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Anhörungsbogen Noch Nicht Erhalten, Vergehen Vor 3 Monaten, Was Nun?


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Hallo zusammen!

 

Folgender Sachverhalt:

 

12.08.2013 geblitzt auf der BAB im Fahrverbotsbereich (145khm bei 100kmh Limit)

21.10.2013 Zeugenfragebogen an die Firma, da es sich um ein Firmenwagen handelt, das nicht auf mich zugelassen ist.

29.10.2013 Dieses Schreiben zurückgeschickt mit der Aussage, dass das Fahrzeug zu der Zeit einem Arbeitskollegen überlassen war. Ich befand mich an dem Tag offiziell noch im Urlaub

04.11.2013 Arbeitskollege erhält Anhörungsbogen "Ihnen wird zur Last gelegt"

12.11.2013 Heute soll der Anhörungsbogen beantwortet werden unter Angabe meiner Person als Fahrzeugführer.

 

Damit wäre doch heute genau die Sache verjährt oder nicht? Ich wurde bisher nicht persönlich angeschrieben oder genannt. Können wir das so zurückschicken und wird dann noch was an mich kommen? Wenn ja, wie verhalte ich mich bzw. was antworte ich dann?

 

Danke für eure Hilfe!!

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Wer hat behauptet, dass der Arbeitskollege gefahren ist? Derjenige hat nämlich eine Straftat (falsche Verdächtigung) begangen...

 

Wenn gegen Dich bis heute keine Anhörung angeordnet wurde, ist diese Sache für Dich verjährt. Die falsche Verdächtigung könnte aber noch weitere Folgen für den "Täter" haben, zusätzlich kann der Firma die Führung von Fahrtenbüchern ggf. sogar für die gesamte Fahrzeugflotte auferlegt werden (Kosten pro Fahrzeug bis zu 200 Euro), wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

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Wer hat behauptet, dass der Arbeitskollege gefahren ist?

Scheinbar niemand. Jedenfalls wenn man genau liest. Ist mit Schaum vorm Mund aber vielleicht schlecht möglich.

 

zusätzlich kann der Firma die Führung von Fahrtenbüchern ggf. sogar für die gesamte Fahrzeugflotte auferlegt werden (Kosten pro Fahrzeug bis zu 200 Euro)

Sicher, dass die Kosten pro Fahrzeug auferlegt werden dürfen?

Was für einen Grund soll es denn dafür geben, ist ja schließlich nur ein einziger Verwaltungsakt.

 

wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

Wie hier neulich verlinkt wurde kommt es doch auf die Mitwirkung der Halterin gar nicht an...

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12.08.2013 geblitzt auf der BAB im Fahrverbotsbereich (145khm bei 100kmh Limit)

21.10.2013 Zeugenfragebogen an die Firma, da es sich um ein Firmenwagen handelt, das nicht auf mich zugelassen ist.

29.10.2013 Dieses Schreiben zurückgeschickt mit der Aussage, dass das Fahrzeug zu der Zeit einem Arbeitskollegen überlassen war. Ich befand mich an dem Tag offiziell noch im Urlaub

2 Monate und 9 Tage nach einer OWI wird die Firma (als Halter des Fahrzeugs) gefragt, wer gefahren sein könnte. Da wird doch keiner mehr was wissen. Also schaut man in offiziellen Dokumenten nach und dort steht, dass der TE Urlaub hatte. Dann wird er wohl nicht gefahren sein, sondern ein Kollege, der das Auto auch nutzen darf. Und den meldet man als "ihm war das Fahrzeug zur Nutzung überlassen". Klar, kann man daraus eine falsche Beschuldigung konstruieren. Aber geht die auch vor Gericht durch?
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2 Monate und 9 Tage nach einer OWI wird die Firma (als Halter des Fahrzeugs) gefragt, wer gefahren sein könnte. Da wird doch keiner mehr was wissen. Also schaut man in offiziellen Dokumenten nach und dort steht, dass der TE Urlaub hatte. Dann wird er wohl nicht gefahren sein, sondern ein Kollege, der das Auto auch nutzen darf. Und den meldet man als "ihm war das Fahrzeug zur Nutzung überlassen". Klar, kann man daraus eine falsche Beschuldigung konstruieren. Aber geht die auch vor Gericht durch?

Dafür müsste die Staatsanwaltschaft belegen, dass die Angabe "wider besseres Wissen" geschah. Das wird sie in der Regel wohl nicht können. Zudem ja vielleicht auch nicht klar ist, wer die falsche Angabe gemacht hat. Wird ja nicht jedes Schreiben unterschrieben...

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Die Bußgeldstelle hat 3 Monate lang Zeit den Bußgeldbescheid auszustellen UND 2 Monate lang Zeit den Bußgeldbescheid zu verschicken.

 

Musst noch 2 Monate lang zittern :/

 

Wenn Deine Anhörung nicht spätestens heute angeordnet wurde, Ziel erreicht.

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Wer hat behauptet, dass der Arbeitskollege gefahren ist? Derjenige hat nämlich eine Straftat (falsche Verdächtigung) begangen...

 

Wenn gegen Dich bis heute keine Anhörung angeordnet wurde, ist diese Sache für Dich verjährt. Die falsche Verdächtigung könnte aber noch weitere Folgen für den "Täter" haben, zusätzlich kann der Firma die Führung von Fahrtenbüchern ggf. sogar für die gesamte Fahrzeugflotte auferlegt werden (Kosten pro Fahrzeug bis zu 200 Euro), wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

 

Es wurde lediglich angegeben, dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt meinem Kollegen überlassen war, was aufgrund meines noch wirksamen Urlaubs am Tattag auch durchaus nachvollziehbar ist.

 

Die Bußgeldstelle hat 3 Monate lang Zeit den Bußgeldbescheid auszustellen UND 2 Monate lang Zeit den Bußgeldbescheid zu verschicken.

 

Musst noch 2 Monate lang zittern :/

 

Wenn Deine Anhörung nicht spätestens heute angeordnet wurde, Ziel erreicht.

 

Das Antwortschreiben meines Kollegen wurde heute leider vergessen einzuwerfen und geht morgen zur Post. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt gegen mich noch nichts vorliegen.

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Es wurde lediglich angegeben, dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt meinem Kollegen überlassen war, was aufgrund meines noch wirksamen Urlaubs am Tattag auch durchaus nachvollziehbar ist.

Dennoch ist, sofern diese Angabe falsch war und die angebende Person dies wusste die falsche Verdächtigung tatbestandlich erfüllt, die Straftat also begangen worden.

 

Für die Strafbarkeit ist es nämlich garnicht nötig jemanden direkt einer Missetat zu bezichtigen. Auch die Aussage dass das Auto dem X überlassen war ist nämlich eine "Behauptung tatsächlicher Art" und geeignet gegen den X ein Verfahren herbeizuführen war sie ja erwiesenermaßen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

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Die Bußgeldstelle hat 3 Monate lang Zeit den Bußgeldbescheid auszustellen UND 2 Monate lang Zeit den Bußgeldbescheid zu verschicken.

 

Musst noch 2 Monate lang zittern :/

Aha... :whistling:

Aus welcher Quelle schöpfst Du dieses Wissen???

 

Das habe ich auch nirgendwo nachvollziehen können. Würde gern wissen, ob der Kollege heute das Schreiben mit meiner Person als Führer des Fahrzeugs dann zurückschicken kann und das Thema damit verjährt ist?

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Zu 1) Das war auch Stuss.

Zu 2) Wie häufig soll Dir zu der Frage noch eine Antwort gegeben werden?

 

Verzeihung, wollte nicht nerven. Mich würde final nur interessieren ob die Behörde einen am Ende dennoch auf Gutglück anschreibt in der Hoffnung, man kennt die Verjährungsfristen nicht, und was man dann darauf antwortet. Aber wenn das passiert, melde ich mich vermutlich hier nochmal :)

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Lustige Seite, besonders auch die Rechtschreib- und Grammatikfehler... :whistling:

Allerdings hab ich Deine "2 Monate Zeit zum verschicken" nicht gefunden, magst Du die mal als Zitat einfügen, vielleicht bin ich ja auch nur betriebsblind.

 

Lustig finde ich auch diesen Satz aus der verlinkten Seite:

Nach Ablauf von drei Monaten ist die Angelegenheit „verjährt“, das bedeutet, dass keine Rechtsmittel, also Einspruch, Widerspruch oder Anfechtung, mehr gegen diesen Bescheid eingelegt werden können.
Da scheint ein echter Fachmann gesprochen zu haben... :whistling:
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Da scheint ein echter Fachmann gesprochen zu haben...

 

Oh yeah, allerdings war es - laut Impressum - eine Fachfrau..... Interessant auch dieser Hinweis:

 

Zunächst ist die Vollständigkeit der inhaltlichen Bestandteile des Bescheides zu prüfen.

 

Diese werden in §66 OWiG abschließend geregelt – enthalten sein müssen

  • [...]
  • den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  • [...]

:whistle:

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  • 3 weeks later...

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