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Mopedversicherung Abgelaufen


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Guten Morgen,

 

mit welchem Bußgeld ist zu rechnen, wenn die Mopedversicherung (50ccm) abgelaufen ist, man von der Polizei angehalten und kontrolliert wird und das Moped stehen lassen muss?!? Ich finde leider im Internet nichts dazu.

Es sind übrigens 2 Tage Überziehungsfrist.

 

LG Mondfinster

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Ich meine, ich finde eine Strafanzeige schon wirklich ziemlich heftig und überzogen. Wird denn bei einem PKW auch so drastisch reagiert?

 

Ja..

bzw. kann man ein Auto nicht anmelden ohne Versicherungsschutz, überzogen ist das überhaupt nicht.

Bezahlt man die Versicherung nicht, wird Zwangsabgemeldet.

 

hier steht mehr dazu: Link

 

MfG, EG

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Was empfiehlt sich denn nun zu machen? Wenn es zu einer Anzeige kommt, wird doch sicher ein Strafbefehl kommen, bei dem man sich nochmals äußern kann, oder?

Macht es Sinn, den heute erworbenen Versicherungsschein zu kopieren und beizulegen und um Kulanz und Abminderung der Strafe zu bitten?

Es wurde wirklich einfach verschwitzt ein neues Schild zu kaufen, bzw. am Wochenende, als wir uns bemüht haben, waren die Versicherungen schon zu.

Was tun?

Und mit welcher Höhe der Strafe ist zu rechnen. Wir ALG-II-Bezug und Privatinsolvenz da berücksichtigt?

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Dankeschön der schnellen Rückantwort.

Das bedeutet was?

Ich meine, ich finde eine Strafanzeige schon wirklich ziemlich heftig und überzogen. Wird denn bei einem PKW auch so drastisch reagiert?

Überzogen ist es nicht, denn stell dir mal vor, du verursachst mit deinem nichtversicherten Fahrzeug einen Unfall. Wer zahlt dann? Du gewiss nicht (ALG2 und Privatinsolvenz).

 

Wenn ihr euch erst am Wochenende bemüht habt, dann war das wohl zu spät. Man kann das neue Kennzeichen nämlich auch vor dem ersten März erwerben.

Und wenn man das dann eben verschwitzt hat, darf man, bis das Fahrzeug wieder versichert ist, eben nicht damit fahren.

 

Sorry, aber für solche Gedankenlosigkeit habe ich kein Verständnis...

 

Gruß

Goose

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Es wurde wirklich einfach verschwitzt ein neues Schild zu kaufen, bzw. am Wochenende, als wir uns bemüht haben, waren die Versicherungen schon zu.

 

Und selbstverständlich war man "gezwungen", mit einem unversicherten Fahrzeug zu fahren? Sorry, aber es dürfte doch klar sein, daß die Polizei zu diesem seit Jahrzehnten bekannten Termin besonders aufmerksam ist?

 

Aber keine Angst, der Kopf wird Dir schon nicht abgerissen werden...

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Als mein Kollege vor ein paar Jahren am 2. März in die selbe Situation kam, kassierte er eine mündliche Verwarnung, durfte zu Fuß zur nächsten Bank laufen und dort ein neues Kennzeichen holen.

Es gibt durchaus ;) , die mit sich reden lassen...

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Du nennst es "mit sich reden lassen" andere nennen es "Strafvereitelung im Amt" (§§ 258, 258a StGB).

Wenn nun ein Kollege der Ansicht ist, dieses Risiko auf sich nehmen zu wollen, so ist das seine Entscheidung. Du solltest jedoch mal deine Erwartungshaltung überdenken, wenn du ein solches Verhalten nahezu voraussetzt.

 

Gruß

Goose

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Habe ich das geschrieben? Konntest Du das in meinem Thread lesen? Oder hast Du das hineininterpretiert !?

Ich erwarte von einem Polizisten, dass er seinen Job tut. Ob er´s tut oder nicht, bleibt ihm überlassen.

Dass dieser ;) meinen Kollegen nur mündlich verwarnt hat, halte ich für absolut fair von ihm.

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Das widerspricht sich in der Tat. Und doch habe auch ich schon Situationen erlebt, in denen Polizisten nach einem kurzen Gespräch ein Auge zudrückten und mich "mündlich verwarnt" ziehen ließen.

Der Polizist der meinen Kollegen gestoppt hatte war gemeinsam mit einem zweiten ;) bei der Kontrolle tätig - machte der sich dann nicht auch straffällig, weil er seinen unkorrekten Kollegen nicht

angezeigt hatte? Das Moped war anschließend versichert und der Kollege verwarnt - das könnte doch als Erfolg auf ganzer Linie gewertet werden!

Setzen die Polizisten hier wirklich leichtfertig ihre Karriere aufs Spiel, nur weil sie nicht richtig streng sein können ? Das kann ich mir kaum vorstellen.

 

Ziehst Du Dein Programm immer voll durch? Gibt es für Dich keine Grauzone, in der Du mal Gnade vor Recht ergehen lässt?

 

Grüße!

Ingo

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Es ist eine Straftat (eben die genannte Strafvereitelung im Amt), wenn ich eine erkannte Straftat (und erkannt hat sie der Kollege, sonst hätte er deinen Kumpel ja nicht darauf angesprochen) nicht zur Anzeige bringe.

Auch der Kollege, der daneben stand, begeht diese Strafvereitelung.

 

Es ist, alleine bedingt durch die Gewaltenteilung, nicht Aufgabe der Polizei, "Gnade vor Recht ergehen" zu lassen. Hier kann die StA das Verfahren immer noch einstellen, wenn sie eine Verfolgung für unangemessen hält.

 

Gruß

Goose

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Ich wusste ja nicht, das ich gleich so eine rege Diskussion hier über das Thema "Straftat" in Gang bringe. Ich finde, es sollte schon so eine Grauzone geben, denn schließlich sind wir ja alle Menschen. Ich finde, sowas macht Polizisten viel menschlicher. Natürlich ist es auch grausam, wenn man dann den gesamten Schaden im Falle eine möglichen Unfalls tragen muss. Aber noch viel schlimmer finde ich, wenn Leute 2 Monate ohne TÜV rumfahren, dann bspw. aufgrund nicht funktionierender Bremsen einen Unfall bauen und dies "nur" als eine Ordnungswidrigkeit mit einer relativ kleinen Geldstrafe geahndet wird. Wo sind da die Relationen? Das ist das, was ich etwas unfair finde.

M.

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Der Unterschied ist ganz einfach der, daß im Falle einer OWI der Cop keinen Ärger bekommt, wenn er die OWI nicht weiter verfolgt. Im Falle einer Straftat aber kann der Ärger immens sein. Und wer will sich schon diesem Risiko aussetzen? Soweit die Theorie und die rechtliche Seite. Allerdings wird davon in der Praxis auch abgewichen. Nicht jeder, der in den ersten 2, 3 oder 4 Tagen im März mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen erwischt wird, erhält sofort eine Anzeige. Allerdings schürt das natürlich bei denen, die eben eine erhalten haben, Ärger und Mißgunst. Manche beschweren sich auch über die angebliche Ungleichbehandlung. Das kann ich auch ein Stück weit nachvollziehen und ist meine Vorgehensweise betreffend auch ursächlich dafür, daß ich idR so vorgehe, wie es rechtlich korrekt ist. Damit ist der betreffende VT zwar nicht immer zufrieden und einverstanden, aber ich handele mir im Gegenzug auch keinen Ärger ein.

 

Aber noch viel schlimmer finde ich, wenn Leute 2 Monate ohne TÜV rumfahren, dann bspw. aufgrund nicht funktionierender Bremsen einen Unfall bauen und dies "nur" als eine Ordnungswidrigkeit mit einer relativ kleinen Geldstrafe geahndet wird. Wo sind da die Relationen? Das ist das, was ich etwas unfair finde.

Da ist nichts unfair dran. So etwas kann auch passieren, nachdem man beim TÜV gewesen ist. Die beurteilen nur den IST-Zustand. Ein paar Wochen später kann die Bremsanlage trotzdem ausfallen. Und dann? Sollte etwas passieren, so ist das Fahrzeug immer noch versichert und der Geschädigte bekommt sein Geld. Im Falle einer fehlenden Versicherung kann der Geschädigte u.U. lange darauf warten, bis er sein Geld bekommt. WENN er es denn überhaupt bekommt. Die Relationen stimmen da schon.

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Noch eine Frage:

(im übrigen geht es bei dem Ganzem um meinen Lebenspartner)

Er hatte vor 12 Jahren einen Verkehrsunfall und musste im Zuge dessen seinen PKW-Führerschein abgeben.

Er bemüht sich derzeit diesen wieder zu erlangen (10-jährige Verjährungsfrist ist um), muss laut Aussage vom Straßenverkehrsamt nur die ganzen ärztlichen Untersuchungen, Führungszeugnis und den Erste Hilfe Kurs nachweisen.

Heute wurde er erneut angehalten und seit Führerschein von 1993 sei nach Aussage der Polizei nicht zulässig für sein 50ccm Moped.

Nun bekommt er eventuell noch eine Anzeige für Fahren ohne Führerschein.

Was nun tun?

Soll er diese "neuen Vergehen" beim Straßenverkehrsamt anzeigen? Oder soll er ganz normal weiter dieses Verfahren machen? Im Übrigen hat er damals von der Polizei die Aussage erhalten, das er mit diesem Führerschein Moped fahren darf. (Mofa-Bescheinigung $4a Abs. 1 Straßenverlkehrs-Zulassungs-Ordnung). Er ist die ganze Zeit davon ausgegangen, das er Moped fahren darf. Er wurde mehrfach angehalten in den letzten Jahren und hat nie Probleme mit der Polizei bekommen. (er ist übrigens eher ein seltener Gelegenheitsfahrer gewesen bis er es seid Montag wieder arbeitstechnisch brauchte)

Stimmt es, das es gar keine 25ccm Klasse mehr gibt?

Wir sind echt am Ende.

Was sollen wir machen?

M.

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Moin,

ohne Fühererschein darf man nur MoFa fahren, dafür reicht eine Prüfbescheinigung.

 

Kleinkraftrad "Moped" setzt die Führerscheinklasse M voraus.

 

also eine weitere Straftat: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" macht also zusammen mit dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 2x6 Punkte.

 

ihr solltet einen guten Anwalt nehmen.. inwieweit die neuerteilung einer Fahrerlaubnis beeinflusst wird vermag ich nicht zu beurteilen.

 

gRuß, EG

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Ist nur die Frage, wie weit das wahrscheinlich ist, bei jemandem der bereits besoffen einen Unfall gebaut hat, dass die Sache eingestellt wird. Vorallem: Er war ja auch schon vorher ohne FE unterwegs, das Mofa wurde ja nicht gerade erst umgebaut oder? Ist doch allgemein bekannt, dass man mit einem Prüflappen nur 25 fahren darf. Weiß jeder 15 jährige heutzutage.

 

Mein Roller steht gerade übrigens auch unversichert in meiner Einfahrt....weil ich mein Auto reparieren muss und Studiengebühren zu zahlen waren ;) .

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Wie gesagt, die Sache liegt 12 Jahre zurück, es ist nie was Neues dazu gekommen und damals wurde halt von der Polizei die mündliche Aussage getroffen das er damit Moped fahren kann, da waren auch seine Eltern dabei, die können das bezeugen. Es waren damals 1,1 Promille und seine Akte ist bisher "sauber", die Führerscheinstelle wollte nicht mal eine MPU.

Wenn es nicht eingestellt wird, kann er dann seinen PKW-Führerschein vergessen? Er braucht ihn unbedingt für seinen neuen Job, das ist Einstellungsvorraussetzung. Er hat dort am Montag angefangen. Schöner Mist. Er ist wirklich davon ausgegangen, das er fahren kann damit, es war keine Absicht, aber er fährt erst seit Montag wieder.

Er will heute bei der Führerscheinstelle vorsprechen.

Könnte man dort auch was über Punkteabbauseminare machen?

LG Mondfinster

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Guest Der Friese
Die Polizei muss doch sowas wissen.

 

der TE schrieb doch vorher, dass es wohl schon auch mehrere kontrollen gegeben hat, an denen nichts bemängelt wurde bezüglich des fahrens und des führerscheins...

 

Er wurde mehrfach angehalten in den letzten Jahren und hat nie Probleme mit der Polizei bekommen.

 

gruß

der friese

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Möglicherweise sind die Kollegen zuvor immer davon ausgegangen, daß es sich um ein MoFa handelte.

 

Trotzdem ist der TE selber dafür verantwortlich, sich zu informieren, was er fahren darf und was nicht.

 

Gruß

Goose

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Guest Der Friese
Trotzdem ist der TE selber dafür verantwortlich, sich zu informieren, was er fahren darf und was nicht.

 

Gruß

Goose

 

grundsätzlich richtig....

aber, würdest du, aufgrund dieses threads, unterschreiben, dass es kollegen gibt, die sich irren und ein moped nicht von einem mofa unterscheiden können... :vogelzeig:

 

gruß

der friese

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Die Frage ist doch, was hier als "Moped" bezeichnet wird. Ein Moped gibt es im aktuellen Zulassungsrecht nicht mehr, es gibt Mofa, KKR und LKR.

 

Die alte Schwalbe kann man sicher problemlos von der alten Hercules 5S unterscheiden.

 

Wenn du dir jedoch die modernen Roller anschaust, so kannst du diese problemlos vom KKR zum Mofa drosseln. Der einzige optische Unterschied ist die Tasche auf der Rückbank, die einen Einsitzer daraus macht.

 

Gruß

Goose

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@TE: Der Termin ist echt seit Jahrzehnten immer gleich. Dass die Polizei das kontrolliert ist so sicher wie die Alkoholkontrolle zu Karneval. :vogelzeig:

 

btw:

Die Polizei hat ein Auge darauf: innerhalb von nur fünf Tagen zählte allein die Flensburger Polizei 21 (!) entsprechende Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Quelle

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