Jump to content

2 Fahrzeuge auf Foto, aber wohl nix zu machen?


Recommended Posts

Hallo in die Runde, 

nach Durchlesen einiger anderen Topics zu dem gleichen Thema ist wohl hier auch alles richtig gelaufen und zahlen? 

Gerade am Beschleunigen weil ich den 25er Roller endlich mal überholen konnte.  Leider ganz schlechter Moment.

 

-Messausschnitt nur in einem Fahrzeug

-Messausschnitt Kennzeichen und Rad passt auch

"Trafficstar S350, Jenoptic Robot" wenn ich das richtig lese

VG

 

 

b2.JPG

Link to post
Share on other sites

Die Kassen unseres Sozialstaates sind vollkommen leer, da wird jede Gelegenheit genutzt, das Minus ein wenig zu korrigieren.

M3 könnte hier was zum sogenannten Messmurks beitragen. Wenn ich den Bericht richtig gelesen habe, wären hier die Rohdaten der Messung von Vorteil

Link to post
Share on other sites

Sicherlich der Grund warum hier Kaff XY den vermutlich drölften Abzockhänger auf dieser breiten Straße stehen hat.

Dennoch würde ich nicht unterstellen dass selbiger im Jahr 2024 nicht zwischen mehreren Fahrzeugen unterscheiden kann, die Aussage "kein zweites Fahrzeug auf dem Bild" ist doch ein klassischer 90er.

Restproblem wäre nur ein weiteres im Rahmen, was wohl mehrheitlich unter den Tisch gekehrt wird und erst bei Akteneinsicht auffällt: https://www.zimmer-gratz.de/?p=792

Link to post
Share on other sites
vor 32 Minuten schrieb Heintz:

…Bei diesem Fall hier ohnehin nicht relevant

Warum verwirrst du den TE mit Problemen, die, wie du selbst anmerkst, den TE in keinem Fall weiter helfen?

Link to post
Share on other sites
vor 4 Stunden schrieb Sobbel:

Das Thema ist doch erledigt.

 

 

Aber wohl nur, weil das oberste Gericht die wirklichen Probleme einfach ausgeblendet hat. Das habe ich den Links von m3 entnommen.

Was soll man in diesem Staat noch erwarten ? Wobei es den Etablierten nur noch darum geht, ihre Haut zu retten. Die derzeitige Koalition steuert mit dem derzeitigen Kurs direkt auf einen Krieg mit Russland zu. Siehe den von den USA initiierten NATO Manöver direkt an den Grenzen. Danach wird es Deutschland nicht mehr geben. Nennt sich dann "Futsch..land"

Das Thema habe ich aus Sorge bewusst verlassen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 2 Stunden schrieb Zöllner:

Milliarden werden in alle Welt verschenkt, für uns ist nichts mehr da. Wer handelt da kriminell ?

Die Regierung, die die Steuerfahndung behindert. Wenn „unsere“ Millardäre korrekt ihre Steuern zahlen würden hätte der Staat Geld genug.

Link to post
Share on other sites
vor 12 Stunden schrieb Zöllner:

Aber wohl nur. . . 

Nur? Du verkennst die Stellung dieses Gerichtes. Hier herrscht aber Freizügigkeit, du musst nicht hier bleiben.

vor 12 Stunden schrieb Zöllner:

 Das habe ich den Links von m3 entnommen.

Na der muss es ja wissen. Diese Links gehen zu Leuten, die mit ihrer Meinung Umsatz machen, Geld scheffeln und bei den Betroffenen eine Hoffnung schüren die fehl am Platze ist.

vor 12 Stunden schrieb Zöllner:

Das Thema habe ich aus Sorge bewusst verlassen.

Na du bist ja wieder da. 

Ansonsten hast du nur Gesülze in diesem Thema hinterlassen. 

 

Link to post
Share on other sites
  • 2 months later...

Sry,  musste neuen Account anlegen ( PW Reset-Mail kommt leider einfach nicht).

Neues in dem Fall. Die Behörde hat sich bis heute nicht mit einem Busgeldbescheid bei mir gemeldet.  Ist das jetzt verjährt bzw. wie lange hat die Stadt noch? :)

Nochmal genau der Verlauf:

 

14.11.2023 "Vorfall"

22.12.2023 Brief der Stadt mit "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, Betroffenenbelehrung zugestellt bekommen

23.12.2023  Ich  per Mail, Einsicht auf Fotos beantragt

12.01.2024  Foto "vielleicht" erhalten (per Standardbrief der Stadt, kein Nachweis ob jemals erhalten)

17.01.2024  Ich per Einschreiben das Schreiben vom 22.12 als Fahrer bekannt und an Stadt geschickt

27.03.2024  bis heute kein Busgeldbescheid oder Antwort der Stadt bekommen. 

 

Vielen Dank für die Antwort.

Link to post
Share on other sites

@cat123b es ist nicht entscheidend, ob du irgendwann eine Nachricht der Behörde erhalten hast. Relevant ist ausschließlich die Aktenlage der Behörde. Jede Befragung o.ä. die den wahren Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist betrifft unterbricht die Verjährung. (Laienhafte Aussage, nur im Prinzip richtig.) Ob du davon Kenntnis hat, ob dich das Schreiben erreicht, ist nicht entscheidend.

Link to post
Share on other sites

OK, und wer soll sonst noch "befragt" werden, da ich den Anhöhrungsbogen ihnen ja schon lange (mehr als 3 Monate) beantwortet habe. 

Muss eine Behörde  im Fall der Fälle auch nachweisen können, dass eine Unterbrechung stattgefunden hat wenn die 3 Monatsfrist überschritten wurde?

Z.B.  Sie mussten das jetzt nochmal intern mit einem Gutachten klären ob die Messung wirklich richtig war.

Link to post
Share on other sites
vor einer Stunde schrieb cat123b:

…Muss eine Behörde  im Fall der Fälle auch nachweisen können, dass eine Unterbrechung stattgefunden hat wenn die 3 Monatsfrist überschritten wurde?

Natürlich muss „Sie“ das. Ist aber kein Problem.  Vermerk in der Akte genügt. Deshalb kannst du „Verjährung“ letztendlich nur durch Akteneinsicht feststellen.

Link to post
Share on other sites

wenn das Schreiben vom 22.12. wirklich eine Anhörung war, die an dich gerichtet war, darfst du den Sekt schon mal kaltstellen.
Ich glaube nicht, dass die BG-Behörde noch irgendwas ermittelt - warum auch. Bild eindeutig, Fahrer bekannt.
Ein BG hätte am 21.3. erlassen sein müssen und muss dann innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden - das wär der 5.4.

Zitat

Jede Befragung o.ä. die den wahren Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist betrifft unterbricht die Verjährung. (Laienhafte Aussage, nur im Prinzip richtig.) 

das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt  das von mir gesagt.

Link to post
Share on other sites
vor 7 Stunden schrieb hawethie:

…das ist noch nicht mal laienhaft richtig. Nur die allererste Anhörung unterbricht die Verjährung. Und wenn das Schreiben vom 22.12. kein Zeugenfragebogen sondern eine Anhörung war (das bringen Laien schon mal durcheinander), dann gilt  das von mir gesagt.

Und wieder wirfst du Nebelkerzen. Wichtig für den TE zu wissen ist nur Verjährung kann man sicher nur durch Akteneinsicht feststellen. 

Damit der TE „Spaß“ hat noch ein Hinweis: Ich z.B. wurde Anfang September 2023 mit +19 km/h geblitzt, Anhörung Ende 9/23 mit recht gutem Foto erhalten. Sorgfältig abgeheftet. Natürlich nicht beantwortet. Nie mehr etwas davon gehört. 
 

Link to post
Share on other sites

Was aber bestimmt nicht empfehlenswert ist,  meine Stadt mit einem Antrag auf Akteneinsicht auf den Fall aufmerksam zu machen.  Das kann ich ja immer noch machen wenn mir doch noch ein Bußgeldbescheid mal zugestellt werden sollte.

Scheint ja viel manuelle Arbeit für die Behörden zu sein, wenn sowas durchrutschen kann.

Link to post
Share on other sites
vor 25 Minuten schrieb cat123b:

Was aber bestimmt nicht empfehlenswert ist,  meine Stadt mit einem Antrag auf Akteneinsicht auf den Fall aufmerksam zu machen. 

Richtig. Solange du keinen Bußgeldbescheid erhalten hast ist jeder Kontakt mit der Behörde schädlich.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
vor 11 Stunden schrieb rth:

Wichtig für den TE zu wissen ist nur Verjährung kann man sicher nur durch Akteneinsicht feststellen. 

Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch.

Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.

Link to post
Share on other sites
vor 34 Minuten schrieb hawethie:

Hab ich nicht ausgeschlossen oder verneint - nur die Aussage, auf die ich mich bezog, war falsch.

Wenn man es dann ganz genau nimmt, muss der TE insgesamt zwei Jahre ab Tattag zittern, da dann erst die absolute Verjährung erreicht ist.

Ungenau möglicherweise, falsch sicher nicht.
Nur, du wirfst Nebelkerzen die ausschließlich verwirren. 

Link to post
Share on other sites
Am 27.3.2024 um 12:35 schrieb cat123b:

22.12.2023 Brief der Stadt mit "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, Betroffenenbelehrung zugestellt bekommen

Das könnte ein sog. "Kombibogen" sein.

Die sind nicht statthaft weil dem Betroffenen (oder Zeugen) der Status Quo im Verfahren nicht eindeutig ersichtlich ist und weil es unterschiedliche Belehrungen geben muss.

Entweder ist man "Zeuge" oder "Betroffener" - beides geht nicht. Jedenfalls nicht gleichzeitig.

Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht.  Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert.

Das Ding heißt übrigens "Bußgeldbescheid" - ja wirklich - mit ß 

Link to post
Share on other sites
vor 21 Stunden schrieb Sobbel:

Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht.  Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert.

Aus Interesse, hast Du da mal eine von diesen Entscheidungen für mich?

In Hamburg und S-H werden bei Owis (unter 35 Euro) ausschließlich solche Kombibescheide ausgestellt, da heißt es dann (sinngemäß“) „Ihnen bzw. dem Führer des Fahrzeuges wird vorgeworfen (…) sollten Sie nicht der Fahrer gewesen sein teilen Sie diesen bitte auf der Rückseite mit…“

Oder gilt Deine Aussage nur für Bußgeldbescheide?

Link to post
Share on other sites
vor 14 Stunden schrieb QTreiberin:

Oder gilt Deine Aussage nur für Bußgeldbescheide?

Die 35 Euro Dinger sind ja zunächst nur ein Verwarngeldangebot. Da ist eine Anhörung nicht vorgesehen, sind aber zustimmungsbedürftig durch den Betroffenen (ist ja nicht automatisch der Halter). Demnach sollte das VG einfach nicht bezahlt werden um in das Bußgeldverfahren zu kommen. Dann sollte auch die Anhörung kommen. Wenn bei dem VG Angebot schon so ein Kombibogen kommt, sehe ich das analog zu dem Beschluß vom OLG Zweibrücken (vom 26.08.2002 - 1 Ss 132/02) 

Da heisst es:

"Eine Unterbrechung der Verjährung ist nicht eingetreten. Zwar hat die Bußgeldstelle dem Betroffenen .....ein als "Anhörung/Zeugenfragebogen" überschriebenes Schriftstück übersandt. Dies hat den Lauf der Verjährung indes nicht unterbrochen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG wird die Verjährung u.a. durch die Bekanntgabe an den Betroffenen, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet sei, sowie durch die Anordnung dieser Bekanntgabe unterbrochen. Die Unterbrechung wirkt allerdings nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG). Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet. Handlungen, die demgegenüber zum Ziel haben, die noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, erfüllen diese Voraussetzungen nicht ......,  Aus der Bekanntgabe im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG muss sich für den Adressaten "unmissverständlich" ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden......

......Dem genügt das hier versandte Anhörungsschreiben nicht. ......  Der Betroffene war danach lediglich als Halter des betreffenden Fahrzeugs ermittelt und angeschrieben worden, wobei Inhalt und Gestaltung des Anhörungsschreibens offen ließen, ob der angeschriebene Fahrzeughalter als Tatverdächtiger oder lediglich als Zeuge zur Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers in Frage kommen sollte. Weder die für das Schreiben gewählte Überschrift ("Anhörungs/Zeugenfragebogen") noch die alternativ erteilten ("Beschuldigten/Zeugen") Belehrungen ließen zweifelsfrei erkennen, dass das in Gang gebrachte Bußgeldverfahren sich gegen den Adressaten des Schreibens als tatverdächtige Person richten sollte. Das Schreiben vom 2. Januar 2002 ist von seinem Inhalt her formularmäßig gehalten und offensichtlich bewusst offen formuliert, um sowohl die eine als auch die andere Möglichkeit abdecken zu können."

Auch das OLG Dresden hat sich dem angeschlossen und entsprechend entschieden , Beschluss vom 26.05.2004 - Ss (OWi) 77/04

 

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...