eingebildeterSchnoesel 0 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Hallo, ich bin vor ein paar Tagen nachts innerhalb eines Dorfes von einer dieser modernen Säulen geblitzt worden, ich hatte wohl 60 oder 65 drauf.Laut FAQ erwarte ich also ein Verwarngeld. Nun will ich für ein paar Tage in Urlaub fahren. Angenommen der Schrieb mit dem Verwarngeld kommt während meines Urlaubes an, wieviel Tage habe ich Zeit darauf zu reagieren, bzw zu zahlen?Wenn ich es richtig verstanden haben, droht nach einem Ignorieren des Verwarngeldes ein Bussgeldbescheid mit einem Kostenzuschlag.Den will ich vermeiden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Hallo eingebildeterSchnoesel, herzlich willkommen im RF. Du bittest einen Freund oder Nachbarn deine Post von der zuständigen Behörde zu öffnen und das Verwarnungsangebot anzunehmen und zu zahlen. Wer die Knolle bezahlt ist dem Amt egal. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Wenn du nur ein paar Tage in den Urlaub fahren willst, dann duerfte es auch nach dem Urlaub noch reichen, wenn du zahlst. Es sei denn, das Verwarnungsgeldschreiben kommt direkt am ersten Tag deiner Abfahrt und "ein paar Tage" bei dir mehr als sieben sind..... Ich glaube, nach Abschicken des Schreibens hast du 7 Tage Frist, zu zahlen - oder sind es derer gar 14? Da gibt's Experten hier, die wissen das...... Quote Link to post Share on other sites
eingebildeterSchnoesel 0 Posted July 29, 2015 Author Report Share Posted July 29, 2015 mein Nachbar giesst die Blumen, und holt die Post aus dem Briefkasten. Mit Überweisung von Bussgeld wollte ich ihn nicht belasten. Ich wollte etwas mehr als 14 Tage wegfahren. Die Frage ist nun, ist das eine 14 Tage Frist bei dem Verwarnungsgeld? und dann noch anders gesagt, kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 ... und dann noch anders gesagt, kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war? Natürlich kannst du eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, die Behörde kann das beachten, muss es aber nicht.Ich würde den Nachbarn bitten, spart im Zweifel 28,50 Euro. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Mit Überweisung von Bussgeld wollte ich ihn nicht belasten. Es reicht doch, wenn er Dir Bescheid gibt. Dann überweist Du online und gut ist. ... kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war? Nein. Zumindest nicht erfolgreich. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Ich würde ganz pragmatisch mal einfach die Bußgeldstelle anrufen wie die es bei Verwarngeldern normalerweise halten... Ich hatte vor ein paar Jahren mal den Fall dass ich leider einen Parkscheinautomaten "übersehen" hatte und prompt ein weißes Zettelchen (nur Hinweis auf kommende Post) vorfand. Und ich wollte eine Woche später in den Urlaub... Ein Anruf bei derr Bußgeldstelle sagte mir, dass sie locker vier bis sechs Wochen warten bis sie einen BGB oder Halterbescheid erlassen, da sie keine Lust und Zeit haben sich ständig zusätzliche Schreibarbeiten zu machen nur weil Leute Urlaub machen... Also ran ans Telefon... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Also ran ans Telefon... Ich habe den seltsamen Verdacht, dass es dafür bereits zu spät ist . Ich kann mich aber selbstverständlich täuschen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Warum, wenn er gestern schrieb dass er vor ein paar Tagen geblitzt wurde... außer er ist schon im Urlaub. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted July 29, 2015 Report Share Posted July 29, 2015 Warum ... Deswegen: kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war? Wie gesagt: Es ist gut möglich, dass ich mich täusche. Falls dem so ist, ist Dein Tipp richtig. Die Alternative ist, den Nachbarn zu bitten, in verdächtige Post hineinzuschauen und dann selbst das VG zu überweisen. Das sollte auch vom Urlaubsort aus möglich sein. Quote Link to post Share on other sites
eingebildeterSchnoesel 0 Posted July 30, 2015 Author Report Share Posted July 30, 2015 Guter Tipp mit "Bussgeldstelle anrufen" Die sagen man habe eine Woche Zeit zu zahlen, dann würde man offiziell davon ausgehen, man wäre mit dem Verwarngeld nicht einverstanden.Inoffiziell konnte man zwischen den Zeilen raushören, dass gerade in der Urlaubszeit da nicht so schnell gehandelt wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted July 30, 2015 Report Share Posted July 30, 2015 Dann musst Du das Risiko wohl eingehen wenn Du Deinen Nachbarn dafür nicht "belatschern" oder auf den Urlaub verzichten willst. Außerdem wenn Du nur ein paar Tage fährst und erst vor ein paar Tagen geblitzt wurdest kann das doch passen.. im schlimmsten Fall sind es dann eben 28,50 Euro mehr.. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 30, 2015 Report Share Posted July 30, 2015 Wer kümmert denn sich um die restliche Post während des Urlaubs? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 30, 2015 Report Share Posted July 30, 2015 Wer kümmert denn sich um die restliche Post während des Urlaubs?Der Nachbar leert den Briefkasten - das reicht für die normale Post üblicherweise aus. Ich könnte mir vorstellen, der TE möchte einfach nicht, daß der Nachbar von der Sache erfährt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 31, 2015 Report Share Posted July 31, 2015 Naja wichtige Post sollte der Nachbar schon öffnen. Was ist denn wenn eine Ladung zu Gericht etc. dabei ist. Und ein Verwarngeld sollte höchstens ein lustiges Gesprächthema beim nächsten Treffen sein. Quote Link to post Share on other sites
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