit richtig so, offensichtlich hat die Frau im KIA das auch nicht getan.

 

das ist ein reflex bei mir, der wahrscheinlich meine urahnen schon davor bewahrt hat, vom mammut zertrampelt zu werden.
Nun Deine Reflexe werden Deine Urahnen mit Sicherheit vor nix bewahrt haben. :D Deine Urahnen brauchten sich - in Ermangelung eines Rueckspiegels - aber auch nicht alle drei Sekunden umdrehen, um nicht vom heranrasenden Mammut zertrampelt zu werden, denn dieses kuendigte sich nicht durch Lichtzeichen, sondern durch Erschuetterungen an. ;) Ergo sagte Deinen Urahnen schon der Selbsterhaltungstrieb: Im Falle von Erschuetterungen - beiseite springen! Der Vorteil den Deine Urahnen gegenueber der KIA-Fahrerin hatten: Erschuetterungen muss man spueren (da fuehrt eigentlich kein Weg dran vorbei), Lichtzeichen kann man uebersehen - vor allem, wenn man nicht hinschaut. ;)

 

also trifft rolf eine mitschuld. das urteil sieht jedoch so aus, als ob rolf alle schuld allein tragen müsse.

Ich glaube nicht, dass das Urteil von einer Alleinschuld Rolf's ausgeht, anderenfalls waere da mit Sicherheit mehr heraus gekommen, als "nur" 18 Monate - bei zwei Toten, wovon eine ein Kind ist. Ich habe die Begruendung bisher nicht gelesen, bin aber anhand des Strafmasses davon ueberzeugt, dass die Richterin der KIA Fahrerin einen nicht unerheblichen Anteil der Schuld zugesprochen hat.

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Guest Chris11
Lichtzeichen kann man uebersehen - vor allem, wenn man nicht hinschaut.

Hallo HarryB,

 

hier irrst Du leider bzw. zum Glück für unsere Vorfahren. Der Informationsverabreitungsprozess der Auge-Gehirnkombination beschränkt sich nicht auf das kleine Fenster von nur wenigen Grad Ausdehnung, das man bewusst sieht (z.B. den Fernseher). Das Auge könnte dann viel einfacher aufgebaut sein. Im peripheren Bereich sind jede Menge Sehzellen, die deutlich empfindlicher sind und zum Teil nur schwarz weiß sehen. Deren Informationen werden ständig im Hintergrund verarbeitet und wenn was alarmierendes auftaucht (z.B. anspringende Raubkatze von der Seite) wird die Aufmerksamkeit sofort dorthin gelenkt. Schaust du dir die Platzierung des Innenspiegels mal an, so ist er genau in diesem peripheren Bereich der Augen platziert. Dieser Bereich ist für Bewegung deutlich empfindlicher. Kannst du auch am Frühstückstisch selbst testen. Fixiere deine Augen nach vorne und teste, ab wann Du Handbewgungen im peripheren Bereich wahrnimmst. Kommt von hinten was Schnelles und Beleuchtetes an, so wird die Aufmerksamkeit dorthin gelenkt. Es bedarf schon einer grossen Ablenkung, sowas nicht mitzubekommen.

 

Mit freundlichem Gruß an den Autolosen von

Christian

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Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Erlaeuterung der Funktionsweise des Auges und der Verarbeitung der informellen Reize, lieber Christian. Das meine ich ernst und durchaus nicht ironisch.

Habe es am Fruehstueckstisch ausgetestet, leider kam nix Schnelles und Beleuchtetes von hinten an, insofern sind Deine Ausfuehrungen fuer diesen Bereich fuer mich nicht nachvollziehbar. :kotz:

Fuer den Bereich der Reuckspiegel im Auto hast Du natuerlich voellig recht, normalerweise sieht man es, auch wenn man nicht direkt in den Rueckspiegel schaut, wenn da hinten jemand blinkt und leuchtet. Nun aber sagst Du es selbst:

Es bedarf schon einer grossen Ablenkung, sowas nicht mitzubekommen.

Vielleicht hatte der Herr Rolf F. nur ein, zweimal aus groesserer Entfernung geleuchtet und geblinkt, und genau zu diesem Zeitpunkt war die junge Mutter abgelenkt. Spricht nicht fuer sie, kann aber passieren, wenn sie mit Kind im Auto ist.

 

Uebrigens, mein Vorschlag: Man sollte die Diskussion um ein und denselben Fall vielleicht auch nur in einem Thread fort fuehren und nicht auf zwei verschiedenen Schauplaetzen. Daher sollte man vielleicht einen Thread schliessen.

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