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eingebildeterSchnoesel

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  1. Guter Tipp mit "Bussgeldstelle anrufen" Die sagen man habe eine Woche Zeit zu zahlen, dann würde man offiziell davon ausgehen, man wäre mit dem Verwarngeld nicht einverstanden. Inoffiziell konnte man zwischen den Zeilen raushören, dass gerade in der Urlaubszeit da nicht so schnell gehandelt wird.
  2. mein Nachbar giesst die Blumen, und holt die Post aus dem Briefkasten. Mit Überweisung von Bussgeld wollte ich ihn nicht belasten. Ich wollte etwas mehr als 14 Tage wegfahren. Die Frage ist nun, ist das eine 14 Tage Frist bei dem Verwarnungsgeld? und dann noch anders gesagt, kann ich , falls ich die Frist überschritten habe, bei einem Verwarngeld eine "Einsetzung in den vorherigen Stand" fordern, wenn ich beweisen kann, dass ich ausser Landes war?
  3. Hallo, ich bin vor ein paar Tagen nachts innerhalb eines Dorfes von einer dieser modernen Säulen geblitzt worden, ich hatte wohl 60 oder 65 drauf. Laut FAQ erwarte ich also ein Verwarngeld. Nun will ich für ein paar Tage in Urlaub fahren. Angenommen der Schrieb mit dem Verwarngeld kommt während meines Urlaubes an, wieviel Tage habe ich Zeit darauf zu reagieren, bzw zu zahlen? Wenn ich es richtig verstanden haben, droht nach einem Ignorieren des Verwarngeldes ein Bussgeldbescheid mit einem Kostenzuschlag. Den will ich vermeiden.
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