NightFlair 0 Posted March 1, 2014 Report Share Posted March 1, 2014 Hallo Mitglieder, ich habe folgendes Problem, am Freitag wurden meine beiden Kennzeichen vomAngemeldeten und Versicherten PKW gestohlen.Nun weis ich nicht wirklich ob ich trotzdem Fahren darf. Anzeige wegen Diebstahl wurde natürlich gemacht und eine Bestätigung der Polizei darüber habe ich auch. Wie verhält sich das jetzt rechtlich gesehen? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 1, 2014 Report Share Posted March 1, 2014 Anzeige wegen Diebstahl wurde natürlich gemacht und eine Bestätigung der Polizei darüber habe ich auch. Und, was hat dir die Polizei gesagt?Ich vermute: Straßenverkehrsamt, neue Schilder beantragen, TÜV? .Ohne Schilder wirst du nicht fahren dürfen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 1, 2014 Report Share Posted March 1, 2014 Hallo, NightFlair, herzlich willkommen im Radarforum. Unnötige und vor Allem längere Fahrten solltest Du ohne die Kennzeichen keinesfalls unternehmen, denn Du würdest sicher laufend angehalten und kontrolliert, ggf. sogar verwarnt bzw. zur Anzeige gebracht. Im Bereich Deines Heimatpolizeireviers sollte es dagegen nach Rücksprache mit den dortigen Beamten möglich sein, zumindest wichtige Fahrten, wie z. B. zur Arbeit oder zum Arzt, auch ohne Kennzeichen durchzuführen. Dies natürlich nicht über einen längeren Zeitraum, aber ein oder zwei Tage sollten da kein größeres Problem darstellen, wenn die Beamten wissen, dass das Fahrzeug der Marke XY ohne Kennzeichen gesichtet wurde. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
NightFlair 0 Posted March 1, 2014 Author Report Share Posted March 1, 2014 Anzeige wegen Diebstahl wurde natürlich gemacht und eine Bestätigung der Polizei darüber habe ich auch. Und, was hat dir die Polizei gesagt?Ich vermute: Straßenverkehrsamt, neue Schilder beantragen, TÜV? .Ohne Schilder wirst du nicht fahren dürfen. Das einzige was mir gesagt wurde ist das ich mir neue Kennzeichen holen muss.Da wir aber Fasching haben, gibt es im moment keine neuen Kennzeichen.Zumal ich auch erst neuen Tüv brauche, dieser ist im Februar abgelaufen. Eigentlich kann man mich nicht Verwarnen oder mir ein Bußgeld ausstellen wenn ich fahre, da ich den Verlust ja nicht Verschuldet habe und die Zulassungsstelle erst wieder Dienstag/Mittwoch auf hat. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 1, 2014 Report Share Posted March 1, 2014 Natürlich darf (!) man Dich verwarnen wenn Du ohne Schilder fährst. Musst eben notfalls das Fahrzeug stehen lassen und die Taxikosten beim Dieb geltend machen... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 1, 2014 Report Share Posted March 1, 2014 Natürlich darf (!) man Dich verwarnen wenn Du ohne Schilder fährst. Musst eben notfalls das Fahrzeug stehen lassen und die Taxikosten beim Dieb geltend machen...Irrtum, man wird dich verwarnen, den Wagen stilllegen. Und viele "rechtschaffende" Bürger freuen sich, dass sie kostenfrei mit ihrem Handy telefonieren dürfen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Gibt bestimmt schon - so wie bei dem Thread mit den Falschparkern - eine App für den Denunzianten. Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Eigentlich kann man mich nicht Verwarnen oder mir ein Bußgeld ausstellen wenn ich fahre, da ich den Verlust ja nicht Verschuldet habe und die Zulassungsstelle erst wieder Dienstag/Mittwoch auf hat. Ok, dir klaut am Samstag Abend um 23 Uhr jemand die Außenspiegel, die Frontscheinwerfer und Heckleuchten. Jetz erkläre den Beamten dann, wenn du mit diesem verkehrsunsicheren Fahrzeug fährst, das sie dich ja nicht bestrafen können, weil du ja nichts dafür kannst, das die Teile gestohlen wurden und der Teilehändler erst am Montag öffnet.Und genauso wie Scheinwerfer, Heckleuchten und Spiegel gehören Nummernschilder laut Gesetz an dein Fahrzeug. Das lernt man auch so in der Fahrschule. Wie dein Fahrzeug verkehrsunsicher wurde spielt keine Rolle. Das sollte dir aber eigentlich dein eigener Verstand klar machen können. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug wird durch fehlende Kennzeichen weder verkehrsunsicher, noch ergibt sich daraus irgendein rechtlicher Spielraum für eine Stilllegung. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 (edited) Naja im Gegensatz zu deinem Beispiel ist das Kennzeichen aber nicht sicherehitsrelevant. Ich glaube bei sehr dringenden Fahrten würde ich mir ein Kennzeichen basteln und mit großem Schild auf den Diebstahl hinweisen.So herumfahren würde ich allerdings nicht. Edited March 3, 2014 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 ...die Probleme gehen ja schon los, wenn das Fahrzeug ohne Kennzeichen (da geklaut) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt ist. Nicht jeder ist immer überall in der glücklichen Lage einen (abgeschlossenen / abgesperrten) Stellplatz auf Privatgrund zu haben. Beim Eifer der ganzen Kampfpolitessen und den Denunzianten brauchste normalerweise nicht einmal fahren und schon haste nen Haufen Ärger & Zirkus an der Backe. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Naja im Gegensatz zu deinem Beispiel ist das Kennzeichen aber nicht sicherehitsrelevant. Ich glaube bei sehr dringenden Fahrten würde ich mir ein Kennzeichen basteln und mit großem Schild auf den Diebstahl hinweisen.So herumfahren würde ich allerdings nicht. Kennzeichen basteln - Urkunde fälschen??? Ich bin unsicher, bei sehr dringenden Fahrten würde ich ein Taxi oder einen Leihwagen nehmen.Und natürlich, ohne Kennzeichen wird die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Hallo Aka, wenn ein Fahrzeug ohne Kennzeichen am Straßenrand steht erhält es in Essen einen "Gelben Aufkleber". Da ist auch eine Telefonnummer, anrufen und auf gestohlene Kennzeichen hinweisen. Problem gelöst. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Wieso soll das eine Urkundenfälschung sein, wenn man zwei Zettel... sagen wir DIN A 3 im Querformat nimmt und mitm fetten Edding das zum Fahrzeug gehörige Kennzeichen drauf schreibt, einen in die Heckscheibe und einen in die Frontscheibe klebt? So lange es das richtige Kennzeichen ist und man nicht auch noch versucht z.B. die Siegelplaketten draufzumalen sollte das keine Probleme geben. PS: Mit den gelben bzw. bei uns roten Aufklebern, das ist mir schon bekannt... is halt auch nicht so toll ständig irgendwelche Aufkleber von den Scheiben kratzen zu müssen und Telefonate mit irgendwelchen Leuten führen zu müssen. Ich würde wahrscheinlich ne Kopie von dem Wisch der Polizei von der Diebstahlaufnahme aufs Armaturenbrett legen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Wieso soll das eine Urkundenfälschung sein, wenn man zwei Zettel... sagen wir DIN A 3 im Querformat nimmt und mitm fetten Edding das zum Fahrzeug gehörige Kennzeichen drauf schreibt, einen in die Heckscheibe und einen in die Frontscheibe klebt? So lange es das richtige Kennzeichen ist und man nicht auch noch versucht z.B. die Siegelplaketten draufzumalen sollte das keine Probleme geben. PS: Mit den gelben bzw. bei uns roten Aufklebern, das ist mir schon bekannt... is halt auch nicht so toll ständig irgendwelche Aufkleber von den Scheiben kratzen zu müssen und Telefonate mit irgendwelchen Leuten führen zu müssen. Ich würde wahrscheinlich ne Kopie von dem Wisch der Polizei von der Diebstahlaufnahme aufs Armaturenbrett legen. Kopie ist sicher eine gute Idee, solange das Auto steht gibt es sicher keine Probleme mit selbstgefertigten Kennzeichen.Fahren, ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Naja im Gegensatz zu deinem Beispiel ist das Kennzeichen aber nicht sicherehitsrelevant. Ich glaube bei sehr dringenden Fahrten würde ich mir ein Kennzeichen basteln und mit großem Schild auf den Diebstahl hinweisen.So herumfahren würde ich allerdings nicht. Kennzeichen basteln - Urkunde fälschen??? Ich bin unsicher, bei sehr dringenden Fahrten würde ich ein Taxi oder einen Leihwagen nehmen.Und natürlich, ohne Kennzeichen wird die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Naja Urkundenfälschung wohl dann doch eher nicht. Es sei denn du bist Schilderhersteller.Außerdem wird es am Vorsatz zur Täuschung im Rechtsverkehr fehlen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Wenn du dir selbst ein Kennzeichen bastelst kann man sicher von Vorsatz ausgehen. Und ein Nummernschild ist eine Urkunde. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Ist es eben nicht, erst durch das Siegel wird es zu einer Urkunde. Ohne Siegel ists nur ein wertloses Blatt Papier mit ein paar Buchstaben und Ziffern drauf, das dem praktisch denkenden Cop die Arbeit erleichtert. So kann er z.B. das Kennzeichen ... äh die Buch- und Ziffernkombination einfach einmal im Vorbeifahren abfragen und so vielleicht sogar ohne Kontrolle erkennen, dass da nur ein Arme Sau hinterm Steuer sitzt der man die Kennzeichen gemopst hat und die jetzt grade in den Faschingstagen doch arge Probleme hat auf die Zulassungsstelle zu kommen um neue zu erhalten. PS: Sonst hätte z.B. auch jeder, der mit so einem Fahrradhalter auf der AHK rumfährt und ein selbst gebasteltes / oder ungestempeltes Kennzeichen hinten dran hat ein Problem ala Urkundenfälschung. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Hallo, rth,Kennzeichen basteln - Urkunde fälschen??? Ich bin unsicher, bei sehr dringenden Fahrten würde ich ein Taxi oder einen Leihwagen nehmen.Und natürlich, ohne Kennzeichen wird die Polizei die Weiterfahrt untersagen. in einem Fall wie diesem ist es m, E. weder ein Kennzeichenmissbrauch noch eine Urkundenfälschung, wenn der Bestohlene z. B. für die Heimfahrt von seinem Urlaubsort z. B. Pappkennzeichen vorne und hinten anbringt, bzw. hinter die Front - und Heckscheibe legt, um sein Fahrzeug zumindest einigermaßen kenntlich zu machen. So etwas kommt immer mal wieder vor, und wenn er bei einer Kontrolle eine Bescheinigung einer Polizeidienststelle über den gemeldeten Diebstahl der Kennzeichen vorlegt, ist es nicht unüblich, dass man die nachfolgenden Reviere auf diesen Umstand hinweist. So wissen die Kollegen, dass mit dem PKW alles (außer den Kennzeichen ) in Ordnung ist, wenn es mal wieder von VT gemeldet wird. Hallo, Aka, was ist schlimm daran, wenn VT der Polizei mitteilen, dass sie ein KFZ ohne Kennzeichen festgestellt haben? Wo siehst Du da eine Denunziation? Wurden die Kennzeichen des Fahrzeugs gestohlen, kann man den Tatzeitraum um so besser eingrenzen, je eher eine Meldung erfolgt und zusätzlich kann man eine Fahndung nach diesen Kennzeichen auslösen, um vielleicht Straftaten zu verhindern, die mit dem Diebstahl derselben zusammen hängen. Für den Eigentümer der Kennzeichen kann so eine Meldung ebenfalls wichtig sein, denn nicht immer sind die Kennzeichen gestohlen, sondern nur abgefallen. Je eher man von dem Verlust in Kenntnis gesetzt wird, umso besser kann man nachverfolgen, wo man das Kennzeichen möglicherweise verloren hat. Gerade bei Wunschkennzeichen ist es vielen Besitzern wichtig, dass diese so schnell wie möglich wieder gefunden werden, egal, in welchem Zustand, denn dann können sie sich das gleiche Kennzeichen wieder zuteilen lassen. Wird es nicht gefunden, wird das Kennzeichen bei den meisten Zulassungsstellen gesperrt und kommt in die Fahndung und man muss sich einen komplett neuen (anderen) Satz besorgen, mit allen Kosten. Zu guter Letzt: Wie würde es Dir gefallen, wenn jemand mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ungestört in der Gegend herum fährt und dabei Dein heilix Blechle kaltverformt? Was wäre, wenn der Fahrer dieses nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeugs keine Kohle hat und Du somit auf Deinem Schaden sitzen bleibst? Wäre es Dir dann nicht doch lieber gewesen, ein VT hätte diesen gemeldet und die Polizei hätte das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen? Viele Grüße,Nachteule Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted March 3, 2014 Report Share Posted March 3, 2014 Ist es eben nicht, erst durch das Siegel wird es zu einer Urkunde. Ohne Siegel ists nur ein wertloses Blatt Papier mit ein paar Buchstaben und Ziffern drauf, Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted March 8, 2014 Report Share Posted March 8, 2014 PS: neue Umweltplakette darfst du auch kaufen... Quote Link to post Share on other sites
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