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Berndi962

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    Anfänger
  1. Dann würde aber nur dessen Bude durchsucht, nicht die restlichen, von den Eltern und Geschwistern bewohnten Räumlichkeiten.
  2. Berndi962

    Btm Konsum

    Ist zwar schon ein bisschen älter der Beitrag, aber eine kleine Berichtigung wohl wert: Bei einer Owi nach § 24a StVG wäre maximal ein Fahrverbot von drei Monaten möglich. Der TE schreibt aber, dass Person A die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von acht Monaten auferlegt wurde. Somit wurde hier wohl eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB abgeurteilt, evtl. auch nach § 315c StGB.
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