Guest Posted January 13, 2021 Report Share Posted January 13, 2021 Hallo zusammen, ich wurde ausserorts auf einer Landstraße geblitzt. Die Beschilderung zeigt erst 70, dann 50 km/h an. In der 50er-Zone dann ein Blitzer hinter einem Stein. Hier wurde ich geblitzt. Das bestreite ich auch nicht. Jedoch kann es knapp am Fahrverbot sein. Am nächsten Tag steht dort ein Geschwindigkeitsschild 70km/h. Was gilt jetzt und wie kann ich auf einen ggf. kommenden Bussgeldbescheid am besten reagieren. Bilder von dem 70er Schild / Ort habe ich sowie auch ggf. Zeugen. Höre gerne Grüße Ingo Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 13, 2021 Report Share Posted January 13, 2021 Um Nochmal zu konkretisieren - am Nächsten Tag stand dort wirklich ein anderes Schild und es galten nun 70 km/h - Absurd oder? Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 13, 2021 Report Share Posted January 13, 2021 vor einer Stunde schrieb INGO1983: Was gilt jetzt , da das letzte VZ vor der Messstelle zeigte. vor einer Stunde schrieb INGO1983: und wie kann ich auf einen ggf. kommenden Bussgeldbescheid am besten reagieren. Gar nicht? Worauf willst Du hinaus? Es wird einen Grund geben, weshalb am Vortag erlaubt waren und nicht . Und aus diesem Grund wird man dort auch gemessen haben. 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 13, 2021 Report Share Posted January 13, 2021 Dort ist immer 50 km/h gewesen und am nächsten Tag dann 70 km/h. Aber am letzten Tag bevor es 70 wird gehen sie dort nochmal blitzen wo sie sonst nie saßen? Da kann man sich zumindest etwas ver... vorkommen.. Quote Link to post Share on other sites
Heintz 107 Posted January 13, 2021 Report Share Posted January 13, 2021 Also ich komm mir schon verarscht vor wenn jemand berichtet dass in D ein jahrelang gültiges Limit in Zeiten von Sicherheitsblabla und ultimativer Ökoblödheit ERHÖHT wurde Dann auch noch um gleich 20kmh geht in Richtung 8. Weltwunder Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted January 14, 2021 Report Share Posted January 14, 2021 vor 19 Stunden schrieb INGO1983: Dort ist immer 50 km/h gewesen und am nächsten Tag dann 70 km/h. Aber am letzten Tag bevor es 70 wird gehen sie dort nochmal blitzen wo sie sonst nie saßen? Da kann man sich zumindest etwas ver... vorkommen.. Nichts ist unmöglich. Vielleicht hatte über Nacht auch nur einer die geklaut oder umgefahren. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 14, 2021 Report Share Posted January 14, 2021 Moin Moin Am 13.1.2021 um 08:26 schrieb INGO1983: ...Jedoch kann es knapp am Fahrverbot sein. Da es ja ausserorts war, müsstest du netto mindestens 41 zu schnell gefahren sein. Lass mal eben rechnen: 50 + 41 + 3 Toleranz +ca. 2 Tachoabweichung - macht sportliche 98 laut Tacho bei erlaubten 50. Du wärst also auch bei erlaubten 70 erheblich zu schnell. Du bist also ein Ignorant von Limits jedweder Art und es hat den Richtigen erwischt. Am 13.1.2021 um 08:26 schrieb INGO1983: wie kann ich auf einen ggf. kommenden Bussgeldbescheid am besten reagieren. Entweder zu Fuß gehen oder ÖPNV benutzen für ein Weilchen und Geldbörse offen halten. Am 13.1.2021 um 08:26 schrieb INGO1983: Bilder von dem 70er Schild / Ort habe ich sowie auch ggf. Zeugen. Damit kannst du nur belegen, dass nach deiner Raserfahrt ein anderes Limit galt. Am 13.1.2021 um 08:30 schrieb INGO1983: Absurd oder? Nee. Es kommt immer mal wieder vor, dass Strecken umgezeichnet werden. Das passiert aber nicht still und heimlich, sondern durch grosse runde Schilder. Und das der Verkehrsteilnehmer Schilder lesen kann, musste in der Fahrprüfung bewiesen werden. Am 13.1.2021 um 11:50 schrieb INGO1983: Dort ist immer 50 km/h gewesen und am nächsten Tag dann 70 km/h. Wenn du dich darüber ärgerst, dass du nicht bei erlaubten 70 erwischt wurdest, kannst du ja nochmal da durch fahren (solang kein Fahrverbot verhängt ist). vor 15 Stunden schrieb Heintz: Also ich komm mir schon verarscht vor Aber du hast dich selber verarscht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted January 14, 2021 Report Share Posted January 14, 2021 Am 13.1.2021 um 11:50 schrieb INGO1983: Dort ist immer 50 km/h gewesen und am nächsten Tag dann 70 km/h. Aber am letzten Tag bevor es 70 wird gehen sie dort nochmal blitzen wo sie sonst nie saßen? Da kann man sich zumindest etwas ver... vorkommen.. @ingo1983: Zum Glück gibt es immer wieder mal Tempolimitan- und aufhebungen. Daß dadurch gute, lukrative, fiskalisch-interessante und quotenträchtige Meßstellen verloren gehen, ist bekannt. Die also im Nachhinhein bestätigte Abzocke kratzt am vermeintlich ehrwürdigen Berufsethos der Meßtrupps, etwas für die Verkehrssicherheit beizutragen. Ich persönlich könnte so einen Job abhängig von einer behördlichen Schilderlotterie nicht mit reinem Gewissen durchführen, habe ich schon oft erwähnt, ob man sich morgens noch im Spiegel anschauen kann. Der einfach Meßcop/-techniker schiebt zur Gewissensberuhigung sein einfaches Rechtfertigungsschutzschild "Schild ist Schild" vor. Genauso wie es mit den Hufen scharrende Meßtrupps gibt, die auf ein neues Tempolimit warten und sofort zu Stelle sind, gibt es Meßtrupps, die noch den letzten Tag mit der goldenen Messung abschliessen wollen, wie wohl in deinem Fall. Letztendlich gilt wie immer: Warte ab was kommt. Falls der Fahrer identifiziert werden kann, kannst Du immer noch die Karte "Durchleuchtung per RA/Gutachter" ziehen, sprich Einsicht vom Meßprotokoll und ob dort und wie die aktuelle Beschilderung dokumentiert worden ist oder sonstiger Meßmurks ans Tageslicht kommt. Desweiteren ist die Änderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung immer ein Verwaltungsakt. Es gibt praktisch immer ein Delta zwischen Anordnungsdatum und Ausführungsdatum. Es kann also durchaus sinnvoll sein, hier Akteneinsicht zu nehmen. @sobbel: Welche Laus ist denn Dir über die Leber gelaufen? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted January 14, 2021 Report Share Posted January 14, 2021 gelöscht Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted January 15, 2021 Report Share Posted January 15, 2021 vor 20 Stunden schrieb Sobbel: Moin Moin Da es ja ausserorts war, müsstest du netto mindestens 41 zu schnell gefahren sein. Lass mal eben rechnen: 50 + 41 + 3 Toleranz +ca. 2 Tachoabweichung - macht sportliche 98 laut Tacho bei erlaubten 50. Du wärst also auch bei erlaubten 70 erheblich zu schnell. Du bist also ein Ignorant von Limits jedweder Art und es hat den Richtigen erwischt. Entweder zu Fuß gehen oder ÖPNV benutzen für ein Weilchen und Geldbörse offen halten. Damit kannst du nur belegen, dass nach deiner Raserfahrt ein anderes Limit galt. Nee. Es kommt immer mal wieder vor, dass Strecken umgezeichnet werden. Das passiert aber nicht still und heimlich, sondern durch grosse runde Schilder. Und das der Verkehrsteilnehmer Schilder lesen kann, musste in der Fahrprüfung bewiesen werden. Wenn du dich darüber ärgerst, dass du nicht bei erlaubten 70 erwischt wurdest, kannst du ja nochmal da durch fahren (solang kein Fahrverbot verhängt ist). Aber du hast dich selber verarscht. Gruß Moin Kamerad, danke für die netten Antworten. Dass ich zu schnell war und das natürlich dumm ist, habe ich nie bestritten oder gar schön geredet. Aber ich lasse mir hier auch nicht anpöbeln - wenn man nur schlechtes beitragen kann, sollte man das lieber lassen. SCHÖNE GRÜßE Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted January 15, 2021 Report Share Posted January 15, 2021 @INGO1983, Sobbel ist oder war Polizeibeamter. Er hat deinen Beitrag aus der Sicht eines Beamten kommentiert. Was du da ran beanstandest oder gar als „Anpöbeln“ bezeichnest ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich denke du solltest dich bei @Sobbelin aller Form entschuldigen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted January 15, 2021 Report Share Posted January 15, 2021 Daß hier im Forum nicht mit Wattebäuschchen geworfen wird, sollte hinlänglich bekannt sein. Bei zu argen Übertreibungen wird ggf. moderativ eingeschritten. Hier, im vorliegenden Fall, sehe ich weder ein "Anpöbeln" seitens @Sobbel noch die Notwendigkeit auf Seiten @INGO1983, sich für irgendetwas "in aller Form zu entschuldigen". 1 Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 16, 2021 Report Share Posted January 16, 2021 Moin Moin Am 15.1.2021 um 00:29 schrieb m3_: @sobbel: Welche Laus ist denn Dir über die Leber gelaufen? Ein User, der eigenes Fehlverhalten nicht sieht und auf andere abwälzt und dann wenn er Wind (nur Wind, kein Sturm) von vorne kriegt sich dann wie ne beleidigte Leberwurst hier löschen lässt - da steh ich grad drauf. vor 21 Stunden schrieb Gast: Moin Kamerad Keine plumpen Vertraulichkeiten bitte vor 21 Stunden schrieb Gast: Aber ich lasse mir hier auch nicht anpöbeln Du hast mich noch nicht pöbeln hören bzw. sehen. vor 21 Stunden schrieb rth: Ich denke du solltest dich bei @Sobbelin aller Form entschuldigen. Danke für deine Fürsprache. Ich teil ja aus und da kann ich auch gut wegstecken. Gruß Quote Link to post Share on other sites
wolle63 115 Posted January 17, 2021 Report Share Posted January 17, 2021 Hi, mal was zum Thema.... In Wolmirstedt (bei Magdeburg) gab es so eine "Nettigkeit" vor längerer Zeit auch schon mal. Die Rogätzer Straße war ein langes Stück "schon immer" Tempo 30. Geblitzt wurde dort so gut wie nie. Eines Tages standen sie von Vormittag bis Abends da. Am nächsten Tag waren die Schilder verschwunden und sind seit dem (das ist ein paar Jahre her) auch nicht wieder aufgetaucht..... Grüße Wolle Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 17, 2021 Report Share Posted January 17, 2021 Schön, das kommt vor, dass Schilder geänert werden. Aber was hat das mit der Frage zu tun? Mein Tipp an den TE: Warte, was kommt und was dir dann vorgeworfen wird. Zwischenzeitlich mal den Par. 4 Abs.3 OwiG lesen Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted January 19, 2021 Report Share Posted January 19, 2021 Moin Moin Am 17.1.2021 um 21:07 schrieb hawethie: Zwischenzeitlich mal den Par. 4 Abs.3 OwiG lesen Trifft aber hier nicht zu. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 19, 2021 Report Share Posted January 19, 2021 wird aber "hilfsweise" schon mal herangezogen. (Wenn-Dann-Auslegung; Wenn schon bei Änderung des Gesetzes - dann (erst recht) bei Änderung der Allgemeinverfügung) Soll aber dann die Behörde entscheiden, ob sie das macht (§ 47 I OWiG) Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted January 24, 2021 Report Share Posted January 24, 2021 Hallo allesamt, ähnliches Vorgehen erfahrungsgemäß hier, werden die Schilder mit den Limits nach den Barken weggeräumt zeigt man sich einsichtig. Grüße Raubritter PS. ...und das aus der Stadt, in der geplant jede Stunde der Linienbus geblitzt wird Gibt es das noch irgendwo? Quote Link to post Share on other sites
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