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Bei Rot über Ampel


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Hallo

ich bin am donnerstag über eine Ampel gefahren die orange zeigte, prompt wurde ich geblitzt. Ich konnte baer auch nicht bremsen da sonst der hinter mir mir reingefahren wäre. Ich denke mal ich bekomme jettzt die 150€ + 3 Punkte. Kann ich dagegen Einspruch einlegen? Ich meine hätte ich gebremst, wäre er mir reingefahren?!

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Der Hintermann ist egal; der hätte die Unfallkosten übernehmen müssen, wenn man eine normale Bremsung zum Stillstand wegen der anscheinend schon länger gelben Ampel hingelegt hat, und er nicht rechtzeitig reagiert. Somit bist du der Dumme, der zahlen muß. Die angeführte Begründung würde dir nicht weiterhelfen.

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  • 1 month later...

hallo,

habe heute eine anhörung im bussgeldverfahren bekommen,angeblich wäre ich bei rot über eine ampel angefahren, die schon läänger als eine sekunde rot war...

ich kann mich daran aber nicht erinnern,... was kann ich jetzt tun oder was soll ich in diese anhörung schrieben um nichts zahlen zu müssen?

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nein es war kein foto dabei,...

ich weiß ja aber dass ich zu dieser uhrzeit meinen freund zur arbeit fuhr, nur habe ich den blitz nicht bemerkt....

ich bin so ferig ich hatte noch nie irgendwas,... und jetzt so ein scheiß

 

nützt ein foto etwas wenn ich weiß dass ich da fuhr?

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was kann man denn dann probieren,

ich habedie rote ampel ja wiklich nict bemerkt neben mir fuhr ja auch noch ein auto?

hätte ich sie bemerkt wäre ich stehen geblieben,...

 

wieso steht in der anhörung auc kein geldbetrag oder was mir passiert?

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Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, wird das Verfahren eingestellt. Sofern noch nicht geprüft wurde, ob der Angehörte mit dem Fahrer identisch ist, wird gelegentlich auf die Darlegung der Rechtsfolgen für den Fahrer verzichtet, da dieser ja noch nicht bekannt ist. Dies erfolgt dann erst im Bußgeldbescheid.

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ja aber die bekommen doch raus wer der faherre ist,

 

kann ich nicht schreiben: dass es mir leid tut und ich aber nicht mehr bremsen konnte weil einer zu dicht auffuhr,...

 

ich denke mir wenn ich mir jetzt ein bild schicken lassen, komme ich da auch nicht rauzs, oder?

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kann ich nicht schreiben: dass es mir leid tut und ich aber nicht mehr bremsen konnte weil einer zu dicht auffuhr,...

Das hat er doch oben schon beantwortet!

 

Wenn du scharf drauf bist, dass man dir Vorsatz unterstellt und das Bußgeld angemessen erhöht, dann schreib das!

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Guest Simineon
kann ich nicht schreiben: dass es mir leid tut und ich aber nicht mehr bremsen konnte weil einer zu dicht auffuhr,...

 

1. hast Du dann vorsätzlich gehandelt und Deine Strafe kann angemessen erhöht werden

2. würde so etwas auf den Bildern die gemacht werden auch erkannt werden

 

Du kannst ein besseres Bild anfordern bzw. erstmal überhaupt ein Bild anfordern, evtl. kann man Dich ja so schlecht erkennen, dass kein Fahrer ermittelt werden kann. Erst wenn Du das Bild hast kannst Du ja überhaupt wissen, ob Du selber da gefahren bist oder Dein Freund, oder ?

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also ich werde es so schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

> >

> > Das überfahren der roten Ampel am (datum) um (falls angegeben

> > Uhrzeit) bedauere ich zutiefst. Ich habe an dem dem besagten Tag

> > meinen Freund zum Bahnhof fahren müssen, da sein Auto gestreikt hat

> > und bin auf dem Nachhauseweg einfach mit dem Verkehr mitgeschwommen.

> > An der besagten Ampel waren noch andere Autos hinter mir und ich

> > wollte ein Auffahren der nachfolgenden Autos nicht riskieren. Ich

> > habe die Ampel ganz sicher nicht bewusst bei Rot überquert. Bis

> > jetzt habe ich mir auch noch nie etwas derartiges zu Schulden kommen lassen.

> >

> > Mit freundlichen Grüßen,

> >

 

 

ich denke dass ist ok

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Guest Simineon
> > An der besagten Ampel waren noch andere Autos hinter mir und ich

> > wollte ein Auffahren der nachfolgenden Autos nicht riskieren. Ich

> > habe die Ampel ganz sicher nicht bewusst bei Rot überquert.

ich denke dass ist ok

 

Vollkommen unlogisch ...

 

Warum waren denn die nachfolgenden Autos gefährdet ? Woher weisst Du eigentlich, dass diese evtl. gefährdet waren ? Hast Du etwa auf die Ampel geschaut, dann in den Rückspiegel und die dann dazu entschieden vorsätzlich über rot zu fahren, damit Du die nachfolgenden Autos nicht gefährdest ?

 

Spar Dir das Porto, mit der Formulierung schiesst Du ein Eigentor.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

> > > > >

> > > > > Das überfahren der roten Ampel am (datum) um (falls angegeben

> > > > > Uhrzeit) bedauere ich zutiefst. Ich habe an dem besagten

> > > > > Tag meinen Freund zum Bahnhof fahren müssen, da sein Auto

> > > > > gestreikt hat und bin auf dem Nachhauseweg einfach mit dem

> > > > > Verkehr mitgeschwommen,da ich ortsfremd bin.

 

> > Bis jetzt habe ich mir noch nie etwas derartiges zu

> > > > > Schulden kommen

> > > lassen.

> > > > >

> > > > > Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrte Damen und Herren,

> > > > >

> > > > > Das überfahren der roten Ampel am (datum) um (falls angegeben

> > > > > Uhrzeit) bedauere ich zutiefst. Ich habe an dem besagten

> > > > > Tag meinen Freund zum Bahnhof fahren müssen, da sein Auto

> > > > > gestreikt hat und bin auf dem Nachhauseweg einfach mit dem

> > > > > Verkehr mitgeschwommen,da ich ortsfremd bin.

Als ich an der ampel ankam sprang diese grade auf orange und ich fuhr drüber. als ich merkte dass es geblitzt hat

hielt ich an aber da blitzte es auch schon ein zweites mal.

 

> > Bis jetzt habe ich mir noch nie etwas derartiges zu

> > > > > Schulden kommen

> > > lassen.

> > > > >

> > > > > Mit freundlichen Grüßen,

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Es ist alles quatsch.

 

1. Interessiert es die Affen nicht die Bohne, ob du ortsfremd bist, geblendet wurdest, oder sonstwas.

2. würde ich das mit dem anderen Auto hinter dir, mal ganz schnell lassen und kein Wort drüber verlieren, weil das können die eindeutig auf den Fotos erkennen, außerdem, müsste der andere wagen, der dich ja dann "geschoben" haben soll, auch über Rot geknallt sein.

3. Wenn schon Brief, dann lass die Scheiße mit "Freund zum Bf., Auto kaputt,etc." weg, weil sonst finden die da noch was, was sie dir anheften können. Und warum und wieso du gefahren bist, hat die nicht zu interessieren.

 

Es gibt eine Möglichkeit: AUGENBLICKSVERSAGEN! Demnach könnte man plädieren, dass Du gerade in dem Moment unaufmerksam gewesen bist und daher die Ampel überfahren hast.

 

Als ich an der ampel ankam sprang diese grade auf orange und ich fuhr drüber. als ich merkte dass es geblitzt hat

hielt ich an aber da blitzte es auch schon ein zweites mal.

 

Bist du jetzt drüber gefahren oder nicht? :rolleyes: Wenn du tatsächlich mittels Vollbremsung noch angehalten hast (was ich aus dem Satz vermuten könnte) und nur über die Haltelinie gerutscht bist, dann blitzt es zwar, wenn auch 2x, aber dann kommt zu 99% garnichts, oder halt ein bescheid wegen eines Haltelinienverstoßes. Dat kost 10,-

 

 

 

Ich gebe dir nur einen gutgemeinten Rat: Verzichte auf einen eigenen Brief, die Sachbearbeiter kennen alle Tricks, wissen alles, sind unfehlbar und unheimlich gefühlskalt, es interessiert die nicht, ob du bedauerst, oder nicht. Die knallen dir dann eher nich ein drauf, damit es weh tut.

 

Ich würde erstmal ein schönes, scharfes Foto anfordern. Wenn du gut zu erkennen bist, dann antworten, es würde sich um augenblicksversagen handeln (wenn rechtsschutzvers. da ist, dann lieber per Anwalt).

Bist Du nicht gut erkennbar, würd ich wieder zurückschreiben, du kannst beim besten willen nicht sagen, wer das ist, du willst ein besseres Foto haben, um den Fahrer zu bestimmen. So gewinnst du schonmal Zeit (wenn nach 3 Monaten kein BGB da ist, keine Strafe). Dann kannst du immernoch sagen, du weißt es nicht, wer gefahren ist und kannst beim besten willen nicht kooperieren. So und dann wird meistens eingestellt, wenn wirklich nichts ermittelt werden kann.

 

So kommst du eher aus der nummer raus, wie mit einem Brief, aus dem die dir einen strick drehen.

 

Ich hab so schonmal meine Freundin gerettet. :)

 

 

EDIT:

Handelt es sich um den Fall hier?

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...mp;#entry636656

 

Oder ist das auch wieder was anderes? Wenns der selbe Fall ist, dann hast du schonmal 2 Monate der Verjährungszeit hinter dir und mit viel geschick, kommst du da raus! Mit o.g. Strategie!

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ok danke hast mir echt weitergeholfen, dh wenn bis 16.07 kein BGB da ist können sie nichts mehr wollen, habe ich dass jetzt richtig verstanden.

 

ok also ich schicke dass morgen weg mit der bitte um ein bild. sonst schreibe ich nichts.

 

 

der fall ist der selbe.

 

danke für die hilfe ein kleiner lichtblick

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Guest Simineon
Die Frist beginnt nicht neu, solange sie nicht wissen wer der Fahrer war. Da gelten die 3 Monate. Und ein BGB kann ja auch nur gegen den FAHRER erlassen werden.

 

 

ok danke hast mir echt weitergeholfen, dh wenn bis 16.07 kein BGB da ist können sie nichts mehr wollen, habe ich dass jetzt richtig verstanden.

 

Die Verjährungsfrist ist unterbrochen da eine Anhörung gegen den tatsächlichen Fahrer angeordnet wurde. Damit beginnen die 3 Monate wieder von vorne mit dem Datum der Anordnung des Anhörungsbogens.

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1. Interessiert es die Affen nicht die Bohne, ob du ortsfremd bist, geblendet wurdest, oder sonstwas.

[mod]

Ich glaube auch nicht, dass sie das Schreiben in den Zoo schicken wollte.....

Solltest Du die Mitarbeiter der Bussgeldstelle gemeint haben, so lass Dir raten: Zuegele Deine Ausdrucksweise!

[/mod]

 

woher wollen die denn wissen, wer der wirkliche Fahrer ist?

Sie bekommt doch den AHB, weil sie Halter ist!?

Tatsaechlich aber ist sie gefahren. Meinst Du nun, die Verjaehrungsfrist gilt erst als unterbrochen, wenn man sich ganz sicher sein kann, den bzw. die richtige(n) Fahrer(in) angeschrieben zu haben? :rolleyes:

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ich werde in diesen bogen einfach schreiben:

 

Ich fuhr am 16.04.2009 um 9:00 Uhr auf der Straße und war einen kurzen augenblick unaufmerksam, da ich ortsfremd bin und mich darauf konzentrierte auf welcher spur ich mich einordnen muss. Die Rote Ampel überfuhr ich nicht absichtlich.

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Guest Simineon
ich werde in diesen bogen einfach schreiben

 

Du willst wohl wirklich die Ratschläge in den Wind schlagen :rolleyes:

 

Nochmal (aber auch das letzte Mal) : Sollte der tatsächliche Fahrer nicht zu ermitteln sein, dann wird das Verfahren eingestellt. Warum forderst Du kein Bild an ? Frei nach dem Motto: Du kannst Dich nicht an den Blitz erinnern, daher bittest Du um das Foto, damit Du den Fahrer sicher identifizieren kannst. Erst wenn Du den Fahrer sicher identifizieren kannst, dann solltest Du den Verstoss zugeben.

 

Aber, wie schon öfter gesagt, Versuch macht kluch

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Ich fuhr am 16.04.2009 um 9:00 Uhr auf der Straße und war einen kurzen augenblick unaufmerksam, da ich ortsfremd bin und mich darauf konzentrierte auf welcher spur ich mich einordnen muss. Die Rote Ampel überfuhr ich nicht absichtlich.

Das kannst du zwar schreiben, immerhin sollte damit der Vorsatz raus sein, allerdings sind die Argumente auch nicht zur Entlastung geeignet.

Den Schrieb könntest du dir streng genommen also ganz sparen.

 

Ich meine, versetz dich dich mal in den Sachbearbeiter der Behörde.

Würdest du an seiner Stelle jedes Verfahren einstellen, bei dem der Betroffene behauptet, nicht absichtlich über die Ampel gefahren zu sein?

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Guest Simineon
So AHB ist weg,.... warte jetzt auf das Foto.

 

Aber nochmal eine Frage wie ist das mit der 3monats FRist ist sie jetzt unterbrochen und beginnt von neuem??

 

Jupp, da Du der tatsächliche Fahrer bist ist die Frist unterbrochen und beginnt von neuem.

 

Dein Ziel ist es ja aber nicht, die Verjährung zu erreichen, sondern primär erstmal den Fahrer eindeutig zu identifizieren. Sollte der Fahrer auf Grund des Bildes nicht identifziert werden können, dann wird das Verfahren auch ohne Fristen eingestellt. Sollte der Fahrer zu identifizieren sein, und Du bist es nicht gewesen, dann kannst Du im nächsten Schritt entweder den tatsächlichen Fahrer benennen, dann bekommt der einen AHB (evtl. ist gegen den aber schon verjährt) oder Du nennst eine Auswahl von Menschen an die Du Dein Fahrzeug regelmässig verleihst und die an diesem Tag zu dieser Zeit evtl. Dein Auto hätten benutzen können.

 

Der worst case ist nun ein gestochen scharfes Bild auf dem Du eindeutig zu erkennen bist ... dann ist der Drops gelutscht und Du bist leider erstmal Fussgänger. Mit Deinem ursprünglichen Schreiben wärst Du das aber zu 100%, mit dem jetzigen Vorgehen ist noch eine Restchance auf ein unzureichendes Bild vorhanden.

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Sie wissen es ja noch nicht. Sie haben aber die Halterin des Fahrzeuges angeschrieben - und da diese die Fahrerin war, ist die Verjaehrungsfrist fuer sie erst einmal unterbrochen.

 

 

ja, aber das weiß die BG-Stelle ja eben nicht! Und daher sollte doch die Frist solange laufen, bis die BG-Stelle weiß, dass sie es war!? wenn sie jetzt sagt sie war es nicht und den verdacht auf jemand anderen lenkt, könnte man den monat noch rumbekommen, oder?

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weiß jemand wie es ist wenn man nicht weiß wer der fahrer ist dann muss man doch so ein fahrtenbuch führen oder???

 

weiß jemand wie man so ein Augenblicksversagen schreiben kann? Odre muss ich einen anwalt nehmen?? will ich aber eigentlich nicht.

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Möglicherweise kann STracer, der den Begriff ja eingeworfen hat, mal darlegen, wie er das Augenblicksversagen, auch im Hinblick auf die gängige Rechtsprechung, in diesem Fall begründen würde...

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon
SO FOTO IST DA, aber man niemanden darauf erkennen also keinen mensch aber es ist halt auch sehr unscharf,...

 

Kannst Du es einscannen und hier reinstellen ?

 

Wenn Du niemanden erkennen kannst, dann schreibst Du das zurück und bittest um ein besseres Foto mit der Begründung, Du würdest Dein Auto regelmässig verleihen und würdest gerne bei den Ermittlungen helfen.

 

Evtl. bekommst Du dann trotzdem einen BGB, weil der SB Dich doch identifizieren kann, aber das ist das Risiko

 

Vielleicht erklärt STracer noch seine Idee mit dem Augenblicksversagen, Du solltest aber bei einer Strategie bleiben :nolimit:

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Also am besten ist es einen Anwalt einzuschalten. Wenn allerdings keine RS-Versicherung da ist, solltest du es selber versuchen, weil sonst schnellen die Kosten höher als das BG.

 

Natürlich müsste man einen plausiblen Grund finden, warum man abgelenkt war. z.B. verdeckte Ampel, durch große Fahrzeuge, Bäume, etc. ich kenne ja die Lage nicht wo das war. Am besten wär natürlich wenn da zwei Ampeln sind, eine für geradeaus und eine für links oder recht. Weil dann kann man sagen, dass man gefahren ist weil man glaubte selber grün zu haben, das ist dann der sog. "Mitzieheffekt" und man handelt weder vorsätzlich noch grob fahrlässig...dann wir meist auch von einem FV abgesehen.

 

Du musst irgendeinen guten Grund einfallen lassen (vll. Kind/Personen, die sich auffällig verhielten und du die beobachtet hast, damit nichts passieren kann).

Dadurch dann Ablenkung und dann Ampel übersehen. Oder irgendwas.

 

Wichtig ist aber dass du ortsfremd bist, weil wenn die dir nachweisen, dass du immer da lang fährst und dich kennst, dann sagen die, müsstest du wissen was mit der ampel geht.

 

Dann fällt mir noch ein Trick ein: Bei Tempo 60 muss die Gelbphase 4 sek. dauern, wenn sie das nicht tut ist es auch gut. Bei :koch: innerorts weiß ich noch nicht wie lang...

 

 

Aber iich denke, mit dem Foto hast du bessere chancen....das geht so. Du weist einfach höflich drauf hin, dass du nicht erkennen kannst, wer das ist und dass du Karre immer verleihst...und bittest zum aufklären des Falls ein scharfes Foto, wo man den Fahrer gut erkennen kann. Damit werden die aber nicht dienen können, wenn das bild jetzt schon schlecht und unscharf ist. Das ist dann deren Problem und sie können nicht verhängen.

 

Und dass jetzt plötzlich alles so schnell geht mit Foto undd so, ist auch ein Indiz, dass die Frist bald abläuft! :nolimit:

 

 

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

Neues Foto anfordern. Wenn das kommt und du dich erkennst, kannst du schreiben, dass du dich jetzt selber erkannt hast, aber dich nicht an die stelle/die fahrt errinnern konntest. Verstoß zugeben und dann was drehen wegen augenblicksversagen.

 

So hast du beide Möglichkeiten ausgeschöpft! Und es ist nicht widersprüchlich.

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ich werde in diesen bogen einfach schreiben:

 

Ich fuhr am 16.04.2009 um 9:00 Uhr auf der Straße und war einen kurzen augenblick unaufmerksam, da ich ortsfremd bin und mich darauf konzentrierte auf welcher spur ich mich einordnen muss. Die Rote Ampel überfuhr ich nicht absichtlich.

wenn du sowas schreibst, gibst du also zu gefahren zu sein.

 

ich kann nicht verstehen, wieso die BG-Stelle schon wissen soll, dass SIE und kein anderer gefahren ist!?

Kann mir das mal einer erklären!?

wieso gibst du dann so tolle erklärungen, wenn du es nicht verstehst? :sneaky:

 

scnr :lol2:

 

fakt ist: eine anhörung unterbricht für die person, die diese erhält, die verjährung und lässt diese von neuem beginnen.

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Guest Simineon
Dann fällt mir noch ein Trick ein: Bei Tempo 60 muss die Gelbphase 4 sek. dauern, wenn sie das nicht tut ist es auch gut. Bei :D innerorts weiß ich noch nicht wie lang...

 

3 sek bei :rofl:

4 sec bei :sneaky:

5 sec bei :lol2:

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