Etrilles 2 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Hallo zusammen! Aus aktuellem Anlass folgende, wahrscheinlich etwas lächerlich klingende Frage: Gelten eigentlich in Supermärkten die gängigen Regeln der Straßenverkehrsordnung? Haben Kunden, die von rechts kommen, "Vorfahrt"? Oder haben die Haupteinkaufsgänge, also die breitesten, Priorität? Ich frage, da es eben einen "Einkaufswagenunfall" im Supermarkt gab, obwohl ich von rechts kam. Zum Glück ist außer einem schreckhaften "Huch!" nichts passiert. Ich bitte um eine kurze aufklärende Antwort. Gruß, Etrilles Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Kommt drauf an, in welchem Supermarkt Du einkaufst.... Ist es ein amerikanischer, so wirst Du mit Haftungsklagen rechnen muessen, ist es ein deutscher, so gilt das, was der lauteste Kunde sagt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Bei Parkplätzen kommt es darauf an. Wenn es richtige Fahrstreifen gibt, dann rechts vor links, sonst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Darum gehen diese Blechschäden auch meist 50:50 aus. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Der Parkplatz interessiert ihn nicht, er will wissen wie es IM Supermarkt ist Quote Link to post Share on other sites
Etrilles 2 Posted August 17, 2010 Author Report Share Posted August 17, 2010 Der Parkplatz interessiert ihn nicht, er will wissen wie es IM Supermarkt ist Genau so sieht es aus. Gibt es irgendwelche "Verkehrs"regeln IM Supermarkt? In Deutschland ist doch sonst auch fast alles geregelt ... Quote Link to post Share on other sites
HolziFFB 0 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Hier hat die deutsche Gründlichkeit und Reglementierungswut wohl versagt.Also "Pssst", sonst müssen wir auch hier noch mit Gesetzen rechnen. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 ohweih, ein abstandsverstoß mit dem einkaufswagen.......wie könnte man das wohl sanktionieren??? vielleicht mit einem fahrverbot für einkaufswagen von einem monat? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Oder dürfen nach einem Verstoß nicht durch die Nudelabteilung sonder müssen über Kartoffel gehen! dete Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 17, 2010 Report Share Posted August 17, 2010 Bei Parkplätzen kommt es darauf an. Wenn es richtige Fahrstreifen gibt, dann rechts vor links, sonst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Darum gehen diese Blechschäden auch meist 50:50 aus. MfG. hartmutWie Juristen so sind, kommt es darauf an. Das OLG Naumburg geht bei "Hauptstraßen" auf Supermarktparkplätzen nicht von Rechts vor Links aus, sondern dass die Hauptfahrbahn Vorfahrt hat. Ich beachte auch in LSA dennoch das Rechts vor Links, denn ich glaube nicht, dass der andere das dann verstehen würde und ich dann Jahre bis zum OLG prozessieren will. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 Bisher war ich der Meinung, dass es auf Parkplätzen grundsätzlich kein "rechts vor links" gibt, sondern immer "nur" die gegenseitige RÜcksichtnahme gilt. Rechts vor links gilt an Kreuzungen von Straßen und an Einmündungen von Straßen, sofern nichts anderes vorgegeben ist. Ist das falsch?? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2010 Report Share Posted August 18, 2010 So einfach kann man dies nicht sagen, zumal verschiedene Regionen unterschiedliche Ansichten zu vertreten scheinen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pichters Posted August 19, 2010 Report Share Posted August 19, 2010 Bisher war ich der Meinung, dass es auf Parkplätzen grundsätzlich kein "rechts vor links" gibt, sondern immer "nur" die gegenseitige RÜcksichtnahme gilt. Rechts vor links gilt an Kreuzungen von Straßen und an Einmündungen von Straßen, sofern nichts anderes vorgegeben ist. Ist das falsch?? Grundsätzlich hast du Recht. Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 19, 2010 Report Share Posted August 19, 2010 Gibt es irgendwelche "Verkehrs"regeln IM Supermarkt? Eine ist mir gerade eingefallen.Frauen auf dem Weg zur Aktionsware haben grundsätzlich Vorfahrt,sich als Mann in den Weg zu stellen kann da böse ausgehen. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted August 20, 2010 Report Share Posted August 20, 2010 ohweih, ein abstandsverstoß mit dem einkaufswagen.......wie könnte man das wohl sanktionieren??? vielleicht mit einem fahrverbot für einkaufswagen von einem monat? oder sofortiger Einzug des Einkaufs. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 20, 2010 Report Share Posted August 20, 2010 oder sofortiger Einzug des Einkaufs.Das waere folgenlos, so es noch vor der Kasse geschaehe.... Quote Link to post Share on other sites
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