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Wer Darf Die Blauen Zettel Verteilen?


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Ich habe vor ein paar Tagen aus Versehen in einem für Taxis reservierten Bereich gehalten (Parkverbot). Ich habe mein Auto verlassen und bekam einen Telefonanruf, daraufhin bin ich sofort zum Auto zurück. Nachdem ich weggefahren war bemerkte ich eine blaue Karte am Scheibenwischer. Ich war höchstens dreißig bis vierzig Meter vom Auto weg. Da ich weit und breit keine knöllchenverteilende Mitarbeiter der Kommune gesehen habe, habe ich den Taxifahrer in Verdacht, der etwa 5-6 Meter vor mir gestanden hatte. Kann es sein, dassß der Fahrer im Namen des Ordnungsamtes Zettel unter die Scheibenwischer stecken darf und somit "Verkehrssünder" anzuzeigen? Ich habe den Bescheid heute bekommen. Unter Zeuge steht Zeugenaussage.

Ich bezahle die 15 Euronen. Das reißt mich nicht in den Ruin, aber ich möchte gern wissen, ob jeder die Zettelchen verteilen darf. Vielleicht kann sich da ein Cop mal äußern.

 

brandwolf

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Grundsätzlich kann jeder eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit anzeigen.

Bei uns ist es beispielsweise üblich, daß die Kehrmaschinenfahrer die Kennzeichen der Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen, wenn dort die Straßenreinigung angekündigt ist, aufschreiben und die Daten dann an die Ordnungsbehörde weiterleiten . Die verschicken dann die schriftliche Verwarnung.

 

Ebenso kann der Taxi-Fahrer dich aufschreiben und das an die Ordnungsbehörde weiterleiten.

 

Gruß

Goose

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Ebenso kann der Taxi-Fahrer dich aufschreiben und das an die Ordnungsbehörde weiterleiten.

 

Gruß

Goose

 

Das ist mir schon klar. Ich wollte nur wissen, ob der Taxifahrer bsw. ein Pack blaue Zettel vom Ordnungsamt bekommen darf und sie verteilt. Die freundlichen Grüße auf dem Zettelchen sind ja nicht vom Taxifahrer sondern vom Ordnungsamt der Kommune.

 

brandwolf

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Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Er spricht damit ja keine Verwarnung aus (daß darf nur die Polizei und die zuständige Verwaltungsbehörde), sondern informiert nur darüber, daß demnächst ein Knöllchen kommt.

 

Gruß

Goose

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Grundsätzlich kann jeder eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit anzeigen.

Bei uns ist es beispielsweise üblich, daß die Kehrmaschinenfahrer die Kennzeichen der Fahrzeuge, die im Halteverbot stehen, wenn dort die Straßenreinigung angekündigt ist, aufschreiben und die Daten dann an die Ordnungsbehörde weiterleiten . Die verschicken dann die schriftliche Verwarnung.

 

Ebenso kann der Taxi-Fahrer dich aufschreiben und das an die Ordnungsbehörde weiterleiten.

 

Gruß

Goose

Dieses Vorgehen halte ich übrigens für sehr fragwürdig. Hier werden durch sonstige städtische Angestellte die dafür vermutlich nicht ausgebildet sind hoheitliche Aufgaben erledigt die ihnen in dieser Regelmäßigkeit nicht zugeordnet ist.

 

Bei Taxifahrern die dem Behördenapparat nicht zugeordnet sind, sehe ich dies noch schlimmer.

 

Einzelanzeigen sind ja ok, aber keine Massenverfahren.

 

Wenn es Probleme mit Falschparkern gibt, dann muss halt zuvor eine Politesse oder Politeur der Kehrmaschine vorgehen. In anderen Städten klappt dies doch auch.

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hoheitliche Aufgaben
das reine "Anzeige erstatten" ist keine hoheitliche Tätigkeit, das kann nämlich, wie bereits bemerkt wurde, jeder machen.
Wenn es Probleme mit Falschparkern gibt, dann muss halt zuvor eine Politesse oder Politeur der Kehrmaschine vorgehen. In anderen Städten klappt dies doch auch.
Ein Verkehrsaufseher, der vor der Kehrmaschine hergeht?? wo gibbet dat denn?
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Dieses Vorgehen halte ich übrigens für sehr fragwürdig. Hier werden durch sonstige städtische Angestellte die dafür vermutlich nicht ausgebildet sind hoheitliche Aufgaben erledigt die ihnen in dieser Regelmäßigkeit nicht zugeordnet ist.

 

Bei Taxifahrern die dem Behördenapparat nicht zugeordnet sind, sehe ich dies noch schlimmer.

 

Einzelanzeigen sind ja ok, aber keine Massenverfahren.

 

Warum nicht?

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Dieses Vorgehen halte ich übrigens für sehr fragwürdig. Hier werden durch sonstige städtische Angestellte die dafür vermutlich nicht ausgebildet sind hoheitliche Aufgaben erledigt die ihnen in dieser Regelmäßigkeit nicht zugeordnet ist.

 

Bei Taxifahrern die dem Behördenapparat nicht zugeordnet sind, sehe ich dies noch schlimmer.

 

Einzelanzeigen sind ja ok, aber keine Massenverfahren.

 

Warum nicht?

 

Finde ich auch. Und den Läufer mit der roten Fahne vor jedem Auto sollten wir auch wieder einführen.

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Warum nicht, solange es nicht gefakte oder echte Verwarnungsgeldbescheide sind dürfen die auch blaue Zettl verteilen.

 

Sogar an echte Falschparker die z.B. im eingeschränktem Halteverbot ordentliches Aussteigenlassen von Fahrgästen behindern, inkl. des "freundlichen" Hinweis daß das Taxiunternehmen bei der Ordnungsbhörde eine Anzeige stellt.

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hoheitliche Aufgaben
das reine "Anzeige erstatten" ist keine hoheitliche Tätigkeit, das kann nämlich, wie bereits bemerkt wurde, jeder machen.
Wenn es Probleme mit Falschparkern gibt, dann muss halt zuvor eine Politesse oder Politeur der Kehrmaschine vorgehen. In anderen Städten klappt dies doch auch.
Ein Verkehrsaufseher, der vor der Kehrmaschine hergeht?? wo gibbet dat denn?

Solange es vereinzelte Anzeigen sind ja. Bei Massenmißbrauch Dritter nimmt er hoheitliche Aufgaben, nämlich die Überwachung des ruhenden Verkehrs war.

 

Das mit der Kehrmaschinie etc. habe ich bereits in Jena, Wießenfels, Naumburg und Wolgast erlebt.

In Wolgast kann man dies jeden Dienstag im Neubauviertel erleben. So war es zumindest im vorigen Jahr.

 

Ab um 07:00 Uhr ist dort Halteverbot. Kurz zuvor kam ein blauer Wagen des Ordnungsamtes, wobei die Kehrmaschine bereits wartete und der Behördenmitarbeiter verteilte an die noch stehenden Fahrzeuge Knöllchen. Dann setzte sich die Kehrmaschine in Bewegung.

 

Gleiches in Naumburg, wobei es hier keine regelmäßigen Kehrtage gibt da die Anwohner dafür zuständig sind, sondern alle Straßen werden quartalsweise grundgereinigt, Abflüsse etc..

 

In anderen Städten habe ich nicht darauf geachtet.

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Ich habe den Bescheid heute bekommen. Unter Zeuge steht Zeugenaussage.

 

Es ist schon auffällig, dass hier kein Name genannt wird. Vielleicht kannst Du dich in deiner Stadt umhören, ob das bei Strafzetteln generell so ist - wenn nicht, ist nicht davon auszugehen, dass hier jemand offizielles tätig gewesen ist, was deine Vermutung stützen dürfte.

Du könntest auch beim Ordnungsamt anrufen und fragen, was bzw wer sich hinter der "Zeugenaussage" verbirgt.

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