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Roller Falsch Geparkt Knöllchen?!


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Hallo leute,

als ich mich eben an meinem Roller ranmachte sah ich , dass auf meinem Tacho ein Zettel liegt ( Knöllchen Gelb).

 

den gleichen Zettel sah ich einmal um 17 uhr auf dem Boden und einmal um ca 22:30 ein meinem Tacho.

 

So ich habe wie man es auf den Bildern sehen kann Waagerecht geparkt damit ich nicht unnötig parkplatz nehme, ist es

falschparken und 2 x an einem Tag?

 

http://www.imgbox.de/users/public/thumbnails/D9VZW9CAjK_t.gif

 

http://www.imgbox.de/users/public/thumbnails/B1benwPuN6_t.gif

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Was wird dir denn genau vorgeworfen?

 

Ist das auch ein Knöllchen für dein FZ? <_<

 

Also ob es für mein Fahrzeug ist weiss ich nicht wurde aufm Tacho geklebt war nass als ich kam, und es war schön spät verteilen die noch um die Uhrzeit?

 

Es steht

 

Sie haben ihr Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt.

 

Der Fahrzeughalter wird aus diesem Grund in den nächsten Tagen eine schriftliche Verwarnung/ Anhörungsbogen übersandt und auch die Gelegenheit gegeben, sich zu der darin vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern.

 

MfG

Ihre Verkehrsuberwachung der ******

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Ist zwar dumm, aber der Gesetzgeber will nicht, das man Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung stellt, da immer in Fahrtrichtung geparkt werden muss (siehe auch §12STVO), somit müsstest du theoretisch deinen Roller am besten auf einen PKW-Parkplatz in Fahrtrichtung hinstellen.

 

Was es kostet?

 

Zitat von Tatbestandskatalog

112042

Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Tab.: 712030

15,00

 

112043

Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

Tab.: 712030

25,00

 

112044

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Tab.: 712030

25,00

 

112045

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

Tab.: 712030

35,00

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Ist zwar dumm, aber der Gesetzgeber will nicht, das man Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung stellt, da immer in Fahrtrichtung geparkt werden muss (siehe auch §12STVO), somit müsstest du theoretisch deinen Roller am besten auf einen PKW-Parkplatz in Fahrtrichtung hinstellen.

 

Was es kostet?

 

Zitat von Tatbestandskatalog

112042

Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Tab.: 712030

15,00

 

112043

Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

Tab.: 712030

25,00

 

112044

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite.

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Tab.: 712030

25,00

 

112045

Sie parkten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere.

§ 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG

Tab.: 712030

35,00

 

 

 

Welcher Tatbestand passt denn jetzt zu meinem Fall?

ich bin doch nicht auf der linken Fahrbahnseite oder was bedeutet das genau , verstehe nicht richtig.

 

 

 

 

"

§ 12

Halten und Parken

 

""(3b)(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.""

 

 

Ich hab doch platzsparend geparkt , ich verstehe die Welt nicht mehr!

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Hallo, das beisst sich innerhalb des §12 selbst.

Im Absatz 6 heisst es nämlich:

"Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten"

Bei mir in Offenbach würden die Nachbarn :sneaky: , wenn wir unsere beiden Roller parallel zur Fahrspur parken würden.

Die schieben ja schon bei der qerparkweise immer dran rum, um mehr Platz zu bekommen. <_<

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@ Bilal

Glaskugeln funktionieren bei Dunkelheit schlecht :blink:

 

Warte einfach mal ab, ob was kommt. Dann kann Dir bestimmt geholfen werden.

Ich brauche z.B. bei mir keinen Bewohnerparkausweis. Mein Schwager im Nachbarort braucht fürs Mopped einen Parkausweis <_< Auf Nachfrage beim O-Amt, wie denn der Ausweis am Mopped diebstahlsicher anzubringen sei, sagte man ihm, er könne den Ausweis ja am Fenster seines Hauses anbringen. Schließlich würde er ja auch dort vorm Haus parken. :sneaky:

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@ Bilal

Glaskugeln funktionieren bei Dunkelheit schlecht :blink:

 

Warte einfach mal ab, ob was kommt. Dann kann Dir bestimmt geholfen werden.

Ich brauche z.B. bei mir keinen Bewohnerparkausweis. Mein Schwager im Nachbarort braucht fürs Mopped einen Parkausweis <_< Auf Nachfrage beim O-Amt, wie denn der Ausweis am Mopped diebstahlsicher anzubringen sei, sagte man ihm, er könne den Ausweis ja am Fenster seines Hauses anbringen. Schließlich würde er ja auch dort vorm Haus parken. :sneaky:

 

 

naja warte dann mal ab...

 

Danke

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Ich würde sagen

112062

Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand. 15,00 €

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Bei länger als einer Stunde : 25 €

 

Aber kann da nicht auch evtl ein Scherzbold sein Ticket auf den Roller gepinnt haben?

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Ich würde sagen
112062

Sie parkten nicht am rechten Fahrbahnrand. 15,00 €

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Bei länger als einer Stunde : 25 €

 

Aber kann da nicht auch evtl ein Scherzbold sein Ticket auf den Roller gepinnt haben?

 

was hat jetzt die Stunde überhaupt damit zu tun da gibts keine Parkdauer Einschränkung.

und ich war auf der rechten Fahrbahnseite, also schaut ihr nicht auf die Bilder leute?

 

LG

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Damit du ordentlich am rechten Fahrbahnrand parkst gehört dazu, daß du längs zur Fahrrichtung stehst.

 

Platzsparend hin oder her, du mußt so da stehen, daß dein roter Rückreflektor nachts andere vor deinem FZ warnen kann.

 

Wenn du quer da stehst, kann da nichts reflektieren und man kann u.U. dein FZ nicht erkennen und rummst drauf.

 

Das Problem haben auch Smartfahrer, die - wie gern in der Werbung vermittelt - platzsparend parken wollen.

 

Die gleiche TBNR wird auch kommen, wenn du entgegen der Fahrtrichtung parkst, dich also mal schnell links hinstellst und es keine Einbahnstraße ist.

 

Und wenn Politesse/Politeur/o.Ä. nach über einer Stunde wieder vorbei kommt, dann kommt eben die TBNR:

112064

Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand. 25,00€

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

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Dieser "Verkehrsüberwacher" sollte mal besser bei der Stadtreinigung eingesetzt werden wenn er solch einen Unsinn verzapft.

Ob die Halterermittlung beim Versicherungskennzeichen im Massengeschäft überhaupt so problemlos läuft weiss ich nicht, vielleicht scheut ja der SB im Amt diese Recerche schon alleine aufgrund des Aufwands.

Sollte aber ein Anhörungsbogen eintrudeln könnte es doch auch so sein, dass du deinen Roller gemäß den Vorschriften geparkt hattest und ihn dann ein Unbekannter um 90° gedreht haben muss <_<

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Damit du ordentlich am rechten Fahrbahnrand parkst gehört dazu, daß du längs zur Fahrrichtung stehst.

 

Platzsparend hin oder her, du mußt so da stehen, daß dein roter Rückreflektor nachts andere vor deinem FZ warnen kann.

 

Wenn du quer da stehst, kann da nichts reflektieren und man kann u.U. dein FZ nicht erkennen und rummst drauf.

 

Das Problem haben auch Smartfahrer, die - wie gern in der Werbung vermittelt - platzsparend parken wollen.

 

Die gleiche TBNR wird auch kommen, wenn du entgegen der Fahrtrichtung parkst, dich also mal schnell links hinstellst und es keine Einbahnstraße ist.

 

Und wenn Politesse/Politeur/o.Ä. nach über einer Stunde wieder vorbei kommt, dann kommt eben die TBNR:

112064

Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand. 25,00€

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

 

Also ich kann da deutlich, im Vgl. zu einem Smart, einen Seitenreflektor am Vorderrad entdecken und vor allem vorbildlich das dieser zur Fahrbahninnenseite zeigt.

Ich denke jemand ist einfach nur neidisch, das du mit nur einem Spiegel fahren darfst und er mit 2 <_<

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Welchen Aufwand bei der Halterermittlung meinst du?

 

Gruß

Goose

ich stellte die Vermutung an, dass die Halterdaten bei Versicherungskennzeichen evtl. komplizierter zu ermitteln sind, weil sie evtl nicht zentral im ZFZR gespeichert sind, sondern über die Versicherer erfragt werden müssen.

Ob das so ist weiss ich nicht, ich denke mich dunkel zu erinnern, dass das zu meinen "Mopedzeiten" so der Fall war.

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Das ist falsch, die Halterdaten bei den Versicherungskennzeichen sind genauso im ZEVIS gespeichert wie die Halterdaten amtlicher Kennzeichen, es ist lediglich ein Mausklick mehr, da ich nach Eingabe des Kennzeichens noch das gewünsche Versicherungsjahr wählen muss.

 

Gruß

Goose

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Damit du ordentlich am rechten Fahrbahnrand parkst gehört dazu, daß du längs zur Fahrrichtung stehst.

 

Platzsparend hin oder her, du mußt so da stehen, daß dein roter Rückreflektor nachts andere vor deinem FZ warnen kann.

 

Wenn du quer da stehst, kann da nichts reflektieren und man kann u.U. dein FZ nicht erkennen und rummst drauf.

 

Das Problem haben auch Smartfahrer, die - wie gern in der Werbung vermittelt - platzsparend parken wollen.

 

Die gleiche TBNR wird auch kommen, wenn du entgegen der Fahrtrichtung parkst, dich also mal schnell links hinstellst und es keine Einbahnstraße ist.

 

Und wenn Politesse/Politeur/o.Ä. nach über einer Stunde wieder vorbei kommt, dann kommt eben die TBNR:

112064

Sie parkten länger als 1 Stunde nicht am rechten Fahrbahnrand. 25,00€

§ 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

 

Ob rot oder Gelb/Orange Reflektor spielt doch keine Rolle, ich habe vorne am Vorderrad einen Reflektor das auf der inneren Fahrbahnseite ist, und wie DIPLOMAT das auch geschrieben hat , kann ja immer mal einer vorbei kommen und denn Roller mal horizontal drehen, naja ich denke auch das jemand mal mit mir Spaßen möchte ich danke an alleee <_<))

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Doch, daß ist wichtig!

Rot heißt im Dunkeln: Da ist ein Fahrzeugheck.

Rotes Dreieck bedeutet, da ist ein Anhängerheck.

 

Gelb dagegen sagt gar nichts, oder nicht viel. Wer hat denn schon gelbe Reflektoren an der Seite?

Radler haben sie verpflichtend im Rad und an der Pedalen, manche Anhänger oder LKW sind seitlich gelb beleuchtet. PKW und KRAD? Meine FZe haben sowas nicht. <_<

 

Alle anderen haben so eine Verpflichtung nicht.

 

Ergo: Richtig stehen für alle einheitlich.

 

Du hättest ja auch deinen Roller auf dem Gehweg abstellen können, so ganz nah an der Hauswand. Dies wird zuallermeist toleriert!

 

Aber was diskutieren wir hier herum, hast du vllt schon was bekommen?

 

Da wird schon was dazu drauf stehen.

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PKW und KRAD? Meine FZe haben sowas nicht.

meine schon sowas an US-Importen gesehen zu haben. Bin aber nicht sicher ob es grundsätzlich verboten ist, wenn Fahrzeuge Reflektoren an den Seiten haben.

Vlt. weiß jmd. mehr!?

 

Ergo: Richtig stehen für alle einheitlich.

Genau diese Situation kann ich nirgens entdecken, das sie verboten ist. In einem Land, wie D, muss es doch irgendwo stehen, das man nicht quer parken darf.

 

Finde das Thema halt gar nicht so uninteressant, weil ich auch schon Probleme mit meinen Nachbarn hatte, das ich mein Krad auf einem ganzen Parkplatz parke, statt quer, wie Bilal.

Will ja auch meine Nachbarn nicht ärgern, weil ich unnötig Platz wegnehmen <_<

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PKW und KRAD? Meine FZe haben sowas nicht.

meine schon sowas an US-Importen gesehen zu haben. Bin aber nicht sicher ob es grundsätzlich verboten ist, wenn Fahrzeuge Reflektoren an den Seiten haben.

Vlt. weiß jmd. mehr!?

 

Ergo: Richtig stehen für alle einheitlich.

Genau diese Situation kann ich nirgens entdecken, das sie verboten ist. In einem Land, wie D, muss es doch irgendwo stehen, das man nicht quer parken darf.

 

Finde das Thema halt gar nicht so uninteressant, weil ich auch schon Probleme mit meinen Nachbarn hatte, das ich mein Krad auf einem ganzen Parkplatz parke, statt quer, wie Bilal.

Will ja auch meine Nachbarn nicht ärgern, weil ich unnötig Platz wegnehmen <_<

 

 

richtigg :sneaky:

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