Zöllner 414 Posted April 25, 2016 Report Share Posted April 25, 2016 So stand es heute im Netz bei der Neuen Osnabrücker Zeitung:http://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/704130/winter-plotzlich-zuruck-mit-sommerreifen-drohen-bussgeld-und-punkte "Die Rechtslage ist klar: „Bei einem Wintereinbruch darf ich mit Sommerreifen nicht fahren. In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht“, sagt Jost Henning Kärger, Rechtsexperte vom ADAC. Ansonsten riskieren die Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt. Diese Summe könne sich zudem erhöhen, wenn aufgrund des Verstoßes eine Behinderung, Gefährdung oder sogar eine Sachbeschädigung eintritt, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg." Ja, was ist denn, ich fahre bei Sonnenschein und zehn Grad plus los, und plötzlich ein Hagelschauer, der vorübergehend die Fahrbahn leicht einweist ----wenn mich jetzt die Polizei mit meinen neuen Sommerreifen anhält, muss ich dann gleich 6o Euro zahlen und bekomme einen Punkt ? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 25, 2016 Report Share Posted April 25, 2016 Hallo, Zöllner, ganz so extrem wird es sicherlich nicht gehandhabt, denn das hätte sich bestimmt herumgesprochen. Solltest Du allerdings z. B. im April mit Sommerreifen unterwegs sein, obwohl Schneefall angesagt wurde und Du bleibst dann aufgrund der mangelhaften Bereifung liegen oder verursachst sogar einen Unfall, kann es schon mal unangenehme Konsequenzen haben. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted April 25, 2016 Author Report Share Posted April 25, 2016 Der sogenannte ADAC Experte hat allerdings generell konstatiert, dass in diesem meinem geschilderten Fall generell die Strafe gilt.Meine Sommerreifen (nagelneu) habe ich schon kurz vor Ostern montiert. Und normalerweise ist der Sommerreifen bei diesen frühlingshaften Temperaturen dem Winterreifen weit überlegen.Verursache ich also im Sommer mit diesen für die Jahreszeit ungeeigneten Winterreifen eine Unfall, wie ist denn da die Rechtslage ? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 25, 2016 Report Share Posted April 25, 2016 Hallo,alles ein lächerliches bla-bla: Solange nicht eine feste Schneedecke liegt in der sich ein Reifenprofil abzeichnet erreicht jeder Sommerreifen auf jeder Beton- oder Schwarzdecke die von der STVZO geforderten 5m/s² Verzögerung. ( Hochgeschwindigkeit und Aquaplaning ist ein Nebenthema ). Also allenfalls EINEN Punkt und Taschengeld, in der Praxis nur wenn man auf einer Schneedecke einen Verkehrsstau verursacht. Wer mußte schon mal bezahlen, wem wurde in der "Unschuldsituation" eine Teilschuld im Zivilprozeß aufgedonnert? ( Argumentation, mit den 6,7m/s² des Winterreifens wäre der Unfall vermieden, mit den 6,45m/s² des Sommereifens kam es zum Sachschaden, "teilschuldig" obwohl mehr als 5m/s² als von der STVZO verlangt wird, wer kennt so ein Urteil, Aktenzeichen? ) Die eigene Haftpflichtversicherung wird schon die Gegnerforderung entsprechend abwehren... Wo bleibt auf welchen Fahrbahnen Schnee Ende April mehr als 4h liegen? Oberjoch, Tatzelwurm, B500, auf der Schmücke, Braunlage, Kahler Asten Vogelsberg, Wasserkuppe usw. sind nicht repräsentaiv für das deutsche Straßennetz. Übrigens, neuer Sommereifen kann durchaus besser sein als der 4 Jahre alte Winterreifen mit knapp mehr als zulässiger Mindestprofiltiefe.... Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 26, 2016 Report Share Posted April 26, 2016 Als Ergänzung: http://www.unfallanalyse.de/unfallforschung/winterreifen.html http://bilviden.dk/~/media/Bilviden/Sikkerhed/Artikel%20om%20myten%20om%207%20graders%20reglen_110914.ashx Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 26, 2016 Report Share Posted April 26, 2016 Moin Moin @KolbenfederHast du überhaupt mal in die entsprechende StVO Bestimmung geguckt bevor du dich hier so überflüssigerweise aufregst?Wohl nicht, denn sonst hättest du die Erkenntnis, daß dort die Witterungen genannt sind bei denen nur mit M+S Reifen gefahren werden darf.Eine Temperaturgrenze steht da nicht.Natürlich darf man bei -15c mit Sommerreifen bzw. nicht M+s Reifen fahren. Wenn Anfang Mai Schnee liegt und du mit Sommerreifen fährst, wird man dir die Arschkarte zuschieben.Nicht ohne Grund steht das nämlich als Verhaltensvorschrift in der StVO und nicht als Ausrüstungsvorschrift in der StVZO(natürlich auch, damit wir die Holländer abkassieren können ).Du mußt das sommerbereifte Auto nämlich stehen lassen wenn Schnee liegt und nicht umrüsten.Ob deine Sommerreifen besser sind als Winterreifen, wirst du ggf. durchprozessieren müssen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 26, 2016 Report Share Posted April 26, 2016 Hallo,für ein Haftungsproblem muss erstmal eine entsprechende Unfallsituation gegeben sein, z.B. jemand mißachtet rot der Signalanlage und du schlitterst hinein und hättest mit Winterreifen auf der Schneedecke mit ca. 3m/s² Verzögerung den Zusammenstoß vermeiden könne, mit 1,8m/s² und Sommerreifen gelang das nicht..... Sind andere Situationen denkbar, ja der Gegenverehr kracht vor dir rechts in die Leitplanke.... Wie häufig oder selten gibt es das? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 27, 2016 Report Share Posted April 27, 2016 die privatrechtliche Haftung interessiert bei einem evtl. OWi-Verfahren nicht Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted April 27, 2016 Report Share Posted April 27, 2016 Hallo,und Ordnungswidrigkeit dürfte erst bei Stauverursachen oder Unfallbeteiligung auf Schneefahrbahnen ins Gespräch kommen. Quote Link to post Share on other sites
andicorsa 112 Posted April 27, 2016 Report Share Posted April 27, 2016 Man kann den ganzen Winter auf Sommerreifen fahren. Oder schon im März und April wechseln. Problemlos.Aber man muß eben jederzeit auf das Fahrzeug verzichten können. Eigenverantwortung. Problem sind doch nur diejenigen die sich für den Nabel der Welt halten und das Fahrzeug dann doch nicht stehen lassen. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted April 28, 2016 Report Share Posted April 28, 2016 Das gleich gilt übrigens auch für Roller und Radfahrer. Bei schneebedeckter Fahrbahn haben 2Räder im Straßenverkehr nichts zu suchen auch mit Winterreifen! Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 28, 2016 Report Share Posted April 28, 2016 Sagt die StVO genau wo? Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted April 29, 2016 Report Share Posted April 29, 2016 Das sagt nicht die STVO das sagt de gesunde Menschenverstand. Gerne können sich 2 Radler auf den Radweg auf die Fresse hauen aber bitte nicht am Fahrbahnnrand rum eiern und dann direkt vor das KFZ stürzen! Bitte nicht falsch verstehen, ich fahre selber Fahr und Motorrad aber bei solchen Wetterbedingungen bleiben diese in der Garage! Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted April 29, 2016 Report Share Posted April 29, 2016 Das sagt nicht die STVO das sagt de gesunde Menschenverstand. Du hast ja so Recht.Aber sag das bitte auch den Fahrern mit den abgelutschten, extrabreiten Sommerreifen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted April 29, 2016 Report Share Posted April 29, 2016 Das sagt nicht die STVO das sagt de gesunde Menschenverstand.Der von (entsprechend präparierten) Radfahrern sagt anderes. Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted May 2, 2016 Report Share Posted May 2, 2016 Ach bist du einer von diesen "präparierten" Radfahrern? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 2, 2016 Report Share Posted May 2, 2016 Ich bin aus Gewohnheit auf alles vorbereitet. Quote Link to post Share on other sites
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