Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Stimmt. Aber Handyverstöße oder Langsamfahren ahnden sind Begleittaten. Mir wäre es lieber, wenn man die Haupttat ahnden könnte. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Die Haupttat ist doch per se nicht strafbar. Wenn dann ist die Haupttat unmoralisch. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Er möchte die "Haupttat" aber gerne strafbar machen, kann jedoch nicht mal ansatzweise die Haupttat "Gaffen" definieren, sodaß sie zu ahnden wäre. Meiner Meinung nach geht das auch nicht und wird daher straffrei bleiben (müssen). Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 naja.... es dauerte auch bis 'Wegnahme', 'widerrechtlicher Angriff', 'Gewalt' (242, 32, 240 StGB) definiert worden.... also: alles gut - auch 'gaffen' kann sich finden... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Er möchte die "Haupttat" aber gerne strafbar machen Was bleibt eigentlich noch von der Haupttat, wenn die Begleittaten wegfallen? Sie fuhren mit unverminderter Geschwindigkeit an einer Unfallstelle vorbei und blickten kurz hin. oder wie? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 ...(242, 32, 240 StGB) definiert worden....Du willst Gaffen als Straftat vom Gesetzgeber definiert haben? Quote Link to post Share on other sites
Kasperle 70 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Und schon wieder:http://www.hellwegeranzeiger.de/lokales/kreisunna/Polizei-zieht-acht-filmende-Lkw-Fahrer-aus-dem-Verkehr;art14614,2539476Tatbestand ist dann aber wohl immer die Handynutzung durch den Fahrer. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 @BamBam, nein. Ich wollte nur darauf antworten, dass 'Gaffen' (noch) nicht definiert ist. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 @Kasperle, so ist es richtig! Besser wäre ein eigener, teurerer, Tatbestand. . @Nachteule, wieso können Polizisten da verfolgen, wo du doch sagst, dass das nicht ginge bzw dass du das nicht könntest Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Hallo, Blaulicht, dann überlege mal, was die Beamten in diesem Fall verfolgt haben und bei wem dieses geschehen ist. Vielleicht fällt dann der Groschen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Na wenn sie das eine verfolgen können, dann könnten sie auch, wenn es die Norm 'Gaffen' gäbe, diese verfolgen. Du jedoch meintest, dass du das nicht könntest. So ist das halt, einige können es andere nicht. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Vielleicht fällt dann der Groschen. Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Hoffnung ist die zäheste unter ihnen. (1. Korinther 13) Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Vielleicht fällt dann der Groschen.Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Hoffnung ist die zäheste unter ihnen. (1. Korinther 13) Aber unsterblich ist auch die Hoffnung nicht... Ich gebe an der Stelle auf. Dauernd von der Norm "Gaffen" schwafeln, aber nicht mal ansatzweise sagen können, was da drin stehen soll. Rechtssicher machen müßten sowas eh die Rechtsverdreher, aber zumindest grob skizzieren sollte es zumindest derjenige können, der das vehement fordert. Und nein, filmen ist nicht "gaffen", sondern die Owi "Handybenutzung" (sofern es sich um den Fahrer handelt) und schon heute geregelt... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Ich gebe an der Stelle auf. Dauernd von der Norm "Gaffen" schwafeln, aber nicht mal ansatzweise sagen können, was da drin stehen soll. Rechtssicher machen müßten sowas eh die Rechtsverdreher, aber zumindest grob skizzieren sollte es zumindest derjenige können, der das vehement fordert. Und nein, filmen ist nicht "gaffen", sondern die Owi "Handybenutzung" (sofern es sich um den Fahrer handelt) und schon heute geregelt... Verständlich. Zumal der Ansatz, z.B. unnötiges Verlangsamen und Handy-Nutzung als "Begleittaten" zu separieren, natürlich vollkommener Quark ist. Dann bleibt für die "Haupttat" nämlich nicht mehr viel übrig. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 @wayko, ich habe doch bereits 'grob skizziert' wie diese Norm aussehen könnte. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Blaulicht, falsch: Du hast schlicht und einfach geschwafelt und nicht einen einzigen konstruktiven Vorschlag gebracht, der sich in die Praxis umsetzen lässt. Einen LKW - Fahrer, zumindest einen, der mit einem in Deutschland zugelassenen LKW unterwegs ist, kann man relativ leicht ermitteln und ihm dann im Endeffekt ein Bußgeld wegen unerlaubter Handynutzung verpassen. Bei einem PKW - Lenker wäre dies schon wesentlich schwieriger und wird deshalb mittels Nachbrenner kaum praktiziert. Wie man dagegen den Tatbestand "Gaffen" nachweisen soll, hast Du bislang nicht mal ansatzweise erklären können. Zumindest hast Du weiter oben ja schon mal einen Punkt verstanden, den ich genannt habe und ihn sogar gleich als Deine eigene Begründung übernommen, nämlich den Umstand, dass man niemanden wegen Gaffen anzeigen kann, wenn er durch einen langsam fahrenden Vordermann gezwungen ist, auch selber langsam zu fahren. Das trifft bei einem Unfall mit Stau demnach auf jeden Fahrzeuglenker zu, bis auf den allerersten in der Reihe. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 @Nachteule: Du bist ab sofort mein ganz persönliches Geduld-Vorbild, wenn Du damit einverstanden bist. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 @Eribär, hättest mich mal am 1. Mai sehen sollen, wieviel Geduld ich da bewiesen habe... und wie ruhig ich geblieben bin... Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 War die Schlange vor dem Bratwurststand so lang? 2 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Das trifft bei einem Unfall mit Stau demnach auf jeden Fahrzeuglenker zu, bis auf den allerersten in der Reihe. Und wenn der allererste an einem frischen Unfall einfach vorbeifährt, begibt er sich zumindest in die Nähe der unterlassenen Hilfeleistung - falls noch keine Helfer vor Ort sind. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 @Nachteule, wenn man chillig die Autobahn rauf und runter fährt sollte man nicht vergessen, dass das nicht alle machen; es gibt auch andere Kundschaft. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Hallo, PedroK, auf der Autobahn kann man niemanden gesetzlich zwingen, anzuhalten und Erste Hilfe zu leisten, es sei denn, die Fahrbahn ist schon zu oder man kann wirklich gefahrlos halten und helfen. Man kann allerdings erwarten, dass man entweder über Handy oder über die Notrufsäule Hilfe ruft bzw. den Unfall als solchen meldet. Das Problem ist jedoch, dass man im Nachhinein wohl kaum jemanden anzeigen kann, der vorbeigefahren ist und dieses nicht gemacht hat. Blaulicht, Du musst es ja wissen, als Experte für Verkehrssachen und Unfälle. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 ... Hi Nachteule, das ist sicher richtig. Nicht nur deshalb schrieb ich "zumindest in die Nähe der unterlassenen Hilfeleistung". Da man aber von den allerersten an einer Unfallstelle erwarten darf, dass sie zumindest abbremsen, um zu schauen ob sie helfen können bzw. um weder sich noch andere zu gefährden etc., fielen auch diese allerersten wohl kaum unter den noch zu erfindenden "Gaffer-Tatbestand". Die Diskussion ist IMO ziemlich für die Füße, aber unser Verkehrsexperte hat bestimmt seinen Spaß dran. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Und wenn er dann endlich deffiniert ist, werden kreative Leute den Gaffertatbestand auf andere Fälle zu adaptieren wissen. Wie das Parken außerhalb der Parkflächenmarkierung TBNR 141015-141018 oder das Halten/Parken links neben der Fahrbahnbegrenzug (Z 295) TBNR 141330-141335.. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 5, 2015 Report Share Posted May 5, 2015 Hallo, BamBam, grundsätzlich fände ich es ganz gut, wenn es für das Gaffen tatsächlich einen eigenen Tatbestand geben würde, denn dann könnte man ohne Probleme denen auf die Finger klopfen, die z. B. bei Unfällen in der Stadt mit dem Handy in der Hand die Rettungskräfte behindern oder sogar versuchen, das Leichentuch anzuheben, um mal schnell ein paar Bilder zu machen. Blaulicht kapiert nur nicht, dass auf der Autobahn andere Gegebenheiten herrschen und dass es dort kaum möglich ist, vorbeifahrende Gaffer anzuhalten und zu sanktionieren. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Guten Morgen Nachteule,Blaulicht hatte schon erklärt das er eine Spezialeinsatztruppe abruft, die dann wahlweise verdachtsunabhängige oder verdachtsabhänginge Foto-/Filmaufnahemn von den Gaffern machen solle. Ich sehe allerdings die Gefahr, dass der Gaffertatbestand dann auch bei anderen Situationen angewendet wird, als in der bei dem er eigentlich gedacht war. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 @Nachteule, nur weil dir es nicht gelingt, heißt es nicht, dass andere das nicht könnten @BamBam, verdachtsunabhängig habe ich bitte wo gesagt?? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Wo hattest Du gesagt das ausschließlich verdachtsabhängige Aufnahmen gemacht werden? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 6, 2015 Author Report Share Posted May 6, 2015 Nun macht mal bitte halblang. 'Blaulicht' wurde aufgefordert, hier zu erläutern, wie denn ein Straftatbestand (oder auch eine OWI) "Gaffen" definiert werden könnte. Dem kam er nach, das sollte man als Grundlage einer Diskussion nehmen und nicht ihn dafür an die Wand nageln.Wir sind uns alle wohl einig, dass Gaffer lästig sind. Die Polbehörden versuchen, etwas dagegen zu unternehmen. Das diskutieren wir hier und nicht, ob 'Blaulicht's' Vorschläge das Gelbe vom Ei darstellen. Wenn ich mich recht entsinne, hat niemand anderes einen Vorschlag gemacht, wie man dem Problem beikommen kann.... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 @HarryB, danke @BamBam, wenn du etwas unterstellen möchtest, dann unterstelle doch rechtmäßiges Handeln. Ich schrieb weder verdachts- noch verdachtsunabhängig, jedoch schrieb ich zur Verfolgung von Tätern. Somit ergibt sich ja das verdachtsABhängige Filmen. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Unterstellen? Na gut ich unterstelle mal was. Und zwar in dem folgenden Beitrag stellst Du die Gefahren durch Gaffer klar und wie du die bekämpfen willst. Und da waren wir noch nicht, bei der noch zu erfolgenden Defination des Gestzgebers angelangt.Nebenbei sind Gaffer auch nicht ganz proritätslos, denn sie gefährden nachfolgende Autofahrer (Auffahrunfall), verursachen Staus, behindern der Verkehrsfluss und tangieren die polizeiliche Arbeit und das Ziel 'Leichtigkeit des Verkehrs' nicht unwesentlich.2.Gurtverstöße, Handyverstöße, Standspurnutzung sind zum Beispiel Verkehrsdelikte, die auch ohne Anhaltekontrolle verfolgt werden (können).Abstandsmessung, Geschwindigkeitskontrollen werden überwiegend ohne Anhaltung des Fahrers abgeahndet.Warum sollte das beim Gaffen nicht auch möglich sein?Ein Großteil wird man nur durch verdachtsunabhängige Aufnahmen forensisch belegen können. Willst Du nun jeden der länger als 5 Sekunden gafft, anfangen aufzunehmen weil er: /rhetorische Frageeinen Stau verursachen könnte? einen Auffahrunfall verursachen könnte? den Verkehrsfluß behindern könnte? die polizeiliche Arbeit behindern könnte? die leichtigkeit des Verkehrs behindern könnte? Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Nun macht mal bitte halblang. 'Blaulicht' wurde aufgefordert, hier zu erläutern, wie denn ein Straftatbestand (oder auch eine OWI) "Gaffen" definiert werden könnte. Dem kam er nach, (...) Sorry, falls ich was überlesen habe, aber wo steht denn diese Definition? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 6, 2015 Report Share Posted May 6, 2015 Nun macht mal bitte halblang. 'Blaulicht' wurde aufgefordert, hier zu erläutern, wie denn ein Straftatbestand (oder auch eine OWI) "Gaffen" definiert werden könnte. Dem kam er nach, (...) Sorry, falls ich was überlesen habe, aber wo steht denn diese Definition?Hat er in der Tat; suchen lohnt nicht. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Blaulicht,@Nachteule, nur weil dir es nicht gelingt, heißt es nicht, dass andere das nicht könntendann erkläre mir armen, unwissenden Menschen doch bitte, wie du es machen würdest oder wie die Kollegen, die es angeblich können, machen? Ich selber habe bislang noch nicht einen wirklich praktikablen Ansatz für eine Gafferkontrolle auf der Autobahn finden können und Du hast bislang immer nur geschwafelt, dass andere es können, aber ebenfalls noch keinen einzigen brauchbaren Beweis dafür geliefert. Die o. g. Handyanzeigen bringen gegen Gaffer nicht das Geringste, aber das kannst oder willst Du ja nicht verstehen. Solltest Du tatsächlich mal an einer Unfallstelle stehen und die Möglichkeit haben, längere Zeit die langsam vorbeifahrenden Fahrzeuglenker zu beobachten, wirst Du sehen, dass lange nicht jeder ein Handy in der Hand hat und filmt. Was willst Du also gegen die anderen Gaffer machen? Was willst Du gegen die unternehmen, die schlicht und ergreifend nur sehr langsam an der Unfallstelle vorbeifahren, weil die Mitfahrer gucken oder filmen möchten, aber selber schauen sie schön nach vorne und konzentrieren sich auf den Straßenverkehr? Willst Du diese auch wegen Gaffen anzeigen? Du forderst hier etwas ein, kannst aber selber nicht einen einzigen brauchbaren Vorschlag liefern und wirfst mir dann vor, dass ich als Praktiker sage, dass es kaum möglich ist, dem Herr zu werden. Vor Jahren wurden wir angehalten, Fahrzeuglenker zur Anzeige zu bringen, die während der Fahrt Zeitung gelesen oder sich sonstwie während der Fahrt abgelenkt haben, bis irgendwann mal die Richter dem einen Riegel vorgeschoben haben, weil es keine Rechtsgrundlage gibt, dieses zu sanktionieren. Bis jetzt hat es noch niemand geschafft, hier eine praktikable Lösung zu finden und nicht anders ist es mit dem Gaffen auf der Autobahn im fließenden Verkehr. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Also, du denkst dass die Handy-Anzeigen nichts gegen die Gaffer bringen. Ich denke, dass das schon etwas bringt; billig ist das nämlich gar nicht mehr Was ich gegen die 'Gaffer' machen würde, die kein Handy nutzen? Na überleg mal... Im Moment wohl nichts, da das Gaffen an sich nicht verboten ist... aber ist das ich nicht das Thema? Spreche ich mich nicht gerade dafür aus, dass Gaffen unter Strafe zu stellen. Und wenn das so kommt? Na dann genauso ahnden wie alle anderen Tatbestände auch - aber da muss ich dir jetzt deine Arbeit nicht zu erklären, wah? Und, was du nicht sagst... nein... Nicht alle die an Unfallstellen langsam vorbei fahren gaffen?! Wär ich jetzt nie drauf gekommen /irone Wie immer ist es so, dass nicht immer alle Täter gestellt werden können, nicht alle gestellten Täter werden verurteilt.. So ist Schutzmanns-Leben. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Also wieder mal nur viel blabla Deinerseits Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Also wieder mal nur viel blabla Deinerseits Hast Du ernsthaft etwas anderes erwartet? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 nö Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 @Nachteule, was unterscheidet dein verbales Blah von meinem? Ein Forum besteht doch aus verbalen Blahs. Das ist der Inhalt hier. Aber mal ehrlich, wenn schon werten, dann ist doch deine Ansicht sehr 'dünn'. Mäh /wein/heul/ "Ich kann keinen Gaffer verfolgen, weil ich auf der Autobahn arbeite und da geht das nicht" Also mal ehrlich, dein 'Blah' ist doch der Unfug. Viele Schutzleute können das jetzt schon - auch auf der Autobahn. Und mit eine Tatbestand 'Gaffen' gibt man ihnen noch das richtige Schwert. Wenn es dich überfordert, dann stell dich in die Unfallstellensicherung und lass anderer die Arbeit machen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Ich denkeHalte ich für unwahrscheinlich, ist aber nicht ausgeschlossen. Aber auf jeden Fall nicht nach. So ist Schutzmanns-Leben.Wer hat Dir das denn verraten? Du hast doch erzählt, Du hättest im Studium irgendwas mit Jura gehabt. Dann sollte es Dir doch gelingen, wenigstens den Ansatz einer Defintion des Tatbestandes gaffen zu versuchen. Also mach mal - oder hör' endlich auf, dummzuschwätzen. @Nachteule, was unterscheidet dein verbales Blah von meinem?Ich helf' mal vorab: Deins gibt es. Ein Forum besteht doch aus verbalen Blahs. Das ist der Inhalt hier.Falsch. Wie Du leicht sehen kannst, besteht der Inhalt hier eben nicht nur aus Deinen Beiträgen. Mäh /wein/heul/ "Ich kann keinen Gaffer verfolgen, weil ich auf der Autobahn arbeite und da geht das nicht"Ach. Das schrieb er bitte wo? Nirgends? Ist Deine Behauptung dann eine Lüge oder einfach nur bodenlose Frechheit eines dummen Menschen? Viele Schutzleute können das jetzt schon - auch auf der Autobahn.Nenn' uns mal so drei oder fünf. Und dazu die passende Rechtsgrundlage für die Ordnungswidrigkeit gaffen, die diese Schutzleute erfolgreich zugrunde gelegt haben. Kannst Du nicht? Ist Deine Behauptung dann eine Lüge oder einfach nur die sinnlose Wiederholung einer falschen Behauptung durch einen merkbefreiten Menschen? Wenn es dich überfordert, dann stell dich in die Unfallstellensicherung und lass anderer die Arbeit machen.Wow. Hört sich gut an. Wäre vielleicht interessant, wenn man nicht wüßte, von wem es kommt. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Vielleicht sollte man sich - unabhängig von Blaulichts Logik-Problemen - mal vergegenwärtigen, was an der "Gafferei" eigentlich störend oder gar gefährlich ist. Es ist nicht das "Gaffen" selbst (also der Blick zum Ort des Geschehens) - das wird man niemandem verwehren können. Es sind vielmehr die "Begleittaten" - also unnötiges Verlangsamen, möglicherweise kombiniert mit der Handynutzung durch den Fahrer, Behinderung der Rettungskräfte etc.. Angemessenes Verlangsamen halte ich übrigens sogar für mehr als legitim, weil man z.B. a) mit Trümmerteilen und b) mit Helfern an und auf der Fahrbahn rechnen muss und sollte. Für die erwähnten, resultierenden "Taten" gibt es bereits Tatbestände und die werden bei Gelegenheit ja auch verfolgt. Blaulichts Idee der "Haupttat Gaffen" ist schlicht Unsinn. Das wäre - Achtung: gewagter Vergleich - ein wenig so so als ob man bei der "Begleittat Mord" z.B. einen Tatbestand "Eifersucht" erfinden wolle. Also: Lasst Euch nicht auf ein intellektuelles Niveau runterziehen, das nicht das Eure ist. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Sichtschutzwände funktionieren nur bedingt. Wer hätte das gedacht.Gaffer bremsen trotz Sichtschutz-Wänden Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Das 'Allheilmittel' sind sie nicht. Aber ein Ansatz. Nicht schlecht, aber auch nicht das beste. Nachteule hätte sich keine Kennzeichen notiert. Wofür auch. Ich würde den Beamten gerne eine 'Schwert' gegen die Gaffer geben. Das Verhalten (gaffen) ist daneben. Und das sollte man dem Bürger anhand einer Norm deutlich vor Augen halte, wenn er es schon nicht selber erkennt. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 (edited) Blaulicht,Nachteule hätte sich keine Kennzeichen notiert. Wofür auch.was ich gemacht hätte und was nicht, darüber brauchst Du Dir ganz sicher nicht den Kopf zerbrechen. Erklär doch lieber mal, was die Kollegen vor Ort denn vermutlich den Verkehrsteilnehmern, deren Kennzeichen sie aufgeschrieben haben, zur Last legen werden, denn das hat die Blödzeitung ja wohlweislich verschwiegen. Vielleicht kommst Du ja tatsächlich selber darauf und merkst dann, dass Du schon wieder in die gegriffen hast, aber sicher bin ich mir da nicht. Hallo, Pedro K., wie schon geschrieben: Einen Tatbestand, über den das Gaffen explizit sanktioniert werden könnte, könnte man sicher gut gebrauchen. Dies weniger im fließenden Verkehr (die Gründe, warum man es dort kaum verfolgen kann, hat bis auf Blaulicht vermutlich fast jeder begriffen), sondern eher bei denen, die direkt an der Unfallstelle herumstehen und die Rettungskräfte behindern. Bislang muss man sich ja meistens mit dem Platzverweis behelfen, ohne, dass man diese Störer in irgendeiner Form zur Rechenschaft ziehen kann. Viele Grüße, Nachteule Edited May 9, 2015 by nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Sichtschutzwände funktionieren nur bedingt. Wer hätte das gedacht.Wer nicht? Nachteule hätte sich keine Kennzeichen notiert. Wofür auch.Genau. Wofür auch? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 ...oder anders, du, @Nachteule, traust dir keine Verfahren gegen Gaffer aus dem fließenden Verkehr zu, wenn es dir Norm gäbe. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2015 Report Share Posted May 9, 2015 Blaulicht, Du hast es nicht verstanden und wirst es vermutlich nicht verstehen. Wir leben in einem Rechtsstaat und das heißt, dass man dem Betroffenen sein Fehlverhalten nachweisen muss, wenn er sanktioniert werden soll. Dazu gehört, dass man diesen Betroffenen rechtssicher ermitteln muss, was bei einer permanenten Videoüberwachung des Verkehrs nicht möglich wäre, und man müsste ihm zudem noch nachweisen, dass er gegafft und nicht nur interessiert herübergeschaut hat. Des Weiteren müsste man ihm nachweisen, dass seine Fahrweise den Verkehrsfluss behindert hat und dass er nicht nur aufgrund der Fahrzeuge vor ihm so langsam gefahren ist. Da Du ja hier offensichtlich das große Cleverle bist, kannst Du jemandem wie mir, der vom Autobahndienst nicht die geringste Ahnung hat, doch sicher sagen, wie Du es anstellen würdest. oder? Wenn nicht, dann solltest Du Dich an das Zitat von Nuhr halten. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted May 10, 2015 Report Share Posted May 10, 2015 Nachdem es ja keine Rechtsgrundlage gibt Gaffer zu verfolgen, begeht man hier bezüglich dem notieren der Kennzeichen eine unzulässige Datenerhebung? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2015 Report Share Posted May 10, 2015 @Nachteule."permanenten Videoüberwachung des Verkehrs"Stimmt. ist nicht zulässig.Hat auch niemand von gesprochen..gezielte Videoaufnahmen wäre jedoch zulässig. (das wäre eine Möglichkeit des Nachweises)."sein Fehlverhalten nachweisen muss, wenn er sanktioniert werden soll."Ja.und?Aufschreiben. Anzeige. Anhörung. Verfahren.Geht..Was machst du denn, wenn auf einem Autobahnparkplatz eine KV war ohne weitere Zeugen, ohne Video? Wegfahren? Weil es niemandem nachgewiesen werden kann?.Der Schutzmann auf der Straße kann nicht beurteilen was wie wo in dem Verfahren passiert. Das ist Aufgabe der Bußgeldstellte (hier) / StA (bei Straftaten), des Anwaltes und des Gerichtes..Aber jetzt mal ohne quatsch, wenn du meinst - nur weil du keine Anhaltekontrole machst (wobei diese Kontrolle ja nicht ausgeschlossen wurde, nur du traust dir das nicht zu), die auch nicht zwingend sein muss - dass du durch aufschreiben kein beweissicheres Verfahren eröffnen kannst, dann lass das mal richtige Cops machen und koch du mal Suppe für die Einsatzkräfte. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2015 Report Share Posted May 10, 2015 Nachdem es ja keine Rechtsgrundlage gibt Gaffer zu verfolgen, begeht man hier bezüglich dem notieren der Kennzeichen eine unzulässige Datenerhebung? Ich glaube nicht.Man müsste jedoch wissen "warum" die Kennzeichne notiert sind. Möglicherweise helfen die Beamten sich wieder mit einer Krücke aus, da Gaffen ja nicht "strafbar" ist.Gut ist das nicht. Quasi wird dort kriminalisiert.- Handy- bewusstes Langsamfahren- wer weiß was noch.oder es geht um eine Präventionsmaßnahme. So dass das zulässig wäre..Jetzt die Frage: Was ist Datenerhebung? Denn nach dem Datenschutzrecht / Polizeirecht geht es um personenbezogene Daten. Würde man Nachteules Auffassung folgen, dann liegt dort keine personenbezogene Datenerhebung vor... - aber lassen wird das, das ist jetzt quatsch (von Nachteule gewesen).@BamBam, man muss also wissen warum: zur Gefahrenabwehr oder Verfolgung irgendwelcher Taten. Dann dürfte das zulässig gewesen sein. Die Daten unterliegen natürlich Löschfristen, der Umgang ist gesetzlich geregelt. Quote Link to post Share on other sites
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