mein Nachbar giesst die Blumen, und holt die Post aus dem Briefkasten. Mit Überweisung von Bussgeld wollte ich ihn nicht belasten. Ich wollte etwas mehr als 14 Tage wegfahren. Die Frage ist nun, ist das eine 14 Tage Frist bei dem Verwarnungsgeld? und dann noch anders gesagt, kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war?