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Bei Rot über Ampel


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Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Frontfonto dass sie mir zugeschickt haben, kann ich mich erkennen, konnte mich aber leider nicht daran erinnern geblitzt worden zu sein.

 

Ich fuhr am 16.04.2009 die STraße entlang und kam auch zu der besagten Ampel, da ich ortsfremd bin, konzentrierte ich mich einen kurzen augeblick auf die Tankstelle neben mir, und auf die STraße da ich nicht wußte wo ich mich einordnen muss, ob für geradeaus oder zum links abbiegen. Leider wurde ich vom verkehr mitgezogen.

 

 

ist das so in ordnung?

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@STracer: Hast du denn Beispiele, in denen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß in vergleichbaren Fällen ein Augenblicksversagen bejaht wurde?

 

Ich frage, weil ich solche Fälle nicht kenne.

 

Gruß

Goose

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@ Sahra

 

Wenn du das so abgeschickt hast, kriegst du den BG und gut is!

 

Oder hattest du Angst, dass dir die Tankstelle vors Auto läuft? :sneaky:

 

@Goose, das glaubst du doch wohl selbst nicht, der bläst doch nur heisse Luft!

 

 

dete

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Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Frontfonto dass sie mir zugeschickt haben, kann ich mich erkennen, konnte mich aber leider nicht daran erinnern geblitzt worden zu sein.

Ich bin ja schon erstaunt, dass die Leute hier so viel Geduld mit dir haben. Du ignorierst sämtliche Tips und nimmst keinen Ratschlag an.

 

In deinem letzten Post schreibst du, dass man auf dem Bild niemanden erkennen kann. Nun kannst du dich doch erkennen. Ja was denn nun? Wieso stellst du das Bild hier nicht ein und tust was man dir sagt? Wenn du Hilfe willst, musst du sie auch annehmen. Die Leute hier haben sehr viel Erfahrung und machen sowas nicht zum ersten Mal.

 

MfG

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Guest Simineon
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Frontfonto dass sie mir zugeschickt haben, kann ich mich erkennen, konnte mich aber leider nicht daran erinnern geblitzt worden zu sein.

Ich bin ja schon erstaunt, dass die Leute hier so viel Geduld mit dir haben. Du ignorierst sämtliche Tips und nimmst keinen Ratschlag an.

 

In deinem letzten Post schreibst du, dass man auf dem Bild niemanden erkennen kann. Nun kannst du dich doch erkennen. Ja was denn nun? Wieso stellst du das Bild hier nicht ein und tust was man dir sagt? Wenn du Hilfe willst, musst du sie auch annehmen. Die Leute hier haben sehr viel Erfahrung und machen sowas nicht zum ersten Mal.

 

und abgesehen davon weise ich auf die goldene Forenregel hin:

 

Hinweis:

Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!

 

Formulieren und das durchstehen musst Du schon selber, über Berichte freuen wir uns immer, denn sie helfen in zukünftigen Fällen :sneaky:

 

Aber Du hast mittlerweile schon einige vollkommen verschiedene Versionen Deines Schreibens hier gepostet ... mach doch wat Du willst, aber mach'et

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