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Busse Wegen Fahrverbot - Einsprache


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Hallo

 

Ich komme aus der Schweiz. :unsure: Ich habe heute eine blöde Busse bekommen. Und zwar haben wir bei uns in der Nähe eine Strasse, bei welcher nur Zubringerdienst und Anwohner gestattet sind, sonst ist Fahrverbot. Ich wohne da in der Nähe und daher benutze ich diese Strasse ab und zu. Nun hat heute natürlich die Polizei eine Kontrolle gemacht und ich bin direkt reingefahren. Ich habe eine Busse von 100 Schweizer Franken bekommen, die ich aber nicht bar bezahlt habe, somit habe ich einen Einzahlungsschein bekommen.

 

Die Polizei konnte von ihrer Position aus nicht sehen, ob ich die Strasse ganz durchfahren habe oder ob ich bei einem Haus war (was gestattet gewesen wäre). Leider war ich so baff, dass ich nicht sagen konnte, dass ich die Strasse nicht ganz durchfahren habe, sondern z.B. bei jemand auf Besuch war.

 

Nun habe ich die Möglichkeit schriftlich Beschwerde einzureichen. Es ist so, dass meine Eltern ein dort ein Grundstück besitzen, allerdings noch unbebaut. Gilt das eventuell auch schon als Anwohner? Ansonsten werde ich in der Beschwerde schreiben, dass ich auf dem Grundstück war, was ja dann gestattet gewesen wäre, allerdings wegen der Überrumpelung der Polizei und auch da sie mich gar nicht direkt gefragt haben, dies nicht mitteilen konnte.

 

Hätte ich damit eine Chance?

 

Falls die Beschwerde abgelehnt wird, habe ich dann noch zusätzliche Kosten?

 

Zudem muss ich die Busse ja innert 30 Tagen einzahlen, ansonsten gibt es ein Strafverfahren. Wenn ich nun direkt am Montag eine Beschwerde einreiche, diese aber nicht innert 30 Tagen beantwortet wird, was passiert dann?

 

Sorry für die vielen Fragen, aber ich habe gerade soooo enen Hals. :whistling:

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@helveticus

wenn deine Eltern in besagter Straße ein (unbebautes) grundstück haben,so hast du einen Grund,die Straße benutzen zu dürfen.

Deine Eltern können dich ja gebeten haben,eben dort nach dem Rechten zu schauen,ob ggf jemand seinen Müll oder ähnliches dort abgelegt hat oder ob du schon den Rasen mähen oder den Kantstein reinigen könntest dort. Solche Tätigkeiten müssen Grundstückseigentümer von Zeit zu Zeit durchführen,damit man keinen Ärger von der Gemeinde bekommt.

 

eine mögliche Beschwerde würde ich eben damit begründen,du kannst diene Eltern ja bitten,dir eine Bestätigung auszustellen,in der du damit betraut wirst,diese Arbeiten zu übernehmen,weil z.b. deine Eltern Altersbedingt oder krankheitsbedingt dazu derzeit nicht in der Lage sind.

Man muß halt ein bissel erfinderisch sein.

 

Gib deine Beschwerde direkt an der entsprechenden Stelle ab und lass dir das bestätigen per Einlieferungsbeleg,dann kannst du auch fragen,wie es mit der Frist aussieht,ob du in dem Fall noch zahlen mußt und ggf du wie lange auf eine Antwort warten darfst,evtl kannst du damit ja (evtl sogar mit dem Vater zusammen) dein Anliegen direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

 

Ein Grundstück berechtigt in einer solchen Straße berechtigt den Eigentümer (oder dessen Bevollmächtigten) zum befahren eben dieser.

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Vielen Dank Driver.

 

Dann habe ich wohl gute Chancen.

 

Gib deine Beschwerde direkt an der entsprechenden Stelle ab und lass dir das bestätigen per Einlieferungsbeleg,dann kannst du auch fragen,wie es mit der Frist aussieht,ob du in dem Fall noch zahlen mußt und ggf du wie lange auf eine Antwort warten darfst,evtl kannst du damit ja (evtl sogar mit dem Vater zusammen) dein Anliegen direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

 

Also auf dem Einzahlungsschein ist eine Adresse drauf mit "Einsprachen sind schriftlich an folgende Adresse einzureichen". Soll ich mich an diese Stelle wenden oder direkt an den örtlichen Polizeiposten, also an die Polizisten, die mich gebüsst haben? Und meinst du, dass ich den Brief persönlich vorbeibringen sollte?

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@Schugger,

ich sehe keinen Grund dafür,diese Knolle überhaupt anerkennen zu müssen.

TE hat ja begründet,seine Eltern haben ein Grundstück in besagter Straße,er ist halt von den Eigentümern beauftragt worden,eben dort nach dem Rechten zu sehen,weil diese es aus welchem Grunde auch immer nicht können.

Gesetzt den Fall,TE will besagtes Grundstück bebauen,also wäre er sowieso berechtigt,diese Straße zu nutzen.

Selbst wenn er jemand andren in der Straße besuchen hätte wollen,er hätte dann ein Anliegen,diese Straße nutzen zu müssen,ggf kann man auch irgendeine Sache ausliefern wollen oder einen Anwohner abholen müssen. Man sieht,es gibt genügend Gründe,ein solches Ticket einzustampfen,man muß halt nur wissen,wie man es begründet.

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Ich habe jetzt mit dem Polizisten gesprochen und er hat gemeint, dass er mich oben in die Strasse einfahren und durchfahren gesehen hat. Die Busse zurücknehmen wollte er nicht. Wenn ich nun eine schriftliche Beschwerde einreichen würde, würde seine Aussage gegen meine stehen und da hätte ich wohl keine Chance.

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Egal ob durchgefahren oder nicht, manche Sachen lassen sich doch ggf. auf einen Blick im vorbeifahren erledigen. Oder man hat in dem Moment eine SMS bekommen, vorher noch etwas anderes zu erledigen.

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Es ist ja offensichtlich eine Ausrede, die du dir da zurecht legen willst.

 

Nun kenne ich mich im schweizer Recht zu wenig aus, um das Kostenrisiko abschätzen kü können. Um wie viel kann es denn für dich teurer werden, falls du mit der Ausrede nicht durchkommst?

 

Gruß

Goose

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Guest Schugger
Ich habe jetzt mit dem Polizisten gesprochen und er hat gemeint, dass er mich oben in die Strasse einfahren und durchfahren gesehen hat. Die Busse zurücknehmen wollte er nicht. Wenn ich nun eine schriftliche Beschwerde einreichen würde, würde seine Aussage gegen meine stehen und da hätte ich wohl keine Chance.

 

Deine Chancen sind gleich null.

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