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Hallo zusammen!

 

Aus aktuellem Anlass folgende, wahrscheinlich etwas lächerlich klingende Frage:

 

Gelten eigentlich in Supermärkten die gängigen Regeln der Straßenverkehrsordnung? Haben Kunden, die von rechts kommen, "Vorfahrt"? Oder haben die Haupteinkaufsgänge, also die breitesten, Priorität?

 

Ich frage, da es eben einen "Einkaufswagenunfall" im Supermarkt gab, obwohl ich von rechts kam. Zum Glück ist außer einem schreckhaften "Huch!" nichts passiert.

 

Ich bitte um eine kurze aufklärende Antwort.

 

Gruß,

 

Etrilles

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Bei Parkplätzen kommt es darauf an.

 

Wenn es richtige Fahrstreifen gibt, dann rechts vor links, sonst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Darum gehen diese Blechschäden auch meist 50:50 aus.

 

MfG.

 

hartmut

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Bei Parkplätzen kommt es darauf an.

 

Wenn es richtige Fahrstreifen gibt, dann rechts vor links, sonst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

Darum gehen diese Blechschäden auch meist 50:50 aus.

 

MfG.

 

hartmut

Wie Juristen so sind, :( kommt es darauf an. Das OLG Naumburg geht bei "Hauptstraßen" auf Supermarktparkplätzen nicht von Rechts vor Links aus, sondern dass die Hauptfahrbahn Vorfahrt hat.

 

Ich beachte auch in LSA dennoch das Rechts vor Links, denn ich glaube nicht, dass der andere das dann verstehen würde und ich dann Jahre bis zum OLG prozessieren will. :nick:

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Bisher war ich der Meinung, dass es auf Parkplätzen grundsätzlich kein "rechts vor links" gibt, sondern immer "nur" die gegenseitige RÜcksichtnahme gilt.

 

Rechts vor links gilt an Kreuzungen von Straßen und an Einmündungen von Straßen, sofern nichts anderes vorgegeben ist. Ist das falsch??

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Guest Pichters
Bisher war ich der Meinung, dass es auf Parkplätzen grundsätzlich kein "rechts vor links" gibt, sondern immer "nur" die gegenseitige RÜcksichtnahme gilt.

 

Rechts vor links gilt an Kreuzungen von Straßen und an Einmündungen von Straßen, sofern nichts anderes vorgegeben ist. Ist das falsch??

 

 

 

Grundsätzlich hast du Recht.

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