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Geblitzt Autobahn 40km/h Zu Schnell Baustelle


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Hallo Mitglieder,

 

bitte um eure Hilfe:

 

Am 17.10 bin ich Richtung Basel bei einer Autobahnbaustelle geblitzt worden. Erlaubt war 60 km/h ich fuhr in dem Moment 100 km/h nach abzug der Toleranz!

 

Zur Erklärung am 17.10 Sonntag fuhr ich richtung Basel Autobahn ..Autobahn Bauselle zwischen Offenburg und Lahr von 2 Spuren waren es immer noch 2 Spuren ( nur eine Fahrspurverengung ) vor mir fuhr ein Smart der sich nicht traute einen Reisebus zu überholen da dieser ein wenig zu weit links fuhr! Nachdem der Smart den Überholvorgang abgebrochen hat überholte ich den Smart und den Bus mit Vollgas darum die (100 km/h) da ich selber den Überholvorgang schnell hinter mir haben wollte da der Bus wirklich hin und her schlenderte! Genau in dem Zeitpunkt wo meine Motorhaube bzw. 50 % meines Auto vor dem Bus war wurde ich geblitzt!

 

Auf dem Anhörungsbogen steht 22.11 den habe ich nicht ausegfüllt da ich erfahren habe das ich nicht verpflichtet bin den auszufüllen da man das nur machen soll wenn die Angaben falsch sind oder nicht vollständig! Das kleine Foto was da abgebildet ist zeigt mich als Fahrer ..ich persönlich finde das man mich da schon erkennt!

Vorgestern also am 5.01 gegen 18:00 war die Polizei bei meinen Eltern und meinten sobald ich nach Hause komm soll ich vorbei schauen auf der Wache!

 

Bis jetzt bin ich diese bitte nicht nach gegangen. Soll ich abwarten oder mich auf dumm stellen habe 4 Brüder könnte doch sagen ich weiß es nicht mehr???

Bitte um Hilfe was ich für möglichkeiten habe! Was kann passieren?

 

Im Janunar 2009 habe ich 3 Punkte bekommen beim reinfahren in einer Ortschaft diese werden jetzt nicht verfallen oder?

 

Danke im Voraus

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Au weia. Du kommst reichlich spät.

 

1. Mit dem Anhörungsbogen wirst DU als Fahrer verdächtigt. Relativ gutes Bild macht die Beweislage eigentlich klar.

2. Du mußt nicht zur Wache gehen. Helfen wird das nichts. Es wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen.

3. Man könnte jetzt folgendermaßen vorgehen:

- den Anhörungsbogen mußt Du nicht erhalten haben, der kam nicht per Postzustellungsurkunde!

- Du kannst Dich nicht mehr an den Vorfall erinnern...es könnte auch einer der Brüder gefahren sein.

- hoffentlich sieht Dir einer der vier Brüder täuschend ähnlich, am besten ein eineiger Zwilling.

- Gegen den BGB wird gerichtlich vorgegangen mit dem Hinweis, dass der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist.

4. Mit Glück wird das Verfahren gegen Dich eingestellt.

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Zuerst mal ein paar Rückfragen, denn so wie sich das liest wurde da wieder mal einiges vermengt, vermischt bzw. nicht ganz genau dargestellt. Es ergibt nämlich keinen Sinn, dass nachdem der Threaderöffner bereits einen Anhörungsbogen bekommen haben sollte, die Ermittlungsbehörden dann bei jemand anderem (seinen Eltern) auftauchen.

 

Das ganze lässt mich vermuten, dass er a) nicht der Halter des Wagens ist, sondern z.B. sein Vater und dass b) der Anhörungsbogen gar nicht an ihn, sondern eben an den Halter gerichtet war.

 

Bevor das beantwortet ist macht es keinen Sinn hier rumzustochern, da sich in diesem Fall ein wesentlich anderes Bild darstellt z.B. was die Verjährung angeht.

Also:

 

Wer ist der Halter des Wagens?

 

An wen war der Anhörungsbogen adressiert?

 

Desweiteren:

Haben die Polizisten den Eltern das Bild gezeigt und gefragt wer die Person auf dem Bild ist?

 

Was haben die Eltern geantwortet?

 

Im Janunar 2009 habe ich 3 Punkte bekommen beim reinfahren in einer Ortschaft diese werden jetzt nicht verfallen oder?

Wirst du wegen der Geschwindigkeitsüberscheitung vom 17.10. verurteilt, dann werden deine bisherigen 3 Punkte erst getilgt, wenn auch der Eintrag wegen dem 17.10. tilgungsreif ist.

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Wenn es so sein sollte, dass sie den Halter/Vater? etc. angeschrieben haben, hätte ich einen Zeugenfragebogen erwartet. Sie haben ja ein recht gutes Bild und hätten dann erkennen können, dass es nicht der Sohn sein kann. Dann macht es verfahrenstechnisch Sinn, gleich denjenigen zu befragen, der wissen könnte, wer gefahren ist. TO schreibt aber von einem Anhörungsbogen. Hmm....

 

Andererseits ist es für die Frage nach der Verjährung entscheidend, ob innerhalb dreier Monate gegen TO ermittelt worden ist. Offensichtlich ist das hier der Fall, denn die Ermittlungsbehörden sind...wie auch immer...auf ihn gekommen. Und für die Frage, ob und ab wann ermittelt wurde, reicht doch eine Aktennotiz, dass TO zur polizeilichen Befragung geladen wurde. Dann ist die Verjährung unterbrochen. Dafür spricht auch die Tatsache, dass der Polizeitbesuch am 05.01. also ca. 2 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte.

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Ich wohne bei meinen Eltern und war nicht daheim... Sie haben nach mir gefragt .. darauf hin sollten meine Eltern mir Mitteilen das ich vorbei kommen soll! Mehr nicht ...

nach ca. 1 Std. war ich dann daheim bekam es mit aber warum sollte ich da auftauchen will kein Fehler machen!

 

Ich bin Halter des Fahrzeugs... und meine Eltern haben kein Bild bekommen oder andere Fragen ausser die wo ich bin!

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Wenn es so sein sollte, dass sie den Halter/Vater? etc. angeschrieben haben, hätte ich einen Zeugenfragebogen erwartet. Sie haben ja ein recht gutes Bild und hätten dann erkennen können, dass es nicht der Sohn sein kann. Dann macht es verfahrenstechnisch Sinn, gleich denjenigen zu befragen, der wissen könnte, wer gefahren ist. TO schreibt aber von einem Anhörungsbogen. Hmm....

Aber nicht immer wird in Bußgeldstellen so gearbeitet. Mein Vater bekommt z.B. aus Bayern auch wenn ich der Fahrer war (27 Jahre jünger) stets Anhörungsbögen. Da das nun doch schon ein paar (viele) waren lässt das den Schluss zu, dass das die generelle Praxis dort ist.

 

Erfahrungsgemäß kommt es hier eben häufig vor, dass Threaderöffner, auch wenn sich die Anhörung gar nicht auf sie bezieht schreiben, dass sie eine Anhörung erhalten hätten.

 

Andererseits ist es für die Frage nach der Verjährung entscheidend, ob innerhalb dreier Monate gegen TO ermittelt worden ist. Offensichtlich ist das hier der Fall, denn die Ermittlungsbehörden sind...wie auch immer...auf ihn gekommen.

Das war eben für mich noch die Frage, ob man schon wirksam auf ihn gekommen ist.

 

Und für die Frage, ob und ab wann ermittelt wurde, reicht doch eine Aktennotiz, dass TO zur polizeilichen Befragung geladen wurde.

Er wurde ja noch nicht geladen.

 

Denn einem Unbeteiligten Dritten mündlich auszurichten man möge sich bitte melden ist sicher keine Ladung.

 

Dafür spricht auch die Tatsache, dass der Polizeitbesuch am 05.01. also ca. 2 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgte.

Naja, dass die Polizei irgendwann mal innerhalb der 3 Monate auftaucht spricht meiner Meinung nach erstmal für so gut wie gar nichts - eine sichere Schlussfolgerung war dadurch eher nicht möglich.

 

Sei's drum, ich wollte nur abklären, ob die Sache für den Threaderöffner nicht vielleicht viel besser steht als vermutet...

 

Ich bin Halter des Fahrzeugs...

... aber das hat sich hiermit ja erledigt.

 

Schade... und wieder mal ein Beispiel, dass man besser nicht mit dem eigenen Auto zu schnell fährt. :unsure:

 

Ich wohne bei meinen Eltern und war nicht daheim... Sie haben nach mir gefragt .. darauf hin sollten meine Eltern mir Mitteilen das ich vorbei kommen soll! Mehr nicht ...

nach ca. 1 Std. war ich dann daheim bekam es mit aber warum sollte ich da auftauchen will kein Fehler machen!

Es gibt keinen Grund für dich dorthin zu gehen!

 

Man wollte dich bei dem Hausbesuch in persönlichen Augenschein nehmen um festzustellen ob du die Person auf dem Bild bist und genau das möchte man jetzt auf der Wache auch tun.

Wenn du dort hingehst sicherst du nur deine eigene Überführung. Das wäre schon schön blöd.

 

Rechne aber damit, dass die Beamten es dann in den nächsten Tagen nochmal, vielleicht auch noch ein paar Mal bei dir an der Haustüre versuchen werden und dann, falls sie dich wieder nicht antreffen auch mal deine Mutter fragen ob du das auf dem Bild bist.

 

Im Wesentlichen sehe ich 2 Möglichkeiten wie man vorgehen könnte:

 

1. Kopf in den Sand:

Du lässt dich gegenüber der Polizei nicht blicken, möglichst überhaupt nicht die Tür öffnen wenn die Polizei davor steht. Falls die Mutter etc. doch aufmacht und gefragt wird wer das auf dem Foto ist bzw. ob du das bist, folgendes aussagen: "Das kann ich nicht erkennen".

 

Irgendwann sendet die Polizei dann den Nachforschungsauftrag mit dem Vermerk "unerledigt - Person nicht angetroffen - in Augenscheinnahme nicht möglich" zurück.

 

Nun hat der Sachbearbeiter auf der Bußgeldstelle 2 Möglichkeiten:

Entweder er stellt das Verfahren ein, da er sich ja scheinbar nicht sicher ist ob du das auf dem Bild bist, ist das das Vorgehen, dass er nach Recht und Gesetz eigentlich ergreifen müsste, oder er schickt dir, quasi mehr so auf Verdacht, einen Bußgeldbescheid.

Das wäre schlecht, denn gegen diesen müsstest du dich dann in letzter Konsequenz vor Gericht wehren, wo dich wahrscheinlich ein Richter auf dem Blitzfoto erkennen und dich daher verurteilen würde.

 

Weiteres Problem:

Die Polizei könnte nicht nur deinen Verwandten das Bild zeigen sondern auch in der Nachbarschaft damit hausieren gehen, so dass dich vielleicht irgendein Nachbar identifiziert. Bußgeldbescheid an dich wäre die Folge.

 

Kann also Erfolg haben, aber alles reichlich vage...

 

2. Selbst aktiv werden:

Du rufst bei der Polizei an und fragst nach worum es geht bzw. was sie von dir wollten.

Nachdem man es dir geschildert hast sagst du: "Achja, da kam mal ein Anhörungsbogen. Den wollte ich meinem Bruder geben, weil das war ja gar nicht ich. Leider haben wir den verlegt, können sie mir den nochmal schicken?"

 

Evtl. Fragen bzw. Aufforderungen doch bitte auf der Wache vorbeizukommen weicht man aus bzw. schildert die Unmöglichkeit, im Fall der Fälle weil man morgen auf Montage muss, in Urlaub fährt etc. pp.

 

Wenn der Anhörungsbogen dann kommt trägt sich einer deiner Brüder, idealerweise der mit dem besten Alibi für die 'Tat'zeit, als Verursacher des Verkehrsverstoßes ein und gibt den Verstoß zu.

 

Wenn alles nach Plan verläuft bekommt dieser Bruder dann einige Zeit später einen Bußgeldbescheid. Diesem widerspricht er fristgemäß ohne Begründung, z.B. mit der Erklärung dass er sich erst mit einem Anwalt beraten will.

 

Am 22.02.2011 tritt dann dir gegenüber Verfolgungsverjährung ein. Damit bist du aus dem Schneider!

 

Dein Bruder kann dann der Bußgeldstelle schreiben, dass ihm bei der Durchsicht seiner Kalenderunterlagen aufgefallen ist dass er das doch nicht gewesen sein kann und er deshalb darum bittet das Verfahren einzustellen.

Gewöhnlich wird das auch so geschehen.

 

Meint der Sachbearbeiter aber weiter den richtigen an der Angel zu haben, so wird er das Verfahren an die Staatsanwaltschaft / Amtsgericht am Ort des Verstoßes abgeben.

Dann kann man nochmal versuchen den Richter zu überzeugen das Verfahren einzustellen.

Hat auch das keinen Erfolg so muss der Bruder dann wohl oder übel zu der Verhandlung fahren um sich an Ort und Stelle freisprechen zu lassen bzw. das Verfahren eingestellt zu bekommen.

 

Als Halter kann dir, da der Verkehrsverstoß ja nicht aufgeklärt wurde von deinem Straßenverkehrsamt das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.

 

Wir haben diese Methode im Familien- und Freundeskreis schon mehrmals so oder ähnlich durchgezogen, eine Fahrtenbuchauflage gab es aber nie... :unsure:

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Habe heute ein Brief im Kasten .. werde ihm ca. in 2 Std. in der Hand haben da ich grad net daheim bin! Laut meines Vaters steht da das ich in 3 Tagen vorbei kommen soll schätze mal ne Einladung/Vorladung!

 

Danke für die Antworten bis jetzt .. ist meine Verjährung von 3 Monaten jetzt dadurch unterbrochen worden? Wann beginnt eigentlich die Fist ab der Tat oder ab der Anhörung zum Bußgeldverfahren?

 

Mit was für ne Strafe muss ich da rechnen ( muss ich mehr zahlen wegen meinen 3 Punkten im Januar 2009 ) innerorts?

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Habe heute ein Brief im Kasten .. werde ihm ca. in 2 Std. in der Hand haben da ich grad net daheim bin! Laut meines Vaters steht da das ich in 3 Tagen vorbei kommen soll schätze mal ne Einladung/Vorladung!

Ändert an der grundsätzlichen Situation ja wenig - um nicht zu sagen nichts.

 

Danke für die Antworten bis jetzt .. ist meine Verjährung von 3 Monaten jetzt dadurch unterbrochen worden? Wann beginnt eigentlich die Fist ab der Tat oder ab der Anhörung zum Bußgeldverfahren?

Generell mit dem 'Tat'tag.

 

Die Anordnung zur ersten Anhörung unterbricht dann die Verjährung und startet neue 3 Monate.

Weitere Anhörungen, Vernehmungen etc. durch die Bußgeldstelle bzw. die Polizei unterbrechen die Verjährung nicht erneut.

 

Es ist also damit zu rechnen, dass für dich am 21.02.2011 Verfolgungsverjährung eintritt.

 

Mit was für ne Strafe muss ich da rechnen ( muss ich mehr zahlen wegen meinen 3 Punkten im Januar 2009 ) innerorts?

Ja, aller Vorraussicht nach würde deine Geldbuße wegen der Voreintragung erhöht werden.

 

Wieviel du zahlen müsstest kann dir aber keiner sagen, das geschiet vollkommen willkürlich, mal 30-50%, mal verdoppelt und auch mal gar nicht. Viel Spaß bei der Lotterie...

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Hallo,

 

wollt mal den aktuellen Stand mitteilen .. habe heute den Brief von der Polizei erhalten.

 

Vorladung

 

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

 

... es ist beabsichtigt Sie als Betroffener zu hören. Sie werden gebeten , sich am

 

Sonntag 09.01.2011 um 13 Uhr

oder am Montag 10.01.2011 um 19.30 Uhr

 

beim Polizeirevier unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden.

 

Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtgung.

 

Unterlagen mitbringen:

 

Ausweiß oder Reisepass

Führerschein

Fahrzeugschein

 

sollte ich ne Mail zuschicken am Samstag oder Sonntag das ich nicht kommen kann! Habe mit gedanken gemacht bringt des eigentlich Zeitlichen vorteil wenn ich mich Ummelde da ich mit meiner Freundin zusammen ziehe wollt das erst am Februar machen aber wenn es was bringt würde ich das am Montag machen! Was meint Ihr auf mein Bruder schieben möchte ich nicht, wenn dann nur auf Verjährung hin halten.

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Ummelden bringt gar nichts, weil Adressermittlungen die Verjährung unterbrechen können.

 

Termin würde ich trotzdem nicht wahrnehmen, aber eigentlich ist es auch egal. Es wundert mich ja ohnehin schon, dass die sich soviel Mühe geben wegen dir. Normalerweise können sie ja auch die Bilder vom Einwohnermeldeamt besorgen und wenn du gut zu erkennen bist (wie du ja schreibst) und deine Brüder dir auch nicht zu ähnlich sehen, dann hast du eigentlich schon verloren. Einfach verstecken wird die Sache wohl aber nicht lösen, zumindest ist die Wahrscheinlichkeit gering. Nimmst du den Termin nicht wahr, werden die die Bilder vom EMA besorgen oder gar einfach so auf Verdacht den BGB rechtzeitig rausschicken. Wenn du den Termin wahrnimmst haste auch verloren, deshalb würd ich mir die Zeit sparen. Aber glaub halt nicht, dass die jetzt ewig versuchen, dich anzutreffen.

 

Ich wünsch dir viel Glück, dass es klappt, aber wie Smith gleich eingangs schrieb, kommst du spät, das Kind ist wohl echt schon im Brunnen am absaufen...

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Ummelden bringt gar nichts, weil Adressermittlungen die Verjährung unterbrechen können.

Würde es denn zu einer Adressermittlung kommen?

 

Es wird ja wohl nicht zwischen Anhörung und Bußgeldbescheid nochmal die Meldeadresse abgefragt werden.

 

Da die Eltern wohl kaum ihren Nachnamen vom Briefkasten entfernen werden würde wohl auch der Bußgeldbescheid an den Threaderöffner in diesem Briefkasten landen.

 

Die Frage ist daher:

Wäre er damit ordnungsgemäß zugestellt, so dass er die Verjährung unterbricht?

 

Und falls nein, könnte man dann, bis auffällt, dass die Zustellung nicht ordnungsgemäß erfolgte Verjährung erreichen?

 

aber wie Smith gleich eingangs schrieb, kommst du spät, das Kind ist wohl echt schon im Brunnen am absaufen...

Was hätte er denn in einem früheren Stadium machen können?

Dass sich ein Einsatzfahrer einsetzt möchte er ja nicht...

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Ja ich kann ja verstehen, dass man andere nicht mit reinziehen will, selbst wenn ihnen nichts passieren kann. Aber ohne Ersafa ist die Wahrscheinlichkeit, dass man büßen muss sehr viel größer, ist halt so.

 

Das mit dem Bussgeldbescheid ist halt so ne Sache. Der wird erlassen und der Postbote wirft ihn bei den Eltern ein. Damit ist er zugestellt. Die Eltern können nun noch "Empfänger verzogen" draufschreiben, dann geht das zurück und dann wird die neue Adresse ermittelt. Im Zweifel ist es dann wohl ziemlich schwirig festzustellen, ob Verjährung eintrat oder nicht. Das lässt sich dann ja gerichtlich klären. Versuch kann man es auf jeden Fall, ich glaube nur nicht, dass es klappt.

Wie soll er es denn do bis zum 22.02. schaffen? Mit der Ummeldung verzögert er es halt um 2-3 Wochen, aber das ist am Ende nicht entscheidend.

 

Aber am Ende ist es bitter um die fast verjährten Voreintragungen, schade, aber man kann sich noch damit trösten, dass es zwar teuer ist und man wieder 2 Jahre auf Bewährung fährt, aber dass man auch verdammt Glück hatte, da man mit einem kmh mehr schon 4 Wochen Bus und Bahn gewonnen hätte...

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Normalerweise können sie ja auch die Bilder vom Einwohnermeldeamt besorgen und wenn du gut zu erkennen bist

 

Also das ja hier von gewissen Leuten zumindest gerne so propagiert. So selbstverständlich ist aber nicht! Allein schon aus Datenschutzgründen ist ein solches Vorgehen als sehr bedenklich einzustufen. Also einfach mal auf Verdacht die Daten von allen Leuten, die an jener Adresse gemeldet sind, abzufragen. Auch wenn dieses Vorgehen ein legitimess Mittel zu sein scheint, dürfte es mit bürokratischen und datenschutzlichen Hindernissen verbunden sein und deshalb eben nicht so selbstverständlich sein., wie das gerne behauptet wird.

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Die Frage ist daher:

Wäre er damit ordnungsgemäß zugestellt, so dass er die Verjährung unterbricht?

 

Würde das für's Erste spontan bejahen, da sich der BuGeBe gegen eine bestimmte und namentlich bekannte Person richtet.

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Das mit dem Bussgeldbescheid ist halt so ne Sache. Der wird erlassen und der Postbote wirft ihn bei den Eltern ein. Damit ist er zugestellt. Die Eltern können nun noch "Empfänger verzogen" draufschreiben, dann geht das zurück und dann wird die neue Adresse ermittelt.

[...]

Wie soll er es denn do bis zum 22.02. schaffen? Mit der Ummeldung verzögert er es halt um 2-3 Wochen, aber das ist am Ende nicht entscheidend.

Die Eltern könnten den Bußgeldbescheid halt auch einfach in die Ecke legen und ansonsten nichts machen oder ihn in die Tonne werfen.

Ist wohl niemand verpflichtet sich um falsch zugestellte Sendungen zu kümmern.

 

Dann kommt eine Mahnung das Bußgeld zu zahlen, die man genauso behandelt. Irgendwann steht dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür, dem die Eltern erklären, dass der Gesuchte schon seit längerem nicht mehr hier wohnt und sich ordnungsgemäß umgemeldet hat.

Bis dahin sollte locker der 22.02. erreicht sein.

 

Der Gerichtsvollzieher fragt dann die neue Adresse ab und dann kann man sich mit ihm bzw. seinem Kollegen an der neuen Adresse auseinandersetzen ob der Bußgeldbescheid wirksam zugestellt worden war oder nicht.

 

War er es zahlt man noch ein paar Euro Mahnbegühren und ca. 20€ für den Gerichtsvollzieher. War er es nicht ist zwischenzeitlich Verjährung eingetreten.

 

Evtl. kommt sogar die Mahnung erst nach dem 22.02..

Da der Threaderöffner einen Nachsendeauftrag bei der Post geschaltet hat (natürlich erst nachdem der Bußgeldbescheid bei seinen Eltern angekommen ist :unsure: ), hat er diese dann an seine neue Anschrift erhalten. Daraufhin ruft er bei der Bußgeldstelle an und fragt von welchem Bußgeldbescheid da die Rede sei. Er habe keinen erhalten. Eine kurze Nachforschung ergibt dass dieser an die alte Adresse gesendet wurde. Er gibt zu Protokoll, dass er da seit 10.01. nicht mehr wohne und sich ordnungsgemäß ab- bzw. umgemeldet habe. Dann bittet man darum, dass man den Bescheid an die aktuelle Adresse zustellen möge und fragt nach, ob da nicht zwischenzeitlich Verjährung eingetreten sei. Schließlich sei das doch schon ziemlich lange her und dafür dass man ihm Post an eine nicht mehr gültige Adresse schickt kann man ja nichts...

 

Die Frage ist daher:

Wäre er damit ordnungsgemäß zugestellt, so dass er die Verjährung unterbricht?

Würde das für's Erste spontan bejahen, da sich der BuGeBe gegen eine bestimmte und namentlich bekannte Person richtet.

Und dann ist es egal wo das hingeschickt wird?

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Und dann ist es egal wo das hingeschickt wird?

 

Hmm, das wohl nicht.

Aber man könnte die Zustellung evtl. über eine Ersatzzustellung an Familienangehörige abwickeln.

 

 

§ 178 ZPO

 

Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen

 

(1) Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden

 

1. in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner,

 

2. in Geschäftsräumen einer dort beschäftigten Person,

 

3. in Gemeinschaftseinrichtungen dem Leiter der Einrichtung oder einem dazu ermächtigten Vertreter.

 

(2) Die Zustellung an eine der in Absatz 1 bezeichneten Personen ist unwirksam, wenn diese an dem Rechtsstreit als Gegner der Person, der zugestellt werden soll, beteiligt ist.

 

 

-------

Quelle: http://www.recht-find.de/zustellung,_%A7_5...m#_Toc192908154

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Wahrscheinlich. In dem Fall muss der Famillienangehörige auch Hausgenosse sein, was ja nicht (mehr) zutrift. Den neuen Aufenthaltsort muss der Famalienangehörige auch nicht kennen.

 

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§ 2 VwZG

Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde

 

(1) Soll durch die Post mit Zustellungsurkunde zugestellt werden, so übergibt die Behörde, die die Zustellung veranlasst, das Schriftstück verschlossen der Post mit dem Ersuchen, die Zustellung einem Postbediensteten des Bestimmungsortes aufzutragen. Die Sendung ist mit der Anschrift des Empfängers und mit der Bezeichnung der absendenden Dienststelle, einer Geschäftsnummer und einem Vordruck für die Zustellungsurkunde zu versehen.

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Habe schon ein Bruder der mir ähnelt aber das hin und her ist mir zuviel Arbeit zudem das er das dann auch noch hat ist mir nicht so lohnenswert!

 

Das mit dem Ummelden dachte ich mir wäre Simple da ich das sowieso vor hatte ab Feb. , wenn es einen Vorteil hat würde ich das gleich am Montag machen. Kann ja sein das ich Streit mit meinen Eltern hatte wegen der Polizei da Sie mich gesucht haben und das die Nachbarn sich sonst was dachten. Daraufhin bin ich ausgezogen ohne meinen Eltern die Adresse zu nennen! ( gute Story oder). Also am Montag würde ich mich umelden und nach dem Bußgeldbescheid bei der Post ca. am 20.02 einen Nachsendeantrag stellen... sollten meine Eltern den Bußgeldbescheid zurück schicken (Verzogen) oder nichts machen ?

 

Wenn es eine chance gibt die Punkte zu umgehen wäre ja gut..

 

Sollte ich der Polizei am Montag oder Sonntag abend mailen das ich keine Zeit habe oder einfach nicht gehen und nichts sagen!

 

Grüße finde das Forum ( Mitglieder ) schon mal Klasse! Danke schon mal für eure Hilfe.

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Also am Montag würde ich mich umelden und nach dem Bußgeldbescheid bei der Post ca. am 20.02 einen Nachsendeantrag stellen... sollten meine Eltern den Bußgeldbescheid zurück schicken (Verzogen) oder nichts machen ?

 

Die erste Variante (verzogen zurückschicken) kann zu einer vorläuf. Einstellung des Verfahrens führens, da der Ausenthaltsort des Betroffennen

unbekannt ist oder gar eine öffentliche Zustellung provozieren.

 

Wichtig ist natürlich, dass du dich rechtzeitig abmeldest bzw. ummeldest, wenn du überhaupt eine Chance haben willst.

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@rponline: Mit dem EMA-Bilder Abgleich wurde bei mir auf jeden Fall schon verfahren und der Sachbarbeiter sicherte mir auch telefonisch zu, dass das Standard ist und keineswegs ungewöhnlich, schließlich hat die Polizei ja besseres zu tun als Leuten hinterherzulaufen, die versuchen 3 Monate lang die Tür nicht aufzumachen.

Ich finde das keineswegs gut, es ist aber so, wenn andere Sachbearbeiter dann darauf verzichten, ist das gut, aber das muss ja nicht jeder so machen.

Auf der anderen Seite wäre es dann relativ einfach aus solchen Bussgeldsachen rauszukommen: 3 Monate Tür nicht auf machen, Nachbarn um Hilfe bitten (plötzlicher Gedächtnisverlust) usw...

 

Ob man jetzt das Bild vom EMA holt oder nicht, er wird so oder so einen BGB bekommen, sei es mit Bilderabgleich oder auf Verdacht hin.

 

@TE: Probiers halt mit dem Ummelden, wenn es klappt, Glückwunsch! Aber bitte bedenke, dass es durchaus so wie von MrMijagi beschrieben laufen kann, im dümmsten Fall wird aber juristisch dann die richtige Zustellung geklärt werden und das kann dann auch zu deinen Lasten ausgehen, also nicht zu früh freuen, erst wenn du wirklich sicher draußen bist.

Nicht falsch verstehen, ich gönne es jedem, aus solchen Verfahren rauszukommen, dennoch schätze ich deine Chancen nicht allzu hoch und finde es nur fair, dir keine Riesenhoffnung zu machen.

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Hallo Freunde,

 

also habe mich wie gesagt umgemeldet .. die Polizei war heute wieder bei mir bzw. bei meinen Eltern da ich ja jetzt nicht mehr da wohne! Da Sie mich erneut nicht besuchen konnten :unsure: .. haben Sie von meiner Schwester die Nr. von meiner Arbeitstelle bekommen 1 Ort weiter weg von meinen Wohnsitz ca. 10 min! ( Wollen die jetzt vorbei kommen??? )

 

Eigentlich wollten Sie die Adresse von meiner Freundin um mich vll da zu überraschen .. was sollt ich machen immer noch abwarten finde das schon komisch was da abläuft! Bin grad in der Arbeit ...

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Hallo Freunde,

 

also habe mich wie gesagt umgemeldet .. die Polizei war heute wieder bei mir bzw. bei meinen Eltern da ich ja jetzt nicht mehr da wohne! Da Sie mich erneut nicht besuchen konnten ;) .. haben Sie von meiner Schwester die Nr. von meiner Arbeitstelle bekommen 1 Ort weiter weg von meinen Wohnsitz ca. 10 min! ( Wollen die jetzt vorbei kommen??? )

 

argh, ich hoffe, dass es nicht die richtige Nummer war, die weitergegeben wurde. :unsure:

Klar, vermutlich werden die da anrufen, wenn das nichts bringt mit deinem Foto vorbeikommen. Andere Anhaltspunkte haben die ja nicht.

 

 

Eigentlich wollten Sie die Adresse von meiner Freundin um mich vll da zu überraschen .. was sollt ich machen immer noch abwarten finde das schon komisch was da abläuft! Bin grad in der Arbeit ...

 

Jetzt wird's schmutzig, du kannst aufgeben, sprich zur Polizeiwache fahren und dich stellen, um weiteren (unangenehmen) Ermittlungen entgegenzuwirken.

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Übel oder .. die spinne doch nur wege zu schnell fahren könne doch einfach das Bußgeld rausschicken! Wat vorhin kurz bei meiner Mutter also die haben auch ein Bild von mir gezeigt darauf hin meine Mutter die kann net so gut sehen könnte sein das es er ist aber könnte auch sein das er es nicht ist! Sie sollte mir mitteilen das Sie dringends mit mir reden wollen !! Komisch habe nie gehört das die so lang rum machen könnten doch ein Bußgeldbescheid zuschicken da es eh mein Auto war und den Anhörungsbogen nicht beantwortet habe. Kein Plan habe die Kontakt daten nicht mehr ich warte sollen die zu mir kommen.

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hmm, also das mit der Arbeitstelle könnte auch nur ein Bluff sein um dich einschüchtern.

Verlassen würde ich mich darauf aber nicht.

 

Offenbar wollen die dich auf jeden Fall zu Gesicht bekommen. Ich denke, entweder ist das Bild relativ schlecht geworden oder

die riechen, dass da irgendwas im Busch sein könnte....

 

Wie ist denn die Bildqualität , deine Mutter hat das Foto ja gesehen?

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Sie meinte die hat mich gleich erkannt! Ein Bruder von mir musste damals sein Führerschein abgeben wegen zuviele Punkte .. ( Blitz mit Handy .. oft wegen Handy er war Beruflich oft unterwegs) Hat ihn jetzt wieder er musste vor 1 Jahr MPU machen. Ich dachte mir vielleicht denken Sie das ich des gar net bin und jemand in Schutz nehmen will! Anonsten kann ich mir nicht denken warum es so ist..

 

In der Arbeit bin sowieso nur ich und eine Aushilfe ist so ein Sportladen aber das wissen die ja net! Falls Sie anrufen würden wäre eigentlich zu 100% drann .. Kann ja sagen ich habe Urlaub genommen und bin net da :unsure: Scherz

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In der Arbeit bin sowieso nur ich und eine Aushilfe ist so ein Sportladen aber das wissen die ja net! Falls Sie anrufen würden wäre eigentlich zu 100% drann .. Kann ja sagen ich habe Urlaub genommen und bin net da ;) Scherz

 

Na dann. :-)

Das mit dem Urlaub ist doch gut, dann kommen die hoffentlich nicht auf die Idee vorbeizuschauen und schicken den BuGeBe gleich raus.

Oder schick die in eine andere Filiale, falls die nach der Adresse fragen :unsure:

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Hallo Freunde,

 

also habe mich wie gesagt umgemeldet .. die Polizei war heute wieder bei mir bzw. bei meinen Eltern da ich ja jetzt nicht mehr da wohne! Da Sie mich erneut nicht besuchen konnten :unsure: .. haben Sie von meiner Schwester die Nr. von meiner Arbeitstelle bekommen 1 Ort weiter weg von meinen Wohnsitz ca. 10 min! ( Wollen die jetzt vorbei kommen??? )

Oh mein Gott - wie kann man sich nur so doof dranstellen?

 

Und dafür extra umgemeldet?

Dass dann deine Verwandten das dann gleich redselig mitteilt?

 

Hätte ein einfaches "der ist nicht da" nicht auch gereicht?

 

Und natürlich hat man sich Daten von deiner Arbeitsstelle besorgt um dort weiter zu ermitteln. Was denkst du denn?

 

Eigentlich wollten Sie die Adresse von meiner Freundin um mich vll da zu überraschen .. was sollt ich machen immer noch abwarten finde das schon komisch was da abläuft! Bin grad in der Arbeit ...

Sorry, aber wenn Tipps die man hier gibt dermaßen 'beherzigt' werden, dann kann man es sich auch einfach sparen welche zu geben...

 

Und an dem Vorgehen der Ermittler ist nichts komisch, das ist ganz übliches Vorgehen, wie dir ja in früheren Post bereits angekündigt wurde:

Rechne aber damit, dass die Beamten es dann in den nächsten Tagen nochmal, vielleicht auch noch ein paar Mal bei dir an der Haustüre versuchen werden und dann, falls sie dich wieder nicht antreffen auch mal deine Mutter fragen ob du das auf dem Bild bist.
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Ja mal schauen melden tue ich mich bestimmt nicht nach der Aktion.. falls Sie Anrufen mal schauen ob ich drann gehe aber werde ich bestimmt dann sag das ( ich ) bzw. er in München ist "eh bald fashion Messe" und das er voraussichtlich in 1 Woche zurück ist oder Urlaub kurzfristig/Ausgewandert/gekündigt vor 1 Std. etc.!

 

Halt euch auf den laufenden...

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Oh mein Gott - wie kann man sich nur so doof dranstellen?

 

Und dafür extra umgemeldet?

Dass dann deine Verwandten das dann gleich redselig mitteilt?

 

Hätte ein einfaches "der ist nicht da" nicht auch gereicht?

 

Und natürlich hat man sich Daten von deiner Arbeitsstelle besorgt um dort weiter zu ermitteln. Was denkst du denn?

 

Wieso endet jeder Satz mit einen ? egal ... also umgemeldet habe ich mich doch nicht deswegen :unsure: nenne mir einen Menschen der das machen würde wegen einen Bußgeld aber egal! Meine ummeldung habe ich nur vorgezogen da meine Sachne so oder so seit 6 Monate bei meiner Freundin sind bzw. die Whg auf meinen Namen läuft aber das hat ja mit der sache nicht viel zu tun! Glaube sowieso nicht das Sie in der Arbeit anrufen würden!

 

Schlimmer als zahlen kann es eh net werden.. also habe ich eh nichts zu verlieren darum gehts!

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Ich war bei meiner Werkstatt ... in der Zeit war die Polizei bei mir im Geschäft da meine Arbeitskolegin bescheid wusste teilte Sie den Herrn mit das ich auf Messe bon bis ca. nächste Woche Fr. ... Daraufhin haben Sie ne Visitenkarte hinterlassen und meinten ich weiß um was er geht da Sie bei meiner Mutter schon waren und das ich mich melden solle... ansonsten müssten Sie öffters vorbei schauen !!

 

Morgen ruf ich mal da an ! Frag mich was das ganze soll als wäre ich ein Verbrecher !

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Hallo

 

da meine Arbeitskolegin bescheid wusste teilte Sie den Herrn mit das ich auf Messe bon bis ca. nächste Woche Fr. .

 

Boh, wäre mir das peinlich: Unbeteiligte dazu zu bringen, über meinen Aufenthaltsort zu lügen.

 

als wäre ich ein Verbrecher !

 

Dann würde die Suche nach dir ganz anders abgehen. Bisher sind das nur ganz normale Tätigkeiten, um den richtigen Fahrer zu ermitteln.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

ich mein Sie können auch ein Bußgeldrausschicken! Immerhin geht das ein wenig soweit da jemand geblitzt wird ihm nach zu spionieren! Ich meine es ist mein Auto mein Kennzeichen also warum so ein aufwand da reicht es einen Brief zu schicken und fertig! Wenn es 100 kmh wären wo drüber sind oder ähnliches aber es gibt ja nicht mal Fahrverbot.. also

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da reicht es einen Brief zu schicken und fertig!
Habe ich da was verpasst oder hattest Du nicht bereits zwei Briefe bekommen, auf die Du freundlicherweise nicht reagiert hast? Und hattest Du hier nicht in verschiedenen Beiträgen immer wieder nach Möglichkeiten gesucht, um die Zahlung des evtl. anfallenden Bußgeldes herumzukommen? :whistling:

 

Übel oder .. die spinne doch nur wege zu schnell fahren könne doch einfach das Bußgeld rausschicken!
Klar, könnten sie. Aber wahrscheinlich ist denen Deine Bankverbindung nicht bekannt und bar im Umschlag wollten sie es wahrscheinlich nicht schicken. :whistling:
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]Habe ich da was verpasst oder hattest Du nicht bereits zwei Briefe bekommen, auf die Du freundlicherweise nicht reagiert hast?

 

Das Recht steht ihm zu.

 

Wenn die :whistling: schon mit einem "Fahndungsfoto" herumgehen (müssen) , ist zumindest ein Hinweis, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit (zu schnell gefahren, geblitzt) angebracht. Hoffe das ist auch so, den für ein Verbrechen liegen keine Anhaltspunkte vor, bloß weil man nicht anwortet oder seinen Hauptwohnsitz ordnungsgemäß ummeldet.

 

Naja, im Endeffekt ist der Drops hier für den TE sowieso schon gelutscht. Macht in meinen Augen wenig Sinn bei der Sachlage weiterzumachen.

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Habe nur den ersten Brief erhalten Anhörungsbogen.. und 3 Besuche von den freundlichen! Heute soll ich mich um 19:30 melden mal schauen was die wollen..( bestimmt mich einladen zu kommen)

 

finde ich bissle lustig statt mich andauernt zu besuchen hätten Sie die Strafe rausschicken können!

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Habe soeben mit den Herrn telefoniert... er wollte sofort zu mir kommen nach hause. Ich sagte das ich heute keinen Besuch will und ob ich mich mit Ihm treffen muss? Daraufhin meinte er ja das es sein muss... dachte eine Vorladung von der Polizei wäre keine Pflicht? Also jetzt hab ich den Termin am Dienstag. Ich schlug vor das Bußgeld gleich rauszuschicken darauf meinten die das gehe nicht. Was meint ihr dazu..

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Habe soeben mit den Herrn telefoniert... er wollte sofort zu mir kommen nach hause. Ich sagte das ich heute keinen Besuch will und ob ich mich mit Ihm treffen muss? Daraufhin meinte er ja das es sein muss... dachte eine Vorladung von der Polizei wäre keine Pflicht?

 

Siehe

http://de.sevenload.com/videos/2CI5lF6-23C...ht-zu-schweigen

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Du hast keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen, dass solltest du auch auf gar keinen Fall tun. Du hast kein entlastendes Argument für

Dich vorzubringen, im Gegenteil der Schuss geht nach hinten los.

 

Siehe den Beitrag: " Sie haben das Recht zu schweigen"

 

 

Solltest du noch einmal mit den Herren telefonieren bitte ausdrücklich um Zusendung eines BGB, dann glaubt dir der letzte Idiot nicht mehr

das du der Fahrer bist. Keine große chance, aber eine letzte....

 

Gruß Biba

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Alles Klar.. ich habe ihm gesagt das er mir den BGB zusenden soll bzw. des in die wege leiten soll... da meinte er ne das geht nicht ich muss erscheinen egal wie oder er kommt vorbei!

 

Am Montag rufe ich ihm an und teile ihm mit das ich mit meinem Rechtsanwalt telefoniert habe und er mir mitteilte nicht hin zu gehen und keine Aussage machen zu müssen! Aber er kann doch trotzdem vorbei schauen ? oder ? Kann ich Ihm sagen das er in der Filiale Hausverbot hat und da auch nicht auftauchen darf! :whistling:

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Aus welchem Grund möchtest du dort anrufen ?? Lass den Termin verstreichen. Seit wann kommt der Knochen zum Hund ?

 

Vorbei kommen kann immer jemand, den sagst du dann, dass die gesuchte Person hier nicht mehr arbeitet.

 

Versuch es so...

 

Gruss Biba

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Der Typ ist sehr sehr hartnäckig ( der war bei mein Elternhaus, neue Whg wo ich wohne und arbeit ) .. wenn er vor mir steht ist wohl schwer zu sagen das ich nicht mehr hier arbeite.. reicht es vielleicht hin zu gehen und die Aussage zu verweigern und wenn er fragt wegen den Bild das ich mir nicht sicher bin und es auch mein bruder sein kann! Und das es lange her ist ich auch durch den Zeitraum nichts sagen kann. :whistling:

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@biba1016,

 

es soll vorkommen,dass Bedienstete im öffentlichen Dienst mit Namesschildern ausgestattet sind,somit wäre es sinnlos,anzugeben,man würde besagten Herren nicht kennen.

Weillesen kann (so ziemlich) jeder Cop,zumindest sollte er das können.

 

@theone

 

so langsam scheinen die Cops die Schlinge enger zu ziehen und dich nicht mehr in Ruh zu lassen.

Ist nur ne Frage der zeit,bis er dir oder du dem übern weg läufst,dann hat sich das sowieso erledigt.

Da genügt übrigens schon ne Routine-Fahrzeugkontrolle und schon bist du fällig.

In deinem Falle hättest du die Ratschläge beherzigen sollen,die man dir gegeben hat,dann wäre der Ablauf wohl anders als nun.

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@Diver

 

was für Ratschläge abwarten bis es Verjährt.. oder ein anderen Fahrer angeben .. wo angeben wenn ich kein Schreiben habe! Also laut meiner sicht hätte ich bis jetzt nichts machen können ausser hinhalten.

2. Selbst aktiv werden:

 

 

Du rufst bei der Polizei an und fragst nach worum es geht bzw. was sie von dir wollten.

Nachdem man es dir geschildert hast sagst du: "Achja, da kam mal ein Anhörungsbogen. Den wollte ich meinem Bruder geben, weil das war ja gar nicht ich. Leider haben wir den verlegt, können sie mir den nochmal schicken?"

:whistling:

 

[...]

 

Und dass habe ich jetzt nur beim quer drüberlesen gefunden...

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Der Typ ist sehr sehr hartnäckig ( der war bei mein Elternhaus, neue Whg wo ich wohne und arbeit ) ..

 

Ja, und wenn sie dich unbedingt wollen, dann kriegen sie dich auch. Das ist halt dein grösstes Problem.

Eifrige Cops, die zeitlich nicht voll ausgelastet sind...

Es ist sowieso ein Wunder, dass du immernoch lebst.

 

wenn er vor mir steht ist wohl schwer zu sagen das ich nicht mehr hier arbeite.. reicht es vielleicht hin zu gehen und die Aussage zu verweigern und wenn er fragt wegen den Bild das ich mir nicht sicher bin und es auch mein bruder sein kann! Und das es lange her ist ich auch durch den Zeitraum nichts sagen kann. :whistling:

 

Wenn er dich zu Gesicht bekommt (egal ob auf der Wache oder sonst wo) wird er dich mit hinreichender Sicherheit indentifizieren können. Dann bist du defintiv erledigt. Game Over.

 

Verstehe ich das richtig, dass die bereits über deine neue Anschrift informaiert sind? Also, dass du jetzt woanders wohnst ?

Ach ja, hatte vergessen wie auskunftsfreudig deine Mitbewohner eingestellt wurden... :whistling:

 

Normal auch ein K.O. - Kriterium für die vorgeschlagene Strategie, die doch vorsah die Bußgeldbehörde darüber im Unklaren zu lassen !!!

:unsure:

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