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Moin,

 

ich wurde am 19.04.2010 vermutlich geblitzt.

 

Kurz zum Tathergang:

Bin mit ca. 160 km/h in eine Baustelle gerast. Die Baustelle war nur sehr kurz und es waren Strassenarbeiter dort zugange.

Wurde dann durch ein orangenen Blitz überrascht. Normalerweise fahr ich zurück und seh nochmal nach,

aber das geht ja auf der A31 nicht :fool:

 

 

Jetzt meine Frage:

1. Nachdem ich schnell das Tacho abgelesen habe, hab ich im Rückspiegel eine graue zylinderartige Röhre über der Leitplanke gesehen, das war dann wohl die Kamera?

 

2. Die Verjährungsfrist ist 3 Monate (Datum des Anhörungsbogen) oder?

 

3. Meine Freundin is Halter und hat keinen FS, kann man was machen?

 

4. Warum dauert das so lange? Vielleicht weil ich im Kreis Borken bzw. Kreis Coesfeld geblitzt worden bin und ich in Essen wohne?

 

5. Gibt´s die Möglichkeit den Betrag der ja glaub ich 250€ hoch ist in Raten abzustottern?

 

 

besten Gruss :sneaky:

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1. Kann sein.

2. Ja.

3. Auf dem Foto wird man zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Geschlecht des Fahrers rausfinden können. Außerdem: wenn du deine Freundin ohne FS angeben würdest, wäre es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

4. Behörden sind nicht immer die Schnellsten. Aber es wird noch vor Ablauf der Frist was kommen.

5. Einfach mal nachfragen.

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Guest Pferdestehler
wenn du deine Freundin ohne FS angeben würdest, wäre es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Viel schlimmer -> Straftatbestand §164 StGB, falsche Verdächtigung!!!

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wenn du deine Freundin ohne FS angeben würdest, wäre es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Viel schlimmer -> Straftatbestand §164 StGB, falsche Verdächtigung!!!

Er muss und kann niemand angeben. Seine Freundin ist Halter und bekommt den Anhörungs- bzw. Zeugenbogen, §164 StGB fällt dabei also vollkommen aus.

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Die Aussage verweigern kann sie nicht - es sei denn, ihr waeret offiziell verlobt. Allerdings legt sie damit dann auch gleich nahe, an wen sich die Behoerden wenden muessen. :fool:

 

Besser waere es, deine Freundin faehrt die Taktik des Er Sa Fa und gibt erst mal eine Reihe von Personen an, denen das Fahrzeug zur freien Verfuegung steht. Man beachte bitte: Sie darf nicht angeben, dass eine bestimmte Person gefahren ist, sie muss aber, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, Mithilfe leisten. Das tut sie, wenn sie mehrere Personen benennt, die gefahren sein koennten. Natuerlich sollten diese Personen eingeweiht sein in dieses schaendliche Tun..... :sneaky:

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Wenn gegen dich ermittelt wird - JA! Deswegen sollte auch so schnell wie möglich ein geeigneter ER.SA.tzFA.hrer (ohne die Punkte) gefunden werden, der sich erinnern kann, zu dem Zeitpunkt gefahren zu sein und erst mal die Schuld auf sich nimmt. Derjenige bist natürlich nicht du, und er sollte ein wasserdichtes Alibi haben.

 

Nach der Verjährungszeit gegen dich - drei Monate nach dem Blitzerdatum - klärt ihr das ganze auf. Der ER.SA.tzFA.hrer ist dann aus dem Schneider und gegen dich kann nichts mehr unternommen werden.

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Also noch mal kurz die Schritte:

 

- Du gibst den Zeugenbogen/ Anhörungsbogen dem Bekannten/Freund/Verwandten, der glaubt sich erinnern zu können, gefahren zu sein.

 

- Daraufhin bekommt dein Bekannter/Freund/Verwandter einen Bußgeldbescheid.

 

- Gegen diesen erhebt er gegen Ende der Frist (2 Wochen) Einspruch und sagt, dass ihm das Bußgeld zu hoch ist (oder sowas, nicht sagen, dass er es nicht war!), und er es vor Gericht klären möchte.

 

- Das Gerichtsverfahren wird typischerweise erst nach einigen Monaten einberaumt. Falls der Termin vor Ende deiner 3-monatigen Verjährungsfrist liegt -> verschieben!

 

- Wenn deine drei Monate um sind, fällt deinem Bekannten/Freund/Verwandten plötzlich nach einem Blick in den Terminkalender ein, dass er nicht gefahren sein konnte. Du erinnerst dich, dass eigentlich du gefahren bist, und ihr klärt das bei der Polzei/Bußgeldstelle/dem Gericht auf.

 

- Beide sind aus dem Schneider!

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  • 2 weeks later...
Moin,

 

ich wurde am 19.04.2010 vermutlich geblitzt.

 

Kurz zum Tathergang:

Bin mit ca. 160 km/h in eine Baustelle gerast. Die Baustelle war nur sehr kurz und es waren Strassenarbeiter dort zugange.

Ich habe ja Verständnis dafür, dass man sich Tipps gibt, wie man um ne Strafe drum rum kommt.

Insbesondere dann, wenn es offensichtlich nach Abzocke aussieht.

 

Aber in diesem Falle.......... :sneaky:

 

Wer mit 60km/h schneller als erlaubt durch ne Baustelle rast, in der auch noch Menschen arbeiten,

der hat die Strafe verdient, die ihn erwartet.

 

Sorry, meine Meinung :rolleyes:

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Moin,

[...]

Bin mit ca. 160 km/h in eine Baustelle gerast. Die Baustelle war nur sehr kurz und es waren Strassenarbeiter dort zugange.

[...]

Wer mit 60km/h schneller als erlaubt durch ne Baustelle rast, in der auch noch Menschen arbeiten,

der hat die Strafe verdient, die ihn erwartet.

[...]

Die Differenzgeschwindigkeit hat man schnell mal, bei 180km/h das 120er Schild gesehen und dann ausrollen lassen, da können noch >120km/h beim 60er Schild anliegen. Imho weder unrealistisch noch weltfremd. Was mir hier nicht so gefällt ist die 100-160 Kombi. 60 mehr im oberen Geschwindigkeitsbereich ist ne andere Hausnummer. Wenn man sich die Bremswege ansieht, stellt man einfach fest das 120->60km/h und 200->140km/h andere Hausnummern sind. Der Anhalteweg sieht bei 160 natürlich fatal anders aus als bei 100km/h. Unter dieser Betrachtung sind die Überschreitungen im oberen Band eher grenzwertig.

Ich muss zugeben das mir sowas beim Reinrollen auch durchaus passieren kann. Allerdings halte ich in der Baustelle die Geschwindigkeit treuer am Limit.

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Jeder, der schon mal auf einer Autobahn gearbeitet hat, wird den Ärger nachvollziehen können, den man empfindet, wenn da jemand mit 160 an einem vorbei fährt...

 

Wenn man im Wagen sitzt erscheint einem das nict als so schnell, steht man daneben, sieht die Welt schon anders aus...

 

Gruß

Goose

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