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STracer

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  1. Zeitgleich haben wir das nicht bekommen...ich hbe viel später einen bekommen, wie er, gegen ihn wurde als erster erlassen. Ich habe seitdem nichts mehr gehört, habe den BGB zum RA gebracht, der hat sich mit der Stelle in Kontakt gesetzt. Eine Mitteilung, dass der BGB aufgehoben wurde, hat keiner bekommen.
  2. Moin, also ich hab mit einem Kollegen ErSaFa angewendet. Verstoß: 07.03.10, 35km/h zu schnell in einer 30er Zone... Kollege hat BGB bekommen, ich aber auch! Anwalt hat Einspruch eingelegt gegen meinen, weil in einer Sache zwei BGBs geht ja nicht. Jetzt meine Frage: Wir haben beide eine Ladung zu einem Gerichtstermin im November erhalten. Bin ich jetzt aus der Sache raus? Weil 6 Monate ab Tattag sind ja vergangen. Oder hat sich die Bußgeldstelle doppelt abgesichert mit den beiden BGBs gegen mich und dem Kollegen?
  3. Moin, hab gerade Post bekommen, bin in ner 70er Zone mit 129km/h (n. Toleranzabzug) geblitzt worden, war auf der Autobahn, im Tunnel, hatte jedoch kein Schild gesehen. Jetzt ist ja der AHB schon da, mit Foto. Foto ist auch jetzt nicht so schlecht. Jedenfalls kann man sehen, dass ich Brillenträger bin. Jetzt meine Frage: Was kann ich tun, um aus der Sache heraus zu kommen? Es geht mir nicht ums Geld, ich würde die 263,50€ sofort zahlen, aber das FV stört mich, weil ich gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterschreieben hab und dafür brauche ich den FS. Vielleicht hat ja einer ne Ide
  4. Langsam frage ich mich, warum mein Bild von den getrünbt ist!? http://www.blaulichtreporter.de/pageID_8112326.html wenn ich sowas lese...bzw. sehe.... Absolut NoGo....kennen Ihre Gesetze nicht, und schlagen dann noch drauf los...hervorragend, unsere Sherriffs!
  5. Also am besten ist es einen Anwalt einzuschalten. Wenn allerdings keine RS-Versicherung da ist, solltest du es selber versuchen, weil sonst schnellen die Kosten höher als das BG. Natürlich müsste man einen plausiblen Grund finden, warum man abgelenkt war. z.B. verdeckte Ampel, durch große Fahrzeuge, Bäume, etc. ich kenne ja die Lage nicht wo das war. Am besten wär natürlich wenn da zwei Ampeln sind, eine für geradeaus und eine für links oder recht. Weil dann kann man sagen, dass man gefahren ist weil man glaubte selber grün zu haben, das ist dann der sog. "Mitzieheffekt" und man handelt wede
  6. ja, aber das weiß die BG-Stelle ja eben nicht! Und daher sollte doch die Frist solange laufen, bis die BG-Stelle weiß, dass sie es war!? wenn sie jetzt sagt sie war es nicht und den verdacht auf jemand anderen lenkt, könnte man den monat noch rumbekommen, oder?
  7. ich kann nicht verstehen, wieso die BG-Stelle schon wissen soll, dass SIE und kein anderer gefahren ist!? Kann mir das mal einer erklären!?
  8. davon mal ab wird da nichts kommen, solche wi***er wollen einen nur ärgern, hatte ich auch schon. Aber dass man, wenn man rechts überholt schon im Straftat-Bereich ist, wusste ich nicht. Wie oft ich auch rechts vorbei zieh, wenn einer links das Pedal auf Spritsparmodus hat...
  9. woher wollen die denn wissen, wer der wirkliche Fahrer ist? Sie bekommt doch den AHB, weil sie Halter ist!?
  10. Kopf hoch, das wird schon, kannst dich ja zwischenzeitlich mal melden. am 17.07 kannste dann wieder ruhig schlafen.
  11. So ist das schon besser. Und dann abwarten und wieder melden. Die Frist beginnt nicht neu, solange sie nicht wissen wer der Fahrer war. Da gelten die 3 Monate. Und ein BGB kann ja auch nur gegen den FAHRER erlassen werden.
  12. Das stimmt nicht. Du musst nicht unbedingt wieder davor einscheren. Bei stockendem Verkehr ist das was anderes. MfG Ich halte dies aber für schwer nachweisbar!
  13. Es ist alles quatsch. 1. Interessiert es die Affen nicht die Bohne, ob du ortsfremd bist, geblendet wurdest, oder sonstwas. 2. würde ich das mit dem anderen Auto hinter dir, mal ganz schnell lassen und kein Wort drüber verlieren, weil das können die eindeutig auf den Fotos erkennen, außerdem, müsste der andere wagen, der dich ja dann "geschoben" haben soll, auch über Rot geknallt sein. 3. Wenn schon Brief, dann lass die Scheiße mit "Freund zum Bf., Auto kaputt,etc." weg, weil sonst finden die da noch was, was sie dir anheften können. Und warum und wieso du gefahren bist, hat die nicht zu int
  14. wenn das so ist, wie du schreibst, kann das kaum ein zivilwagen gewesen sein, weil die drängeln weder, noch blinken sie links(?) oder schreien inne Karre rum. Oder ist es doch schon so weit? Überholt hast du nicht, weil sonst müsstest du vor ihm wieder eingeschert sein, bist du ja nicht. und wenn du rechts nunmal schneller fahren kannst, wie er links, ist das kein vergehen. ist ja auch wenn links stockender verkehr ist und rechts gehts schneller voran genau so. ob dein verhalten allerdings das beste war, sei dahin gestellt. Wenn einer von hinten kommt, und rechts ist frei, dann sofort r
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