CMDR 0 Posted September 5, 2019 Report Share Posted September 5, 2019 Update: der Titel ist abgeschnitten, das soll Fzg.-Schein-Kopie heißen. Hi ich vermiete zwei meiner Autos per Carsharing (drivy, snappcar usw.) und erhalte da recht of Anhörungsbögen - das ist reine Routine. Nun kam aber mal ein Bußgeldbescheid , gelasert mit +24km/h mit LTI 20/20 TruSpeed (ohne Foto/ohne Rohdatenerfassung). Da habe ich gleich mal die Akte angesehen, und es hat sich anscheinend der Mieter (oder eine Person, der der Mieter das Fzg. überlassen hat) gegenüber den Beamten mit dem Fahrzeugschein (dieser liegt - natürlich nur als Kopie - stets im Wagen) "ausgewiesen". Leider ist kein Foto in der Akte, Natürlich werde ich benennen, wem ich das Fahrzeug überlassen habe, und hoffe, das wird dann eingestellt. Was aber tun, wenn dem kein Glauben geschenkt wird? Die Beamten können doch nicht aufgrund einer Kopie eine Personalienfeststellung machen, oder? Ist das so üblich, oder eher eine Ausnahme? Zum Glück geht es um nicht allzu viel, es droht kein Fahrverbot, und ich habe 0 Punkte. Dennoch will ich das natürlich nicht auf meine Kappe nehmen, kann andererseits mangels Foto den Fahrer nicht benennen. Und Lust auf eine eventuelle Fahrtenbuchauflage habe ich auch nicht, denn das müßten die Mieter sorgfältig führen, woran ich aber nicht glaube. Was sollte man hier tun, kann da jemand Tipps geben? Danke und Beste Grüße CMDR Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Die Beamten können doch nicht aufgrund einer Kopie eine Personalienfeststellung machen, oder? Normalerweise werden die in Handschellen für eine Nacht in Gewahrsam verbracht, damit in Ruhe innerhalb Deutschlands alle in etwa passenden Fotos in den Meldeämtern angeschaut werden können. Im Ernst: wenn der Fahrer angibt, FS und Perso vergessen zu haben und die Daten im FZ-Schein in etwa hinkommen - warum sollte die Polizei ihm nicht glauben? Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist grds. zu beachten.Du kannst doch sicher über die App (Ausdruck) oder sonst wie nachweisen, dass das Auto von dir verliehen war, oder?Nicht, dass die Behörde oder das Gericht das Verfahren einstellt und du dafür ein Fahrtenbuch führen musst. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Wieso glaubst du das Fahrzeug ist angehalten worden? Gemessen, Foto mit deinem Foto verglichen, du bist als Fahrer ausgeschlossen worden und jetzt verpflichtet den Namen des Mieters zu nennen. Fertig. Sollte der Mieter gestoppt worden sein, Kopieren vorgelegt haben und sich nicht korrekt namentlich vorgestellt haben bekommt er ein — großes — Problem. 1 Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Wieso glaubst du das Fahrzeug ist angehalten worden? ... Weil es sich um ein Lasermeßgerät handelt?! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Wieso glaubst du das Fahrzeug ist angehalten worden? ...Weil es sich um ein Lasermeßgerät handelt?!Wenn das Fahrzeug gestoppt wurde, was bei Laser üblich ist, sind die Personalien festgestellt worden. Wenn sich der Fahrer fälschlicherweise als der Vermieter ausgegeben hat, hat er ein großes Problem. Als Vermieter würde ich das zügig klären wollen. 1 Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Du musst beim Lasermessgerät nicht zwingend angehalten werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Du musst beim Lasermessgerät nicht zwingend angehalten werden. @zorro69, davon bin ich auch ausgegangen. Nun schreibt der TE aber, er habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Da muss „jemand“ angehört worden sein. Vermutlich direkt an der Messstelle. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Als Meßgerät steht dort die LTI 20/20, also ein Handlaser. Da sollte der Fahrer also angehalten worden sein. Es gibt kein Foto (und erst recht keine Rohdaten ) 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Du kannst doch sicher über die App (Ausdruck) oder sonst wie nachweisen, dass das Auto von dir verliehen war, oder?Nicht, dass die Behörde oder das Gericht das Verfahren einstellt und du dafür ein Fahrtenbuch führen musst..... oder sich evtl. das Finanzamt o.ä. für dieses „Gewerbe“ interessiert... Sollte meine Vermutung zutreffen, würde ich den BGB still und heimlich schnell bezahlen... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 @QTreiberin, ich gehe sicher davon aus, dass der TE seine Autos als Leihwagen angemeldet, versichert und versteuert hat.Wenn nicht, dein Rat ist „Gold“ wert. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted September 6, 2019 Report Share Posted September 6, 2019 Moin Moin Die Beamten können doch nicht aufgrund einer Kopie eine Personalienfeststellung machen, oder?Wenn bei dem Delinquenten Maßnahmen gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163b StPO durchgeführt worden wären, hätte auch jemand gemeckert. Was sollte man hier tun, kann da jemand Tipps geben?Ja kann ich.Mach ma dat hier:Natürlich werde ich benennen, wem ich das Fahrzeug überlassen habe, Du wirst sehen, alles wird gut Gruß 1 Quote Link to post Share on other sites
CMDR 0 Posted September 7, 2019 Author Report Share Posted September 7, 2019 Können die Beamten, wenn keine Papiere vorliegen, nicht einfach im Laptop den BPA abrufen und vor Ort einen Fotoabgleich mit dem Fahrer machen? Dann hätten sie schnell gemerkt, daß da etwas nicht stimmt. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted September 8, 2019 Report Share Posted September 8, 2019 Können die Beamten, wenn keine Papiere vorliegen, nicht einfach im Laptop den BPA abrufen und vor Ort einen Fotoabgleich mit dem Fahrer machen? Dann hätten sie schnell gemerkt, daß da etwas nicht stimmt.Das wäre aus polizeilicher Sicht toll (Sicherheit) aus dem Aspekt des Datenschutzes (Freiheit) wäre das bedenklich, wenn die Polizei von jedem Bürger den BPA aufrufen könnten. Außerdem müsste jeder Streifenwagen einen Laptop erhalten, da weint der Steuerzahler wieder. 1 Quote Link to post Share on other sites
CMDR 0 Posted September 11, 2019 Author Report Share Posted September 11, 2019 Können die Beamten, wenn keine Papiere vorliegen, nicht einfach im Laptop den BPA abrufen und vor Ort einen Fotoabgleich mit dem Fahrer machen? Dann hätten sie schnell gemerkt, daß da etwas nicht stimmt.Das wäre aus polizeilicher Sicht toll (Sicherheit) aus dem Aspekt des Datenschutzes (Freiheit) wäre das bedenklich, wenn die Polizei von jedem Bürger den BPA aufrufen könnten. Außerdem müsste jeder Streifenwagen einen Laptop erhalten, da weint der Steuerzahler wieder. OK das leuchtet ein. Was mich trotzdem stutzig macht: der Mieter hat ja ganz offensichtlich auch keinen Führerschein vorgezeigt. Den können die Beamten doch mit Sicherheit prüfen bzw. online irgendwie abrufen (kann ja jemand sein, der seinen FS abgeben mußte und deswegen nicht vorzeigen kann). Dann hätte doch beim Abruf meines Führerscheins der Schwindel anhand des darauf befindlichen Fotos auffliegen müssen. Oder gilt etwa auch beim FS-Foto irgendein Datenschutzgesetz? Dann ist es m. E. aber wirklich Zeit für etwas mehr Polizei-Kompetenzen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 11, 2019 Report Share Posted September 11, 2019 Oder gilt etwa auch beim FS-Foto irgendein Datenschutzgesetz? nicht irgendein, sondern das Datenschutzgesetz. anhand des darauf befindlichen Fotos Auch dafür braucht man einen PC, Laptop, Tablett oder so - und den gibbet dienstlich nicht in der Masse, wie erforderlich.Abgesehen von den Datenschutzproblemen bei der Übertragung.Dann ist es m. E. aber wirklich Zeit für etwas mehr Polizei-Kompetenzen. die Polizei hätte schon Kompetenzen genug gehabt (ich bin mal wg. eines vergessenen Portemonnaies, in dem sich mein Job-Ticket befand, von dem Kontroller und Bahnpolizei zur Wache mitgenommen worden - wenn ich da nicht einen gekannt hätte, wer weiß was die wg. 60 EUR veranstaltet hätten) . Aber schau mal in der Suchmaschine deines geringsten Misstrauens unter "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" und "Ermessen" nach.Vielleicht kriegst du dann ja mit, warum die nicht mehr gemacht haben. 1 Quote Link to post Share on other sites
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