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Ipod Mit Adapter Im Auto = Trotzdem Bußgeldbescheid


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hallo

 

ich habe in meinem auto einen ipod, den ich auch während der fahrt bediene.

dieser ipod ist mit einem kassetten adapter an meinem autoradio verbunden.

 

folgendes hatte sich nun ereignet:

als ich nun eines tages nach hause kam, schon in meiner garage stand und den kassetten-adapter gegen meine ohrstöpsel tauschte, stand auf einmal die polizei am grundstücksrand.

 

papiere ausweise bitte und gingen wieder für 3 minuten.

kollege 1 fragte mich was ich dort habe. ich antwortete einen ipod mit dem ich musik gehört habe. ich erzählte ihnen dass ich im auto einen adapter habe und jetzt ausserhalb des autos weiterhin musik über kopfhörer hören würde.

 

kollege 2 meinte dann: mit diesen ipod haben sie aber eine sms geschrieben...

 

den beiden polizisten zeigte ich ihnen dann den ipod und habs nochmal erklärt, dass man mit einem ipod viel machen kann, sms schreiben könne man mit diesen gerät jedoch nicht.

 

 

 

jetzt kam der bescheid nach mehr als einem monat:

 

 

Sie benutzen als Führer des Kraftfahrzeuges vorbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.

Sie hantierten während der fahrt mit ihrem multifunktionsgerät (ipod). nach ihren angaben hörten sie während der fahrt musik und hatten dabei beide ohrenkopfhörer in den ohren.

 

bemerkung: ipod = multifunktionsgeät (telefonieren, internet, musik etc.) <<--- wirklich so stehts hier im bescheid.

 

 

die ohrstöpsel habe ich wie immer erst kurz beim aussteigen getauscht und draussen die jungs in grün gesehen, da sie sich nicht wirklich erkennbar gezeigt haben.

 

 

 

was kann ich machen?

ich bitte um eure hilfe.

 

 

gruss thomas

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Guest Simineon

Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegen und darauf hinweisen, dass Du in Deinem iPod keine GSM-Funktionalität hast. Hier zeigt sich sehr schön das Paradoxe an dieser Regelung. Mit meinem N800 könnte ich Skypen, müsste aber eigentlich straffrei ausgehen weil keine GSM-Funktionalität enthalten ist.

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40 + gebühren und einen punkt....

:-(

 

da hat man nur arbeit mit denen.... die haben so ein gerät noch nie gesehen unglaublich... apple .... ipod... was ist das...

 

wenns zur gerichtverhandlung kommt... nehm ich nen toster mit und werd dann auch versuchen damit zu telefonieren... evtl. sieht man ja dann, dass man mit einem nicht GSM fähigen gerät telefonieren kann.

;-)

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Hm, eigentlich ist es ein falscher Tatbestand.

 

Zu den Ohrhöhrern gibt es sicher noch was extra.

 

Ich weis aus meiner Mofaprüfung, dass es damals eine Frage gab, ob man Musik mittels Ohrhöhrern wärend der Fahrt höhren darf und da gab es drei Antwortmöglichkeiten:

 

- Nein

- Ja, mit einem Ohrhöhrer

- Ja, mit zwei Ohrhöhrern.

 

Die Mitte, nur einer, war richtig.

 

Dazu muss es auch eine Grundlage geben.

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folgendes hatte sich nun ereignet:

als ich nun eines tages nach hause kam, schon in meiner garage stand und den kassetten-adapter gegen meine ohrstöpsel tauschte, stand auf einmal die polizei am grundstücksrand.

 

.... und dort hätte ich sie auch stehen lassen.

 

Ach nein, man hätte auch warten können, ob sie zu unrecht das Grundstück betreten und hätte dann weitere Maßnahmen einleiten können.

 

Im übrigen, wenn die Zeit, die Du bereits in der Garage warst, lang genug war, wieso musst Du dann zwingend der Fahrer weinige Minuten vorher wewesen sein??

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Guest Der Friese

@goose - wie ist es deiner meinung nach mit der polizei, die ein grundstück betreten will....

wie in diesem falle jetzt wegen einer owi...

 

konkret gefragt:

hätte sie deiner meinung nach das grundstück ohne absprache mit dem besitzer betreten dürfen ??

 

gruß

der friese

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Ja. denn die Polizei darf nach § 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG die zur feststellung der Identität eines Betroffenen notwendigen Maßnahmen treffen. Und dazu gehört auch das Betreten eines Grundstücks, wenn der Betroffene auf dieses fährt bevor er im öffentlichen Verkehr angehalten werden kann.

 

Es ist in Deutschland nicht wie in den lustigen US-Amerikanischen Filmen, in denen Burt Reynolds von der Polizei verfolgt wird, schnell über die Grenze in ein anderes Bundesland fährt und den Polizisten nichts anderes übrig bleibt, als vor der Landesgrenze eine Vollbremsung hinzulegen, auszusteigen und vor Wut auf ihren Hüten rumzuspringen...

 

Gruß

Goose

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bzw. dieses nach Aufforderung nicht wieder verlassen müssen?
Nein. Das Hausrecht, welches durch den § 123 StGB geschützt wird, bezieht sich nur auf ein widerrechtliches Eindringen oder unbefugtes Verweilen.

 

Hier liegt jedoch eine Ermächtigung vor (§ 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG)

 

Gruß

Goose

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Ja. denn die Polizei darf nach § 163b(1) StPO i.V.m. § 46 OWiG die zur feststellung der Identität eines Betroffenen notwendigen Maßnahmen treffen. Und dazu gehört auch das Betreten eines Grundstücks, wenn der Betroffene auf dieses fährt bevor er im öffentlichen Verkehr angehalten werden kann.

Wie weit gehen diese Befugnisse konkret? Ist das irgendwo aufgelistet? Ihr dürft ja wohl kaum die Tür aufbrechen oder?

 

MfG

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Danke Goose.

Das heißt also i.v.F. die Kollegen hätten erstmal in die Röhre geschaut, wenn der TE seine Garage verschlossen hätte? Es wäre wohl kaum verhältnismäßig gewesen selbige aufzubrechen, wegen einem vermeintlichen Handyverstoss.

 

 

MfG

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Es

kommt also auf die OWi oder Straftat an, wie weit man im Einzelfall geht.

 

Im Falle von Straftaten ist es ja nachvollziehbar, dass Grundrechte, je nach Umständen, schonmal zurückstehen müssen.

 

Im o.g. Fall einer wirklich banalen OWi (und noch nichtmal das, da ja nur ein vager Verdacht) glaube ich nicht, dass Du Goose, spätestens wenn ich es expliziet verbiete, Du auch nur einen Fuß rechtmäßig auf mein umfriedetes Grundstück setzen wirst.

 

Mit solchen Kleinigkeiten kann man kein Grundrecht zurückstehen lassen. Auch wenn ihr es so handhabt gemäß Ermächtigung, bedeutet dass nicht, dass es auch richtig und rechtens ist.

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@musicus: Doch. Auch, wenn du es mir ausdrücklich verbietest, kann man dein Grundstück zur IDF betreten. Und das ist, ob es dir nun gefällt oder nicht, rechtmäßig.

 

@calectra: Jetzt sind wir im "hätte-wäre-wenn"-Bereich. Welche Maßnahme ich im Einzelfall treffe, entscheide ich im EInzelfall. Ich will nicht sagen, daß ich die Garage vor Ort in jedem Fall aufbrechen würde, ich will es aber auch nicht völlig ausschließen.

 

Gruß

Goose

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Zu dem Fall: Anwalt einschalten, Widerspruch einlegen, ggf. vor Gericht damit. Und dann lustig unsere Steuergelder verschwenden.

 

Peinlich, das die Beamten keinen Ipod kennen. Noch peinlicher ist, das sie sich nicht wenigstens hinterher schlau gemacht und dann die ganze Sache still und verschämt in die Tonne getreten haben. :whistling:

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Peinlich, das die Beamten keinen Ipod kennen.

Ich weiß jetzt nicht was daran peinlich ist keinen Ipod zu kennen. Obwohl ich noch zur jüngeren Generation zähle, hatte ich so ein Gerät auch noch nie in den Fingern. Ich weiß auch nicht was genau man damit machen kann. Ohne jetzt danach zu googeln denke ich, dass es eine Art MP3-Player ist. Mehr weiß ich auch nicht. Aber wozu auch?

 

Ich brauch so einen Schnick Schnack nicht und muss es somit auch nicht kennen.

 

MfG

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@ calectra

 

Und genau dieses Problem ist sehr aktuell in Deutschland. Ipod? Kenn ich nicht, er hat damit sms geschrieben! Computerspiele? Nie gespielt aber die machen agressiv und dann laufen leute Amok. Ist für mich dieselbe Denkweise :rolleyes:

Exakt. Wenn ich es nicht kenne, kein Problem. Dann mache ich mich schlau - und danach schreibe ich die Anzeige bzw. schreibe sie in diesem Fall nicht. So geht das ganze den umständlichen Weg, im schlimmsten Falle bis zum Gericht, um dann zu Lasten des Steuerzahlers eingestellt zu werden. Vielen Dank auch. Einmal googlen hätte gereicht und der Beamte hätte gewusst: Damit kann ich weder telefonieren noch eine SMS schreiben !

 

Warum können Beamte es nicht zugeben, wenn sie mal daneben liegen ? :whistling:

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@calectra: Jetzt sind wir im "hätte-wäre-wenn"-Bereich. Welche Maßnahme ich im Einzelfall treffe, entscheide ich im EInzelfall. Ich will nicht sagen, daß ich die Garage vor Ort in jedem Fall aufbrechen würde, ich will es aber auch nicht völlig ausschließen.

 

:whistling:

 

DAS will ich sehen. Nicht das Aufbrechen. Sondern den Richterspruch, der wegen eines Handyverstoßes im Lenkrad einem Polizisten per Urteil die Freigabe gibt, eine Tür zur Wohnung oder Garage aufzubrechen.

 

Dieser von dir Zitate § ist sowas wie ein Bauer im Schachspiel. Ich muss kein Jurist sein, um mit meiner Dame, dem Artikel 13 kontern zu können.

 

Manchmal gehen dir echt die Pferde durch.

 

Herrlich. Goose bricht wegen eines Handyverstoßes meine Garage auf, um mir das Ticket zu verpassen. Hoooh, der Tag ist gerettet. :whistling:

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