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Drogentests Erzwingbar Für Nichtfaher?


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Ist es rechtlich ( oder praktisch ) für Behörden erzwingbar Personen die NICHT Fahrer sind, bei denen keine Drogen gefunden werden bei Verkehrskontrollen als Mitfahrer Test zu durchführen zu lassen?

 

Evtl. nur nach Anssehen, Pupille usw. aber OHNE verkehrswidriges Verhalten?

 

Kann die Vermutung Drogenkonsument zu sein, z.B. Hund reagiert, Leibesvisitation aber negativ, schon zur Hausdurchsuchung führen?

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Eine Hausdurchsuchung braucht entweder einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug. Den Beschluss bekommt man, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht und eine Gefahr im Verzg beurteit der Polizeibeamte selbst.

 

Mit anderen Worten: Für eine Hausdurchsuchung muss noch nicht einmal jemand an einem Joint gezogen haben.

 

Hat Deine Erziehung versagt?

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Ist es rechtlich ( oder praktisch ) für Behörden erzwingbar Personen die NICHT Fahrer sind, bei denen keine Drogen gefunden werden bei Verkehrskontrollen als Mitfahrer Test zu durchführen zu lassen?
Das müsste statthaft sein. So ein beschallerter kann ja auch als Beifahrer gefährlich sein. Oder eben der Beifahrer wird des Schmuggels bezichtigt. Da lässt sich sicher etwas konstruieren, damit das rechtmäßig ist.

 

Kann die Vermutung Drogenkonsument zu sein, z.B. Hund reagiert, Leibesvisitation aber negativ, schon zur Hausdurchsuchung führen?
Wenn da ein begründeter Verdacht besteht, in der Bude des Beifahreres würde man Drogen finden können, bestimmt. Sicherlich eine Frage des Verdachts und einer zu vermutenden Menge. Nur wegen Anzeichen von Konsum wird man wohl nicht die Hütte auf den Kopf stellen. Aber wenn verzeichnet ist, dass der Beifahrer schon wegen Handels aufgefallen ist, kann es auch anders laufen.

Und Goose wird auch anführen können, dass zur einer Beweissicherung eine Heimsuchung zumindest nicht auszuschließen ist, wenn nichts vorliegt. Kommt wohl darauf an, welchen Verdacht der Beamte hegt und wie er ihn begründet.

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  • 2 weeks later...
So wie geschrieben, denke an die Lage daß ein haushaltsangehöriges Kind ( Jugendlicher ) mal irgendwo mitrauchte, keine Handel trieb, trotzdem Anlaß für eine Hausdurchsuchung geben könnte.
Dann würde aber nur dessen Bude durchsucht, nicht die restlichen, von den Eltern und Geschwistern bewohnten Räumlichkeiten.
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