Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Hallo,der Landkreis Harburg war bis 2012 für das Blitzen von hinten bekannt. Ich finde hier keine Fälle ab diesem Zeitpunkt. Gibt es hier Fälle von diesem Jahr? Angeblich war das Blitzen von hinten nicht rechtskonform, kennt jemand den aktuellen Stand?Würde mich über eine entsprechende Auskunft sehr freuen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Hallo,der Landkreis Harburg war bis 2012 für das Blitzen von hinten bekannt. Ich finde hier keine Fälle ab diesem Zeitpunkt. Gibt es hier Fälle von diesem Jahr? Angeblich war das Blitzen von hinten nicht rechtskonform, kennt jemand den aktuellen Stand?Würde mich über eine entsprechende Auskunft sehr freuen. Hallo Kuschinowo, herzlich willkommen im Radarforum!Blitzen "von hinten" ist nicht verboten; aber sinnlos. Wie soll festgestellt werden wer gefahren ist? Ausnahme: Das Fahrzeug wird sofort gestoppt. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 Nun, der Landkreis Harburg findet diese Vorgehensweise offenbar wieder gut, warum auch immer. Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Messeinrichtung richtig herum aufzustellen.Mich würde interessieren, ob es sich um einen Einzelfall handelt, oder ob wieder weitere Rückwärtsmessungen erfolgt sind.Danke für den Willkommensgruß und die erste Antwort! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Was auch möglich ist: Das Fahrzeug wird sowohl von vorn als auch von hinten geblitzt. So hat man eine bessere Chance Motorradfahrer zu erwischen. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 In diesem Fall nur von hinten, die Behörde hat bereits geschrieben, dass kein Fahrerfoto vorliegt. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 In diesem Fall nur von hinten, die Behörde hat bereits geschrieben, dass kein Fahrerfoto vorliegt. Prima, wenn ich antorten würde nur mit dem Hinweis: Ich bin nicht gefahren. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Achtung! Da gibt es doch die ungeschriebene 2-Wochen-Regel. Also innerhalb zwei Wochen nach dem Tattag sollte/muss man sich auch ohne Foto noch dran erinnern, wer gefahren ist. Ansonsten droht (oder kommt sogar ganz sicher) eine Fahrtenbuchauflage. Wenn die Harburger also schnell sind mit dem Verschicken der Zeugenfragebögen, könnte es klappen. Einen Anhörungsbogen dürfen sie aber wohl nicht verschicken. Und das könnte für die Verjährung wieder spannend sein. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 Es gab einen Anhörungsbogen, Zustellung 20 Tage nach Messung. Jetzt liegt der Zeugenfragebogen vor. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Es gab einen Anhörungsbogen, Zustellung 20 Tage nach Messung. Jetzt liegt der Zeugenfragebogen vor.Wenn du 0,70 € für Porto ausgeben willst würde ich schreiben: Es liegt kein Foto vor. Mir ist nicht mehr bekannt wer gefahren ist. PS. Bei 20 Tagen ist ein Fahrtenbuch sehr unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Anordnung eines Fahrtenbuches kann bis zu 200 € kosten. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 Danke für den Tipp! Fahrtenbuch wäre sehr unhandlich, da super Vielfahrer, abgesehen von den hohen Kosten. Bin auch stinksauer, es kommen 2 Personen aus dem Familienkreis infrage, die können sich natürlich an nichts erinnern, haben sofort Fahrverbot mit meinem PKW, Schlüssel sind gesichert! Ich halte die Geschwindigkeiten ein, bin kein Raser, und nun sowas. Da kein Foto existiert, kann ich leider den Fahrer nicht ermitteln und somit auch nicht weiter tätig werden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Bei Familienanmitgliedern hast du ein Aussageverweigerungsrecht.Dumme Frage: Lohnt sich der Aufwandt? Was wird vorgeworfen? Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 31 kmh ausserhalb geschlossener Ortschaft zuviel, das gibt Punkt, kann ich als Vielfahrer nicht gebrauchen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 31 kmh ausserhalb geschlossener Ortschaft zuviel, das gibt Punkt, kann ich als Vielfahrer nicht gebrauchen.Dann ist die Entscheidung recht einfach: Laut FAQ: 31-40 km/h : 120 Euro Bußgeld, 1 Punkte im VZR + 28,50 € Gebühr.Fahrtenbuch ist wie gesagt nicht zu erwarten. Wenn du unbedigt schreiben willst ist dein Zitat sicher nicht falsch: "es kommen 2 Personen aus dem Familienkreis infrage, die können sich natürlich an nichts erinnern, ... Da kein Foto existiert, kann ich leider den Fahrer nicht ermitteln und somit auch nicht weiter tätig werden." Und du hast ein Aussageverweigerungsrecht. Aber das schützt nicht vor dem Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 Danke, mal sehen, ob sich noch jemand mit einer Rückwärtsmessung meldet, oder ob das ein Versehen war. Macht der Behörde ja auch Aufwand. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Oder gegenüber der Behörde die 10 in Frage kommenden Fahrer benennen. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 nun, ich denke, es ist besser bei der Wahrheit zu bleiben und dem Rat von rth zu folgen. Zu den beiden möglichen Fahrern habe ich ja das Zeugnisverweigerungsrecht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Tja aber dies kann eben auch zum FB führen. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 1, 2016 Author Report Share Posted August 1, 2016 Mir hat viel mehr Sorge gemacht, dass sich das wiederholen könnte. Ich habe daraus (schmerzvoll) gelernt . Die beiden Personen dürfen ab sofort meinen PKW nicht mehr nutzen, die Schlüssel verwahre ich nun sicher. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted August 1, 2016 Report Share Posted August 1, 2016 Falls die Personen das Auto doch benutzen dürften:Wenn es bei einem zukünftigen Vorfall ein Frontfoto gäbe (und das ist der wahrscheinlichere Fall) könntest Du der Behörde einfach den Fahrer benennen, alles ist gut, der Bösewicht erfährt seine gerechte Strafe und ein Fahrtenbuch steht auch nicht zu befürchten. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 2, 2016 Author Report Share Posted August 2, 2016 Danke für die Hilfe hier, Ich melde mich wieder und berichte, wie es weitergeht/ausgeht. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 6, 2016 Author Report Share Posted August 6, 2016 Hallo, nochmal, mein Beitrag war verschwunden, warum auch immer. Ich bin bei der Wahrheit geblieben und habe zusätzlich zum Rat von rth noch geschrieben, dass ich ab sofort die Schlüssel sicher verwahre und den Fahrerkreis einschränke. Heute kam Post: Verfahren ist eingestellt Danke an alle hier. Bin gespannt, ob weitere Fahrer in Rückwärtsmessung geblitzt werden. Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted August 6, 2016 Report Share Posted August 6, 2016 Glückwunsch und Danke für die Rückmeldung. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 6, 2016 Author Report Share Posted August 6, 2016 Falls die Personen das Auto doch benutzen dürften:Wenn es bei einem zukünftigen Vorfall ein Frontfoto gäbe (und das ist der wahrscheinlichere Fall) könntest Du der Behörde einfach den Fahrer benennen, alles ist gut, der Bösewicht erfährt seine gerechte Strafe und ein Fahrtenbuch steht auch nicht zu befürchten.Danke, danke,,,,,da kannst Du sicher sein, dass ich Deinem Rat folge. Das sieht hier jetzt alles so einfach aus, ist aber eine Zeit mit Psychoterror pur. Brauche ich kein zweites Mal, hab andere Hobbys. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted August 6, 2016 Report Share Posted August 6, 2016 Moin Moin .... Psychoterror pur. Brauche ich kein zweites Mal, hab andere Hobbys Mission erfüllt Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 7, 2016 Report Share Posted August 7, 2016 Auch wenn ich es für nicht sehr wahrscheinlich halte, die Einstellung des Owiverfahrens hat nicht mit einer evtl. Fahrtenbuchauflage zu tun... Die kann also theoretisch noch kommen und würde Dich dann bis zu 200 Euro kosten... Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted August 8, 2016 Author Report Share Posted August 8, 2016 Kann jetzt nichts mehr tun als hoffen und abwarten. Bei Neuigkeiten berichte ich hier. Mein Auto steht jedenfalls jetzt unter "Naturschutz". Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 Kann jetzt nichts mehr tun als hoffen und abwarten. Bei Neuigkeiten berichte ich hier. Mein Auto steht jedenfalls jetzt unter "Naturschutz". Der Mensch ist von Natur aus träge und faul. Die Anordnung einer Fahrenbuchauflage ist aber mit Arbeit verbunden. (Und die Kontrolle des Fahrtenbuchs übrigens auch.) Daher würde ich auf die Menschlichkeit der handelnden Personen vertrauen. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 Die Anordnung einer Fahrenbuchauflage ist aber mit Arbeit verbunden.Stimmt. Mit richtig viel umständlicher, schwieriger Arbeit. Deshalb werden diejenigen, die das machen, dafür auch bezahlt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 8, 2016 Report Share Posted August 8, 2016 Vor allen Dingen, weil diese Sachbearbeiter ausschließlich dafür bezahlt werden... 1 Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 Die Anordnung einer Fahrenbuchauflage ist aber mit Arbeit verbunden.Stimmt. Mit richtig viel umständlicher, schwieriger Arbeit. Deshalb werden diejenigen, die das machen, dafür auch bezahlt. Die Mitarbeiter werden meines Wissens unabhängig davon bezahlt, ob sie bestimmte Anordnungen treffen oder nicht. Off-topic zu Fahrtenbuch:Die GebOSt sieht für ein Fahrtenbuch einen Gebührenrahmen von 21,50 bis 200 € vor. Die tatsächlichen Verwaltungskosten für ein Fahrtenbuch liegen jedoch weit über 200 €. Weshalb legen dann manche Verwaltungsbehörden den Wert unter dem Maximalwert fest ? Und von welchen Tatsachen hängt das ab ? Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 Vor allen Dingen, weil diese Sachbearbeiter ausschließlich dafür bezahlt werden...Wie, ich dachte im öD arbeitet man für Luft und Liebe. Noch einmal auf den Gehaltszettel schau. Ich glaube ich muss das noch einmal beim AG reklamieren.Beim letzten Mecker wegen der Bezahlung gab es nur eine negative Antwort zurück und man hat mir die nicht bezahlte Arbeit entzogen.Macht seit dem halt ein anderer. Die GebOSt sieht für ein Fahrtenbuch einen Gebührenrahmen von 21,50 bis 200 € vor. Die tatsächlichen Verwaltungskosten für ein Fahrtenbuch liegen jedoch weit über 200 €. Weshalb legen dann manche Verwaltungsbehörden den Wert unter dem Maximalwert fest ? Und von welchen Tatsachen hängt das ab ? Gruß Jens Ähm wenn dem so wäre würde man den Gebührenrahmen nicht so festgelegt haben. Die Diskussion haben wir jedoch schon einmal geführt, als der Gebührenrahmen bei 90 Euro aufhörte. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 Die Mitarbeiter werden meines Wissens unabhängig davon bezahlt, ob sie bestimmte Anordnungen treffen oder nicht.Ach. Echt jetzt? Und Du bist sicher, daß die keine Prämien kriegen, wenn sie viel und zum Höchstkurs anordnen? Quote Link to post Share on other sites
ellschi 4 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 Ähm wenn dem so wäre würde man den Gebührenrahmen nicht so festgelegt haben. Das ist in der Tat widersprüchlich. Ich vermute dass die Instanz, die den Gebührenrahmen festgelegt hat, von den zurechenbaren Einzelkosten ausging. Fahrzeughalter die gegen die Höhe der Verwaltungsgebühr geklagt haben (bspw. 70 €) bekommen dann in ihrer Klageabweisung zu lesen, dass die tatsächlichen Verwaltungskosten deutlich über dem oberen Gernzwert von 200 € lägen. Ich vermute, dass die Verwaltungsrichter die Kosten einschl. der Gemeinkosten heranziehen. Der "richtige" Wert ist meines Erachtens der von den Richtern herangezogene, weshalb ein Wert kleiner als 200 € eigentlich völlig sinnfrei ist. Gruß Jens Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 9, 2016 Report Share Posted August 9, 2016 Die Kostenrechnungen würde ich gerne mal sehen. Leider ist mir bisher noch keine Kostenrechnung für die Verhängung eines FB untergekommen, so dass man dagegen vorgehen könnte. Quote Link to post Share on other sites
Kuschinowo 0 Posted October 14, 2016 Author Report Share Posted October 14, 2016 Ich habe zwischenzeitlich von mehreren Fällen erfahren, dass weiterhin von hinten geblitzt wird. Bei den Behördenkosten, die hier diskutiert werden, kann ich das nicht verstehen. Hier werden ohne Not Steuergelder verbrannt, für den ganzen zusätzlichen Ermittlungsaufwand.Warum blitzt man nicht einfach von vorne? Dann könnten notorische Raser definitiv dingfest gemacht werden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 15, 2016 Report Share Posted October 15, 2016 Ich denke viele werden einfach zahlen und daher rechnet sich das dennoch. Quote Link to post Share on other sites
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