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Hallo liebe Radarforum-Leser und Bewohner :)

 

habe eine folgende Frage:

Am Samstag sind wir mit 2 Autos auf der A1 unterwegs gewesen, Schwiegervater mit ziemlich vollem Nissan Primastar (Minibus, relativ groß) fuhr vor mir, ich im zweiten Auto mit meiner Frau und Schwester dahinter. BAB war zweispurig, beide Autos fuhren rechts, bis wir irgendwann überholen mussten, das haben wir auch getan (beide Autos eben), auf einmal tauchte hinter mir ein anderes Auto auf, das wohl vorbei wollte. Ich weiß jetzt nicht mehr an wievielen Autos wir da vorbei mussten, aber es hat bissl was gedauert. Den Hintermann hat es unglaublich geärgert, er hat den Blinker rechts betätigt, gedrängelt und sichtlich rumgeschrien. Gut, lieber sollte man solche Spinner durchlassen und vergessen, aber mich regen drängler unglaublich auf, so bin ich noch ca 10-15 Sekunden auf der linken Spur geblieben und hab paar mal etwas gebremst, dann nach rechts gewechselt und ihn vorbeigelassen. Wo ich gesehen habe dass er mich nur mit ca. 10 kmh mehr überholen will (elefantenrennen eben) und ich eh etwas schneller fahren wollte, hab ich 4. gang eingelegt und nochmal beschleunigt. Autos fahren zu dem Zeitpunkt nicht mal mit den Motorhauben gleich weit gewesen. Paar hundert meter weiter ist er abgefahren. Meine Frau meinte nur zu mir, dass er irgendwelche Geräte vorne stehen hatte, vll Kameras.

 

Meine Fragen:

1. Kann er mich gefilmt haben und in welchen Fällen darf er das überhaupt?

2. Hab ich nun rechts überholt oder nicht? Mein Fahrzeug war stets "weiter" als seins bevor ich beschleunigt habe

3. Inwiefern kann er das Video gegen mich verwenden? Ich meine, er muss dann auch seinen Abstandsverstoß mitgefilmt haben, mich konnte er wohl kaum filmen, da ich schwarze Scheiben hinten habe. Mein Gesicht hat er wohl kaum gefilmt.

4. Wenn es soweit kommen sollte, kann er micht wegen irgendwas nun anzeigen?

 

Ich danke Euch vielmals!

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wenn das so ist, wie du schreibst, kann das kaum ein zivilwagen gewesen sein, weil die drängeln weder, noch blinken sie links(?) oder schreien inne Karre rum. Oder ist es doch schon so weit? :)

 

Überholt hast du nicht, weil sonst müsstest du vor ihm wieder eingeschert sein, bist du ja nicht. und wenn du rechts nunmal schneller fahren kannst, wie er links, ist das kein vergehen. ist ja auch wenn links stockender verkehr ist und rechts gehts schneller voran genau so.

 

ob dein verhalten allerdings das beste war, sei dahin gestellt. Wenn einer von hinten kommt, und rechts ist frei, dann sofort rüber und die Leute nicht noch provozieren. Dafür ist das Rechtsfahrgebot ja da. Selbst wenn da 100 ist unter hintermann mit 230 ankommt, musst du platz machen, weil jeder kann immernoch selbst entscheiden, wie schnell er fahren kann/will/muss/soll...

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also alles im verwarngeld bereich

 

ich hatte eine sehr angenehme Nacht und nein die Hosen nicht voll, danke der Nachfrage. Ich sage auch nicht dass ich finde, ich hätte das Richtige getan - das nächste Mal wechsel ich einfach und stehe drüber.

 

/edit @ stracer jo vielen dank, ist mir schon klar dass ich nicht zu entscheiden habe, wie schnell der Hintermann zu fahren ist, deshalb mache ich IMMER Platz und beachte auch das Rechtsfahrgebot. Übrigens hat er rechts geblinkt, und ich dachte er hätte evntl als Privatperson ein Video aufgezeichnet um mich evntl anzuzeigen. Und ja, mein Verhalten war fehlerhaft ich sehe es ein :)

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Überholt hast du nicht, weil sonst müsstest du vor ihm wieder eingeschert sein, bist du ja nicht. und wenn du rechts nunmal schneller fahren kannst, wie er links, ist das kein vergehen.

Das stimmt nicht. Du musst nicht unbedingt wieder davor einscheren. Bei stockendem Verkehr ist das was anderes.

 

MfG

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Überholt hast du nicht, weil sonst müsstest du vor ihm wieder eingeschert sein, bist du ja nicht. und wenn du rechts nunmal schneller fahren kannst, wie er links, ist das kein vergehen.

Das stimmt nicht. Du musst nicht unbedingt wieder davor einscheren. Bei stockendem Verkehr ist das was anderes.

 

MfG

 

 

Ich halte dies aber für schwer nachweisbar!

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Guest Simineon
Überholt hast du nicht, weil sonst müsstest du vor ihm wieder eingeschert sein, bist du ja nicht. und wenn du rechts nunmal schneller fahren kannst, wie er links, ist das kein vergehen.

Das stimmt nicht. Du musst nicht unbedingt wieder davor einscheren. Bei stockendem Verkehr ist das was anderes.

Ich halte dies aber für schwer nachweisbar!

 

Nö, ist es gar nicht .. sobald rechts ein Auto schneller fährt als links (und es ist agO) ist es rechts überholen, es gibt einige wenige Ausnahmen, aber die kann man nahezu an einer Hand abzählen.

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@charnelfire

 

Du hast deinen Nachfahrer vorsätzlich am Überholen gehindert, gegängelt. Echt tolle Aktion. :)

Solche Leute mag ich -auch-ganz besonders, die auf der linken Spur mal bremsen.

Und das tust du hier jetzt kund.

Warum?

Weil du Schiss hast. Recht so!

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solange dich links keiner überholt hat, darfst du doch wohl beschleunigen, oder? Dass er zum Überholen ansetzt und es nicht schafft ist sein Problem

§5 (6) Satz 1 StVO: Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

 

Er befand sich neben dir, als du beschleunigt hast, also wurdest du überholt.

 

Gruß

Goose

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so schnell wird hier im forum also ein drängler zum einfachen "nachfahrer" hochgestuft, echt interessant. Ich finde einfach nur, dass keiner das recht hat, mir dicht aufzufahren und sich so zu verhalten, v.a. grundlos, da vor mir eh autos sind.

Jo Goose danke, bloß wie will man beweisen, ob ich meine geschwindigkeit erhöht habe oder er seine verringert hat? Und solange das Auto im toten Winkel ist, kann ich auch davon ausgehen, dass da keins ist, oder? Oder muss man zum Gas geben schulterblick machen?

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Guest Simineon
so bin ich noch ca 10-15 Sekunden auf der linken Spur geblieben

und hab paar mal etwas gebremst,

 

hab ich 4. gang eingelegt und nochmal beschleunigt.

 

 

Jo Goose danke, bloß wie will man beweisen, ob ich meine geschwindigkeit erhöht habe

 

Du bist absichtlich länger als notwendig auf der linken Spur geblieben und hast Deinen Hintermann dadurch belästigt.

Zusätzlich hast Du grundlos abgebremst.

Als er dann an Dir vorbeifahren wollte hast Du absichtlich runtergeschaltet und beschleunigt.

 

Andere würden Dich bei einem solchen Verhalten als Oberlehrer bezeichnen.

 

Ich sage dazu nur: Kindergartenspielchen ... hier gönnt mal wieder der eine Bub dem anderen seine Förmchen nicht.

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ich glaube, höchstens 5% der Antworten haben sich auf meine Frage bezogen. Ich frage doch nur, ob er mich rechtens filmen durfte und was auf mich zukommen könnte? Ich weiß dass mein Verhalten nicht erste Sahne war, aber kommt schon, die Geschichte mit dem Stein werfen kennt doch jeder... Muss doch nicht heißen, dass ich der letzte Asoziale bin und mich immer so verhalte, oder? Ich sehe meine Fehler ein und lernen daraus :)

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Guest Simineon
ich glaube, höchstens 5% der Antworten haben sich auf meine Frage bezogen. Ich frage doch nur, ob er mich rechtens filmen durfte und was auf mich zukommen könnte?

 

Gut, dann antworte ich Dir mal auf Deine Fragen:

 

Ja, er durfte Dich filmen, wenn es hart kommt, dann zeigt er Dich wegen §315c Abs. 2b an, wenn der Schuss Dich voll trifft, dann bist Du mit einer Straftat dabei. Falsch überholen und grundloses Bremsen gehört nicht auf die Strasse. Der Strafrahmen liegt im übrigen bei "Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder () Geldstrafe".

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ok, dann dürfte er ja nur noch eigene verstöße in kauf nehmen wollen und beweisen müssen, dass ich am steuer gesessen habe und dass das alles vorsätzlich war und eine Gefährdung dadurch entstanden ist. Also sollte mein Anwalt dann versagen, sehen wir uns in 5 jahren wieder. Hart. Trotzdem dickes THX

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Du versuchst dein Verhalten schön zu reden.

Falls *er* dich anzeigt, kannst du ja deine Geschichte dem Richter erzählen.

Deine Fragen wurden beantwortet, also dann.....Viel Glück.

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davon mal ab wird da nichts kommen, solche wi***er wollen einen nur ärgern, hatte ich auch schon.

 

Aber dass man, wenn man rechts überholt schon im Straftat-Bereich ist, wusste ich nicht. Wie oft ich auch rechts vorbei zieh, wenn einer links das Pedal auf Spritsparmodus hat... :rolleyes::)

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Jo Goose danke, bloß wie will man beweisen, ob ich meine geschwindigkeit erhöht habe oder er seine verringert hat? Und solange das Auto im toten Winkel ist, kann ich auch davon ausgehen, dass da keins ist, oder? Oder muss man zum Gas geben schulterblick machen?
Wenn was kommen sollte (wovon ich nicht ausgehe) dann können alle Beteiligten ihre Sicht der Dinge schildern, wem am Ende geglaubt wird, muss ein Richter entscheiden.

 

Zum Thema Auto da oder nicht da: Fehlt dir der Überblick im Straßenverkehr?

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
davon mal ab wird da nichts kommen, solche wi***er wollen einen nur ärgern, hatte ich auch schon.

 

Aber dass man, wenn man rechts überholt schon im Straftat-Bereich ist, wusste ich nicht. Wie oft ich auch rechts vorbei zieh, wenn einer links das Pedal auf Spritsparmodus hat... :rolleyes::)

 

Wenn Du "nur" rechts überholst natürlich nicht, wenn Du dagegen den links fahrenden dabei gefährdest, dann schon.

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  • 2 weeks later...

Hallo an alle,

 

da hätte ich eine Zwischenfrage, die irgendwie zum Thema passt.

 

Wie ist das eigentlich bei der typischen Situation, die wohl alle kennen werden hier.

 

Also vier oder fünf Autos hintereinander im angepassten Autobahn Abstand... ;-)

Tempo ca. bei 180 bis 200 über einige Kilometer ohne dass jemand von den Fahrern drängelt oder Überholabsichten hat,

da das Tempo eigentlich passt,

oder man sich gerade hinter das passende Auto gesetzt hat....

 

Wenn die 5 Autos jetzt z.B. wegen einem überholenden LKW abbremsen mussten,

passen ja die Abstände nicht mehr wirklich und die Bahn vor den LKWs sollte ja ein paar Kilometer frei sein.

 

Muss der Erste in der Kolonne dann nach rechts rüber fahren und die anderen überholen lassen,

oder darf er auch Gas geben und trotzdem die rechte Spur benutzen ?

 

Nach den bisherigen Beiträgen dürfte der erste Fahrer sein Auto ja eigentlich nicht beschleunigen,

sondern erst mal langsam nach rechts vor den LKW und die Hinteren vorbei lassen.....

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Sobald der Lkw wieder nach rechts schert, wird der Erste der Kolonne sicherlich wieder beschleunigen und den Lkw überholen. Wenn er anschließend nach rechts fährt, darf er auch weiterhin beschleunigen.

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