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NightFlair

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  1. Und, was hat dir die Polizei gesagt? Ich vermute: Straßenverkehrsamt, neue Schilder beantragen, TÜV? . Ohne Schilder wirst du nicht fahren dürfen. Das einzige was mir gesagt wurde ist das ich mir neue Kennzeichen holen muss. Da wir aber Fasching haben, gibt es im moment keine neuen Kennzeichen. Zumal ich auch erst neuen Tüv brauche, dieser ist im Februar abgelaufen. Eigentlich kann man mich nicht Verwarnen oder mir ein Bußgeld ausstellen wenn ich fahre, da ich den Verlust ja nicht Verschuldet habe und die Zulassungsstelle erst wieder Dienstag/Mittwoch auf hat.
  2. Hallo Mitglieder, ich habe folgendes Problem, am Freitag wurden meine beiden Kennzeichen vom Angemeldeten und Versicherten PKW gestohlen. Nun weis ich nicht wirklich ob ich trotzdem Fahren darf. Anzeige wegen Diebstahl wurde natürlich gemacht und eine Bestätigung der Polizei darüber habe ich auch. Wie verhält sich das jetzt rechtlich gesehen?
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