Bluey 1,728 Posted October 26, 2013 Report Share Posted October 26, 2013 Im übrigen kann ich ...Du solltest solche Äußerungen unterlassen, da Du sonst evtl. von einem interessierten Moderator als Schleimer gerügt werden könntest.Ich war ja gerade geneigt, mit Dir eine ernsthafte sachliche Diskussion zu führen. Da Du es aber vorziehst, genauso wie ein gewisser anderer User, ständig nachzutreten und Öl ins Feuer zu gießen, lasse ich es sein. Sinn und zwecklos. Schade. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Unter anderem Betriebs- und Geschäftsräume, welche in gewissem Rahmen auch von Artikel 13 geschützt sind. Dieser Schutz aber unterliegt eben aufgrund des Fahrpersonalgesetzes gewissen Einschränkungen. Dann sind wir uns doch im Wesentlichen einig, denn daraus ergibt sich ja, dass eine Durchsuchung einer richterlichen Anordnung bedarf. Ich war ja gerade geneigt, mit Dir eine ernsthafte sachliche Diskussion zu führen.... Wenn Dich der Spruch so geärgert hat, tut's mir leid. Den Schleimer fand ich halt auch nicht so witzig. Gruß, Pedro. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Dann sind wir uns doch im Wesentlichen einig, denn daraus ergibt sich ja, dass eine Durchsuchung einer richterlichen Anordnung bedarf.Nein, eben nicht. Wenn Dich der Spruch so geärgert hat, tut's mir leid. Den Schleimer fand ich halt auch nicht so witzig.Keine Sorge, hat er nicht. Aber eure gegenseitige und vor allem ständig wiederkehrende "Schleimerei" ist so langsam aber sicher zum . Egal. Wir müssen ja nicht diskutieren. Lassen wir's halt sein. Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Aber eure gegenseitige und vor allem ständig wiederkehrende "Schleimerei" ist so langsam aber sicher zum . Egal. Wir müssen ja nicht diskutieren. Lassen wir's halt sein. Wiewohl ich mich nicht mehr an den Threads (aktiv) beteilige, in denen sich der User Blaulicht (umfassend) exponiert, verfolge ich doch sehr gerne die Diskussionen zwischen den Profi- s (Bluey, Dete, Nachteule, Sobbel, Schugger) und den RF-"Ottonormalos" (© Bluey). Daher fände ich es schade, wenn nicht mehr resp. weniger (kontrovers) diskutiert werden würde. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 @Eribär Nachteule arbeitet in einem komplett anderen AufgabenbereichDete ist RentnerSchugger kommt aus der Schweiz Unterschätz Blaulicht nicht Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Aber eure gegenseitige und vor allem ständig wiederkehrende "Schleimerei" ist so langsam aber sicher zum . Egal. Wir müssen ja nicht diskutieren. Lassen wir's halt sein.Es ist schon bezeichnend, daß Dir anscheinend keine Ausrede zu blöde ist, wenn Dir die Argumente ausgehen. Unterschätz Blaulicht nichtDu hast - wie immer - völlig Recht. Schließlich lernen schon die kleinen Kinder: Blaulicht = Gefahr, Abstand halten! Und wenn sie es dann zum ersten Mal sehen, wissen sie auch, daß von diesem Licht keine Erleuchtung zu erwarten ist. Nein, eben nicht.Grundsätzlich schon. Das weißt Du aber doch auch. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Weißt du @Biber, das Forum hier kann man ja so ein bisschen wie eine virtuelle Bar betrachten; wo man abends dann auf sein Bier vorbeischaut. Dein Glück, dass das virtuell ist. In einer echten Kneipe hättest du mit Sicherheit schon lange eins auf die Nase bekommen! Link to post Share on other sites
rth 515 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Dete ist RentnerUnterschätz Blaulicht nicht Dete ist Pensionär.Unterschätz Blaulicht nicht Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Um beim Thema zu bleiben: Hier beantwortet ein Dresdener Polizeibeamter, der (nach den Angaben auf der Website) "seit langen Jahren mit der Kontrolle des Schwerverkehrs befasst ist", typische Fragen von LKW-Fahrern Daraus: 6. Darf mein Fahrerhaus ohne weiteres durchsucht werden? Das Fahrerhaus darf nicht ohne weiteres durchsucht werden. Ist eine Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit oder eines Straftatverdachtes notwendig und es besteht „Gefahr im Verzug“ ( z.B. die Gefahr , dass die Beweismittel bis zur Erlangung eines Durchsuchungsbefehles vernichtet werden könnten) darf das Fahrerhaus auch gegen den Willen des Fahrzeugführers durchsucht werden. Der Fahrer ist aber über den Grund der Durchsuchung zu informieren und hat das Recht anwesend zu sein. Ansonsten müssen zwei unabhängige Zeugen zugezogen werden. Über die Durchsuchung und dabei sichergestellte bzw. beschlagnahmte Gegenstände muss ein Protokoll gefertigt werden. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Das Fahrerhaus darf nicht ohne weiteres durchsucht werden.Gegenteiliges wurde nirgendwo behauptet. Ist eine Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit oder eines Straftatverdachtes notwendig und es besteht „Gefahr im Verzug“ ( z.B. die Gefahr , dass die Beweismittel bis zur Erlangung eines Durchsuchungsbefehles vernichtet werden könnten) darf das Fahrerhaus auch gegen den Willen des Fahrzeugführers durchsucht werden. Der Fahrer ist aber über den Grund der Durchsuchung zu informieren und hat das Recht anwesend zu sein. Ansonsten müssen zwei unabhängige Zeugen zugezogen werden. Über die Durchsuchung und dabei sichergestellte bzw. beschlagnahmte Gegenstände muss ein Protokoll gefertigt werden.Auch das ist absolut korrekt. 1 Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Das Fahrerhaus darf nicht ohne weiteres durchsucht werden.Gegenteiliges wurde nirgendwo behauptet. Das Führerhaus jedenfalls gilt als Arbeitsplatz und darf von uns ohne wenn und aber betreten und ggf. auch durchsucht werden (natürlich nicht ohne Grund). Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Gibt es denn keine Internetseite.................." Polizeikontrolle umfahren ".......oder so ähnlich, wo man sich informieren könnte, und lästigen Kontrollen aus dem Weg gehen, bzw. umfahren könnte ? Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Du solltest Dir das Zitat nochmal durchlesen. Vielleicht erkennst Du dann, was Du nicht bzw. mißverstanden hast. Das Führerhaus jedenfalls gilt als Arbeitsplatz und darf von uns ohne wenn und aber betreten und ggf. auch durchsucht werden (natürlich nicht ohne Grund).1. zur Kontrolle darf es "ohne wenn und aber" betreten werden. Punkt.2. "natürlich nicht ohne Grund" darf es ggf. auch durchsucht werden. Punkt. Glaub es.... oder laß es. Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 das Forum hier kann man ja so ein bisschen wie eine virtuelle Bar betrachten; wo man abends dann auf sein Bier vorbeischaut. Dein Glück, dass das virtuell ist. In einer echten Kneipe hättest du mit Sicherheit schon lange eins auf die Nase bekommen!Mach' Dir keine Sorgen, Blaulicht. Die Stehbierhalle, an der Du Dich rumtreibst, werde ich wohl kaum besuchen. Gegenteiliges wurde nirgendwo behauptet.Wahrscheinlich müßte ich jetzt den das Gegenteil belegenden Beitrag dessen, dem ich nicht zustimmen darf, nochmal in (möglicherweise zumindest leicht abgeänderter Form) wiederholen, um nicht erneut 'Abscheu und Empörung' samt Drohung mit Rückzug aus der Diskussion zu provozieren. Da mir das zu blöd ist: doch. Von Dir. Edit:zur Kontrolle darf es "ohne wenn und aber" betreten werden. Punkt.Du mußt nicht längst geklärte und von niemanden bestrittene Punkte immmer wieder wiederholen. "natürlich nicht ohne Grund" darf es ggf. auch durchsucht werden.Fein gemacht. Nicht falsch, aber unvollständig. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Du solltest Dir das Zitat nochmal durchlesen. Vielleicht erkennst Du dann, was Du nicht bzw. mißverstanden hast. Lass uns doch einfach mal konkret werden, ohne Worte zu klauben: Meiner Ansicht nach dürft Ihr ohne den Richtervorbehalt zu beachten (bzw. GiV) das Fahrerhaus eines LKW mit Schlafkabine nicht durchsuchen. Das ergibt sich IMO sogar - um die Ecke gedacht - aus dem von Dir zitierten FPersG. Jetzt sage mir doch bitte mal ebenso konkret, warum ich Deiner Ansicht nach falsch liege und was die Rechtsgrundlage dafür wäre. Gruß, Pedro. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Rechtsgrundlage für die Durchsuchung zum Zwecke des Auffindens von Beweismitteln ist der § 102 StPO. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted October 27, 2013 Report Share Posted October 27, 2013 Bluey, es geht um den Richtervorbehalt (ersatzweise GiV). Warum sollte der hier nicht gelten? Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 28, 2013 Report Share Posted October 28, 2013 Weißt du @Biber, das Forum hier kann man ja so ein bisschen wie eine virtuelle Bar betrachten; wo man abends dann auf sein Bier vorbeischaut. Dein Glück, dass das virtuell ist. In einer echten Kneipe hättest du mit Sicherheit schon lange eins auf die Nase bekommen! Du solltest die ganze Angelegenheit mal etwas laessiger angehen, insbesondere, wenn du durch unbedachte Aeusserungen - ich moechte gar nicht erwaehnen, dass du selbst immer deine vorgeblichen Qualitaeten hervor heben moechtest - solche durchaus lustigen Wortspiele, wie 'Biber' sie in diesem Falle angebracht hat, selbst provozierst...... Man koennte naemlich eher den Eindruck bekommen, dass du in der virtuellen Bar ganz allein in der Ecke am Tische hockst...... Link to post Share on other sites
dieneraugsburg 0 Posted November 4, 2013 Report Share Posted November 4, 2013 Hallo zusammen,bei einer LKW-Kontrolle fragte mich der Beamte, ob er mal ins Fahrerhaus reinschauen kann.Ich willigte ein.Ich stellte aber später fest, dass er dabei meinen Aktenkoffer und andere persönliche Sachen im Fahrerhaus durchsuchte, was ich aber zum Zeitpunkt nicht sah, da ich außerhalb stand.Als er fertig war, kam er mit meiner Geldbörse und mit meinem Terminplaner raus und fragte ob er sie durchsuchen darf, da er meine Fahrerkarte suche, die ich aber wahrscheinlich verloren habe und zum Zeitpunkt einen LKW mit Tachoscheibe fuhr.Ist solche Art der Durchsuchung durch das Gesetz gerechtfertigt???Man hat ja dann überhaupt keine Privatsphäre mehr.Ich bin Mechaniker und fahre nur gelegentlich, was der Beamte mir aber nicht glaubte.Wer könnte mir da mal weiter helfen? Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 4, 2013 Report Share Posted November 4, 2013 War das ein LKW mit genutzter Schlafkoje? Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted November 5, 2013 Report Share Posted November 5, 2013 Moin Moin War das ein LKW mit genutzter Schlafkoje?Falscher Ansatz, weil zunächst unerheblich. Hallo zusammen,bei einer LKW-Kontrolle fragte mich der Beamte...[/Quote]Hier muß zuerst angesetzt werden.Welcher Beamte?BAG, Polizei oder Zoll?Wenn Zoll bin ich raus, von denen weiß ich (fast) nichts.Wenn BAG oder Polizei könnte ich weiterhelfen.Kontrolle aus dem Fahrbetrieb heraus oder hattest du Fahrtunterbrechung oder Ruhezeit? Gruß Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 5, 2013 Report Share Posted November 5, 2013 So. Ich hab mir mal Antworten von "höherer" Stelle zum Thema eingeholt: Die Ermächtigung zum Betreten und Durchsuchen eines Lkw (auch mit Schlafkabine) ergibt sich aus dem Fahrpersonalgesetz. § 4 (5) Während der Betriebs- und Arbeitszeit ist den Beauftragten der Aufsichtsbehörden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, das Betreten und Besichtigen der Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume und Beförderungsmittel gestattet. Das Betreten und Besichtigen außerhalb dieser Zeit oder wenn die Betriebsanlagen oder Geschäftsräume sich in einer Wohnung befinden, ist ohne Einverständnis nur zur Verhütung von dringenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässig. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Beauftragten der Aufsichtsbehörden erforderlich ist, können Prüfungen und Untersuchungen durchgeführt und die Einsicht in geschäftliche Unterlagen des Auskunftspflichtigen vorgenommen werden. Die Maßnahmen nach den Sätzen 1, 2 und 4 sind von den zu überwachenden Unternehmen und ihren Angestellten, einschließlich der Fahrer, zu dulden. Der LKW ist während der Arbeitszeit ein Beförderungsmittel. Nach Beendigung der Arbeitszeit dient das Führerhaus dem Privataufenthalt des Fahrers und stellt seine Wohnung dar. Dementsprechend ist das Betreten nach dem Grundgesetz Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und den damit verbundenen Formvorschriften abzuprüfen. Art. 13 beinhaltet ein Grundrecht mit verfassungsunmittelbaren Schranken, d.h. das Grundgesetz enthält selbst die Voraussetzungen für die Rechtfertigung eines Eingriffs in das Grundrecht.Ich denke, daß das deutlich genug ist. Bedeutet also: während der Arbeitszeit des Fahrers unterliegt das Führerhaus nicht dem Schutz des Art. 13 GG. Demzufolge ergibt sich in dieser Zeit auch kein Richtervorbehalt für Durchsuchungsmaßnahmen. Das Obige gilt zumindest für NRW. 1 Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 5, 2013 Report Share Posted November 5, 2013 ... das Betreten und Besichtigen ... Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Gönne dem von Dir Zitierten mal ein oder zwei Gedanken (in Bezug auf die Durchsuchung). Gruß, Pedro. Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 5, 2013 Report Share Posted November 5, 2013 Ist die Polizei eine Aufsichtsbehörde? Wenn ja, für was? Da gibt es Gesundheitsamt, Veterinärämter, Gewerbeaufsichtsamt........ MfG. hartmut Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 ... das Betreten und Besichtigen ... Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.Gönne dem von Dir Zitierten mal ein oder zwei Gedanken (in Bezug auf die Durchsuchung).Hab ich. Das "Betreten und Besichtigen" beinhaltet das Durchsuchen. Ja, ich weiß. Das steht da nicht explizit. Das ist eben die Rechtsauslegung, die Hartmut gleich wieder verteufeln wird. Ist die Polizei eine Aufsichtsbehörde? Wenn ja, für was?Die Polizei ist in diesem Sinne oder Zusammenhang Beauftragter der Aufsichtsbehörden. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Hab ich. Das "Betreten und Besichtigen" beinhaltet das Durchsuchen. Ja, ich weiß. Das steht da nicht explizit. Das ist eben die Rechtsauslegung ... Wie kommst Du denn darauf? Meiner Ansicht nach ist der Rechtseingriff "Durchsuchung" klar von dem des "Betretens" zu unterschieden. Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Hab ich. Das "Betreten und Besichtigen" beinhaltet das Durchsuchen. Ja, ich weiß. Das steht da nicht explizit. Das ist eben die Rechtsauslegung, die Hartmut gleich wieder verteufeln wird.Besonders weil im anderen Zusammenhang, betreten der Wohnung, und durchsuchen der Wohnung, ganz klar unterschieden wurde. Die Polizei ist in diesem Sinne oder Zusammenhang Beauftragter der Aufsichtsbehörden.Aber nur wenn die Behörde die Polizei anfordert um ihre Aufgabe zu erledigen. MfG. hartmut Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Wie kommst Du denn darauf? Meiner Ansicht nach ist der Rechtseingriff "Durchsuchung" klar von dem des "Betretens" zu unterschieden.Das ist die - zumindest - in NRW herrschende Lehrmeinung. Und bislang haben Gerichte auch nichts gegenteiliges geurteilt. Die Polizei ist in diesem Sinne oder Zusammenhang Beauftragter der Aufsichtsbehörden.Aber nur wenn die Behörde die Polizei anfordert um ihre Aufgabe zu erledigen.Das ist Deine Meinung, nicht jedoch die Realität. Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Das ist Deine Meinung, nicht jedoch die Realität.Es mag ja sein das die Realität anders aussieht, bis mal jemand die Realität dem Recht anpasst. MfG. hartmut Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Das ist die - zumindest - in NRW herrschende Lehrmeinung. Rodorf, PolG NRW: Eine Durchsuchung setzt zweck- und zielgerichtetes Suchen voraus, um planmäßig etwas aufzufinden (BVerwGE 47,31,36). Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist also "das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offen legen oder herausgeben will...." kennzeichnend für eine Durchsuchung. Durchsuchung ist jedoch nicht nur die Suche nach Sachen. Auch die ziel- und zweckgerichtete Suche nach Personen ist selbstverständlich eine Durchsuchung. Das mit der Durchsuchung verbundene Betreten geschützter Räume ist vom Durchsuchungsbegriff erfasst. § 41 PolG NRW unterscheidet den Rechtseingriff "Durchsuchung" von dem Rechtseingriff "Betreten". Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Neben der Norm für Betreten und Besichtigen aus dem FahrPG gibt es noch Durchsuchen aus dem Polizeirecht und der StPO. Es geht um den Zweck der Maßnahme. Die Erklärungen bezüglich Arbeitsplatz und Wohnung von oben kann man in allen Fällen nutzen. Daraus ergibt sich dann wann wer die Durchsuchung anordnen kann. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 @PedroK Es geht hier aber gar nicht um das PolG NRW. Woraus sich die Rechtsgrundlage für das Betreten etc. ergibt, habe ich oben geschrieben. Und daß das Führerhaus während der Arbeitszeit des Fahrers nicht als Wohnung gilt, ebenso. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Es geht hier aber gar nicht um das PolG NRW. Mir ging es um den allgemein anerkannten Unterschied zwischen den Rechtseingriffen. Und daß das Führerhaus während der Arbeitszeit des Fahrers nicht als Wohnung gilt, ebenso. Wenn dem so wäre, wäre dieses ... Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. ... IMO überflüssig. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Wenn dem so wäre, wäre dieses ... Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. ... IMO überflüssig.Nein, denn genau das ist ja die Einschränkung. Außerhalb der Arbeitszeit ist es ein Privatraum, eine Wohnung, so daß dann der Art. 13 voll greift und Maßnahmen anderen Voraussetzungen unterliegen. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 6, 2013 Report Share Posted November 6, 2013 Nein, denn genau das ist ja die Einschränkung. Außerhalb der Arbeitszeit ist es ein Privatraum, eine Wohnung, so daß dann der Art. 13 voll greift und Maßnahmen anderen Voraussetzungen unterliegen. Bluey, wenn ... das Führerhaus während der Arbeitszeit des Fahrers nicht als Wohnung gilt ... dann würde durch das Gesetz ... das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ... nicht ... insoweit eingeschränkt.... weil es dieses Grundrecht dann nicht berührte. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Wir können uns da jetzt lang und breit drüber "streiten", bringt aber in der Sache nichts. Was in bzw. für NRW gilt, habe ich oben im Zitat deutlich gemacht. Wie das in der Praxis ausschaut, wurde ebenfalls deutlich gemacht. Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Im echten Leben ist das ganze auch nicht so das Problem.Erstens weil Cops nicht einfachso LKWs durchsuchen und zweitens weil Cops, wenn es notwendig ist LKWs durchsuchen dürfen und drittens weil wir mit unserer 'Macht' umgehen können; schließlich sind wir Cops in einem ordentlichen Rechtssystem und viertens sollte man nicht allen medialen Märchen zu viel Gewicht beimessen. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Wir können uns da jetzt lang und breit drüber "streiten", bringt aber in der Sache nichts. Stimmt. Was in bzw. für NRW gilt, habe ich oben im Zitat deutlich gemacht. Stimmt nicht. Wie das in der Praxis ausschaut, wurde ebenfalls deutlich gemacht. Stimmt leider. 2 Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Hier ist es noch drollig, wie immer und immer wieder Menschen meinen die Rechtslage über Polizeiaktionen / Maßnahmen beurteilen zu können.Im echten Leben trifft man auch solche Menschen. Das ist unschön und wenn alles Deeskalieren nicht funktioniert wird dem Menschen von einem Volljuristen die Rechtslage erklärt, nämlich das Strafmaß für den Widerstand. Polizei ist mehr als nur ein bißchen Rechtskunde. Nämlich Rechtsanwendung und Gefahrenabwehr / Strafverfolgung. Das ist sogar für Juristen / Volljuristen nicht immer leicht zu verstehen. Wieso nun denkt der juristisch nicht ausgebildete / nicht studierte Mensch, dass er uns das alles erklären könnte? Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Wieso nun denkt der juristisch nicht ausgebildete / nicht studierte Mensch, dass er uns das alles erklären könnte? Ich kann Dir leider nicht beantworten, warum Du was "denkst". Aber vielleicht findest Du ja jemanden, der Dir helfen kann? Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 LOL @PedroK süß. Polizei ist Verwaltungshandeln. Da habe ich ein Studium gemacht, eine Urkunde bekommen. Was befähigt dich im Bereich Verwaltungshandeln? Googel? Der Volljurist hier im Forum hat die 'größer Rechtsausbildung' als die Polizisten, jedoch mag es sein, dass er im Verwaltungshandeln nicht seinen Schwerpunkt hat. Polizei ist nebenbei noch viel mehr. Aber was befähigt dich, alles besser wissen zu wollen - defacto weißt du nämlich sehr wenig über Polizeirecht / Verwaltungshandeln / Polizeiarbeit. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 süß. Was ist bloß los mit den Cops? Ich kenne sowas sonst nur von Flugbegleitern. 2 Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 süß. Was ist bloß los mit den Cops? Ich kenne sowas sonst nur von Flugbegleitern. Was kennst du? Dass sie zu dir 'süß' sagen, dir Buntstifte und Papier bringen? Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Da habe ich ein Studium gemacht, eine Urkunde bekommen. Wow! Und was steht da so auf der Urkunde? (Den Text meine ich.) Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Da habe ich ein Studium gemacht, eine Urkunde bekommen. Wow! Und was steht da so auf der Urkunde? (Den Text meine ich.) Da steht irgendwas drauf, was man grob als Nachweis werten könnte, dass ich weiß wovon ich schreibe. Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Ich hab mir mal Antworten von "höherer" Stelle zum Thema eingeholtWer ist denn diese Stelle? Und diese Stelle behauptet, daß ihre Antwort rechtssicher ist? Ich denke, daß das deutlich genug ist. Bedeutet also: während der Arbeitszeit des Fahrers unterliegt das Führerhaus nicht dem Schutz des Art. 13 GG. Demzufolge ergibt sich in dieser Zeit auch kein Richtervorbehalt für Durchsuchungsmaßnahmen. Das Obige gilt zumindest für NRW.Das ist eine sehr interessante Ansicht. Ich wußte jedenfalls bisher nicht, daß das GG zwischen Arbeitszeit und Freizeit unterscheidet. Und mir ist auch neu, daß das GG offenbar für gleiche Sachverhalte nicht in allen Bundesländern gleichermaßen gilt. Das "Betreten und Besichtigen" beinhaltet das Durchsuchen. Ja, ich weiß. Das steht da nicht explizit. Das ist eben die Rechtsauslegungdie Du in die Dir mitgeteilte Information hineininterpretierst. Der Text gibt das allerdings nicht her. Es sollte eigentlich ohne große Schwierigkeiten problemlos erkennbar sein, daß 'Betreten und Besichtigen' etwas völlig anderes ist als 'einmal alles durchwühlen'. Polizei ist mehr als nur ein bißchen Rechtskunde. Nämlich Rechtsanwendung und Gefahrenabwehr / Strafverfolgung. Das ist sogar für Juristen / Volljuristen nicht immer leicht zu verstehen. Wieso nun denkt der juristisch nicht ausgebildete / nicht studierte Mensch, dass er uns das alles erklären könnte?Ja sag' an: wieso denkst Du das? Polizei ist Verwaltungshandeln. Da habe ich ein Studium gemacht, eine Urkunde bekommen.An welcher Hochschule kann man einen Abschluß im Studiengang Verwaltungshandeln machen? defacto weißt du nämlich sehr wenig über Polizeirecht / Verwaltungshandeln / Polizeiarbeit.Viele Deiner Beiträge lassen den Schluß zu, daß genau das auf Dich zutrifft. Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Was ist bloß los mit den Cops?Nana. Nicht verallgemeinern. Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Da steht irgendwas drauf, was man grob als Nachweis werten könnte, dass ich weiß wovon ich schreibe. Das ist Dein Hauptschulabschluss-Zeugnis, das meinte ich aber nicht. 2 Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Was in bzw. für NRW gilt, habe ich oben im Zitat deutlich gemacht.Stimmt nicht.Was bitte schön wurde denn da nicht deutlich? Für mich jedenfalls ist das deutlich genug. Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 7, 2013 Report Share Posted November 7, 2013 Wer ist denn diese Stelle? Und diese Stelle behauptet, daß ihre Antwort rechtssicher ist?Unsere Aus- und Fortbildungsstelle (LAFP). Ja, das behauptet sie. Jedenfalls so lange, bis nicht das Gegenteil belegt wurde. Das ist eine sehr interessante Ansicht. Ich wußte jedenfalls bisher nicht, daß das GG zwischen Arbeitszeit und Freizeit unterscheidet. Und mir ist auch neu, daß das GG offenbar für gleiche Sachverhalte nicht in allen Bundesländern gleichermaßen gilt.Es ist relativ egal und irrelevant, was Dir neu ist bzw. was Du bisher nicht wußtest. Ihr wolltest Antworten, ich habe sie geliefert. Sie reichen euch nicht? Pech. Es ist so wie ich es schrieb. Mehr gibt es dazu nicht. die Du in die Dir mitgeteilte Information hineininterpretierst. Der Text gibt das allerdings nicht her. Es sollte eigentlich ohne große Schwierigkeiten problemlos erkennbar sein, daß 'Betreten und Besichtigen' etwas völlig anderes ist als 'einmal alles durchwühlen'.Ich kann's nicht ändern, wenn Du die mir mitgeteilte Information nicht verstehst. Ein Kollege von mir hat nochmal nachgefragt. Und ja, genauso verhält es sich: besichtigen beinhaltet auch durchsuchen. Ich kann's auch nicht ändern, wenn euch das nicht reicht. Die Verfahrensweise, und zwar für ganz NRW, habt ihr erklärt bekommen. Und so wird es auch in der Praxis umgesetzt. Bislang gab's hier noch keine dem entgegenstehende Gerichtsurteile. Link to post Share on other sites
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