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Ist Die Bußgeldstelle I.wie Dumm? Oder Was Läuft Hier?


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Hallo Leute,

heute öffne ich einen Brief von der Bußgeldstelle der Stadt Bremen - und ich denk

mein Schwein pfeift

 

Mir wird vorgeworfen, an einem festinstallierten TRAFFIPAX TraffiPhot S

bei :thisrocks:, nach Toleranzabzug 74 km/h gefahren zu sein.

Mit dabei ein schönes Foto mit meinem Auto - und einem Auto neben mir (es handelt sich um eine

mehrspurige Schnellstraße).

 

Das ist ja alles schön und gut - nur ich war es nicht. Es war der Wagen neben mir, der geblitzt wurde,

er hat mich mit Affenzahn überholt und wurde mit mir geblitzt. Ich fuhr brav rechts, er links.

 

Den fest Installierten Blitzer kenne ich seit Jahren, es ist definitiv ausgeschlossen, dass ich die

Geschwindigkeitsüberschreitung begangen habe.

Es befinden sich auf jeder Spur Schleifen im Asphalt, ich dachte bis Dato, das die Behörde daraus erkennt, wer wohl zu schnell fuhr.

 

Was mache ich jetzt?

Wie formulier ich den Widerspruch vernünftig?

Ist das ein normaler Fehler, kommt sowas öfter vor?

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Ich glaub, es ist auf dem Foto erkennbar, welöche Schleife ausgelöst hat (ne zahl 1 oder 2).

Also mal das Foto anfordern und danach evtl. nett fragen, ob das mit der Schleife denn so stimmt.

 

Erstmal wurde ich baer nicht schreiben das dus warst - wer weiss :thisrocks:

 

Leider kann ich mich erinnern wer gefahren ist. Bitte ums Foto.

Und dann mal abwarten.

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Ich glaub, es ist auf dem Foto erkennbar, welöche Schleife ausgelöst hat (ne zahl 1 oder 2).

Also mal das Foto anfordern und danach evtl. nett fragen, ob das mit der Schleife denn so stimmt.

 

Erstmal wurde ich baer nicht schreiben das dus warst - wer weiss :thisrocks:

 

Leider kann ich mich erinnern wer gefahren ist. Bitte ums Foto.

Und dann mal abwarten.

 

Das Foto ist da - Dort zu sehen 2 nebeneinanderfahrende Fahrzeuge auf gleicher Höhe.

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Lade bitte mal das Bild anonymisiert hier hoch.

 

Sind irgendwelche Daten im Bild eingeblendet?

 

Hast du einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen?

 

Habe derzeit keinerlei Möglichkeiten das upzuloaden.

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, ohne Bearbeitungsgebühr - nur soviel steht da.

 

Als Daten auf dem Bild, von links nach Rechts, sind zu sehen:

078 km/h Uhrzeit s Datum Foto 178 SP-Lim 60 Traffipax TPH-s

 

Vielleicht ist es behilflich

 

Aus dem Foto sind 78 km/h ersichtlich, im Breif steht aber 74 km/h - ja was denn nun?

Edited by Gast225
Ich habe die Daten mal etwas anonymisiert
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Aus dem Foto sind 78 km/h ersichtlich, im Breif steht aber 74 km/h - ja was denn nun?

Eigentlich müssten 75 vorgeworfen werden, da 3 km/h abgezogen werden (Messtoleranz).

 

Habe derzeit keinerlei Möglichkeiten das upzuloaden.

Sind weiße Striche auf der Fahrbahn zu erkennen? Die sollten in Höhe der Räder zu finden sein.

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da ist die Toleranz schon abgezogen.

 

Sieht man auf dem Bild eigentlich die Meßsensoren in der Fahrbahn?

 

 

Beide Fahrzeuge haben sie Sensoren unter sich - sie sind nicht sichtbar

 

Gab es schon ähnliche Fälle, oder ist das hier Premiere?

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Es ist nicht ganz unüblich, dass die Behörden nach dem Motto arbeiten: "Kennzeichen ablesen, Geschwindigkeit ablesen und ab die Post." Wer da nun gefahren ist, ob überhaupt was fährt und wer denn fährt interessiert keinen. :thisrocks:

 

 

das hilft mir jetzt nicht viel

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Naja, du hattest gefragt, ob so etwas öfters vorkommt. Und ich sage dir: Die Verkehrsüberwachung ist ein Massengeschäft. Wenn du dir sicher bist, dass du es nicht warst, dann schreib das doch auf den Anhörungsbogen und lege gegen einen evt. erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch ein. Im Zweifel entscheidet dann der Richter, fall die Behörde nicht von sich aus einen Fehler erkennt. Die Messung selbst ist so gestaltet, dass sie entweder eindeutig zugeordnet werden kann oder verworfen werden muss.

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Man könnte schon vor dem Bußgeldbescheid mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen. Sollte sich nämlich trotz allem herausstellen, dass du tatsächlich die Geschwindigkeit überschritten hast, ist es besser, man zahlt "nur" ein Verwarnungsgeld, anstelle vom Bußgeld, was 20,- Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen zusätzlich mit sich bringt.

 

Bedenke aber, wenn du vor Ort erscheinen solltest, können sie dich als Fahrer identifizieren. Bist du selbst der Halter des Fahrzeuges? Und bist du auf dem Foto erkennbar?

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Hallo,

"normalerweise" kann man die Messung eindeutig einem Auto zuordnen (Fehler passieren, aber dazu gibt es ja das Anhörungs- bzw. Einspruchsverfahren).

Wenn zwei Autos exakt nebeneinander sind, ist das sogar noch einfacher, da bei Messung über zwei Spuren die jeweiligen Induktionsschleifen versetzt zueinander sind (Beispiel: Godesberger Straßentunnel - zwei Messeinrichtungen in jeder Richtung - Die Schleifen sind deutlich voneinander entfernt. Nur Messungen, wo zwei Autos versetzt zueinander geblitzt werden, so dass beide Schleifen berührt sind, werden verworfen).

 

Gruß

HaWeThie

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Mh. Oder man hofft einfach auf Dödel, die alles bezahlen.

 

Gibt doch bestimmt n dickes Lob vom Chef, wenn man bei 10 Bildern 11 Bußgelder kassiert :thisrocks:

 

Ich find sowas immer blöd. Der Autofahrer darf keine Fehler machen (probiert mal die Nummer: nur kurz nicht auf den Tacho geachtet), aber auf den Behörden wird geschlurt ohne Ende.

Ich kenn mittlerweile 3 Leute (mich allerdings eingeschlossen) die schon falsche AHBs wegen Ablesefehlern bekommen haben. Das kann doch irgendwoe nicht angehen. Zumindest zeigt das, das hier absolut keine Sorgfalt angewandt wird. Und bei schlechten Fotos einfach mal geraten wird, statt es wegzuwerfen.

Ich glaub hier heisst die devise: abschicken und schaun was passiert - kommt Geld alles gut, kommt n Einspruch schmeisst man das Foto halt doch weg...

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Gibt doch bestimmt n dickes Lob vom Chef, wenn man bei 10 Bildern 11 Bußgelder kassiert :thisrocks:

 

hehe, hast Recht. Wie konnte ich den Punkt bloß übersehen.

Den 11. "Verstoß" kann man dann vielleicht auch noch in der schwarzen äähhh ich mein' Kaffeekasse verbuchen. :-)

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Den 11. "Verstoß" kann man dann vielleicht auch noch in der schwarzen äähhh ich mein' Kaffeekasse verbuchen. :-)

Klar,

für den 11. Verstoß gibt es ein extra Formular, abrufbar in allen Bußgeldstellen (11-Verstoß-schw-Kaffee-Kasse-bar.doc), in dem der Delinquent aufgefordert wird, das Bußgeld diesmal nicht auf das Konto der Bußgeldstelle zu überweisen, sondern bitte bar in einem Umschlag zu Händen von Obermeister Pimpel zu schicken... :thisrocks:

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Hm Ok - danke für die bisherigen Antworten.

 

Nachwievor kann ich das Foto nicht hochladen, sobald ich es kann, werd ich es nachholen

 

Auf dem Foto bin ich gut zu erkennen - Ich bin auch Halter. Und ich habe auch gar nicht vor, abzustreiten da ich es

auf dem Foto bin.

 

Denn warum, soll ich irgendwas abstreiten, für etwas was ich nicht begangen habe?

 

Auf dem Foto sind am rande die Schleifen schwach zu erkennen - Und beide Autos sind auf gleicher Höhe, die Schleifen sind es auch (hab Heute auf dem Heimweg mir das mal angeguckt)

 

Ich gehe also mal, von diesem Massengeschäft-Prinzip aus.

 

Also ich soll wiederspruch einlegen, und das aufschreiben was ich hier schrieb?

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Ich hab ja nicht soooo viel Ahnung, aber theoretisch könntet ihr ja nicht beide auf der gleichen Höhe für mehrere Sekunden sein OHNE die gleiche Geschwindigkeit zu haben oder???

 

Das war nicht so

 

Ich fuhr auf der rechten spur, brav meine 60, wohlwissend das gleich der Blitzer kommt

Auf der linken Spur, überholt mich der ortsfremde Mercedes, in dem Moment wo er auf gleicher Höhe mit mir war, da blitzte es auch schon.

Geiler Zufall - Mit scheiß Problem

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Denn warum, soll ich irgendwas abstreiten, für etwas was ich nicht begangen habe?

 

Ähm, weil es logisch ist, sich in dem Fall dagegen zur Wehr zu setzen?

Erst recht wenn die Gegenseite bekanntermaßen am längeren Hebel sitzt.

 

Du kannst natürlich hoffen, dass die die ganze Geschichte von sich aus verwerfen, aber spätestens bei einem Bußgeldbescheid sollten im Hinblick auf Rechtskraft die Alarmglocken angehen!

 

Schöne Grüsse.

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Naja, eigentlich hat er schon recht - man hat n haufen arbeit und ärger und mehr auch nicht.

War bei mir jeweils auch so. Ich würds glaube das nächste einfach auf ne BGB ankommen lassen und dann dagegen Einspruch einelgen. Einfach n Brief scheriben. Damit kann man vll wenigstens das echte Opfer in die Verjährung retten...

 

Ansonsten reicht bei sowas meist ein kurzes Telefonat...

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Naja, eigentlich hat er schon recht - man hat n haufen arbeit und ärger und mehr auch nicht.

 

Eigentlich schon. Leider sieht man den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung naturgemäß bei Ordnungshütern resp. Behörden nicht so eng, wie vielleicht beim gemeinen Bürger. Das liegt nunmal in der Sache selbst begründet.

 

Trotzdem sollte der Gesetzgeber imho da die Hürden höher stellen. Wenn man hier teilweise mitbekommt bei welch dünner Beweislage bzw. völlig unbrauchbarem Foto-Beweismaterial, da trotzdem noch weitergemacht wird, bis vors Gericht etc.

Naja, vielleicht ist das öffentliche Verfolgungs-Interesse bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ja höher als ich mir es vorstellen kann...

 

In diesem Sinne. Greetz.

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Naja, eigentlich hat er schon recht - man hat n haufen arbeit und ärger und mehr auch nicht.

 

Eigentlich schon. Leider sieht man den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung naturgemäß bei Ordnungshütern resp. Behörden nicht so eng, wie vielleicht beim gemeinen Bürger. Das liegt nunmal in der Sache selbst begründet.

 

Trotzdem sollte der Gesetzgeber imho da die Hürden höher stellen. Wenn man hier teilweise mitbekommt bei welch dünner Beweislage bzw. völlig unbrauchbarem Foto-Beweismaterial, da trotzdem noch weitergemacht wird, bis vors Gericht etc.

Naja, vielleicht ist das öffentliche Verfolgungs-Interesse bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ja höher als ich mir es vorstellen kann...

 

In diesem Sinne. Greetz.

Sorry für offtopic.

Aber ich kann meinem Vorredner nur beipflichten.

Habe einen Bussgeldbescheid inkl. Fahrverbot auf Grund einer Aussage eines Beamten, der meine Geschwindigkeit > 80 km/h geschätzt hat (ohne Messgerät o.ä.; und ich komme nicht aus Österreich!) und mir vorwirft im morgendlichen Rush-Hour Betrieb ein Fz. mit Behinderung des Gegenverkehrs gefährlich überholt zu haben (bin dem vor mir abbiegenden Fz. ein wenig ausgewichen, da sich dieser entschloss ohne Blinker in die Abbiegespur einzuordnen und mit dem Heck ca. 1/4 in meine Fahrspur hineinragte) . Der Beamte stand mit seinem Motorrad ca. 200m vom Geschehen entfernt und hatte abbiegende Fz. als Sichthindernis zu dem Geschehen.

Die Sache liegt natürlich beim RA, da ich die vorgeworfenen Taten nicht begangen habe. Keine Ahnung wie man auf solche Sachen kommt?

Würde ich eine Hayabusa fahren und total lebensmüde/bekloppt sein, würde ich an die Tatvorwürfe kommen; aber mit einer 30 Jahren alten Vespa und Vorfreude auf den Urlaub...... :whistling:

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auf Grund einer Aussage eines Beamten, der meine Geschwindigkeit > 80 km/h geschätzt hat
den Bescheid würde ich gerne sehen - da eine Schätzung in D nicht zulässig ist.

 

Denn warum, soll ich irgendwas abstreiten, für etwas was ich nicht begangen habe?
dafür ist die anhörung gedacht: dass man abstreitet, was man nicht begangen hat.

 

Ich würds glaube das nächste einfach auf ne BGB ankommen lassen und dann dagegen Einspruch einelgen.
genau - warum Kosten sparen? die Behörde hat eh genug Geld - und dann zahlt ja der liebe Steuerzahler.
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Hallo,

 

er hat mich mit Affenzahn überholt und wurde mit mir geblitzt. Ich fuhr brav rechts, er links.

Ob man +20 km/h beim Überholen schon als 'Affenzahn' bezeichen möchte ...

 

 

Den fest Installierten Blitzer kenne ich seit Jahren, es ist definitiv ausgeschlossen, dass ich die

Geschwindigkeitsüberschreitung begangen habe.

Was hat den das Eine mit dem Anderen zu tun ?

 

 

Es befinden sich auf jeder Spur Schleifen im Asphalt, ich dachte bis Dato, das die Behörde daraus erkennt, wer wohl zu schnell fuhr.

So ist es regelmäßig auch.

 

Lade das Bild doch (oder schicke es mir per Mail ich stelle es hier ein) und beschreibe uns - oder mach ein Foto - , welche der Schleifen (rechts oder links) näher am Blitzer liegt.

Die Schleifen werden höchstwahrscheinlich leicht versetzt liegen.

 

Wenn Du Dir sicher bist, zieh das ganze durch. Begründung : 2 Fahrzeuge auf gleicher Höhe dem Bild. Keine Zuordnung möglich.

(Man muß ja nicht verraten, dass das bei Traffipax i.d.R. unterschiedbar ist)

 

Sollte - aus irgendeinem Grund - keine Zuordnung möglich sein, so wird ein Sachverständiger das sicher auch herausfinden.

Und ohne eindeutige Zuordnung kann niemand verknackt werden.

Es wundert mich aber, dass Du - als rechtes Fahrzeug - angeschreiben wurdest, weil der Erfahrung nach wird ja links regelmäßig schneller als rechts

gefahren.

 

und mir vorwirft im morgendlichen Rush-Hour Betrieb ein Fz. mit Behinderung des Gegenverkehrs gefährlich überholt zu haben

Das dürfte die Kernaussage des Vorwurfes sein. Bestimmt nicht die 'geschätzen' +30 km/h.

 

Gruß,

AnReRa

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