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Österreicher Bei Fahrverbot In D Fs Hinterlegen?


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Vorige Woche war ein Tiroler Lieferant bei mir der naturgemäss viel auf deutschen Autobahnen im Inntaldreieck unterwegs ist.

Zufällig sind wir auch auf die Schnellfahrerproblematik zu sprechen gekommen.

 

Er sagte mir das er als Österreicher schon einige male in Deutschland Fahrverbot erhalten habe und daher den FS auf die Dauer dieses Verbotes nach D zur Hinterlegung schicken musste.

Er bekam eine Bestättigung für die Hinterlegung mit welcher er bei uns weiterfahren durfte.??

 

Früher, vor dem Scheckkartenführerschein bekam man von der deutschen Behörde einfach einen Stempel mit dem Fahrverbot auf seinen FS.???

 

Mir ist so etwas ehrlich gesagt neu. Dachte immer bei einem FV darf ich einfach z.b 3 Monate nicht in D fahren, die Punkte werden in Flensburg eingetragen, die Strafe wird bezahlt und das wars.

 

Kann das jemand mit der FS - Abgabe in Deutschland in der Art so bestättigen?

 

Wenn dem so wäre, müsste ich mich ja dringend um einen "Zweitführerschein" umsehen.

 

Gruss gery41

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Kann das jemand mit der FS - Abgabe in Deutschland in der Art so bestättigen?
Ja, kann ich.

Das Fahrverbot wird erst wirksam angetreten, wenn der FS in behördliche Hände gegangen ist.

 

Ansonsten wäre eine spätere Fahrt in Deutschland dann FoFE.

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Wenn dem so wäre, müsste ich mich ja dringend um einen "Zweitführerschein" umsehen.

Gruss gery41

 

Wenn ich mich recht erinnere, war für den "Zweitführerschein" eine Eidestattliche Versicherung erforderlich, dass der Führerschein abhanden gekommen ist.

Straftat auf "Vorrat"?

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Kann das jemand mit der FS - Abgabe in Deutschland in der Art so bestättigen?
Ja, kann ich.

Das Fahrverbot wird erst wirksam angetreten, wenn der FS in behördliche Hände gegangen ist.

 

Ansonsten wäre eine spätere Fahrt in Deutschland dann FoFE.

 

Danke!

 

Das war mir in der Art nicht so bewusst. :blush:

 

Glück gehabt bis jetzt (in den letzten 35 Jahren) :lol:

 

Der Kollege hat mir auch erzählt das der FS irgendwo in die Nähe von Berlin geschickt werden muss wo ab dem Eintreffen die Frist beginnt.

 

Früher hatte er die Möglichkeit ausgehandelt das er den Schein gleich hinter der Grenze bei der Polizei in Kiefersfelden hinterlegen konnte.

 

Das Prozedere war mir wie gesagt nicht bekannt und ich wollte mich nur vergewissern ob es wirklich so ist wie mir erzählt wurde.

 

Gruss gery41

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Ja, kann ich.

Das Fahrverbot wird erst wirksam angetreten, wenn der FS in behördliche Hände gegangen ist.

Seit wann werden in Deutschland ausländische Führerscheine für die Dauer eines Fahrverbots in Verwahrung genommen?

 

Da kommt auf den Führerschein ein Zettelchen drauf auf dem das Fahrverbot vermerkt ist. Hat sich diese Praxis geändert? Und mit welcher Rechtsgrundlage spricht Deutschland ein internationales Fahrverbot aus?

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn dem so wäre, müsste ich mich ja dringend um einen "Zweitführerschein" umsehen.

Gruss gery41

 

Wenn ich mich recht erinnere, war für den "Zweitführerschein" eine Eidestattliche Versicherung erforderlich, dass der Führerschein abhanden gekommen ist.

Straftat auf "Vorrat"?

 

Nö, wie ich von früher weiss, einfach Verlustmeldung bei der Polizei, kostet ein paar Euro, Ersatzfüherschein beantragen, kostet auch wieder etwas, das war es dann aber.

 

Gruss gery41

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Nun ja, mangels Erfahrung auf dem Gebiet kann ich nur dazu aeussern, wie ich mir das vorstelle: Der Fuehrerschein ist Eigentum des ausstellenden Landes, eine Behoerde eines anderen Landes darf den gar nicht einziehen. Er wird vorgelegt - und zwar auf einer behoerdlichen Dienststelle - und dort darf man dann per Aufkleber das FV verkuenden, aber behalten duerfen sie ihn nicht.

Andererseits - mir waere das eigentlich recht egal. Ich wuerde hier, an meinem Wohnort, kund tun, dass ich den FE verloren habe und mir einen neuen ausstellen lassen.......

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Wenn ich mich richtig erinnere (ist schon ca. 5 Jahre her), wurde bei meinem einmonatigen Fahrverbot in D die für mich zuständige Bezirkshauptmannschaft informiert und das war es auch. Da gab es kein Zettelchen oder ähnliches, auch keinen Aufdruck im FS (war damals noch der aus Papier).

Nein, das wars nicht ganz, weil mir die BH in einer anderen Sache eine erhöhte Strafe (EUR 200irgendwas statt 150) aufbrummen wollte, weil dieses Verbrechen in D in meinem Akt noch nicht getilgt war.

Und ein Klient von mir durfte vor einigen Jahren die Heimreise per Bahn antreten, weil ihm der FS wg. (dramatisch) überhöhter Geschwindigkeit an Ort und Stelle abgenommen wurde.

 

Also das wäre schon interessant, wie es sich tatsächlich mit Fahrverboten von VT mit nicht-deutschem FS in D verhält.

 

Was auf die Dauer tatsächlich nicht geht, ist mit einem irakischen FS in AT Motorrad zu fahren; da legt die Behörde gesteigerten Wert darauf, dass ein österr. Dokument erworben wird, wie ich leidvoll erfahren musste.

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Ja, kann ich.

Das Fahrverbot wird erst wirksam angetreten, wenn der FS in behördliche Hände gegangen ist.

Seit wann werden in Deutschland ausländische Führerscheine für die Dauer eines Fahrverbots in Verwahrung genommen?

 

Da kommt auf den Führerschein ein Zettelchen drauf auf dem das Fahrverbot vermerkt ist.

So kenne ich es auch.
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Andererseits - mir waere das eigentlich recht egal. Ich wuerde hier, an meinem Wohnort, kund tun, dass ich den FE verloren habe und mir einen neuen ausstellen lassen.......

 

Wäre dann halt blöd wenn der Führerschein dann Tage später mit einem Briefchen bei der zuständigen Behörde eintrudelt und deswegen klar ist das man bei der Verlustmeldung gelogen hat.

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Wäre dann halt blöd wenn der Führerschein dann Tage später mit einem Briefchen bei der zuständigen Behörde eintrudelt und deswegen klar ist das man bei der Verlustmeldung gelogen hat.

 

Da sehe ich keine grossen Schwierigkeiten auf mich zukommen, denn erstens koennen die Jungens - und Maedels - hier kein Deutsch lesen und zweitens ist ihr Englisch in den meisten Faellen auch nicht so gut, als dass meine Erlaeuterungen irgendwelche Zweifel aufkommen liessen.......

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Bei dir nicht, aber zwischen deutschsprachigen Ländern könnte Es zu peinlichen Fragen führen.

 

Ansonsten ist der Teufel ein Eichhörnchen. So hat ein Bekannter kürzlich in Brasilien die schmerzliche Erfahrung gemacht das Er ausgerechnet die Person im Umkreis von vermutlich 1000km erwischt hat die perfekt Deutsch kann und somit klappte die Trickserei mit der Gefälligkeitsübersetzung eines Dokuments nicht, hatte Jahrelang problemlos funktioniert. Denn dieser Typ wolle auch das Original sehen...

 

:whistling: Aber wie es halt in so manchen ärmeren Ländern so läuft lies sich das Problem mit ein paar bunten Einwegformularen lösen. Brasilia ist weit und das Geld knapp...

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Aus meinen Dänemarkzeiten weiß ich (teils auch aus eigener Erfahrung), dass die dortige Polizei sehr scharf ist.

Es wird gern und viel gelasert und natürlich sofort angehalten , außerdem darf der VT -sofern er keine dänische Meldeadresse besitzt- an Ort und Stelle die DKK latzen, wahlweise auch in €.

Hat er allerdings nicht genügend Penge auf Tasch,wird er -selbstverständlich im Streifenwagen- von der Polizei zum nächsten Pengeautomaten "begleitet",wo er dann selbiges abheben darf.

Gelasert wird übrigens mit der LTI 20.20,und es wird -bei unwissenden und sprachfremden- VTs auch gern die Toleranz nicht abgezogen,welches einen höheren Meßwert mit sich bringt,liegt dieser über 50% des Limits,gibts nochmals einen Bonus drauf von ich glaube 70€,somit können ganz schnell 250-350€ oder mehr zusammenkommen.

 

Dänische Staatsbürger bekommen mittels Clipzange 3 Clips im FS,beim 3.Clip isser futsch und wird einkassiert und es wird sehr sehr teuer,den wiederzubekommen

Einen Clip -wie ihn dänische Staatsbürger bekommen- gibt es bei unserer FE nicht, jedoch werden die Daten des ausländischen VTs meines wissens nach 3 Jahre lang gespeichert,sodaß die jederzeit und überall einen Abgleich machen können,bei 3 schweren Verstößen gibts n 1-jähriges FV in Dänemark,bei weiteren Verstößen sogar einen Lebenslanges FV

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