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Karo

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  1. @ mrMijagi Ein halbes Jahr würde ich nicht in den *Bau* gehen, da kannst du dir sicher sein. Dein Vergleich zu *1 Pünktchen übernehmen* hinkt gewaltig. Dass es evtl. zu einer Gerichtsverhandlung kommt wenn man dem BGB widerspricht habe ich hier im Forum xfach gelesen. Das Ziel ist, dass ein ErSaFa die "Sache" für JanPhilipp in die Verjährung treibt, da sind wir doch der gleichen Meinung. Und da gilt es eben ein paar Fallstricke zu vermeiden und eine Vertrauensperson als ErSaFa zu wählen. Und dabei wollen wir ihm helfen. Eigene Erfahrungswerte habe ich diesbzgl. auch. Also pfeiff mich hier
  2. Für einen wirklich guten Freund würde ich das Pünktchen übernehmen;-) Aber das macht nicht jeder, schon klar. Sicher kann der ErSaFa die Rechtskraft des BGB hinauszögern, bis es für den wahren Fahrer verjährt ist. Jedoch sollte JanPhilipp ihm fairerweise vorher sagen, dass die Sache dann vor Gericht gehen könnte. Es soll Leute geben, die da weiche Knie bekommen und das *Spiel* mittendrin abbrechen;-)
  3. Der ErSaFa darf sich selbst beschuldigen, das ist nicht strafbar. Nur deine Mutter darf ihn nicht angeben. Wurde ja schon geschrieben. Einweihen solltest du ihn schon über den Ablauf. Dass er einen Anhörungsbogen bekommt, falls der Sachbearbeiter ihn überhaupt *schluckt* Also das sollte schon Jemand sein, dem ihr vertraut und der das auch mit dir/Euch durchzieht. Und wenn nicht genug Zeit vergangen ist, dass es für dich verjährt ist, so muss er auch u.U. den Bußgeldbescheid akzeptieren. Der Zeitfaktor spielt auch immer eine Rolle. Unsere Erfahrung war, dass um Weihnachten rum die Mühlen la
  4. Hallo lilliput, vermute auch, dass du nochmal Glück gehabt hast und keine 21 km/h zuviel rauskommen. Aber jetzt wird erst mal deine Mutter Post bekommen.Und dann weiter sehen, hier melden,was zu tun ist;-)) Weiß ja nicht wie lange du noch Probezeit hast, die kann man verkürzen. Gruß Karo
  5. Hey, dem ist nicht so. Dein ErSaFa darf sich in dem Zeugefragebogen eintragen und muss auch seine Unterschrift daruntersetzen. Eine Alternative wäre, dass deine Mutter in dem Zeugefragebogen angibt, sie hätte ihr Auto an jenem Tag XY -deinem ErSaFa-überlassen. Würde in deinem Fall die 1. Variante wählen, gleich von XY ausfüllen lassen. Und dann mal abwarten, was weiter passiert und wieviel Zeit ins Land geht. Ob die Methode funktioniert kann dir niemand vorhersagen, kommt auch auf den Sachbearbeiter an. Bei uns hat es so geklappt, aber wie gesagt, ohne Gewähr;-) Da du ja aber eh nichts zu
  6. Pauschal kann dir das niemand bejahen oder verneinen. Wenn dein Ersafa eingeweiht ist und vom SB "geschluckt" wird kannst du evtl.rauskommen. Dabei spielt u.a.der Zeitfaktor eine Rolle. Der 1. Anhörungsbogen kommt an dich und ab dem Ausstellungstag beginnt für dich die Verjährungsfrist. Also nicht Tattag.Dein Ersafa trägt sich als Fahrer ein und dann heißt es abwarten, ob und wann er einen Anhörungsbogen bekommt. SB sind auch nur Menschen. Er könnte nach Schema F arbeiten, überlastet sein, ganz genau arbeiten etc. Hier im Forum sind etliche Fälle beschrieben und nicht immer gehen sie gleich a
  7. Mann Mann Mann.... absichtlich mit zwei *n* Was hackt ihr denn wieder aufeinander rum. Braucht ihr das für euer Ego? Wer weiß was - und vor allem besser? Damit ist dem TE nun wirklich nicht geholfen. Nicht der erste Thread, wo mir auffällt, dass es persönliche Anfeindungen gibt. Die könnt ihr auch weiterhin mit mit großem Elan austragen, nur hilfreich für den TE ist so Etwas nicht:-( Ich habe meinen FS Jahrzehnte und bin vor 3 Jahren über eine rote Ampel gerauscht. Passiert mir nicht....dachte ich....ja von wegen. Und jetzt? Wird mein Vergehen anders beurteilt als von einem jungen Menschen
  8. Was zusätzlich ärgerlich wäre, dass du auch deine Probezeit verlängert bekommst, samt Aufbauseminar, das es auch nicht umsonst gibt. Durch ein Seminar hättest du die Probezeit um 1 Jahr verkürzen können, aber der Rat kommt auch zu spät. Dass du selbst Halter bist, ist auch ungünstig. Du kannst jetzt eh nichts anderes machen, als abzuwarten, was an Post kommt. Viell. bist du ja unter 1 Sekunde. Hinauszögern kannst du immer, bringt dir aber unterm Strich Nichts. Die Verjährungsfrist beginnt neu mit dem Datum des Anhörungsbogens. Aussage verweigern finde ich auch Quatsch, denn dass dann der Buß
  9. Ruhig Blut. Erstmal schauen, was an Post kommt und was drin steht.
  10. Ja, das wird eine knappe Sache. Jetzt musst du mal hoffen, dass der SB zwischen der Wochenfrist ~3. November und der Verjährung 5. November nicht aktiv wird. Deshalb meinte ich ja, lieber mal von der Haustüre wegbleiben.Ich würde den AHB deshalb auch am 6.11. per Einschreiben auf den Weg bringen. Wird schon schiefgehen;-)) April 2010, da lohnt sich das FSF nicht mehr> http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23929 Ca. 250€ -je nach Bundesland- und man hat nur 1 Jahr Probezeit. Da hättest du dein jetziges Problem erst gar nicht gehabt. Ich bin echt gespannt, ob das jetzt hinhaut un
  11. Wenn der Onkel dich angibt ist er raus und bekommt auch keinen BGB. Ich denke, dass es auch für dich erledigt ist und drück dir die Daumen für die wenigen Tage. Lass mal hören, wie es ausgegangen ist. Wie lange hast du denn noch PZ? Die kannst du nämlich verkürzen und hast dann weniger Sorgen;-))
  12. Stimmt... @ reeyee als es meinen Sohn bei 50 km/h außerhalb erwischt hat erzählte er mir, dass er 80 km/h auf dem Tacho hatte. Als Post an mich kam, waren es 21 km/h zuviel. Vielleicht hast du Glück und es sind nur 20 km/h zuviel, dann hat das keine Auswirkungen auf die PZ.
  13. Das ist bitter. Aber der Tattag zählt, wie Mace schreibt. Und der war wohl noch in der PZ. Wenn dein Vater Halter ist, wird er Post bekommen. Dann melde dich wieder. Bis dahin kannst du mal etwas im Forum lesen.
  14. Naja....hast ja recht Mr. Dass die Uhr tickt, weiß der SB. Ob er einen Bildabgleich macht und rechtzeitig einen AHB an quietschfidel schickt, oder kurz vor Verjährung mal Jemanden bei der Halterin vorbeischickt um den Übeltäter zu identifizieren, oder den VerjährungsTermin gar verpasst, ist eh alles nur spekulativ. Das sind auch nur Menschen, der Eine "schläft" oder ist gerade überlastet, der Andere hat das Jagdfieber.-) Sich jetzt, unmittelbar vor Verjährungstermin *unsichtbar* zu machen, ist bestimmt kein falscher Rat. Nichts zu tun halte ich aber in diesem Fall für den falschen Ansatz. De
  15. Nun der AHB an den Onkel wurde am 23.10. erstellt, Eingang war 27.10. Mit Postlaufzeit sollte der SB schon auf den Eingang um den 3./4.11. warten. Und am 6.11. sollte der auch dort eingetroffen sein. Ob der SB in dem Zeitraum einen Bildabgleich macht und dem wahren Fahrer einen AHB schickt ist nicht ausgeschlossen, aber eher unwarscheinlich, weil ja noch der AHB des Onkels aussteht.Unmöglich ist es natürlich nicht. Das wird sich die nächsten Tage zeigen, ob der SB in diese Richtung tätig wird. Dass der Onkel eingeweiht wurde, davon gehe ich doch mal aus. Und der kann sich jetzt aus der Aff
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