Kolbenfeder 77 Posted October 27, 2010 Report Share Posted October 27, 2010 Ist es rechtlich ( oder praktisch ) für Behörden erzwingbar Personen die NICHT Fahrer sind, bei denen keine Drogen gefunden werden bei Verkehrskontrollen als Mitfahrer Test zu durchführen zu lassen? Evtl. nur nach Anssehen, Pupille usw. aber OHNE verkehrswidriges Verhalten? Kann die Vermutung Drogenkonsument zu sein, z.B. Hund reagiert, Leibesvisitation aber negativ, schon zur Hausdurchsuchung führen? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted October 27, 2010 Report Share Posted October 27, 2010 Bei welchen Drogen soll denn der Konsum illegal sein? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted October 28, 2010 Author Report Share Posted October 28, 2010 Behörden könnten auf die Idee kommen der nichtstrafbare Konsum zeigt illegalen Erwerb oder Anbau an, also Hausdurchsuchung.. Oder rechtlich nicht zulässig? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 28, 2010 Report Share Posted October 28, 2010 Bevor wir wieder seitenweise im Trüben stochern und tausend Antworten geben auf Fragen, die nicht den Informationsbedarf des Fragestellers decken: Was ist wirklich Dein Anliegen? Worum geht es Dir konkret? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted October 28, 2010 Report Share Posted October 28, 2010 Wahrscheinlich geht es darum, ob ein Foren-Mitglied, das mutmaßlich auch Auto fährt, auf Grund seiner Äußerungen scheinbar unter Drogenverdacht geraten ist. SCNR Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted October 28, 2010 Report Share Posted October 28, 2010 Joh - ich denke auch, es ist an der Zeit, hier Drogentests fuer Beitragende einzufuehren...... Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted October 28, 2010 Author Report Share Posted October 28, 2010 So wie geschrieben, denke an die Lage daß ein haushaltsangehöriges Kind ( Jugendlicher ) mal irgendwo mitrauchte, keine Handel trieb, trotzdem Anlaß für eine Hausdurchsuchung geben könnte. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 28, 2010 Report Share Posted October 28, 2010 Eine Hausdurchsuchung braucht entweder einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug. Den Beschluss bekommt man, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht und eine Gefahr im Verzg beurteit der Polizeibeamte selbst. Mit anderen Worten: Für eine Hausdurchsuchung muss noch nicht einmal jemand an einem Joint gezogen haben. Hat Deine Erziehung versagt? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted October 28, 2010 Author Report Share Posted October 28, 2010 Keine konkreter Anlass! Wissen wollen anhand dieses Beispieles! Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted October 28, 2010 Report Share Posted October 28, 2010 Wissen wollen anhand dieses Beispieles!Du geben mehr Hinweise. Dann konkretere Antwort möglich. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted October 29, 2010 Report Share Posted October 29, 2010 Ist es rechtlich ( oder praktisch ) für Behörden erzwingbar Personen die NICHT Fahrer sind, bei denen keine Drogen gefunden werden bei Verkehrskontrollen als Mitfahrer Test zu durchführen zu lassen?Das müsste statthaft sein. So ein beschallerter kann ja auch als Beifahrer gefährlich sein. Oder eben der Beifahrer wird des Schmuggels bezichtigt. Da lässt sich sicher etwas konstruieren, damit das rechtmäßig ist. Kann die Vermutung Drogenkonsument zu sein, z.B. Hund reagiert, Leibesvisitation aber negativ, schon zur Hausdurchsuchung führen?Wenn da ein begründeter Verdacht besteht, in der Bude des Beifahreres würde man Drogen finden können, bestimmt. Sicherlich eine Frage des Verdachts und einer zu vermutenden Menge. Nur wegen Anzeichen von Konsum wird man wohl nicht die Hütte auf den Kopf stellen. Aber wenn verzeichnet ist, dass der Beifahrer schon wegen Handels aufgefallen ist, kann es auch anders laufen. Und Goose wird auch anführen können, dass zur einer Beweissicherung eine Heimsuchung zumindest nicht auszuschließen ist, wenn nichts vorliegt. Kommt wohl darauf an, welchen Verdacht der Beamte hegt und wie er ihn begründet. Quote Link to post Share on other sites
Berndi962 0 Posted November 7, 2010 Report Share Posted November 7, 2010 So wie geschrieben, denke an die Lage daß ein haushaltsangehöriges Kind ( Jugendlicher ) mal irgendwo mitrauchte, keine Handel trieb, trotzdem Anlaß für eine Hausdurchsuchung geben könnte. Dann würde aber nur dessen Bude durchsucht, nicht die restlichen, von den Eltern und Geschwistern bewohnten Räumlichkeiten. Quote Link to post Share on other sites
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