Jump to content

Auffahrunfall Im Kreisel


Recommended Posts

Hallo liebe Forenmitglieder :) Erstmal muss ich mich als bisher anonymer Leser des Forum outen. Also eher passiv als aktiv. Aber ich glaube, dass ich mit meiner Frage, die mir durch den Kopf geistert, hier genau richtig bin. Seht es nicht als Verzweiflungstat, sondern als Kompliment für die hier versammelte Kompetenz im Forum.

 

Ich hab heute einen Unfall im Kreisverkehr gehabt. Ich bin - offen gesagt ohne anzuhalten - in einen Kreisel eingebogen. Ich habe mit verlangsamter Geschwindigkeit noch nach links geschaut, ob dort ein Fahrzeug kommt, aber keines gesehen. Gerade als ich im Kreisel drin war, knallte es. Mir ist jemand seitlich hinten (links) auf die Stoßstange gedonnert. Das andere Fahrzeug hat mit seiner linken vorderen Seite also mein Heck ebenfalls links erwischt. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist erheblich höher. Dies Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschlept werden.

 

Zudem stieg der Fahrer mit einer total verbogenen Brille aus und wirkte "benommen". Die Polizei hat aber keinen Drogen oder Alkoholtest gemacht. Das finde ich schon etwas...nunja...bedenklich. Denn der Fahrer konnte sich kaum auf den Beinen halten. Erst nach etwa 30 Minuten ist er das erste mal überhaupt aufgestanden und saß sonst die ganze Zeit leicht aphatisch im nassen Grass.

 

Aber so "benommen" kann er auch gar nicht gewesen sein, so war er es, der die Polizei und sogar den Abschlepper rief.

 

Der "gegnerische" Fahrer sagte gegenüber der Polizei, dass er sich schon im Kreisel befunden hat und mich auch gesehen hätte. Jedoch war er davon ausgegangen, dass ich warten würde. Die Vorfahrtsregelung an dem Kreisel ist nicht geregelt. Also hat doch die Person Vorfahrt, die sich im Kreisel befindet, oder?

 

Aber ich hatte niemanden gesehen. Der Kreisel ist zwar durch bauliche und pflanzliche Maßnahmen nicht komplett überschaubar, aber da war niemand. Als Beifahrerin war noch meine Frau dabei. Auch diese hat kein Fahrzeug gesehen gehabt.

 

Also gilt doch: "Wer auffährt hat Schuld", oder?

 

Ich würde mich über eurer Meinung zu der Schilderung freuen.Zeugen zu der ganzen Geschichte gibt es außer meiner Frau niemanden.

Link to post
Share on other sites

Hallo

 

Also gilt doch: "Wer auffährt hat Schuld", oder?

 

Aber nur, wenn er überhaupt die Chance hat, den Sicherheitsabstand herzustellen.

 

In diesem Fall bist du ihm offensichtlich direkt vor die Nase gefahren, ohne das er eine Chance hatte den Unfall zu vermeiden. Wenn es sich um einen "Standardkreisel" handelt, an dem die Einfahrenden die Vorfahrt beachten müssen, trägst du die Schuld an dem Unfall.

 

Gruss

 

MrMurphy

Link to post
Share on other sites

Hallo. Danke für deine schnelle Antwort. Für meinen Seelenfrieden bin ich eben nochmal an besagtem Kreisel gewesen.

Leider befindet sich dort ein solches Schild:

 

http://www.fahrtipps.de/img/534/kreisverkehr-vorfahrt.gif

 

 

Weiß jemand, ob wenigstens die Möglichkeit besteht eine Teilschuld hin zu biegen? Haltet mich bitte nicht für bekloppt. Ich habe niemand anderes im Kreisel gesehen. Da war niemand. Der Fahrer muss mit sehr hoher Geschwindigkeit in den Kreisel rein sein. Allerdings gibt es weder Bremsspuren, noch sprichen die Beschädigungen für eine hohe Aufprallgeschwindigkeit.

 

Allerdings frage ich mich, wie dann bei niedriger Geschwindigkeit die Brille beschädigt worden sein soll. Nur mal so aus der Logik heraus. Dafür gibt es doch Gurtstraffer ?!?

 

Ich finde, an der Sache ist was faul...

Link to post
Share on other sites

Es kommt auf 2 Dinge an:

 

1. Wo genau der Anprall statt gefunden hat. Du bist beim Kreisel als Einfahrender wartepflichtig. War es unmittelbar nach Deinem Einfahren, hast Du einen sauberen Vorfahrtsverstoß begangen. War es eine Zeit danach, also außerhalb des Bereiches der Einfahrt, könnte es in einen einfachen Auffahrunfall münden. Dann hätte der Hintermann schuld.

 

2. Das ganze vor Gericht so darzustellen, dass es der Richter glaubt :)

 

Wer hat denn den apathischen Fahrer eine halbe Stunde lang betreut? Wurde erste Hilfe geleistet? Kam ein Krankenwagen? Löste der Aitbag aus?

Link to post
Share on other sites

Auch dir danke ich für deine Antwort. Er hat mich ja hinten links an der Stoßstange/Kotflügel erwischt. Und es war auch ein seitlicher Aufprall. Also muss ich ja schon im Kreisel gewesen sein. Aber es war direkt im Bereich ein Einfahrt. Der kleine Schaden an meinem Fahrzeug wird mehr kosten, als das Fahrzeug des anderen Fahrers überhaupt wert ist/war. Der andere Fahrer hat einen alten Peugeot Kleinwagen aus Mitte der 90ziger gefahren.

 

Das Problem an der Sache ist aber, dass ich leider so dumm war und den Wagen aus dem Kreisel heraus gefahren habe nach dem Aufprall und ca. 30m entfernt geparkt habe. Beim eintreffen der Polizei war eigentlich nichts mehr zu erkennen. Es steht also Aussage gegen Aussage.

 

Um den anderen Fahrer hat sich niemand gekümmert.

Es wurde keine erste Hilfe geleistet.

Es wurde auch kein Krankenwagen gerufen.

Er ist mit dem Typ vom ADAC mitgefahren.

Link to post
Share on other sites

Sind von der Polizei Unfallspuren, z. B. zerbrochenes Glas oder Schmutz aus den Radkästen dokumentiert? Gibt es Reifenspuren?

 

Kann es sein, dass Du einem Autobumser erlegen bist?

 

Edit: Wenn es im Bereich der Einfahrt geknallt hat, dann müsstest Du noch in einer Bewegung nach rechts gewesen sein. Dann hätte es auch an Deiner rechten Seite gerrumst, nicht an der linken. Kann es sein, dass Du doch schon komplett im Kreisel warst?

Link to post
Share on other sites
Sind von der Polizei Unfallspuren, z. B. zerbrochenes Glas oder Schmutz aus den Radkästen dokumentiert? Gibt es Reifenspuren?

 

Kann es sein, dass Du einem Autobumser erlegen bist?

 

Unfallspuren wurden nicht dokumentiert.

Es wurden auch keine Scherben, etc eingesammelt

Es gibt auch keine Brems- oder Reifenspuren.

 

Ich weiß nicht genau, was im Kopf der anderen Person los gewesen ist. Nach seinen Aussagen kam er gerade vom Einkauf. Aber die anwesenden Polizisten konnten sich selber nicht erklären, wie er mich aus diesem Winkel "treffen" konnte. Der Mensch vom ADAC hatte schon alles eingefegt, noch bevor die Polizei überhaupt die ersten Fotos gemacht hatte.

 

Aber wie bereits geschrieben, standen unsere Fahrzeuge beim Eintreffen der Polizei bereits an anderen Positionen. :)

Link to post
Share on other sites
Kann es sein, dass Du einem Autobumser erlegen bist?

Mit einem ca. 15 Jahre alten französischem Kleinwagen?

Unwahrscheinlich, oder?

 

Hätte der "Autobumser" nicht noch zusätzlich einen Freund dabei um, falls die Sache vor Gericht geht mit einem Zeugen glaubhafter dazustehen?

 

Edit: Wenn es im Bereich der Einfahrt geknallt hat, dann müsstest Du noch in einer Bewegung nach rechts gewesen sein. Dann hätte es auch an Deiner rechten Seite gerrumst, nicht an der linken. Kann es sein, dass Du doch schon komplett im Kreisel warst?

Wie soll denn in einem Kreisel überhaupt eine Beschädigung an der rechten (=Beifahrerseite), also der nach außen gewandten Seite auftreten? Da müsste der Auffahrende ja quasi einen Bogen um das vorausfahrende Fahrzeug fahren. Oder redest du von VW-rechts?

 

Eine Beschädigung auf der rechten Seite ist doch nur denkbar, wenn der vorausfahrende schon bei der Abfahrt aus dem Kreisel ist und dann z.B. bremst und der nachfolgende ihm dann rechts hinten auffährt.

 

 

Weiß jemand, ob wenigstens die Möglichkeit besteht eine Teilschuld hin zu biegen? Haltet mich bitte nicht für bekloppt. Ich habe niemand anderes im Kreisel gesehen. Da war niemand. Der Fahrer muss mit sehr hoher Geschwindigkeit in den Kreisel rein sein. Allerdings gibt es weder Bremsspuren, noch sprichen die Beschädigungen für eine hohe Aufprallgeschwindigkeit.

 

Allerdings frage ich mich, wie dann bei niedriger Geschwindigkeit die Brille beschädigt worden sein soll. Nur mal so aus der Logik heraus. Dafür gibt es doch Gurtstraffer ?!?

Wird schwierig werden mit der Teilschuld.

 

Da es keine Bremsspuren gibt und auch die anderen Indizien (Beschädigungen am Auto) nicht gerade deine "Version" stützen wird es schwer sein zu überzeugen, dass der andere mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Du hingegen warst eindeutig wartepflichtig.

 

Aber ich hatte niemanden gesehen. Der Kreisel ist zwar durch bauliche und pflanzliche Maßnahmen nicht komplett überschaubar, aber da war niemand. Als Beifahrerin war noch meine Frau dabei. Auch diese hat kein Fahrzeug gesehen gehabt.

 

Also gilt doch: "Wer auffährt hat Schuld", oder?

 

Ich würde mich über eurer Meinung zu der Schilderung freuen.Zeugen zu der ganzen Geschichte gibt es außer meiner Frau niemanden.

Also weil man selbst der Meinung ist, dass man niemanden gesehen hat wird, denke ich, wird nicht auf einmal die Schuldfrage anders gesehen. Das wäre doch arg einfach...

Persönlich denke ich, dass nach deiner Schilderung, es wahrscheinlich ist dass du das andere Auto übersehen hast und deshalb wohl die Schuld bei dir liegt.

 

Du hast allerdings die Frage ob Airbags ausgelöst haben nicht beantwortet, das könnte ein Indiz für höhere Geschwindgkeit sein.

 

Das Problem an der Sache ist aber, dass ich leider so dumm war und den Wagen aus dem Kreisel heraus gefahren habe nach dem Aufprall und ca. 30m entfernt geparkt habe. Beim eintreffen der Polizei war eigentlich nichts mehr zu erkennen.

Das war wirklich unclever.

Jedes Handy hat doch heutzutage eine Kamera-Funktion, da kann man, auch wenn man ansonsten die Strecke schnell räumen will doch kurz ein paar beweiskräftige Bilder schießen. Wenn die Schuldfrage unklar ist empfiehlt es sich sowieso nicht besonders die Unfallsituation aufzuheben.

 

Wurde gegen dich ein Bußgeld verhängt?
Nein, wurde es nicht. Das habe ich als gutes Zeichen gewertet :)

Das muss noch nichts heißen, die Polizisten vor Ort haben den Unfall aufgenommen, das wird dann ausgewertet und dann kann immernoch in Ruhe ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Link to post
Share on other sites

Mach mal bitte ein Bild von der Schadensstelle an deinen Wagen, damit man bezüglich der Lage was sagen kann. Ein Bild von der Schadenstelle des Anderen (fotografiere deins und markiere die entsprechende Stelle mittels Bildbearbeitung) wäre auch nicht schlecht.

 

Dann kann man unter Umständen auch mehr sagen. Vorerst spricht dies für eine Schuld von dir.

 

PS: Ich habe auch schon mehrfach Pkw übersehen. Diese befanden sich bei meinen kurzen Blick ob frei ist genau hinter der linken oder rechten A-Säule und waren nicht zu sehen (selbst auf Bundesstraßen bei hohen Geschwindigkeiten passiert).

Daher habe ich mir angewöhnt zweimal zu schauen oder etwas länger.

Link to post
Share on other sites
Wie soll denn in einem Kreisel überhaupt eine Beschädigung an der rechten (=Beifahrerseite), also der nach außen gewandten Seite auftreten?

Sorry, zu viel gedacht und zu wenig dazu geschrieben. Du hast natürlich recht.

 

Ich hatte im Kopf, dass der Auffahrer hinter dem Fragesteller in den Kreisel eingefahren ist. Dann hätte es dann bevorzugt rechts geknallt, wenn sich die Fahrzeuge noch im Bereich der Einfahrt befunden haben.

 

Aber selbst wenn der Auffahrer schon im Kreisel war, müsste wenigstens sein Schaden eher rechts sein. Einem von rechts schräg rechts auffahrendem Hindernis weicht man instinktiv vom Hindernis weg in Richtung des verbleibenden Raumes aus. Und das ist innen. So müsste der Auffahrer seinen Schaden eben eher rechts haben. Wenn nicht, ist der Auffahrer einfach dumpf ohne Reaktion oder mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit aufgefahren.

Link to post
Share on other sites
Aber selbst wenn der Auffahrer schon im Kreisel war, müsste wenigstens sein Schaden eher rechts sein.

Nein, wenn er ausweicht links, wenn er den anderen hinten links erwischt, da wollte er eben nach rechts ausweichen. Wie soll er da rechts einen Schaden bekommen?

 

Einem von rechts schräg rechts auffahrendem Hindernis weicht man instinktiv vom Hindernis weg in Richtung des verbleibenden Raumes aus.

Dürfte hier nach rechts gewesen sein, nach links hätte er die Breitseite erwischt.

 

Und das ist innen.

Wieso innen, eher außen. Also ich würde nicht dahin ausweichen wo ein anderer hinfährt.

 

Wenn nicht, ist der Auffahrer einfach dumpf ohne Reaktion oder mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit aufgefahren.

Im Kreisel überhöhte Geschwindigkeit, dann muss es schon ein sehr großer Kreisel sein.

 

Das kannste knicken. Für mich eine astreine Vorfahrtsverletzung. Da hat einer schlicht gepennt.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Hallo. Ich hab mal eine Skizze fertig gemacht. Ich hoffe, die ist einigermaßen verständlich.

(Sorry für die schlechte Qualität, ich bin kein Grafiker. Die Maßstäbe stimmen allerdings relativ)

 

http://img40.imageshack.us/img40/3573/skizzed.jpg

 

Ich bin von Süden gekommen und habe kein Auto aus westlicher Seite (links) kommen sehen.

Da war einfach kein Fahrzeug in dem Moment, als ich den Kreisel passiert hatte.

 

Ich war heute auch mal bei dem Autohaus, wo der das andere Fahrzeug steht. Der andere Fahrer hat mich nicht - wie ich ursprünglich schrieb - mit links getroffen, sondern mit seiner rechten Seite. Das deutet meinem Verständnis nach doch mehr auf einen Auffahrunfall hin.

Link to post
Share on other sites

Was ich bin bisschen dummdreist empfinde, ist die Sache, dass der andere Fahrer noch am selben Abend einen Ersatzwagen bei meiner Versicherung beantragt hat und den sogar mitten in der Nacht noch bekommen hat. Angeblich hätte er am nächsten Morgen Uniprüfung - und dann lässt meine Versicherung mitten in der Nacht ein Auto vorbei bringen? :unsure:

 

Das deutet noch mehr auf Vorfahrtverletzung hin! Andere Autos fallen nicht vom Himmel. Beim nächsten Mal ERST richtig gucken, dann fahren.

 

Wieso deutet das noch mehr auf eine Vorfahrtsverletzung hin? Ich war ebenso schon im Kreisel. Durch das Umstellen der Autos hat die Polizei das nur nicht mehr sehen können. Und ich habe wirklich richtig geschaut. Da war kein anderes Auto :) Das kann meine Frau auch bezeugen.

Link to post
Share on other sites
Was ich bin bisschen dummdreist empfinde, ist die Sache, dass der andere Fahrer noch am selben Abend einen Ersatzwagen bei meiner Versicherung beantragt hat und den sogar mitten in der Nacht noch bekommen hat. Angeblich hätte er am nächsten Morgen Uniprüfung - und dann lässt meine Versicherung mitten in der Nacht ein Auto vorbei bringen? :unsure:

Dafür gibt es Autovermietungen. Auch mit 24 Std-Service...

 

Das deutet noch mehr auf Vorfahrtverletzung hin! Andere Autos fallen nicht vom Himmel. Beim nächsten Mal ERST richtig gucken, dann fahren.

 

Wieso deutet das noch mehr auf eine Vorfahrtsverletzung hin? Ich war ebenso schon im Kreisel. Durch das Umstellen der Autos hat die Polizei das nur nicht mehr sehen können. Und ich habe wirklich richtig geschaut. Da war kein anderes Auto :) Das kann meine Frau auch bezeugen.

Dann muss das andere Auto sich plötzlich aus einem Paralleluniversum materialisiert haben.

Genau, das muss die Lösung sein!

Kann bitte mal jemand in der Matrix nachsehen?

 

Im Ernst:

Ein Auto von links kann übersehen werden, durch schlechte Sichtverhältnisse, durch ungünstigen Stand zur A- oder B-Säule etc pp. Und vom Beifahrersitz sieht man noch schlechter nach links, da ja auch noch der Fahrer "im Weg" sitzt.

Abgesehen davon, beobachte dich mal selbst als Beifahrer, wie oft du nicht noch zusätzlich zum Fahrer irgendwo hinguckst. Also das "Argument" mit "meine Frau hat auch nicht" spielt absolut keine Rolle...

Link to post
Share on other sites
Was ich bin bisschen dummdreist empfinde, ist die Sache, dass der andere Fahrer noch am selben Abend einen Ersatzwagen bei meiner Versicherung beantragt hat und den sogar mitten in der Nacht noch bekommen hat.

Was ist daran dreist? Dein Unfallgegner stellt seine gewohnte Mobilität wieder her. Was würdest Du in seiner Situation machen?

 

Und kannst Du mir verraten, wo der andere Wagen hergekommen sein könnte?

 

Bisher hast Du sachliche Hilfen erhalten, wenn auch meist spekulativ. Wenn es blöd läuft, hat niemand mehr Lust für weitere Spekulationen. Immerhin war der Sachverhalt falsch geschildert. Meiner Meinung nach müsste die Beschädigung des Auffahrers rechts sein, was sich erst im Nachhinein als richtig heraus gestellt hat.

 

Die Sache könnte vor Gericht enden. Wenn Du hierfür brauchbare Tipps haben möchtest, solltest Du sachlich bleiben.

Link to post
Share on other sites

Sorry. OK, ich hab verstanden, dass ich wohl schlechte Karten habe. Vielleicht habe ich den Wagen wirklich übersehen. Es war halt nur bereits dunkel und könnte fest schwören, keinen Wagen oder geschweige denn Scheinwerferlicht gesehen zu haben.

 

Dann ist im Prinzip die nächste Frage, wie ich aus der Sache am günstigsten rauskomme. Vor einer Hochstufung graut es mir schon jetzt. Aber ich war ja heute nochmal bei dem anderen Fahrzeug und habe Bilder gemacht. Die hab ich mal angehängt.

 

Also die Motorhaube dürfte hinüber sein, diese komische Aufhängung wo die bei einem Renaul Clio hängt (die geht irgendwie voll komisch auf), Scheinwerfer rechts und die Stoßstange mit Halterungen und der Kotflügel sieht auch leicht verbogen aus. Scheint alles ein wenig eingedrückt zu sein :)

 

Hab mit dem Halter telefoniert. Der murmelte schon etwas von möglichem Totalschaden. Es handelt sich dabei um einen Renault Clio und Baujahr ist 1995/123.000 km Laufleistung/Tüv Juni 2011.

 

Ich bin gerade am überlegen, ob es nicht klüger wäre, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Pauschal 500 EUR für das Auto und ich übernehme die Kosten für den Mietwagen? Wäre das OK? Kann das auf den Bildern wirklich schon ein Totalschaden sein?

post-28794-1258218101_thumb.jpg

post-28794-1258218144_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Hatte er überhaupt Licht an? Ich meine, wenn man ihn übersehen konnte, vielleicht war er ohne unterwegs -> mögliche Teilschuld.

 

Könnte man mit etwas Glück gutachterlich herausfinden, sofern die H4-Lampe zerbrochen ist.

Link to post
Share on other sites

Danke. Ein interessanter Ansatz. :)

Leider ist das Fahrzeug auf den Bildern der Polizei mit eingeschaltetem Licht fotografiert worden. Aber danach hatte die Polizei mich auch überhaupt nicht befragt gehabt.

 

Dann habe ich jetzt schon 3 Ansatzpunkte:

 

- die Polizei hat vor Ort keinen Alkoholtest gemacht (trotz eindeutiger Ausfallerscheinungen)

- keine Spuren vor Ort gesichert, die auf mögliche Geschwindigkeitsübertreitungen hindeuten könnten

- Die Frage ob das andere Fahrzeug überhaupt mit Licht unterwegs war nicht zweifelsfrei untersucht vor Ort (Das Licht könnte der Fahrer ja evntl. noch später eingeschaltet haben)

Link to post
Share on other sites

Ich gehe auch mal vom Totalschaden aus. So wie es aussieht sind aber Vorschäden erkennbar, denn der Rost kommt nicht so schnell nach dem Unfall.

 

Wenn die Kiste so wenig Wert ist so sollte sich dein Gegner mit dem Mietwagen vorsehen, denn sonst sind die Kosten von ihm selber zu tragen und das wird sicherlich Streit auslösen.

 

Bis wohin sich ein Rückkauf rechnet wird dir die Versicherung ausrechnen.

Link to post
Share on other sites
aber da war niemand.

Dann hätte dir auch keiner reinfahren können. :)

 

So blöd es klingt, du hast ein Fahrzeug echt übersehen. Ich glaube dir, dass du keins gesehen hast, aber da war doch eins. Warum man es nicht gesehen hat, kann man jetzt wohl nicht mehr nachvollziehen. A- oder B-Säule wäre eine Erklärung.

Link to post
Share on other sites
Ich bin gerade am überlegen, ob es nicht klüger wäre, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Nein, wäre es nicht. Es ist Aufgabe der Versicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Dazu zählen auch überhöhte Forderungen des Geschädigten und unklare Schuldfragen.

 

Sie kann am besten die Kosten niedrig halten, besser als Du. Sie beschäftigt auch eigens dafür zuständge Anwälte. Überlasse das lieber den Leuten, die sich damit auskenen

 

Wenn dann Deine Versicherung reguliert hat, kannst Du immer noch den Schaden zurückkaufen und so Deinen Schadenfreiheitsrabatt retten. Das wäre der für Dich günstigste Weg.

 

Du musst auf jeden Fall Deiner Versicherung eine Schadenmeldung einreichen. Je nach Deinem moralischem Zustand kann die Unfallmeldung natürlich auch in Deinem Sinne beschönigt sein. Es liegt an Dir, ob Du den Sachverhalt so genau wie möglich schilderst oder die Zutaten etwas in Deinem Sinne zurechtrückst.

 

Sonderbar ist, dass Dein Gegener keine Bremsspuren hinterlassen hat. Meines Wissens dürfte er kekin ABS besitzen. Meiner Meinung nach hast Du zwar einen klassichen Vorfahrtverstoß begangen. Der Gegner hat aber auch massiv geschlafen. Mir an seiner Stelle wäre der Unfall wahrtscheinlich nicht passiert.

 

Solltest Du schon lange im Kreisel gewesen sein, dürfte der Vorfahrtverstoß nicht mehr gelten.

 

Deine angefühtren Punkte wie Alkohol und Fahren ohne Licht sind nicht verwertbar. Das weiss aber ohnehin Deine Versicherung.

Link to post
Share on other sites

Mich wundert das die Polizei kein Bußgeld ausgesprochen und auch keine Belehrung stattgefunden hat.

Hat die Polizei nichts gesagt wie Sie den Fall einschätzen?

 

Es kannaber auch sein das der Unfallgegner nach ein paar Tagen Verletzungen feststellt und einen Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellt.

Alles schon da gewesen.

Die Versicherung wird sich die Ermittlungsackte kommen lassen, wenn darin steht das du mit einen Busgeldbelegt wirst und der Unfallgegner mit keinen oder nur einen Geringen, dann sehe ich für eine Teilschuld keinen Spielraum.

Link to post
Share on other sites
Dann habe ich jetzt schon 3 Ansatzpunkte:

 

- die Polizei hat vor Ort keinen Alkoholtest gemacht (trotz eindeutiger Ausfallerscheinungen)

- keine Spuren vor Ort gesichert, die auf mögliche Geschwindigkeitsübertreitungen hindeuten könnten

- Die Frage ob das andere Fahrzeug überhaupt mit Licht unterwegs war nicht zweifelsfrei untersucht vor Ort (Das Licht könnte der Fahrer ja evntl. noch später eingeschaltet haben)

 

 

Ich hab auch einen interessanten Ansatz: Wo warst Du in der ganzen Angelegenheit? Bemängelst letztlich hochspekulativ vermeintliche Merkwürdigkeiten und machst die Cops während einer recht langen Zeit (sagtest Du nicht, der Unfallgegner saß 30 Minuten im Gras?) nicht auf diese Sachen aufmerksam?

Wenn mir ein unter Alkohol oder Drogen stehender Fahrer reinfahren würde, wäre das mein erster Kommentar zu den Freunden in Grün.

Und zwar nicht irgendwann, sondern in Echtzeit. Vor Gericht kannst Du dann viel lamentieren. Da hilft Dir weder das eine, noch das andere mehr was.

Alle Deine "Ansätze" sind mit "könnte sein, lässt sich aber nicht mehr klären" zu beantworten und das wars dann.

Link to post
Share on other sites

Hallo,

 

ohne jetzt auf die Schuldfrage eingehen zu wollen.

Wie groß ist den der Kreisel, also was einspuriges mit vlt. 30 m Durchmesser oder deutlich größer ?

 

Ich hatte vor ein paar Tagen nämlich auch so einen Beinahe-Unfall im Kreisel. (Ich war der, der bereits im Kreisel war).

Das hätte genauso ausgehen können, wenn ich auf mein Vorfahrtsrecht gepocht und nicht aufgepaßt hätte.

Tatsächlich habe ich aber wohl geahnt dass der glech ungebremst in den Kreisel schleicht.

 

So wie die Beschädigung am Clio wirkt, warst Du wohl doch noch nicht komplett in den Kreisel eingebogen. Man muß ja erst stark nacht rechts und dann wieder nach links lenken was den 'Einschlagwinkel' verändert. Das ändert sich natürlich je nach Größe des Kreisels, daher die obige Frage.

 

Dann wäre noch zu klären, was Du unter

verlangsamter Geschwindigkeit
verstehst.

Mein Kontrahent war sehr langsam unterwegs - ich möchte fast behaupten, dass es bei normaler Geschwindigkeit

bestenfalls eng geworden wäre, ich aber niemals eine Vollbremsung hätte machen müessen - auch ohne blockierende Räder.

Du muß immerhin überlegen, dass Du als Einfahrender im ersten Moment - relativ zu dem von links - nahezu stehst

bis Du mit dem Einlenken in den Kreisel fertig bist.

 

Wenn Du eine VRS hast, würde ich gar nicht lange rum machen. Falls nicht, soll Deine Haftpflicht das erst regeln, dann kannst Du Dir ausrechnen lassen, ob Du es im Endeffekt nicht doch zahlst. Man spricht dabei vom Rückstufungsschaden. Damit setzt Du dich auch nicht dem Problem evtl. Nachforderungen bzgl. Schmerzensgeld o.ä. aus ...

Bei angedachten 500 EUR + Leihwagen wird sowieso jedes Gerichtsverfahren + Anwaltskosten teurer als der reelle Schaden. Zumal Du vermutlich immer den Löwenanteil zahlen wirst ...

 

Aber ich weiß nicht, wass genau Du von der Polizei erwartest. Im Endeffekt kannst Du froh sein, dass die überhaupt gekommen ist, da das heute - ohne Personenschaden - eher die Ausnahme ist. Wenn die Beamten wirklich Ausfallerscheinungen bemerkt hätten - immerhin haben die doch wohl mit dem Fahrer gesprochen - wäre das wohl zur Sprache gekommen. Im übrigen würde ich Verleumdungen wie 'nicht fahrttüchtig' lassen. Macht keinen guten Eindruck. Viel eher wirst Du Dich fragen lassen müssen, wie man den ein Fahrzeug derart übersehen kann - der Auffahrende hat Dich ja offensichtlich gesehen -

Vielleicht läßt sich noch ein Teilschuld des Auffahrenden herleiten - immerhin hat er Dich ja gesehen und hätte den Unfall so vermeiden können - aber dagegen steht die besondere Sorgfaltspflicht die Du beim Einbiegen hast.

 

Solltest Du schon lange im Kreisel gewesen sein, dürfte der Vorfahrtverstoß nicht mehr gelten.

Dazu mußte man ebenfalls klären, wie groß der Kreisel ist. Nach Schilderung vom TE war er wohl gerade erst beim links einlenken in Kreisverkehr. Da war das Heck vermutlich noch im Bereich der Kreiseleinfahrt. Darauf deutet in meinen Augen die Teilüberdeckung und der Einschlagwinkel hin.

 

Der Gegner hat aber auch massiv geschlafen.

Wahrscheinlich. Andererseists hatte so ein Clio bekanntermaßen schlechte Bremsen. Ob die Reifen auf dieser Distanz überhaupt blockiert hätten ist als fraglich. Ich gehe mal von Geschwindigkeiten von vlt. 20-25 km/h zum Kollisionszeitpunkt aus.

Durch die Teilüberdeckung gibt es halt massive Schäden am Vorbau des auffahrenden Fahrzeuges.

Wenn man das allerdings durch einen SV klären lassen möchte, ist man ganz schnell 'ne 1000'er los. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass hier jemand versucht einen Schrotthaufen zu versilbern. Aber warum dann der neue TÜV ?

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...