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Knolle Von Privatem Parkplatzbetreiber - Halterhaftung ?


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Hallo,

 

die SchwiMu mal wieder. ...

 

Sie hat ihren Wagen auf einen Parkplatz gestellt, der seit etwa 1 Jahr von irgendeiner DB-Abzockerfirma verwaltet wird. (Vorher konnte man da immer umsonst parken) Natürlich hat sie aus alter Gewohnheit keinen Parkschein gezogen.

Man muß dazu sagen, das der Parkplatz nicht eingezäunt ist, sondern - von der Grundform her dreieckig - von 2 Straßen und der Rückfront eines Gebäudes begrenzt wird. Der Unterschied zwischen Straße und Parkplatz ist der Unterschied Beton/Asphalt was im Dunkeln aber nicht unbedingt auffällt. Parkplatzmarkierungen gibt es auch nicht. In der Mitte steht der Automat mit dem Schild 'DB-Parkraum'.

 

Es kam also wie es kommen mußte. Allerdings anders als man erwartet. Sie hat nämlich zunächst nichts davon gemerkt.

 

4 Wochen nach Vorfall kam eine 'netter' Brief mit folgender Aufstellung.

Reguläre Parkgebühr: 3 EUR

Parken ohne Parkschein: 20 EUR

Gebühr Halterfeststellung: 12,50 EUR

Aufwand Halterfeststellung : 20 EUR

Auslagen/Mahngebühr : 6,50 EUR

Zusammen 62 EUR.

 

Zahlungsziel: (Datum des Schreibens +) 14 Tage - wobei wohl schon 4 Tage durch den Postweg bedingt waren.

 

Die 20 + 3 EUR sind ja durchaus noch zu akzeptieren (Dummheit muß bestraft werden), aber der Rest ist doch wohl Abzocke pur.

Angeblich war ein Zettel am Auto und weil nicht gezahlt wurde, wäre der Aufwand (zusätzliche 39 EUR) erforderlich gewesen.

Ruckrufnummer ist natürlich eine 0190x mit 0,99 EUR/Min.

Ist sowas rechtens ?

 

Wer muß eigentlich beweisen, dass ein Zettel am Auto war und ist ein Zettel am Auto wirklich ausreichend um die Kenntnisnahme durch den Fahrer sicherzustellen ?

Wenn man da nebendran eine Parkknolle von der Stadt bekommt, hängt neuerdings nur noch ein grüner Zettel an der Scheibe, dass man dieses und jenes 'verbrochen' habe und in den nächsten Tagen Post bekommt.

 

Gilt die Halterhaftung auch auf einem 'privaten' Parkplatz oder ist das eine reine privatrechtliche Sache ?

 

Gruß,

AnReRa

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Wer hat denn den Wagen "wirklich" auf dem Parkplatz abgestellt? :whistling:

Das ist ja genau die Frage der 'Halterhaftung'.

Im öffentlichen Verkehrsraum ist klar, das der Fahrer ermittelt werden muß. Ersatzweise zahlt der Halter eine Pauschale.

Aber wie sieht das auf diesem 'Privatparkplatz' aus ?

 

Es geht jetzt weniger um die 67 EUR, aber angenommen der Halter zahlt nicht und der Parkplatzbetreiber versucht einen Mahnbescheid zu erwirken bzw. gibt die Sache an eine Inkassobüro (steht im übrigen schon als 'Drohung' in der Mahnung).

Spätestens jetzt hat das wohl nichts mehr mit Straßenverkehr zu tun ...

 

Gruß,

AnReRa

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Halterhaftung gibt es auch da nicht. Die Forderung muss beim Fahrer eingetrieben werden.

Nur beim Abschleppen (was hier nicht vorliegt), bejahen manche Gerichte in solchen zivilrechtlichen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht.

 

Ansonsten lies mal hier ein bisschen. Auch Stichwort "Toetrans" bringt dort einiges.

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Ansonsten lies mal hier ein bisschen. Auch Stichwort "Toetrans" bringt dort einiges.
Hier der Link

 

@hartmut, Du weißt doch, "vor Gericht und auf hoher See".... aber sowohl privat als auch aus dem VP kenne ich im Moment keinen Fall wo derjenige (vorausgesetzt er wurde nicht fotografiert) zahlen musste wenn er die Nerven behalten und sich nicht irgendwie verplappert hat.

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Die uneinheitliche Schlechtsprechung, mit jedem Urteil mehr Rechtsunsicherheit.

 

Persönlich würde ich diesen weg wählen wie er im Link angegeben ist.

http://www.schadenfixblog.de/abzocke-durch-contipark/

 

Dazu noch mal schauen ob überhaupt die AGB richtig aushängen und was dort geschrieben ist.

 

MfG.

 

hartmut

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Wollt ihr daß das reguläre Parken dort nicht 3€ kostet sondern auf 6 - 8€ angehoben wird. Erhöht um Bewirtschaftungskosten für Schranke oder andere Kontrollsysteme samt Einzäunung zu refinanzieren?

Da frage ich mich bei deinen Vorstellungen wie andere PP für 50 Cent pro halbe Stunden zum Beispiel mit "Parkwächter" oder Schranken bewirtschaften können?

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Past wohl grade:

 

Schon mancher Autofahrer hat fürs Parken vor dem Supermarkt mehr bezahlt als für den Großeinkauf – weil er beispielsweise länger als die meist erlaubten 60 oder 90 Minuten geparkt hat. Jetzt kam es für eine Berliner Autofahrerin noch dicker: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer Privatfirma Recht, die für einen Supermarktbetreiber Falschparker abschleppen lässt und der Fahrerin den Standort ihres verschwundenen Autos erst nach Bezahlung der Rechnung von 220 Euro verraten wollte. Die Frau weigerte sich und startete stattdessen einen Gegenangriff: Sie forderte von der Abschleppfirma 3758 Euro „Nutzungsentschädigung“ für ihre zwangsweise autofreie Zeit.

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/falschpa...en/6073400.html

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  • 3 weeks later...

Passt auch gerade:

 

(vorausgesetzt er wurde nicht fotografiert)

 

Damit scheint schön langsam zu rechnen zu sein: Vorhin ist nebenan der (afaik!) erste aufgeschlagen, der die allseits empfohlenen Abwehrmaßnahmen durchgezogen hat bis vor Gericht - wo er sich zu seinem Entsetzen mit einem Foto seiner selbst mitsamt Auto, Datum und Uhrzeit aufm gebührenpflichtigem Privatparkplatz konfrontiert gesehen hat - nun darf er fürn geschätztes halbes Stündchen Parken gut 280 Doppelmark überweisen... :B):

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