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Kuschinowo

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  1. Ich habe zwischenzeitlich von mehreren Fällen erfahren, dass weiterhin von hinten geblitzt wird. Bei den Behördenkosten, die hier diskutiert werden, kann ich das nicht verstehen. Hier werden ohne Not Steuergelder verbrannt, für den ganzen zusätzlichen Ermittlungsaufwand. Warum blitzt man nicht einfach von vorne? Dann könnten notorische Raser definitiv dingfest gemacht werden.
  2. Kann jetzt nichts mehr tun als hoffen und abwarten. Bei Neuigkeiten berichte ich hier. Mein Auto steht jedenfalls jetzt unter "Naturschutz".
  3. Eine zuständige Stelle wäre das Versorgungsamt. Anschrift kannst Du im Internet recherchieren. Besser als Sozialvereine.
  4. Danke, danke,,,,,da kannst Du sicher sein, dass ich Deinem Rat folge. Das sieht hier jetzt alles so einfach aus, ist aber eine Zeit mit Psychoterror pur. Brauche ich kein zweites Mal, hab andere Hobbys.
  5. Hallo, nochmal, mein Beitrag war verschwunden, warum auch immer. Ich bin bei der Wahrheit geblieben und habe zusätzlich zum Rat von rth noch geschrieben, dass ich ab sofort die Schlüssel sicher verwahre und den Fahrerkreis einschränke. Heute kam Post: Verfahren ist eingestellt Danke an alle hier. Bin gespannt, ob weitere Fahrer in Rückwärtsmessung geblitzt werden.
  6. Danke für die Hilfe hier, Ich melde mich wieder und berichte, wie es weitergeht/ausgeht.
  7. Mir hat viel mehr Sorge gemacht, dass sich das wiederholen könnte. Ich habe daraus (schmerzvoll) gelernt . Die beiden Personen dürfen ab sofort meinen PKW nicht mehr nutzen, die Schlüssel verwahre ich nun sicher.
  8. nun, ich denke, es ist besser bei der Wahrheit zu bleiben und dem Rat von rth zu folgen. Zu den beiden möglichen Fahrern habe ich ja das Zeugnisverweigerungsrecht.
  9. Bin zwar neu hier, aber habe doch etwas Erfahrung. Wenn Du genau weißt, dass da das entsprechende Schild stand und Du außerdem weißt, das die gemessene Geschwindigkeit Deiner Geschwindigkeit entspricht, dann musst Du in den sauren Apfel beißen. Falls berechtigte Zweifel an der Messung vorliegen, dann würde ich einen Anwalt aufsuchen und um Akteneinsicht und Prüfung bitten (falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder gewillt bist, die Kosten zu tragen). Es gibt viele Fälle, die nicht "sauber" sind, z.B. fehlende Eichung des Messgeräts, falsche Bedienung, fehlende Schilder usw.. Mir wurde v
  10. Danke, mal sehen, ob sich noch jemand mit einer Rückwärtsmessung meldet, oder ob das ein Versehen war. Macht der Behörde ja auch Aufwand.
  11. 31 kmh ausserhalb geschlossener Ortschaft zuviel, das gibt Punkt, kann ich als Vielfahrer nicht gebrauchen.
  12. Danke für den Tipp! Fahrtenbuch wäre sehr unhandlich, da super Vielfahrer, abgesehen von den hohen Kosten. Bin auch stinksauer, es kommen 2 Personen aus dem Familienkreis infrage, die können sich natürlich an nichts erinnern, haben sofort Fahrverbot mit meinem PKW, Schlüssel sind gesichert! Ich halte die Geschwindigkeiten ein, bin kein Raser, und nun sowas. Da kein Foto existiert, kann ich leider den Fahrer nicht ermitteln und somit auch nicht weiter tätig werden.
  13. Es gab einen Anhörungsbogen, Zustellung 20 Tage nach Messung. Jetzt liegt der Zeugenfragebogen vor.
  14. In diesem Fall nur von hinten, die Behörde hat bereits geschrieben, dass kein Fahrerfoto vorliegt.
  15. Nun, der Landkreis Harburg findet diese Vorgehensweise offenbar wieder gut, warum auch immer. Eigentlich sollte es kein Problem sein, die Messeinrichtung richtig herum aufzustellen. Mich würde interessieren, ob es sich um einen Einzelfall handelt, oder ob wieder weitere Rückwärtsmessungen erfolgt sind. Danke für den Willkommensgruß und die erste Antwort!
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