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Ja ich bin auch ein Sünder!

War mit dem Fahrrad unterwegs und hatte 1,64. War auf dem Radweg unterwegs und plötzlich sprangen mir Jugendliche vor das Rad wobei ich nen Abflug gemacht hatte. Naja hab halt ein paar Verletzunen davon getragen aber eben zu viel Alkohol!!!

Die Jugendlichen machten sich aus dem Staub.....

Nun zu meiner situation und die Frage ob ich da mit mildernden Umständen rechnen könnte.

Also ich brauche das Auto um zum Job zu kommen den ich erst drei Monate habe. also Probezeit und akute Kündigungsgefahr. Mit öffentlichen habe ich keine chance und mit dem Fahrrad sind es 10km.

Das schlimmere ist, das ich getrennt lebe und alle zwei Wochen meinen Sohn bei mir haben, den ich natürlich abholen muss!!!

Auch noch schlimm ist das meine Mutter bereits im Pflegeheim ist und ich sie natürlich oft besuchen fahre.

Können das Gründe sein, sich aus der Schlinge zu ziehen?

Ich habe auf jedenfall meinen Konsum unterschätzt, das ist klar. Ich hätte nicht fahren dürfen.

In der ambulanz machte ich aber auf den Polizisten einen sehr guten eindruck, weit weg von besoffen!!!

Die üblichen Tests eben!!!

Kann mir das zu Gute kommen?

Auch andere Zeugen sagten das sie keinen Fahrfehler bei mir bemerkten nur den plötzlichen Sturz, die Jugendlichen konnten sie aus ihrer perspektive nicht sehen!!!

Da ich natürlich auch noch Unterhalt zahle kann der jobverlust schon schmerzlich sein, vor allem für meinen Sohn.

Würde gerne wissen was auf mich zukommen kann. Allerdings hab ich auch gehört das manchmal ein antwalt eher negativ ist.

Also ich bin mir meiner Schuld bewußt, den Unfall selber hab ich nicht verursacht!

Schade nur das man die Jugenlichen nicht gefunden hat.

Das wird wohl ein Indiez sein, das mir der Richter glauben muss!!!

 

Ich hatte 1995 auch ne alkoholfahrt mit entzug, kann mir das angelastet werden?

Ich hab die Verjährung gelesen von 10 Jahren, aber kann es trotzdem sein das der Rcihter davon weiß???

 

Grüße aus Franken!!!

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Ist dies der Wert der Blutabnahme oder des Atemtestes.

 

Ab 1,6 Promille würde auch ohne Zwischenfall eine Straftat vorliegen.

 

Bei Straftaten gibt es idR in Bezug auf die Fahrerlaubnis keine Gnade.

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In Sachen Führerschein passiert dir erst mal nicht viel,aber...

 

Im Laufe des Verfahrens bekommt die Führerscheinstelle eine Meldung darüber wenn es bei über 1,6‰ bleibt.Dann werden sie dir 6-12 Wochen Zeit geben ihnen eine positive MPU zukommen zu lassen.Kommt kein positives Gutachten,sei es weil du keinen Bock hast eine zu machen oder sie negativ ausfällt,wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Dem Richter wird deine Situation relativ Schnuppe sein,was die MPU angeht geht ihn das eh nichts an da die dann die Führerscheinstelle anordnet.

Aber der Richter wird dir den Schein nicht entziehen,es ist nicht direkt Führerscheinrelevant besoffen zu radeln,Aber ab 1,6 indirekt.

 

Deine Zeugen und der Test bei der Ambulanz sind aber eher kontraproduktiv,wer mit 1,64‰ einen sicheren Eindruck hinterlasst und noch unauffällig mit dem Rad unterwegs ist zeigt damit deutlich das er hohe Promillwerte gewohnt ist.

Mein Tip,schnellstens auf die MPU vorbereiten damit du den Schein vielleicht gar nicht erst verlierst,das wird aber zeitlich eng und es ist keine Zeit zu verlieren.

Aber dazu ist der Verkehrsportal Rubrik MPU besser geeignet.Dort wirst du ähnliche Fälle finden und in der FAQ auch annonymisierte Gutachten damit man sehen kann auf was Wert gelegt wird.

 

Ich habe auf jedenfall meinen Konsum unterschätzt, das ist klar. Ich hätte nicht fahren dürfen.

 

Du unterschätzt deinen Konsum gewaltig,den mußt du mal gründlich hinterfragen.Ist auch der wichtigste Punkt der MPU.

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Hallo , danke für die antworten.

Bin eigenlich Radler nürnberg, aber ich hab irgenwie probleme gewhabt wieder zum alten Namen zu kommen. Hab mich jetzt neu angemeldet.

 

Das mit der Gewohnheit der hohen Promillezahlen ist schon so ne Sache. Also ich bin kein Regelmäßiger Trinker. Gehe so alle 1-2 Monate weg und dann trinke ich etwas. Kann man dann schon von Gewohnheit sprechen??

Da ich ja mit dem Fahrrad unterwegs war und ich Asthma habe(Nichtraucher), muss ich immer ein Spray (Aerosol) dabei haben.

Diese Spray ist eines der stärksten auf dem Markt und wenn ich davon vor körperlicher Belastung zwei Hübe nehme, ist das schon ein ziemlicher Aufputscher!Ist es ratsam dies bei einer Verhandlung zu erwähnen???

Ich komme meistens ohne dem Spray aus, an diesem Tagmusste ich es benützen und zwar etwas 10 min zuvor, bei Antritt der Fahrt.

 

Wenn ich einen MPU Test machen muss, hab icxh eigentlich keine Angst davor. Ich gehöre ganz sicher nicht in die Schublade der Gewohnheitstrinker. Ich habe zu Hause nie Alkohol Ab welchen Trinkgewohnheiten können den die Leberwerte negativ sein???

 

Im groben trinke ich einmal im monat, aber dann ganz sicher nicht bis zum Vollrausch. Ich glaube das ich an diesem Tag den höchsten Wert seit einigen Jahren hatte. Der Grund dafür war wohl die aufstiegsfeier des Clubs!!!

 

Nach der letzten Mail schöpfe ich wenigstens wieder ein bisschen Mut. Bin nicht hier weil ich Mitleid will, den Fakt ist, das ich 1,64 hatte, und das ist eben viel zu viel!!!

Ciao erstmal

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Wurde denn nun eine Blutprobe abgenommen.

 

Wieviel Zeit ist zwischen der Inhalation des Sprays und dem Atemtest vergangen. Das Spray kann den Wert der Atemkontrolle (erheblich) verfälschen.

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Wenn ich einen MPU Test machen muss, hab icxh eigentlich keine Angst davor.

 

Sorry,damit wärst du schon durchgerasselt.Eine MPU ist nicht schwer,wenn man weiss worauf es ankommt und das erfordert eine gute Vorbereitung.

 

Ich gehöre ganz sicher nicht in die Schublade der Gewohnheitstrinker.

Sagst du,aber was würden Aussenstehende sagen?

Ein Bekannter den praktisch Alle die ihn länger und näher kennen als Alki einstufen sieht kein Problem bei seinem Alkoholkonsum.Noch nicht mal nachdem man ihm dreimal wegen Alk den Lappen kassiert hat und der hatte zweimal rund 1,3‰ und einmal 0,6‰.

 

Ich habe zu Hause nie Alkohol

Da kenn ich welche die täglich voll sind aber keinen Alk Zuhause haben,nicht das ihn die Frau wegsäuft. :whistling:

 

Ich kenn dich nicht und will dich deswegen in keine Schublade stecken,aber die Frage sei genehmigt ob Andere dich ebenso sehen wie du dich?Die Antwort auf diese Frage ist der Kern der MPU.

 

Ab welchen Trinkgewohnheiten können den die Leberwerte negativ sein???

Kann man nicht so einfach sagen,es gibt welche die kaum was trinken und beschissene

bescheidene Werte haben und Andere saufen täglich und sind im gründen Bereich.Kenne einen der hatte seinen letzten Vollrausch am Fasnetsdienstag,am Donnerstag danach mußte er zur MPU.Er hatte Leberwerte die kaum besser sein konnten und das nach einer Woche Dauersuff.

Deswegen gehen die Institute auch zur Pißprobe über,da gibt es wohl ein Abbauprodukt an dem man den Konsum gut nachvollziehen kann.

 

Unterm Strich bleibt die Empfehlung Verkehrsportal,schon zu Viele haben die MPU auf die leichte Schulter genommen und gut 300€ plus Schein in den Sand gesetzt.Bei der MPU reicht ein unbedachter Satz und man darf wiederkommen.

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ich sehe das weitesgehend so wie fritz the cat. würde dich bei diesem thema auch ins vekehrsportal verweisen.

es geht hier auch nicht um gewohnheitstrinker. bei diesem promillewert wird dir sicher keiner pauschal unterstellen wollen dass du ein alkoholiker bist. aber laut den gutachterrichtlinien bei einer mpu, gilt eben jemand der über 1,6 promille alkohol im blut hat, mindestens als alkoholmissbräuchler, das bedeutet dass du keinen normalen umgang mehr mit alkohol hast. dass man darüber lang und breit streiten kann was ein normaler umgang ist, und dass man das sicher nicht nur pauschal an der promillezahl festmachen kann ist sicher unstrittig. aber das hilft dir alles in der mpu nicht weiter. letztenendes geht es darum die mpu zu bestehen und dazu musst du einsicht zeigen, dein verhalten nachvollziehbar geändert und stabilisiert haben. dies alles musst du dem gutachter glaubhaft schildern. was allerdings bezogen auf einen zeitraum von 3 monaten schwer wird. denn die gutachter erwarten meistens mindestens ein halbes jahr, eher ein jahr, praktiziertes geändertes trinkverhalten.

zu den leberwerten:

 

1. brauchst du nicht unbedingt, aber werden bei der mpu meist getestet.

2. bei einem gesunden menschen ohne vorschädigungen, sind die leberwerte meist im grünen bereich. bis deine leberwerte alarm schlagen durch alkoholmissbrauch, musst du schon echt ne menge gesoffen haben. dann ist aber die mpu nicht dein größtes problem :)

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Servus.....

Ich merke schon das es schwer ist hier, sich richtig auszudrücken. Also ihr braucht nicht denken das ich es auf die leichte :lol: Schulter nehme. Werde mich auch vorbereiten darauf, versprochen!!!!

Für mich ist die Sache toternst. Die psychologen wollen vor allem herausfinden ob man in einer Art seelischen abhängigkeit lebt. von der körperlichen bin ich weit weg, das ist klar. Aber ich bin kein Mensch der Alkohol braucht, um in Stimmung zu kommen oder aus sich raus geht!

Ich hatte vor meiner Trennung ein Familienleben und hier war Alkohol überhaupt kein thema.

Und keinesfalls hab ich mich nach der Trennung in irgendwelchen Alkohol gestürzt :) .

Die einzige Antwort auf die frage, welche Trinkgewohnheiten ich habe ist die, das ich keine habe!!!

 

So und jetzt sitz ich hier auf Kohlen und warte auf den scheiß Brief........ ;)

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  • 2 weeks later...
.....

 

Bin nicht hier weil ich Mitleid will, den Fakt ist, das ich 1,64 hatte, und das ist eben viel zu viel!!!

Ciao erstmal

 

 

Wofür zu viel? Du sagst das schon richtig, es geht darum, die MPU zu bestehen (sofern da eine kommt), alles andere ist erstmal sekundär.

 

Aber mich regt sowas auf. "Das ist eben zu viel!" Zu viel für die MPU mit sicherheit, zu viel um ins Auto einzusteigen, stimme ich ebenfalls zu.

 

Aber du hast doch den vernünftigen Weg gewählt, den Weg des Fahrrads. Das älteste Mittel um sich betrunken fortzubewegen. Diese Spießer, die dir ernsthaft verklickern wollen, du seihst Alkoholiker sobald du auch nur einmal über 1 pro Mille hast, die haben doch keine Eier in der Hose. Dieses realitätsfremde Gequatsche bringt niemanden weiter...

 

Ich wette, dass sich sehr viel weniger Leute betrunken ans Steuer setzen würden, wenn das Fahrrad ein legaler Weg wäre, aber wenn man sich sogar davor fürchten muss, wieso dann nicht direkt den bequemsten Weg (das Auto) wählen? Den Lappe n riskiert man ja so oder so... Für viele bleibt das Gesetz bzw. die Strafe leider das einzige was abschreckt!

 

Aber staatliche Einnahmequellen sind ja zu wichtig, also schicken wir doch einfach mehr Fahrradfahrer zur MPU!

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Was soll ich sagen, jetzt kommt die Auflösung, wie ich versprochen hatte.

Also es kam der besagte Brief von der Staatsanwaltschaft.

Ihr könnt mir glauben das ich mich noch nie über 400€ Strafe gefreut hab die ich an die Malteser überweisen soll.

Das wars!!!!!!

 

Ich hab den Brief dreimal durchgelesen und es steht nix von MPU drin oder Punkten oder noch einer Strafe.

 

Es steht drin, wenn ich mit dieser Vereinbarung einverstanden bin, soll ich eben die 400€ überweisen und der Fall ist als abgeschlossen zu sehen und darf nicht mehr verfolgt werden. Es gibt keinen Eintrag in Flensburg.

Naja irgendjemand hat wohl ein gutes Wort für mich eingelegt.

 

Aber liebe Leute, das heißt jetzt nicht das ich wieder so etwas mache, dafür ist mir der Nervenkitzel doch zu groß.

 

Syro ich glaube das du wenigsten hier ehrlich bist. Die andern haben moralisch recht, frag mich nur warum sie auf dem Portal sind, wenn sie alle so weiße westen haben. Zum spaß sicher nicht, da schreib ich doch lieber mit ein paar netten Frauen, als hier den moralapostel zu spielen.

Wenn ihr mal genug Arsch in der Hose hättet, dann würdet ihr eben anders schreiben und nicht teilweise in Schriftform eines leibhaftigen Engels.

Ich bin mir ja hier vorgekommen wie ein Schwerverbrecher.

 

Also nochmal für alle, ich hatte zuviel Alkohol, das iss klar. bin aber aufs Fahrrad ausgewichen und auf Radwegen unterwegs gewesen. Und ich glaube das ich insgesamt her zu den sehr guten Verkehrteilnehmern in Deutschland gehöre. Ich drängel nicht und rase nicht und betrunken Auto fahren tu ich auch nicht und somit gehöre ich schon zu den guten.

 

Jetzt könnt ihr mich weiter beschimpfen, was mir aber herzlichst egal ist, den die Leviten haben mir schon andere Gelesen und die hatten wenigstens das Recht dazu!!!

Ciao Syro

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Das fürchte ich auch.

 

§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß

 

1.

ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen oder

2.

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

 

a)

nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,

b)

wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,

c)

ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

 

 

Eine MPU ist zwingend vorgeschrieben, da ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille geführt wurde, die Fahrerlaubnisbehörde hat da keinen Spielraum. Darauf, ob es eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen gab, kommt es nicht an.

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Die Frage ist halt ob die FEB Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt hat oder erlangen wird. Offensichtlich ist das Verfahren ja eingestellt worden. Es erfolgt also kein Eintrag ins VZR. Möglicherweise haben aber die Polizei oder die Staatsanwaltschaft den Vorfall der FEB gemeldet. Dann kommt noch die Aufforderung zur MPU. Der TE könnte aber auch Glück haben, denn ohne Meldung keine MPU.

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Die Frage ist halt ob die FEB Kenntnis von der Trunkenheitsfahrt hat oder erlangen wird. Offensichtlich ist das Verfahren ja eingestellt worden. Es erfolgt also kein Eintrag ins VZR. Möglicherweise haben aber die Polizei oder die Staatsanwaltschaft den Vorfall der FEB gemeldet.

Hierzu hilft ein Blick in Nr. 45 MiStra. Dort ist bestimmt:

 

 

Fahrerlaubnissachen, § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 17 Nr. 1, 3 EGGVG

 

(1) In Strafsachen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) oder nur eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB in Betracht kommt, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen

1. die Beschlüsse nach § 111a StPO,

2. der Ausgang des Verfahrens, in den Fällen des § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 5 und 6 StGB unter Angabe des Zeitpunktes, in dem die Sperre abläuft,

3. die rechtskräftigen Beschlüsse nach § 69a Abs. 7 StGB.

 

(2) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – bekannt werden, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an.

 

(...)

 

(5) In der Mitteilung sind die Fahrerlaubnis, insbesondere durch Nennung der Listennummer bzw. der Nummer des Führerscheins, und die Person der oder des Betroffenen durch Nennung von Name, Geburtsname,

Vorname, Geburtsdatum und Wohnort näher zu bezeichnen.

 

(...)

 

 

Da nach § 13 Nr. 2 lit. c FeV die MPU für den betreffenden Verstoß obligatorisch ist, ist die Kenntnis der zuständigen VB (hier: FEB) der Tatsache, dass der TE ein Fahrzeug im StV mit einer BAK von 1,64 Promille geführt hat, erforderlich.

 

Wenn also das Verfahren nach §§ 153 ff StPO (nicht: § 170 Abs. 2 StPO) eingestellt wird, soll die Sta nach Nr. 45 Abs. 2 MiStra die Mitteilung an die FEB anordnen.

Nach den Schilderungen des TE ist von einer Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO auszugehen.

 

Gruß

Mace

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  • 4 weeks later...

Viele Abkürzungen!!!

Also jetzt ist die Tat fast drei Monate her. Gibt es eine Frist, über die Mitteilung zu einer möglichen MPU??

Im Moment würd ich lieber eine MPU machen als hier jeden Tag in den Briefkasten zu schauen, ob ich muss oder nicht!!!

Die Einstellung der Rcihterin mit der Auflage einer Geldbuße ist auch schon einen Monat her!!!

Man kann nur hoffen. :whistle:

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Viele Abkürzungen!!!

Also jetzt ist die Tat fast drei Monate her. Gibt es eine Frist, über die Mitteilung zu einer möglichen MPU??

Im Moment würd ich lieber eine MPU machen als hier jeden Tag in den Briefkasten zu schauen, ob ich muss oder nicht!!!

Die Einstellung der Rcihterin mit der Auflage einer Geldbuße ist auch schon einen Monat her!!!

Man kann nur hoffen. :whistle:

 

je mehr zeit vergeht, desto besser deine chancen dass du die mpu bestehst. denn kein gutachter wird dir nach 2 monaten glauben dass du dein verhalten grundlegend geändert hast, bzw. diese schon lange genug in den altag integriert hast. bei einem halben jahr, seit tattag sieht es schon etwas besser aus. auch wenn ein jahr besser wäre. also sieh es so, die zeit arbeitet für dich

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  • 2 weeks later...

Dann möchte ich auch mal kurz meinen persönlichen Senf dazugeben.

 

Die chemische Diagnostik eines nicht allzu lange zurückliegenden Alkoholmissbrauchs ist nicht besonders kompliziert: Link Wer keine Lust hat, das alles zu lesen bzw. über kein durchaus nötiges biologisches Vorwissen verfügt: durch Alkoholmissbrauch verändert sich die allgemeine Stoffwechsellage im Körper, u.a. werden Enzyme in ihrer Aktivität und Funktion verändert. Dadurch kommt es dazu, dass das Blutprotein Transferrin vermehrt in einer veränderten chemischen Form (dann als oben verlinktes CDT) vorliegt.

 

Ein erhöhter CDT-Wert ist zwar nicht beweisend für einen Alkoholmissbrauch, er kann auch durch (ziemlich seltene) andere Erkrankungen vorliegen. Umgekehrt macht ein normaler CDT-Wert einen Alkoholmissbrauch sehr unwahrscheinlich.

 

Jedoch kann das CDT durchaus auch schon nach einem Saufurlaub am Ballermann erhöht noch Wochen später sein, was ja noch lange nicht heißen muss, dass man chronisch zu hohen Konsum betreibt. Als erster Auschlussparameter taugt das CDT im Rahmen einer unkomplizierten Blutprobe allerdings durchaus nicht schlecht.

 

 

MfG,

goodoldiri

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Umgekehrt macht ein normaler CDT-Wert einen Alkoholmissbrauch sehr unwahrscheinlich.

 

sorry, dem möchte ich hier mal wiedersprechen:

 

Ein Vergleich der unterschiedlichen ‘Alkoholmarker’ zeigt (Wetterling et al.,1997), daß CDT die höchste Spezifität zeigt, allerdings ist die Sensitivität, d.h. Erkennungsrate in unausgewählten Bevölkerungsstichproben nur niedrig (22% bzw. 26%) (Nilsson et al.,1992; Nyström et al.,1992), so daß CDT zum Screening in der Klinik oder Praxis wenig geeignet ist. Dagegen erscheint CDT aufgrund der hohen Spezifität und des Ansprechens nach relativer kurzer Trinkdauer (etwa 14 Tage) am ehesten zur Therapiekontrolle bei Alkoholikern geeignet. Aber bei Frauen sind die CDT-Werte häufig nicht aussagekräftig und falsch negativ (Kanitz et al.,1995; Nyström et al.,1992). In der Schwangerschaft sind die CDT-Werte erhöht (Kanitz et al.,1995). Die CDT-Bestimmung ist vergleichsweise teuer ( je nach Labor und Methode etwa 50-60 DM). Sie sollte daher speziellen Indikationen vorbehalten bleiben (Wetterling et al.,1997).

 

quelle: http://www.kgu.de/zpsy/psychiatrie1/home/i...lk_diagnose.htm

 

bei einer sensitivität von 22% bis 26% kann man wohl kaum davon sprechen, dass ein normaler cdt-wert einen alkoholmissbrauch sehr unwahrscheinlich macht. aus diesem grund verlangt auch keine mpu-stelle zwingend blutwerte bei alk-missbrauch.

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Deine Quellen beißen sich mit meiner. Es mag sein, dass die Sensitivität nicht ganz so gut ist wie die Spezifität, aber Zahlen <30% vermag ich kaum zu glauben (dann wäre der Test nämlich schlicht unbrauchbar). Ich habe jetzt extra noch einmal in oben verlinktem Buch nachgesehen, da sind keine %Werte zu Spezifität oder Sensitivität enthalten.

 

Ich meine allerdings bei beidem Werte von >80% im Kopf zu haben. Ich dachte, diese Zahl stammt aus diesem Buch, anscheinend habe ich das doch woanders gelesen - ist mir aus dem Gedächtnis heraus unmöglich zu sagen, wo. Wenn ich noch mal drauf stoße, werd ichs hier verlinken. Was ich definitiv weiß, ist, dass in der psychiatrischen Klinik der Unikliniken meiner Stadt der CDT-Test bei Alkoholkranken zur Routinediagnostik gehört.

 

Ich möchte mich hier allerdings keinesfalls streiten :whistling: Richtig ist, dass es oftmals keinen Sinn macht, Leberwerte zu verlangen, da diese auch durch viele andere Erkrankungen verändert sein können (wenn auch, soweit ich weiß, das CDT seltener von anderen Erkrankungen betroffen ist als zB Transaminasewerte)

 

MfG,

goodoldiri

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Deine Quellen beißen sich mit meiner.

 

stimmt. ich weiss natürlich auch nicht, welche hier korrekt ist. aber ich weiss eben, dass bei einer mpu, der leberwert eine untergeordnete rolle spielt. dazu habe ich auch diverse aussagen von gutachtern gehört. aber ich denke auch, dass man hier bei den begrifflichkeiten vorsichtig sein muss. alkoholmissbrauch aus gutachtersicher und alkoholmissbrauch aus medizinischer sicht, sind meist zwei verschieden dinge. aus diesem grund könnte ich mir vorstellen, wenn ein mediziner von alk-missbrauch spricht, dass dann der cdt-wert eine höhere sensitivität aufweist, als wenn der gutachter von missbrauch spricht. da im letzteren fall viel weniger trinkmengen nötig sind, damit dieser begriff erfüllt wird.

 

VG Tom

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aber ich weiss eben, dass bei einer mpu, der leberwert eine untergeordnete rolle spielt. dazu habe ich auch diverse aussagen von gutachtern gehört.

Glaube ich dir, macht auch Sinn, da, wie bereits erwähnt, die Leber eben keinesfalls nur bei Alkoholmissbrauch in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

aber ich denke auch, dass man hier bei den begrifflichkeiten vorsichtig sein muss. alkoholmissbrauch aus gutachtersicher und alkoholmissbrauch aus medizinischer sicht, sind meist zwei verschieden dinge.

Das kann ich nicht beurteilen, mag aber sein - möglich. Wo da allerdings der Sinn sein sollte, wüsste ich zumindest spontan nicht zu sagen. S.u.

 

aus diesem grund könnte ich mir vorstellen, wenn ein mediziner von alk-missbrauch spricht, dass dann der cdt-wert eine höhere sensitivität aufweist, als wenn der gutachter von missbrauch spricht. da im letzteren fall viel weniger trinkmengen nötig sind, damit dieser begriff erfüllt wird.

Kann sein - nur frage ich mich, wo da der Sinn liegen sollte. Schließlich hast auch du medizinische und nicht gutachterliche Quellen zitiert :whistling: Und, weitergesponnen: worauf sollten denn dann die Gutachter ihre niedrigeren Grenzwerte stützen wollen, wenn nicht eben auf biologische (und somit zwangsläufig medizinische) Forschungsergebnisse?

 

MfG,

goodoldiri

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Hi,

 

aber ich weiss eben, dass bei einer mpu, der leberwert eine untergeordnete rolle spielt. dazu habe ich auch diverse aussagen von gutachtern gehört.

Glaube ich dir, macht auch Sinn, da, wie bereits erwähnt, die Leber eben keinesfalls nur bei Alkoholmissbrauch in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

ich glaube aber auch dass der grund die mangelnde sensitivität ist.

 

aus diesem grund könnte ich mir vorstellen, wenn ein mediziner von alk-missbrauch spricht, dass dann der cdt-wert eine höhere sensitivität aufweist, als wenn der gutachter von missbrauch spricht. da im letzteren fall viel weniger trinkmengen nötig sind, damit dieser begriff erfüllt wird.

Kann sein - nur frage ich mich, wo da der Sinn liegen sollte. Schließlich hast auch du medizinische und nicht gutachterliche Quellen zitiert :whistling:

 

in bezug auf meine zitierte quelle macht das allerdings keinen sinn. das meinte ich aber auch nicht.

 

Und, weitergesponnen: worauf sollten denn dann die Gutachter ihre niedrigeren Grenzwerte stützen wollen, wenn nicht eben auf biologische (und somit zwangsläufig medizinische) Forschungsergebnisse?

 

das ist eine definitionssache. das wort alkoholmissbrauch ist meines wissens nirgends abschliessend definiert. ich denke nur dass mediziner dann von einem missbrauch ausgehen, wenn der alk-konsum auswirkungen auf die gesundheit hat. während der gutachter schon davon ausgeht, wenn eine bestimmte trinkmenge überschritten wird. was keinesfalls regelmäßig sein muss, sondern es auch ausreichend ist, wenn dies z.B einmal im monat vorkommt. ich kann das gerne noch weiter erläutern, aber ich denke es ist jetzt klarer geworden, oder?

 

VG Tom

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das ist eine definitionssache. das wort alkoholmissbrauch ist meines wissens nirgends abschliessend definiert. ich denke nur dass mediziner dann von einem missbrauch ausgehen, wenn der alk-konsum auswirkungen auf die gesundheit hat. während der gutachter schon davon ausgeht, wenn eine bestimmte trinkmenge überschritten wird. was keinesfalls regelmäßig sein muss, sondern es auch ausreichend ist, wenn dies z.B einmal im monat vorkommt. ich kann das gerne noch weiter erläutern, aber ich denke es ist jetzt klarer geworden, oder?

 

VG Tom

 

Ja, ich kann mir auch gut vorstellen, dass diese beiden Grenzen, die gezogen werden, stark voneinander abweichen. Allerdings kann ich das nun nicht so wirklich nachvollziehen.

 

Richtig ist, dass es keine absolute Grenze gibt, was man an Alkohohl ohne langfristige Gesundheitsschäden regelmäßig konsumieren kann. Laut WHO liegt diese Menge beim männlichen Geschlecht bei etwa 60g pro Tag. Das schließt aber nicht aus, dass der Einzelne auch durchaus bei 30g pro Tag in einer Zirrhose enden kann. Oder eben auch andersherum, dass jaaahrelanger Konsum von 100g pro Tag am andernen spurlos vorbeigehen kann. Ist eben eine sehr individuelle Sache, kaum bzw. eigtl eher gar nicht vorhersehbar. Man kann zwar einen bereits entstandenen Schaden ganz gut diagnostizieren, aber einen noch nicht vorhandenen Schaden nur sehr eingeschränkt voraussagen bzw. dessen Wahrscheinlichkeit abschätzen.

 

MfG,

goodoldiri

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Gute Neuigkeiten

Da ich einen guten Freund bei der Polizei in nürnberg habe, konnte der sich mal Schlau machen. Er fand heraus welche Streife damals den Fall bearbeitet hat und fragte dann den Kollegen, ob dieser die Führerscheinstelle informierte. Er sagte das er das nicht gemacht hat.

Jetzt bleibt nur noch die Hoffnung, das die Richterin das auch nicht tat...........

Die Kohlen, auf denen ich gerade sitze, sind kälter geworden!!!!!

Ach so einen längeren Saufurlaub hatte ich in den letzten 39 Jahren auch nicht gemacht, eigentlich noch nie!!!!Grüßle aus der Stood!!

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Er fand heraus welche Streife damals den Fall bearbeitet hat und fragte dann den Kollegen, ob dieser die Führerscheinstelle informierte. Er sagte das er das nicht gemacht hat.

 

Mit derartigen Recherchen kann man aber schlafende Hunde wecken. Besser selber ruhig bleiben und weiter abwarten.

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Ja, ich kann mir auch gut vorstellen, dass diese beiden Grenzen, die gezogen werden, stark voneinander abweichen. Allerdings kann ich das nun nicht so wirklich nachvollziehen.

 

Den Mediziner interessieren die gesundheitlichen auswirkungen. der gutachter bei einer mpu will klären ob jemand psychisch vom alk abhängig ist, da hier ja die vermeidung weiterer trunkenheitsfahrten im vordergrund steht. ob der betreffende nun ne zirrhose irgendwann bekommt ist dem gutachter total schnuppe. dem mediziner hingegen ist es genauso schnuppe ob jemand mit alk auto fährt oder nicht, im gehts eben darum zu klären ob es hier zu gesundheitsschäden kommen kann, oder schon gekommen ist.

aus diesem grund sind die grenzen hier natürlich teilweise sehr weit auseinander. ich hoffe jetzt ist es etwas klarer geworden?

 

Richtig ist, dass es keine absolute Grenze gibt, was man an Alkohohl ohne langfristige Gesundheitsschäden regelmäßig konsumieren kann. Laut WHO liegt diese Menge beim männlichen Geschlecht bei etwa 60g pro Tag. Das schließt aber nicht aus, dass der Einzelne auch durchaus bei 30g pro Tag in einer Zirrhose enden kann. Oder eben auch andersherum, dass jaaahrelanger Konsum von 100g pro Tag am andernen spurlos vorbeigehen kann. Ist eben eine sehr individuelle Sache, kaum bzw. eigtl eher gar nicht vorhersehbar. Man kann zwar einen bereits entstandenen Schaden ganz gut diagnostizieren, aber einen noch nicht vorhandenen Schaden nur sehr eingeschränkt voraussagen bzw. dessen Wahrscheinlichkeit abschätzen.

 

klar. ich persönlich würde sagen, dass täglicher alk-konsum prinzipiell vermieden werden sollte. letztendlich ist alk nun mal nicht gesund. aber das muss jeder selbst entscheiden. ganz abstinent leben wollte ich persönlich auch nicht, aber jeden abend was trinken, und sei es nur ein bier, wäre mir persönlich zu viel. aber wie schon geschrieben, muss jeder selbst entscheiden, und darüber kann man auch schwerlich diskutieren.

 

VG Tom

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