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Prozess Gegen 95-Jährigen Kz-Sanitäter


  

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Der saß keine vier Jahre in einem der bequemen JVA. Strafmaß 5 bis 15 Jahre, kann u.U. auch lebenslänglich werden.

Unser zwischenzeitlicher Außenminister saß vier Jahre im Knast? :schreck:

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Ja.... so ist es bei mir tatsächlich. Ich glaube an all das nicht mehr. Für mich ist und bleibt die Kirche in gewisser Weise nur ein Wirtschaftsunternehmen, welches Geld mit dem Glauben und der Gutglä

Hallo Eribaer, meinst Du wirklich, daß man bei seinerzeit ca. 20jährigen wirklich von "Schergen" sprechen kann? Ob die wirklich schon so weit (geistig entwickelt und gereift) waren, die gesamte Tragw

Ach ja, wir müssen alle einmal sterben. Was macht es da schon, wenn einige von uns vor ihrem Tod in KZs eingesperrt und gefoltert wurden, und wenn sie getötet wurden, weil sie zu einem Volk gehörten,

@Biber

Meine Aussage mit der Politik bezog sich wie die folgenden Beiträge darstellen auf einzelne Politiker. Ich wollte jedoch nicht zu offensichtlich darauf hinaus und daher der allgemeine Begriff Politik.

 

Anklage wegen vielfacher Beihilfe zum Mord, so wie eben bei den hier besprochenen Fall.

Die Sachverhalte sind ja vergleichbar. Ohne behandelnde Ärzte, zur Verfügung stellen von Wohnungen, Unterschlüpfen insbesondere durch neue Identitäten wären vermutlich ein paar Opfer weniger zu beklagen.

 

@Kolbenfeder

Auch wenn ich in der Sache zwiegespalten bin, so ist die Finanzierung jedoch durch den Staat zu tragen.

Schließlich hat er ja auch das Verfahren eingeleitet.

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Der saß keine vier Jahre in einem der bequemen JVA. Strafmaß 5 bis 15 Jahre, kann u.U. auch lebenslänglich werden.

Unser zwischenzeitlicher Außenminister saß vier Jahre im Knast? :schreck:

 

Es ging um die letzte Frage in Deinem Beitrag. Egon Krenz saß knapp vier Jahre.

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Meine Aussage mit der Politik bezog sich wie die folgenden Beiträge darstellen auf einzelne Politiker.

Prima. Dann nenn' die Namen und was Du dem Betreffenden konkret vorwirfst. Solche Allgemeinkekse

Ich wollte jedoch nicht zu offensichtlich darauf hinaus und daher der allgemeine Begriff Politik.

sind genauso wertlos wie die Polizei, die Beamten oder die Autofahrer. Eigentlich gibt es bei die-wer-auch-immer nur eine Ausnahme: die Juristen stimmt immer.

 

Anklage wegen vielfacher Beihilfe zum Mord, so wie eben bei den hier besprochenen Fall.

Die Sachverhalte sind ja vergleichbar.

Ich nehme an, Du meinst das hier

Ohne behandelnde Ärzte, zur Verfügung stellen von Wohnungen, Unterschlüpfen insbesondere durch neue Identitäten wären vermutlich ein paar Opfer weniger zu beklagen.

mit Beihilfe zum Mord. Wenn ich Recht habe: wen wüßtest Du da gern angeklagt und wie siehst Du hier die Beihilfe zum Mord verwirklicht? Und vor allem: Was hat das alles mit

Aber so ist halt die Politik.

zu tun?

 

Es ging um die letzte Frage in Deinem Beitrag. Egon Krenz saß knapp vier Jahre.

Dann schreib' das doch gleich. Interessant wäre ja, welche JVA Du als bequem beschreibst (und warum), aber nun ja. Viel mehr interessiert mich, welcher Straftat Du ihn angeklagt sehen wolltest und welche Strafe Du für angemessen hieltest.

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Es ging um die letzte Frage in Deinem Beitrag. Egon Krenz saß knapp vier Jahre.

Dann schreib' das doch gleich. Interessant wäre ja, welche JVA Du als bequem beschreibst (und warum), aber nun ja. Viel mehr interessiert mich, welcher Straftat Du ihn angeklagt sehen wolltest und welche Strafe Du für angemessen hieltest.

 

Er wurde wegen Totschlag in mehreren Fällen verurteil, was eine strafe von 5 bis 15 Jahren nach sich zieht, im besonders schweren Fall lebenslänglich. Nun gilt es zu diskutieren ob die Mauertoten ein besonders schwerer Fall von Totschlag sind. Zumindest saß er nicht einmal die Mindeststrafe ab. Er war in der JVA Plötzensee, eigentlich ein Jugendgefängnis, niedrige Sicherheit, viel Freigang.
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@Biber

 

Ärzte etc. sind nur weitere Beispiele zu den Politikern welche ebenso solche Terroristen unterstützt haben.

 

In Bezug auf die Leute verweise ich auf die zahlreichen Dokumentationen dazu.

Keine Ahnung ob man die bei YouTube findet.

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Nun gilt es zu diskutieren ob die Mauertoten ein besonders schwerer Fall von Totschlag sind.

Kann man diskutieren. Die Diskussion bleibt aber akademisch, da es bereits die rechtskräftige Entscheidung gibt, das nein.

 

Zumindest saß er nicht einmal die Mindeststrafe ab.

Das sind so die (bewußt?) missverständlichen Formulierungen, mit denen immer wieder gern Stimmung gemacht wird. Unser Rechtssystem kennt den Anspruch auf Absitzen der Mindeststrafe nicht. Das gilt für jeden Verurteilten. Was ist also an dem Vorgehen im Fall Krenz so besonders, daß es erwähnenswert wäre?

 

Er war in der JVA Plötzensee, eigentlich ein Jugendgefängnis, niedrige Sicherheit, viel Freigang.

Eigentlich? Und uneigentlich? Möchtest Du andeuten, daß Krenz als einer von wenigen oder gar einziger Erwachsener in der Plötze untergebracht war? Wohl kaum, wäre ja auch falsch. Und auch die - nunja, sagen wir mal 'Hinweise' auf niedrige Sicherheit und viel Freigang sind stimmungsfördernd, inhaltlich aber wertlos. Gibt es irgendeinen Grund für eine Sonderbehandlung von Krenz? Nein? Warum also sollte er in einem Hochsicherheitsgefängnis untergebracht werden, in dem Freigang nicht mal als Begriff auftaucht?

 

Hättest Du ihn gern wegen anderer Straftaten angeklagt und / oder länger weggesperrt gesehen?

 

Ärzte etc. sind nur weitere Beispiele zu den Politikern welche ebenso solche Terroristen unterstützt haben.

Welche Ärzte? Wer ist etc.? Wer sind die Politiker?

 

In Bezug auf die Leute verweise ich auf die zahlreichen Dokumentationen dazu.

Welche Leute? Welche Dokumentationen?

 

Keine Ahnung ob man die bei YouTube findet.

Du erwartest nicht ernsthaft, daß jemand irgendwo nach irgendwelchen Leuten sucht, die Du nicht benennst, oder?

 

Red' doch nicht rum, nenne einfach die Namen und das, was Du ihnen konkret vorwirfst.

 

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Was ist eigentlich mit den die die RAF bei ihren Morden unterstützt haben oder ihnen im Nachgang geholfen haben.

Aber so ist halt die Politik.

Unterstützung ist keine Beihilfe

 

Solche Feinheiten sind bei den letzten Überlebenden des zweiten Weltkriegs seltsamerweise nicht gefragt.

Ein Sani oder eine Küchenhilfe haben das System unterstützt aber letztlich nicht beim Töten mitgewirkt. Trotzdem werden sie wegen Beihilfe angeklagt.

Mit dieser Begründung sollte es möglich sein alle noch lebenden Personen die in der DDR jemals in der Regierung saßen, oder in bestimmten Organisationen tätig, anzuklagen.

 

Und was die RAF angeht, da wird bis Heute vertuscht. Zb der Buback-Mord. Alle Zeugen sind sich sicher eine eine Frau geschossen hat, die Justiz aber die nicht dabei war behauptet das es ein Mann war.

Vermutlich haben da einige Organistationen und Personen so viel Interesse an Aufklärung wie bei den NSU-Taten.

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Solche Feinheiten sind bei den letzten Überlebenden des zweiten Weltkriegs seltsamerweise nicht gefragt.

Sie sind gefragt. Siehe weiter oben.

 

Ein Sani oder eine Küchenhilfe haben das System unterstützt aber letztlich nicht beim Töten mitgewirkt.

Das kannst Du sachlich und rechtlich korrekt und im Einzelfall beurteilen?

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Mit dieser Begründung sollte es möglich sein alle noch lebenden Personen die in der DDR jemals in der Regierung saßen, oder in bestimmten Organisationen tätig, anzuklagen.

Hast Du diese Erkenntnis schon irgendeiner Staatsanwaltschaft mitgeteilt?

 

Und was die RAF angeht, da wird bis Heute vertuscht.

Ja, das habe ich auch gelesen.

 

Zb der Buback-Mord. Alle Zeugen sind sich sicher eine eine Frau geschossen hat, die Justiz aber die nicht dabei war behauptet das es ein Mann war.

Das habe ich nun nicht gelesen. Wo hast Du das gefunden?

 

Vermutlich haben da einige Organistationen und Personen so viel Interesse an Aufklärung wie bei den NSU-Taten.

Ich nehme ja an, das sind dieselben Organisationen und Personen.

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Mit dieser Begründung sollte es möglich sein alle noch lebenden Personen die in der DDR jemals in der Regierung saßen, oder in bestimmten Organisationen tätig, anzuklagen.

 

 

Warum sollte, in der DDR gab es keine Todeslager wie Sobibor und systematische Tötung von Menschen.

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Ärzte ...

Mich würde sehr interessieren, wie Du bei einem Arzt, der einen RAF-Verbrecher behandelt hat, Beihilfe zum Mord begründen wolltest (doppelter Vorsatz etc. etc.). Bin gespannt.

 

Dann frage doch mal den 95-jährigen um den es hier geht.

 

Der war auch Lagerarzt.

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Was ist eigentlich mit den die die RAF bei ihren Morden unterstützt haben oder ihnen im Nachgang geholfen haben.

Aber so ist halt die Politik.

Unterstützung ist keine Beihilfe

 

Ähm was denn sonst.

 

Siehe die neue Rechtsprechung seit 2011 (BGH)

"Als Gehilfe gilt demnach jeder, der eine Tat "objektiv fördert oder erleichtert." Nicht alle früheren SS-Beschäftigte gehören laut Rommel dazu, aber viele. "Und einige davon leben noch." "

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Ärzte etc. sind nur weitere Beispiele zu den Politikern welche ebenso solche Terroristen unterstützt haben.

Welche Ärzte? Wer ist etc.? Wer sind die Politiker?

 

In Bezug auf die Leute verweise ich auf die zahlreichen Dokumentationen dazu.

Welche Leute? Welche Dokumentationen?

 

Keine Ahnung ob man die bei YouTube findet.

Du erwartest nicht ernsthaft, daß jemand irgendwo nach irgendwelchen Leuten sucht, die Du nicht benennst, oder?

 

Red' doch nicht rum, nenne einfach die Namen und das, was Du ihnen konkret vorwirfst.

 

Man ich dachte Du bist etwas selbstständig.

 

Hier mal ein Anfang und dann suche selber

http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/Aktenfunde/RAF/raf_node.html

 

Edit:

Komischerweise hatte der BGH damals eine andere Ansicht und sprach hochrangige Stasimitarbeiter trotz erheblicher Beweise frei.

Edited by Gast225
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Mit dieser Begründung sollte es möglich sein alle noch lebenden Personen die in der DDR jemals in der Regierung saßen, oder in bestimmten Organisationen tätig, anzuklagen.

 

Warum sollte, in der DDR gab es keine Todeslager wie Sobibor und systematische Tötung von Menschen.

 

Es geht doch nicht nur um Lager, sondern um getötete Personen aufgrund bestimmter Systemeinstellungen.
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Dann frage doch mal den 95-jährigen um den es hier geht.

Nö. Ich frage Dich - speziell nach dem doppelten Gehilfenvorsatz. Wie würdest Du dessen Vorliegen bei einem Arzt, der einen RAF-Terroristen zusammengeflickt hat, begründen?

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Ähm was denn sonst.

 

Siehe die neue Rechtsprechung seit 2011 (BGH)

Sag mal, was soll das eigentlich? Wenn Du diese Rechtsprechung kennst und glaubst, die sei hier zutreffend, dann verlinke doch das bzw. die entsprechenden Urteil(e), zitiere die passenden Textstellen und erkläre, warum Du die Anwendbarkeit auf den hier diskutierten Fall als gegeben ansiehst. Und dann hör bitte auch auf, irgendwelche Aussagen irgendwelcher Menschen beleg- und zusammenhanglos zu zitieren. Es mag ja sein, daß Dir der Zusammenhang klar und die Funktion etc. des R. bekannt ist. Es soll alllerdings Menschen geben, bei denen das nicht so ist. Und nein, es ist nicht deren Aufgabe, sich diese Informationen und die Quelle(n) zusammenzusuchen.

 

Man ich dachte Du bist etwas selbstständig.

Vielleicht hast Du einfach kein Glück mit dem denken. Vielleicht habe ich aber auch einfach keine Lust und keine Zeit, irgendeine Quelle zu suchen, die Du ja ganz offensichtlich kennst, um dann darüber zu spekulieren, was genau Du aus und mit dieser Quelle gemeint haben könntest, um mir dann eine Meinung dazu zu bilden, um schließlich herauszufinden, daß Du Dich auf eine ganz andere Quelle beziehst.

 

Hier mal ein Anfang

Ich finde da weder die Namen irgendwelcher Ärzte noch konkrete Tatvorwürfe an (verantwortliche) Politiker. Und falls Du da irgendeinen Bezug zu den Leuten und den zahlreichen Dokumentationen gefunden hast, fehlt mir auch da der konkrete Bezug.

 

und dann suche selber

Nö. Du kennst doch die Grundregel: Du behauptest, Du belegst.

 

Komischerweise hatte der BGH damals eine andere Ansicht und sprach hochrangige Stasimitarbeiter trotz erheblicher Beweise frei.

Echt? In welchem Prozeß? In diesem

(...) der verantwortliche Stasi-Mitarbeiter der Abteilung XXII zu vier Jahren Haft verurteilt.

(Quelle: der von Dir verlinkte Text)

war der Verurteilte dann wohl nicht hochrangig genug für einen Freispruch.

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Dann frage doch mal den 95-jährigen um den es hier geht.

Nö. Ich frage Dich - speziell nach dem doppelten Gehilfenvorsatz. Wie würdest Du dessen Vorliegen bei einem Arzt, der einen RAF-Terroristen zusammengeflickt hat, begründen?

 

Das musst Du den BGH fragen.

 

Ich sehe die Rechtsprechung des BGH ja zu weit gehend.

 

Man kann doch nicht jeden der irgendwie die Nazis unterstützt hat als Gehilfe verurteilen.

Hier in diesem Fall sollen die Opfer als Opfer gelten die mit dem Zug während des Aufenthaltes des Angeklagten angekommen sind.

 

Der hatte noch nicht einmal Kontakt zu den Opfern, noch hat er direkt die Täter bei den Handlungen unterstützt.

 

@Biber

Genau dies ist doch das Problem, wenn man diese Rechtsprechung, die ist in den obigen Quellen genug verlinkt, hier anwendet, dann muss man diese auch auf vergleichbare Sachverhalte übertragen.

 

Und nein, ich sehe dies anders als der BGH.

Edited by Gast225
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@Biber die Zweite

 

Ich werde sie dir nicht weiter heraussuchen, da diese Fälle Allgemeinwissen sind.

 

Im übrigen habe ich auch nie gehört, dass der Bundeskanzler Georg Kiesinger angeklagt geschweige denn gegen ihn und seiner früheren Tätigkeit unter den Nazis ermittelt wurde.

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Das musst Du den BGH fragen.

Der BGH hat also darüber entschieden? in welchem Urteil?

 

Ich sehe die Rechtsprechung des BGH ja zu weit gehend.

Fein. Dann schreib doch einfach, was Du wie und wo siehst, und eier nicht im ungefähren rum.

 

Man kann doch nicht jeden der irgendwie die Nazis unterstützt hat als Gehilfe verurteilen.

Stimmt. Hat jemand etwas anderes behauptet oder gefordert?

 

Der hatte noch nicht einmal Kontakt zu den Opfern, noch hat er direkt die Täter bei den Handlungen unterstützt.

Das weißt Du genau woher?

 

Genau dies ist doch das Problem, wenn man diese Rechtsprechung, die ist in den obigen Quellen genug verlinkt, hier anwendet, dann muss man diese auch auf vergleichbare Sachverhalte übertragen.

Och bitte. Verlink' die konkreten Urteile und erklär' dann, auf welche Sachverhalte sie Deiner Meinung nach warum anzuwenden sind. Was ist daran zu schwer für Dich?

 

Und nein, ich sehe dies anders als der BGH.

Das ist fein. Dann schreib doch einfach, was Du wie und wo siehst, und eier nicht im ungefähren rum.

 

Ich werde sie dir nicht weiter heraussuchen, da diese Fälle Allgemeinwissen sind.

Wieso weiter? Habe ich die bisher verlinkten Fälle übersehen? Und zum Allgemeinwissen: netter Versuch. Das mag für Juristen zutreffen, aber Du weißt ja, daß Du hier absolut in der Minderheit bist. Hier ist Allgemeinwissen: Du behauptest, Du belegst.

 

So vehement, wie Du Dich weigerst, Quellen zu nennen, kann man eigentlich nur annehmen, daß es sie nicht gibt bzw. diese Urteile einfach nicht passen.

 

Im übrigen habe ich auch nie gehört, dass der Bundeskanzler Georg Kiesinger angeklagt geschweige denn gegen ihn und seiner früheren Tätigkeit unter den Nazis ermittelt wurde.

Bevor Du hier noch ein weiteres Fass aufmachst, solltest Du erstmal die anderen mit 'nem Deckel versehen.

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Ich sehe die Rechtsprechung des BGH ja zu weit gehend.

 

Man kann doch nicht jeden der irgendwie die Nazis unterstützt hat als Gehilfe verurteilen.

Da Du Dich ja beharrlich weigerst, konkret zu werden, versuche ich mal auszuhelfen:

 

Das Urteil, das in dem von Dir zitierten Artikel

 

(Als Gehilfe gilt demnach jeder, der eine Tat "objektiv fördert oder erleichtert." Nicht alle früheren SS-Beschäftigte gehören laut Rommel dazu, aber viele. "Und einige davon leben noch.")

 

angesprochen wurde, ist IMO dieses (übrigens nur eines unter mehreren):

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=441331198b01d8d148f3d23d4c174de9&nr=38121&pos=0&anz=1

 

Korrekt?

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Ich sehe die Rechtsprechung des BGH ja zu weit gehend.

 

Steht dir (und anderen) frei - schließlich ist Recht keine exakte Wissenschaft.

Aber: in D ist der BGH nun mal die oberste Instanz - und wenn der das so sieht, dann sieht er das so.

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Aber: in D ist der BGH nun mal die oberste Instanz - und wenn der das so sieht, dann sieht er das so.

Falsch, das oberste Gericht ist das BVerfG.

 

Und nur dessen Entscheidungen sind für alle anderen Gerichte bindend.

An die Entscheidungen der anderen Obergerichte des Bundes sollte man sich zwar orientieren, aber diese sind nicht bindend für die Gerichte der unteren Instanzen.

Edited by Gast225
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Wenn du die Namen und Aufenthaltsorte hast........

Die StA freut sich über jede Art der Mithilfe.

Die Sta (Staatsanwaltschaft?) hatte 65 Jahre Zeit, um ihre Pflicht zu erfüllen.

Es war herauszufinden, wer von 1933 bis 1945 in welcher Behörde beschäftigt war, und welche Funktion er dort ausgeführt hat.

Da Beamte des Nazi-Reiches in der BRD Anspruch auf Wiedereinstellung als Beamte hatten müßten sie ihre Tätigkeiten vor 1945 nachgewiesen haben.

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Was ist eigentlich mit den die die RAF bei ihren Morden unterstützt haben oder ihnen im Nachgang geholfen haben.

Es ist eine Trivialisierung des Holocaust und eine Verhöhnung der KZ-Opfer, wenn der Holocaust mit irgendwelchen anderen politischen Morden verglichen wird.

Wobei der Vergleich nur mit der politischen Richtung angestellt wird, mit der einer nicht selbst sympathisiert.

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Es ist eine Trivialisierung des Holocaust und eine Verhöhnung der KZ-Opfer, wenn der Holocaust mit irgendwelchen anderen politischen Morden verglichen wird.

Wobei der Vergleich nur mit der politischen Richtung angestellt wird, mit der einer nicht selbst sympathisiert.

 

Hallo,

das ist eine zweiseitige Anglegenheit, einerseits geboten aus Respekt, andernseits ein politishc-idiioligisches Werkezug um von anderen brutalen grausamen rücksichtslosen Herschaftsausübungen abzulenken.

 

Ja, ich traue mich zu schreiben, die britische Kriegsbeteligung 1914 zum "Wohle des Empire" mit skupellosen Hinschlachtenlassen in Flandern, Gallipoli, Verführung Italiens mit de rBrenngrenze und dem Alpenkrieg, die Kontinetalsperre die zum Steckbenwinter führte.

 

Es gb´ht hier nicht um "Schuld" für England sondern daß Macht- und Ideologiefragen sowohl vor als auch nach Terblinka massenhaft tödlich ausgetragen wurden.

 

Und, auch zum Thema, annähren soviel, 3,3 Mio sovjetische Kreigsgefangende starben an Hunger und Auszehrung, 2 Mio schon bis Ende 1941.

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Aber: in D ist der BGH nun mal die oberste Instanz - und wenn der das so sieht, dann sieht er das so.

Falsch, das oberste Gericht ist das BVerfG.

 

Das BVerfG ist nicht Teil des Instanzenzugs.

 

Wen du mit Instanz den Gerichtszug meinst, so ist dies auch falsch.

 

Die "letzte" Instanz kann auch beim AG, LG oder OLG sein.

Das kommt ganz auf das Verfahren an.

 

Edit: und hawethie hat meiner Meinung nach dies nicht damit gemeint.

Edited by Gast225
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Was ist eigentlich mit den die die RAF bei ihren Morden unterstützt haben oder ihnen im Nachgang geholfen haben.

Es ist eine Trivialisierung des Holocaust und eine Verhöhnung der KZ-Opfer, wenn der Holocaust mit irgendwelchen anderen politischen Morden verglichen wird.

Wobei der Vergleich nur mit der politischen Richtung angestellt wird, mit der einer nicht selbst sympathisiert.

 

Wo ist dies eine Verharmlosung.

 

Allerdings kann es nicht sein, dass ein Toter in der Naziszeit mehr zu bemitleiden ist als andere Tote Ermordete zu anderen Zeiten.

Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch egal wann und von wem er ermordet wurde.

 

Abscheulichere Verbrechen gibt es nun einmal nicht, auch wenn die Gesamtzahl in der Naziszeit leider viel viel höher ist als durch RAF und Co zusammen.

Edited by Gast225
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Das BVerfG ist nicht Teil des Instanzenzugs.

Wen du mit Instanz den Gerichtszug meinst, so ist dies auch falsch.

 

Wenn Du mit "Gerichtszug" den Rechtszug meinst, ist das BVerfG dennoch nicht Teil desselben. Siehst Du das anders?

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Allerdings kann es nicht sein, dass ein Toter in der Naziszeit mehr zu bemitleiden ist als andere Tote Ermordete zu anderen Zeiten.

Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch egal wann und von wem er ermordet wurde.

Spielt es für Dich keine Rolle, wie er ermordet wurde?

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Das BVerfG ist nicht Teil des Instanzenzugs.

Wen du mit Instanz den Gerichtszug meinst, so ist dies auch falsch.

 

Wenn Du mit "Gerichtszug" den Rechtszug meinst, ist das BVerfG dennoch nicht Teil desselben. Siehst Du das anders?

 

Richtig, das BVerfG und auch der EuGH sowie der EGMR stehen noch über diesen Gerichten. Gehören aber eben nicht zum Gerichtszug/Rechtszug/Instanzenzug.
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Allerdings kann es nicht sein, dass ein Toter in der Naziszeit mehr zu bemitleiden ist als andere Tote Ermordete zu anderen Zeiten.

Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch egal wann und von wem er ermordet wurde.

Spielt es für Dich keine Rolle wie er ermordet wurde?

 

Aufgrund meiner beruflichen Ausbildung spielt dies keine Rolle bzw darf dies keine Rolle spielen. Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch. Nicht mehr und nicht weniger und darf nun einmal nicht ermordete werden (sollte natürlich auch nicht).

 

Erst bei der Festlegung der Strafhöhe ist dies (Ablauf, Grund etc.) beachtlich.

 

Edit:

Ist ja auch bei der Beurteilung getötetes Kind, getöteter Erwachsener so.

Auch hier gibt es zunächst keine Unterscheidung, da sowohl das Kind als auch der Erwachsene nun einmal ein Mensch ist, so wie dies der Tatbestand des § 211f. StGB formuliert (Ausnahme: Sondertatbestand der Kindstötung § 217 StGB bis Ende der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts).

Edited by Gast225
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Wo ist dies eine Verharmlosung.

Die Diskussion hatten wir schon, und gerre hat völlig Recht.

 

Allerdings kann es nicht sein, dass ein Toter in der Naziszeit mehr zu bemitleiden ist als andere Tote Ermordete zu anderen Zeiten.

Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch egal wann und von wem er ermordet wurde.

Schöner Allgemeinkeks. Übrigens hat das niemand bestritten.

 

Abscheulichere Verbrechen gibt es nun einmal nicht, auch wenn die Gesamtzahl in der Naziszeit leider viel viel höher ist als durch RAF und Co zusammen.

Was ist denn das für eine inhaltsleere und zusammenhanglose Aussage?

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Aufgrund meiner beruflichen Ausbildung spielt dies keine Rolle bzw darf dies keine Rolle spielen.

Naja, § 57a StGB gehört IMO auch zu Deiner beruflichen Ausbildung und der legt fest, dass es eine Rolle spielt.

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Richtig, das BVerfG und auch der EuGH sowie der EGMR stehen noch über diesen Gerichten. Gehören aber eben nicht zum Gerichtszug/Rechtszug/Instanzenzug.

Jep. Und innerhalb der denkbaren Instanzenzüge ist der BGH die "oberste Instanz", weil es darüber schlicht keine weitere gibt (auch wenn je nach Fall bereits vorher Schluss sein kann). So habe ich @hawethie verstanden. Und da hat er recht.

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Aufgrund meiner beruflichen Ausbildung spielt dies keine Rolle bzw darf dies keine Rolle spielen.

Naja, § 57a StGB gehört IMO auch zu Deiner beruflichen Ausbildung und der legt fest, dass es eine Rolle spielt.

 

Was hat bitte dieser Paragraph mit meiner Aussage zu tun?

 

Die angesprochene gesetzliche Regelung gilt doch erst nach Verbüßung der Strafe.

Also mehr als 15 Jahre nach der Beurteilung der Tat in Bezug auf den in Betracht kommenden Tatbestand des Strafgesetzbuches für welches mein Zitat gilt.

 

PS: Und § 57a StGB hat nie zu den §§ des Strafgesetzbuches gehört die ich während meines Studiums kennengelernt habe.

Denn da endet es bei der Prüfung des Tatbestandes (Studium) oder der Verhängung der Strafhöhe (Referendariat).

 

Richtig, das BVerfG und auch der EuGH sowie der EGMR stehen noch über diesen Gerichten. Gehören aber eben nicht zum Gerichtszug/Rechtszug/Instanzenzug.

Jep. Und innerhalb der denkbaren Instanzenzüge ist der BGH die "oberste Instanz", weil es darüber schlicht keine weitere gibt (auch wenn je nach Fall bereits vorher Schluss sein kann). So habe ich @hawethie verstanden. Und da hat er recht.

 

Soll sich halt hawethie dazu äußern was er wirklich gemeint hat.

 

Umgangssprachlich ist es sowieso anders was der Spruch dann gehe ich nach Karlsruhe ja schon aussagt.

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Allerdings kann es nicht sein, dass ein Toter in der Naziszeit mehr zu bemitleiden ist als andere Tote Ermordete zu anderen Zeiten.

Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch egal wann und von wem er ermordet wurde.

Ach ja, wir müssen alle einmal sterben. Was macht es da schon, wenn einige von uns vor ihrem Tod in KZs eingesperrt und gefoltert wurden, und wenn sie getötet wurden, weil sie zu einem Volk gehörten, dessen Ausrottung politisches Ziel war. :notworthy:

:kotz:

Für dich ist wohl der polnische Soldat, der seine Heimat mit der Waffe gegen Angreifer verteidigte, ebenso ein Mörder wie der deutsche Angehörige der Wehrmacht, der in diesem Angriffskrieg eingesetzt wurde und auch der Nazi, der sich dafür einsetzte, daß Juden ins KZ gesperrt und vergast wurden. Für dich gibt es demnach auch keinen Unterschied zwischen einem Angriffskrieg, der Verteidigung dagegen und der besonderen Form des Staatsterrors, den die Nazis ausgeübt haben.

 

Wo ist dies eine Verharmlosung.

In der Gleichsetzung des millionenfachen, systematischen und fabrikmäßigen Mordes zum Ziel des Völkermordes - des Holocaust - durch eine Partei, die ihren Machtanspruch aus der Fähigkeit zu töten ableitet mit einzelnen Tötungsdelikten, die von irgendwelchen Gangstern oder politischen Extremisten verübt werden.

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Was hat bitte dieser Paragraph mit meiner Aussage zu tun?

 

Die angesprochene gesetzliche Regelung gilt doch erst nach Verbüßung der Strafe.

Also mehr als 15 Jahre nach der Beurteilung der Tat in Bezug auf den in Betracht kommenden Tatbestand des Strafgesetzbuches für welches mein Zitat gilt.

Die Regelung bezieht sich auf die Beurteilung der Tat (besondere Schwere der Schuld). Die Entscheidung darüber wird bereits beim Urteil getroffen. Das Wie spielt also eine gewichtige Rolle.

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Aufgrund meiner beruflichen Ausbildung spielt dies keine Rolle bzw darf dies keine Rolle spielen. Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch. Nicht mehr und nicht weniger und darf nun einmal nicht ermordete werden (sollte natürlich auch nicht).

 

 

 

 

Hallo,

das ist richtig und falsch. Alle Staaten nehmen mehr oder weniger aufgrund eigener Macht in Anspruch über das Leben eigener und fremder Staatsbürger zu entscheiden, nach purer Nützlichkeit für die Staatsziele. Humantät ist nur passende Zierde wo es propagandistisch nützlich ist.

 

Ob 1944 tausende Tote Franzosen durch allierte Bombardierungen in Nordfrankreich, Aushungern im Burenkrieg, Hiroshima und Nagasaki, Flandern und Verdun, tothungern lassen russischer Kriegsgefangender 1941, utlitaristisch eigene Verwundete statt Geisteskranker zu pflegen in Deutschland, idiologisch gut passend Tötung "unnützer" Esser in Treblinka und Sobibor. Stalins Bauernlegen, Indianerkriege in den USA usw. usw.

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Allerdings kann es nicht sein, dass ein Toter in der Naziszeit mehr zu bemitleiden ist als andere Tote Ermordete zu anderen Zeiten.

Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch egal wann und von wem er ermordet wurde.

Ach ja, wir müssen alle einmal sterben. Was macht es da schon, wenn einige von uns vor ihrem Tod in KZs eingesperrt und gefoltert wurden, und wenn sie getötet wurden, weil sie zu einem Volk gehörten, dessen Ausrottung politisches Ziel war. :notworthy:

:kotz:

Für dich ist wohl der polnische Soldat, der seine Heimat mit der Waffe gegen Angreifer verteidigte, ebenso ein Mörder wie der deutsche Angehörige der Wehrmacht, der in diesem Angriffskrieg eingesetzt wurde und auch der Nazi, der sich dafür einsetzte, daß Juden ins KZ gesperrt und vergast wurden. Für dich gibt es demnach auch keinen Unterschied zwischen einem Angriffskrieg, der Verteidigung dagegen und der besonderen Form des Staatsterrors, den die Nazis ausgeübt haben.

 

Wo ist dies eine Verharmlosung.

In der Gleichsetzung des millionenfachen, systematischen und fabrikmäßigen Mordes zum Ziel des Völkermordes - des Holocaust - durch eine Partei, die ihren Machtanspruch aus der Fähigkeit zu töten ableitet mit einzelnen Tötungsdelikten, die von irgendwelchen Gangstern oder politischen Extremisten verübt werden.

 

Wirf doch nicht alles durcheinander.

 

Es geht hier in der Diskussion um Mord. Und jede Person die ermordet wird ist ein Mensch egal ob Pole, Jude, Deutscher, Russe etc.

 

Ob du die Soldaten einen solchen Mörder gleichsetzt, dass ist deine Sache. Dazu werde ich mich nicht äußern.

Gleich ob es ein Angreifer ist oder einer welcher sich dem Angreifer entgegenstellt.

 

Und was ein System welches Millionen von Opfern und Toden mit der Beurteilung der Tatbegehung bzw. der Taten einer einzelnen Person zu tun haben soll, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Nur darauf kommt es bei der strafrechtlichen Beurteilung an.

Was hat der Angeklagte gemacht, kann man ihm dies nachweisen.

 

Du kannst es ja durchprüfen:

- Vorlage objektiver Tatbestand

- Vorlage subjektiver Tatbestand

- Rechtswidrigkeit

- Schuldfähigkeit

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Was hat bitte dieser Paragraph mit meiner Aussage zu tun?

 

Die angesprochene gesetzliche Regelung gilt doch erst nach Verbüßung der Strafe.

Also mehr als 15 Jahre nach der Beurteilung der Tat in Bezug auf den in Betracht kommenden Tatbestand des Strafgesetzbuches für welches mein Zitat gilt.

Die Regelung bezieht sich auf die Beurteilung der Tat (besondere Schwere der Schuld). Die Entscheidung darüber wird bereits beim Urteil getroffen. Das Wie spielt also eine gewichtige Rolle.

 

Das lernt man aber nicht im Studium, denn wie bereits dargelegt ist dort bei er hat die Tat vorsätzlich, rechtswidrig begangen und handelte schuldhaft die Prüfung beendet.

 

Auch während des anschließenden Referendariat kommt man mit solchen Sachen idR nicht in Kontakt, egal ob die Station Strafrecht nun bei einem Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert wird.

 

Dafür ist die Sache viel zu komplex und zu hoch angesetzt, um damit einen Referendar damit zu beauftragen.

Strafrecht findet idR am Amtsgericht (zu erwartende Strafe maximal 4 Jahre) oder bei der StA (Sitzungsvertretung beim Amtsgericht) statt.

 

Die gibt es einfach keine Mordfälle zu beurteilen.

 

Persönlich war ich beim AG und zwar in der Unterabteilung Jugendstrafrecht. Das Schwerste war da Verstöße gegen BtM, Erschleichen von Leistungen, FoFE, Alkoholfahrten oder Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole.

 

Viel schlimmer fand ich, dass die Angeklagten regelmäßig lediglich den Schulabschluss zwischen der 4 und 7. Klasse hatten.

 

Aufgrund meiner beruflichen Ausbildung spielt dies keine Rolle bzw darf dies keine Rolle spielen. Ein Mensch ist nun einmal ein Mensch. Nicht mehr und nicht weniger und darf nun einmal nicht ermordete werden (sollte natürlich auch nicht).

Hallo,

das ist richtig und falsch. Alle Staaten nehmen mehr oder weniger aufgrund eigener Macht in Anspruch über das Leben eigener und fremder Staatsbürger zu entscheiden, nach purer Nützlichkeit für die Staatsziele. Humantät ist nur passende Zierde wo es propagandistisch nützlich ist.

 

Ob 1944 tausende Tote Franzosen durch allierte Bombardierungen in Nordfrankreich, Aushungern im Burenkrieg, Hiroshima und Nagasaki, Flandern und Verdun, tothungern lassen russischer Kriegsgefangender 1941, utlitaristisch eigene Verwundete statt Geisteskranker zu pflegen in Deutschland, idiologisch gut passend Tötung "unnützer" Esser in Treblinka und Sobibor. Stalins Bauernlegen, Indianerkriege in den USA usw. usw.

 

siehe die Antwort zu gerre
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Die Regelung bezieht sich auf die Beurteilung der Tat (besondere Schwere der Schuld). Die Entscheidung darüber wird bereits beim Urteil getroffen. Das Wie spielt also eine gewichtige Rolle.

Das lernt man aber nicht im Studium, denn wie bereits dargelegt ist dort bei er hat die Tat vorsätzlich, rechtswidrig begangen und handelte schuldhaft die Prüfung beendet.

 

Ok. Aber wie kommst Du dann zu dieser Behauptung ...

 

 

Spielt es für Dich keine Rolle wie er ermordet wurde?

Aufgrund meiner beruflichen Ausbildung spielt dies keine Rolle bzw darf dies keine Rolle spielen.

 

... wenn Du - Deiner Aussage zufolge - im Studium nichts zu dem Thema gelernt hast?

 

BTW: Ich habe das im Studium bzw. schon in der Schule gelernt, obwohl ich nur Rechtsphilosophie (als Unterthema) im Nebenfach hatte.

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Langsam komme ich mir vor wie eine Schallplatte die einen Sprung hat.

 

In der Juristerei muss man ohne Vorurteile und ohne sonstige Einflüsse auf die Taten des Angeklagten abstellen.

 

Und dass lernt man eben im Rahmen des Studiums.

Dazu brauche ich eben nicht da Thema "Schwere der Schuld".

 

Im übrigen trägt die Justizia auch aus diesem Grund ihre Augenbinde.

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Es geht hier in der Diskussion um Mord.

In diesem Thread geht es in der Diskussion um Holocaust. Das ist zwar auch (Massen-)Mord, jedoch mit wesentlichen Unterschieden zu der Ermordung von Einzelnen aus verschiedensten Motiven, u.a. auch des politischen Hasses. Diese Unterschiede hast Du in #195 ignoriert.

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Es geht eigentlich um eine nach Jahrzehnten (mehr als ein halbes Jahrhundert) veränderte Einschätzung der Justiz was alles Beihilfe zum Mord ist.

 

Und ob man die letzten Reste an anklagbarem Material noch zusammenkratzen sollte.

 

 

Abgesehen davon ist es Gast225s Thema. :D

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Es geht hier in der Diskussion um Mord.

In diesem Thread geht es in der Diskussion um Holocaust. Das ist zwar auch (Massen-)Mord, jedoch mit wesentlichen Unterschieden zu der Ermordung von Einzelnen aus verschiedensten Motiven, u.a. auch des politischen Hasses. Diese Unterschiede hast Du in #195 ignoriert.

 

 

Und das weißt Du weil du das Thema eröffnet hast oder kannst Du dich in die Beweggründe des TE hineinversetzen?

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Dazu brauche ich eben nicht da Thema "Schwere der Schuld".

Das stimmt bei lebenslanger Freiheitsstrafe nicht:

 

BGH GSSt 2/94

 

Leitsatz des Großen Senats für Strafsachen

 

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verlangt Umstände von Gewicht. Der Tatrichter hat seine Entscheidung auf Grund einer Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen. (BGHSt)

Da brauchst Du genau "das Thema". Das Wie spielt also (siehe oben) eine Rolle.

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