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CMDR

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  1. Das wäre aus polizeilicher Sicht toll (Sicherheit) aus dem Aspekt des Datenschutzes (Freiheit) wäre das bedenklich, wenn die Polizei von jedem Bürger den BPA aufrufen könnten. Außerdem müsste jeder Streifenwagen einen Laptop erhalten, da weint der Steuerzahler wieder. OK das leuchtet ein. Was mich trotzdem stutzig macht: der Mieter hat ja ganz offensichtlich auch keinen Führerschein vorgezeigt. Den können die Beamten doch mit Sicherheit prüfen bzw. online irgendwie abrufen (kann ja jemand sein, der seinen FS abgeben mußte und deswegen nicht vorzeigen kann). Dann hätte doch beim Abruf me
  2. Können die Beamten, wenn keine Papiere vorliegen, nicht einfach im Laptop den BPA abrufen und vor Ort einen Fotoabgleich mit dem Fahrer machen? Dann hätten sie schnell gemerkt, daß da etwas nicht stimmt.
  3. Update: der Titel ist abgeschnitten, das soll Fzg.-Schein-Kopie heißen. Hi ich vermiete zwei meiner Autos per Carsharing (drivy, snappcar usw.) und erhalte da recht of Anhörungsbögen - das ist reine Routine. Nun kam aber mal ein Bußgeldbescheid , gelasert mit +24km/h mit LTI 20/20 TruSpeed (ohne Foto/ohne Rohdatenerfassung). Da habe ich gleich mal die Akte angesehen, und es hat sich anscheinend der Mieter (oder eine Person, der der Mieter das Fzg. überlassen hat) gegenüber den Beamten mit dem Fahrzeugschein (dieser liegt - natürlich nur als Kopie - stets im Wagen) "ausgewiesen". Leider
  4. Hi, also im Telefongespräch hat sie gesagt, ich soll die Rücknahme nochmal per Fax an Sie bestätigen, somit dürfte also wohl das Datum der Faxabsendung maßgebend sein, richtig? Was meinst Du eigentlich mit den 2 Wochen? Rechtskraft ab 2 Wochen nach Zurücknahme des Einspruches?? Bin jetzt etwas "confused". Noch ne theoretische Frage (nicht, daß ich sowas vorhätte): Wenn man den Führerschein gar nicht abgibt, mahnen die dann die Abgabe an? Oder bekommt man Besuch von der Polizei? Würde mich mal interessieren. Gruß CMDR
  5. Hi nun gilt es also, das Datum der Rechtskraft zu ermitteln. Mir ist das alles nicht ganz so klar, leider. Bin rechtlich nicht bewandert. Daher bin ich für Tips dankbar. Der Bußgeldbescheid kam am 21.04. an, per Einschreiben. Danach wie gesagt, Einspruch, der kürzlich aber zurückgenommen wurde. Daraufhin kam ein Schreiben (am 04. 08. mit normaler Post), dort heißt es: "Sie haben den Einspruch zurückgenommen ... ... ... Der Bußgeldbescheid ist somit rechtskräftig geworden. ..." Ist er nun am 04. 08. rechtskräftig geworden, oder am 21.04.??? Dies ist sehr wichtig, denn in dem eine
  6. Hallo ja, ist mein erstes Mal. Die 4 Monate gelten aber sozusagen ab jetzt, und nicht ab dem Datum des Original-Bußgeldbescheides vom April, oder? Danke CMDR
  7. Hi wurde gelasert mit +31km/h, ergo 1 Monat Fahrradfahren und Geldbuße. Habe erstmal Einspruch eingelegt. Letztens ruft mich die zuständige Richterin an und fragt mich, ob ich den Einspruch zurücknehmen möchte, weil die Chancen fast Null sind und mir sonst weitere Kosten entstehen (fand ich sehr nett ...). Habe daraufhin den Einspruch zurückgenommen. Die Richterin sagte mir, daß mir dann ein neuer Bußgeldbescheid zugeht, wo nochmals die Summe + Frist zur FS-Abgabe genannt wird. Doch heute kam nur eine Zahlungsaufforderung mit der Bemerkung, daß der Bußgeldbescheid vom April rechtskräft
  8. Moin habe jetzt folgendes gemacht: Die Vorladung an meine Freundin habe ich bei der Polizei in den Kasten gesteckt mit dem Hinweis, daß der Termin wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden kann UND DASS NACH GESESUNG telefonisch Kontakt zwecks Ausweichtermin aufgenommen wird. Sprich - es braucht erstmal keine Initiative von der Polizeidienststelle ausgehen, da sie sich ja melden wird. OK jetzt heißt es abwarten und hoffen, daß die Krankheit möglichst lange anhält .... CU CMDR
  9. Moin erstmal Danke für die Tips. Polyp hat schon recht, ich Fahrer, sie Beifahrer, und der Blitz kam 400km vom Heimatort entfernt. Jedoch ist zu klären, ob regelmäßig die Identität des Beifahrers geprüft wird (Beifahrer == Halter??), um den dann ganz konkret als Zeugen zu benennen. Wenn ja, dann ist es in der Tat schwierig, eine Erinnerungslücke glaubhaft zu machen. Man fährt ja schließlich nicht alle Tage in der Weltgeschichte umher. Nunja, heute stecke ich den Brief bei der Polizeistelle rein, vermutlich kommt "Erbitte Ausweichtermin in KW XX wegen Krankheit" drauf - ohne jemanden zu
  10. Mahlzeit, Erstmal Danke für die Tips ... Männliche Geschwister hat sie aber leider nicht Dir Frage ist wirklich, ob der Freund und Helfer sich die Mühe macht, das Alibi zu prüfen (Krankheit/Urlaub etc.). CU CMDR
  11. Moin folgender Sachverhalt: Ich (nicht verheiratet und auch nicht bei meiner Freundin gemeldet) bin auf dem Weg in den Urlaub am 15. 05. erwischt worden, wie gesagt +22km/h auf einer BAB. AB kam 4 Wochen später (ohne Foto), meine Freundin hat nicht reagiert. Gestern kam eine Einladung an Sie, bei der örtlichen Polizei am 24. 07. vorzusprechen bzgl. des "männl. Fahrzeugführers zum Tatzeitpunkt" (lag auch kein Foto bei). Was tun? In 3-4 Wochen ist die Verjährung vorüber. Variante A: Sie geht gar nicht hin. Ich befürchte jedoch, daß die dann hier aufkreuzen und mich möglicherweise sogar a
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