Iri 0 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 Hallo, ich habe einen Fahrverbot für einen Monat bekommen wegen der Beteiligung an einem Unfall. Ich habe meinen Führerschein bei der Staatsanwaltschaft pünktlich per Post verschickt (Briefnummer ist vorhanden). Die Staatsanwaltschaft (Auskunft) sagt, dass das Führerschein nicht erhalten wurde. Auf die mehrmalige Anfrage per Email, Telefon und Brief kommt nur die Rückmeldung man soll warten und dass es möglich wäre, dass ich lüge und den Führerschein nicht geschickt habe. Einen neuen darf ich nicht beantragen und das Fahrverbot besteht. Was kann man hier noch tun? Ich warte schon seit 2 Monaten anstatt 1 Monat auf die Rückgabe des Führerscheins und es ist kein Ende in Sicht. Es gibt kein Zimmer bei der Staatsanwaltschaft, wo man fragen könnte und auf Anrufe wird nicht reagiert. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 Der Führerschein geht ja auch nicht an die Staatsanwaltschaft, sondern an die zuständige Bußgeldbehörde. Und von dort erhält man den Führerschein (ggf.) auch wieder zurück. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 Frage an die „Wissenden“: wenn man den Bescheid erhält, der Führerschein ist für x Monate abzugeben, wird mitgeteilt ab wann an welche Behörde der Führerschein zu übergeben ist? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 Soweit mir bekannt ist der Führerschein an die den Bescheid erstellende Behörde zu schicken. In dem Bescheid dürfte auch die Abgabefrist stehen. Alles andere ergäbe ja keinen Sinn. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 vor 37 Minuten schrieb Bluey: Soweit mir bekannt ist der Führerschein an die den Bescheid erstellende Behörde zu schicken. In dem Bescheid dürfte auch die Abgabefrist stehen. Alles andere ergäbe ja keinen Sinn. Nachvollziehbar! Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 vor 7 Stunden schrieb Iri: Es gibt kein Zimmer bei der Staatsanwaltschaft, wo man fragen könnte und auf Anrufe wird nicht reagiert. @Iri: Doch, die gibt es. Da sitzen "Tippsen" / Vorzimmerdamen (m/w/d) für die Schriftstücke und auch der Führerscheinverwahrung. Ich hatte selbst mal den Führerschein persönlich im Vorzimmer einer Staatsanwaltschaft für einen Monat abgegeben. Auch ist bekannt, daß man selbst bei Kenntnis der Durchwahlen etliche Behördenmitarbeiter nur schwierig an die Strippe bekommt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 20, 2022 Report Share Posted April 20, 2022 vor 47 Minuten schrieb m3_: @Iri: Doch, die gibt es. Da sitzen "Tippsen" Frauenverachtender geht es nicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 vor 15 Stunden schrieb Iri: ....wegen der Beteiligung an einem Unfall. Deswegen muss in Deutschland keiner seine Fleppe abgeben - aber lassen wir das mal dahingestellt. vor 15 Stunden schrieb Iri: Ich habe meinen Führerschein ... pünktlich per Post verschickt (Briefnummer ist vorhanden). Doch wohl hoffentlich per Einschreiben ? (je nach dem gibts da sogar einen Rückschein). Üblicherweise gibts von der verwahrenden Stelle eine Quittung/Empfangsbestätigung - hast du so etwas bekommen ? Es besteht ja auch die Möglichkeit, das dein FS schon auf dem Hinweg durch die Post verloren gegangen ist (Man liest hier ganz oft das Anhörungsbögen oder andere Behördenpost nicht ankommen ) Du must den Nachweis liefern, dass der FS bei der Verwahrstelle angekommen ist bzw. du den verschickt hast. vor 15 Stunden schrieb Iri: Führerschein bei der Staatsanwaltschaft Stand das irgendwo das du die Fleppe bei der StA abgeben musst? Üblicherweise werden die bei der Führerscheinstelle verwahrt und sehr rechtzeitig wieder zurückgeschickt. vor 15 Stunden schrieb Iri: Was kann man hier noch tun? Vielleicht wär ein Rechtsanwalt in diesem Fall eine gute Anlaufstelle. Wovon ich dir dringend abraten würde ist, führerscheinpflichtige KFZ zu führen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 vor einer Stunde schrieb Sobbel: Üblicherweise werden die bei der Führerscheinstelle verwahrt nö - hier verwahrt die Bußgeldstelle die FSe, wenn das FV von der BG erlassen wurde. (steht auch mE im Gesetz, dass die BG die vollstreckende Behörde ist) Quote Link to post Share on other sites
Iri 0 Posted April 21, 2022 Author Report Share Posted April 21, 2022 Ja es Stand in dem Schreiben, dass man das Führerschein bei dem Staatsanwaltschaft abgeben sollte. Das Schreiben kam auch von der Staatsanwaltschaft. Der telefonische Service meinte das gleiche und dass es nicht möglich vorbeizukommen wäre und das Führerschein abzugeben. Bei der Polizei würde auch gehen meinte man am Telefon, aber dann wird es weiter geschickt an die Staatsanwaltschaft und es dauert länger. Es gibt in Berlin kein Zimmer, wo man deshalb hingehen kann. Ich war schon 3 mal da und wurde nur einmal in eine Abteilung geschickt, welche seit Jahren nicht mehr existiert. Der Brief wurde per Post mit Tracking Nummer verschickt und zugestellt. Die Post hat keine Auskunft wer diesen Brief angenommen hat und ob der Führerschein drin war. Meine Anwaltsversicherung meinte Sie übernimmt solche Fälle nicht. Es werden richtige Fälle übernommen also z.B. Wenn ich einen Wiederspruch gegen den einmonatigen Fahrverbot einlegen wollte. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 vor 3 Stunden schrieb hawethie: (steht auch mE im Gesetz, dass die BG die vollstreckende Behörde ist) Im StVG steht nur was von "amtl. Verwahrung" - Hier nimmt jede Polizeiwache den Führerschein an. Bußgeldbescheid oder Urteil vorlegen und schon isser weg - gegen Quittung. Wird natürlich weitergeschickt. Wenn du mit "vollstreckender" Behörde die "anordnende" oder "verhängende" Stelle meinst, wäre es ja gar nicht die StA Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 vor 1 Stunde schrieb Iri: Der Brief wurde per Post mit Tracking Nummer verschickt und zugestellt. Tracking Nummer kenn ich nur bei Päckchen. Vermutlich hast du einen Einlieferungsschein bekommen. Das ist gut - das wäre deine Quittung vor 1 Stunde schrieb Iri: Die Post hat keine Auskunft wer diesen Brief angenommen hat und ob der Führerschein drin war. Das ist nicht nötig Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 vor 3 Stunden schrieb Sobbel: Im StVG steht nur was von "amtl. Verwahrung" - Hier nimmt jede Polizeiwache den Führerschein an. Bußgeldbescheid oder Urteil vorlegen und schon isser weg - gegen Quittung. Wird natürlich weitergeschickt. Wenn du mit "vollstreckender" Behörde die "anordnende" oder "verhängende" Stelle meinst, wäre es ja gar nicht die StA In Berlin wird er von der POL nicht weiter geschickt (bei Fahrverboten), man kann ihn dann auch bei der selben Dienststelle wieder abholen. Die Bußgeldstelle untersteht dem Polizeipräsidenten, vermutlich daher der kurze Dienstweg. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 Wenn der Brief per Einschreiben verschickt wurde, hat man den Nachweis für einen Brief. Ob da der FS drin war oder nicht, steht nicht auf dem Nachweis. Wie soll man denn hier den Nachweis führen, dass man den FS wirklich verschickt hatte? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 21, 2022 Report Share Posted April 21, 2022 Ich verweise hier mal auf den gleichlautenden Thread im „Schwesterforum“…. Der TE kann nicht nachweisen dass der FS auch tatsächlich im Umschlag mit drin war. Und ob nun eine „Tippse“ (irgendwann reicht es mir mit @m3_ ) oder ein Staatsanwalt persönlich diesen Brief bekommen hat ist in diesem Fall unerheblich… Quote Link to post Share on other sites
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