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ErnestoG

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  1. In Flensburg ist es kein Problem einen Parkausweis zu bekommen...auch mit in anderen Kreisen zugelassenen KFZ. wäre anders auch Sinnfrei, z.B. Pendler, FirmenKfz ü.Ä. MFG, EG
  2. Kurz: nein.. Punkte gibt es immer, damit auch Nachschulung + PZ-Vverlängerung. gruß, EG
  3. Moin, ohne Fühererschein darf man nur MoFa fahren, dafür reicht eine Prüfbescheinigung. Kleinkraftrad "Moped" setzt die Führerscheinklasse M voraus. also eine weitere Straftat: "Fahren ohne Fahrerlaubnis" macht also zusammen mit dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 2x6 Punkte. ihr solltet einen guten Anwalt nehmen.. inwieweit die neuerteilung einer Fahrerlaubnis beeinflusst wird vermag ich nicht zu beurteilen. gRuß, EG
  4. Ja.. bzw. kann man ein Auto nicht anmelden ohne Versicherungsschutz, überzogen ist das überhaupt nicht. Bezahlt man die Versicherung nicht, wird Zwangsabgemeldet. hier steht mehr dazu: Link MfG, EG
  5. Moin, zur Marine gehts nur, wenn man dies explizit wünscht, dann werden die Unterlagen dort hin geschickt und noch einmal geprüft auf Bedarf und Eignung, ausserdem werden dann einige extra Tests gemacht, bei mir hat es damals doppelt so lange gedauert als beim "Kanonenfutter". am besten ist dann bei der Begrüßungsrede am ersten Tag der Grundausbildung der Spruch: "Sie sind alle freiwillig hier" ansonsten wird man bei Luftwaffe (wenn geeignet) oder Heer verteilt... wenn man schon hingeht, sollte man sich bemühen etwas ordentliches machen zu dürften der Führerschein ist bei Luftwaff
  6. eben.. das kann man nicht: wenn man neben dem Auto steht vor der offenen tür, muss man seehr schnell sein, um diese von innen geöffnet zu haben.. jedenfalls genug zeit, das man sowas in einem herannahenden kfz mitbekommt.. (konter auf das argument von frosch) MfG, EG
  7. -gibt es den zeugen aus dem entgegenkommenden fahrzeug -einen weiteren zeugen (steht alles in den weiteren beiträgen im link zum original, 1. beitrag) den Umstand, dass es schwierig ist, schon neben dem Fahrzeug zu stehen, wenn man die tür von innen öffnet.. MfG, EG
  8. Moin, ich glaube wir sind am Thema vorbei, die geschehnisse, wie ich sie verstanden habe: Ich parke mein Auto in einer , Fahrer und Beifahrer steigen aus, Hund und Kind werden "entladen". Im Fußraum hinter dem Beifahrersitz (wie komme ich da hin, wenn hinten rechts der Kindersitz im weg ist?) muss ich noch eine (schwere) Tasche entladen (ewtl. auch noch die Lieblingspuppe einpacken). Als ich fertig bin, bemerke ich ein herannahendes Fahrzeug, um die Tür zu schliessen reicht die Zeit nicht mehr. Das Fahrzeug fährt die tür ab und mich fast auch noch an, weil der Fahrer nicht auf den e
  9. Moin, nicht von mir, aber ich finde es doch sehr merkwürdig. Ich würde eher 100% die schuld beim fahrenden KFZ sehen (unangepasste Geschwindigkeit) zum Original MfG, EG
  10. kann aber noch immer ungenügend sein..:zu viel des guten aber nicht genug.. da ich gerade die CE- FE mache (in der LaSi nur am rande erwähnt wird) habe ich mir dazu ein paar grundlagen selbst durchgeschaut.. das entscheidende scheint mir das richtige sicherungsmaterial zu sein und vor allem das richtige fahrzeug.. gruß, EG
  11. Moin, kann teuer werden, für den, der falsch abbiegt: ich ziehe da immer auf die rechte Spur, weil ich kurz später rechts abbiege, wenn ich einen Kumpel in KI besuche.. Ich frage mich, was passiert, wenn da mal ein LKW-Zug bzw. Sattel-KFZ fährt, da ist man komplett im toten winkel und der LKW MUSS auf die rechte Spur.. (ich mache gerade CE auf einem Sattelzug, wie einige leute da reagieren ist schon heftig...) gruß, EG
  12. ..naja.. dem stehen 40€ Gebühr + Auslagen anstatt 20€ Gebühr + Auslagen gegenüber, Finanziell also eine erstmal eine Nullrunde. so ist das halt: Recht bekommen aber trotzdem der Dumme sein.. Sobald das Urteil da ist, werde ich einfach mal eine Kostenrechnung an die Stadt schreiben und die entstandenen Kosten einfordern...mal sehen was dann passiert
  13. hallo nochmal.. Gestern war Verhandlung... kurze Zusammenfassung: ich wurde -wie von Anfang an gefordert- zu 179 Bkat verurteilt. Jedoch mit Vorsatz, also doppelte Strafe..das kann nachvollziehen und damit leben. solange das Kennzeichen deutlich sichtbar ist, kann der 179a BKat also nicht angewendet werden. insgessamt 10min Verhandlung und 20min geplaudert. Da ich Verurteilt wurde, die entstandenen Mehr-(Gerichts-)kosten jedoch nachweislich durch die Bußgeldstelle verursacht wurden: wie kann ich diese einfordern? gRuß+ Schönes WE!
  14. Moin, bisher ist alles Schriftlich, der Richter beabsichtigt ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zu entscheiden, ich wurde nun um eine Stellungnahme gebeten. Ich sage ja auch nicht, das ich unschuldig bin, jedoch wirft mir die Stadt den falschen Tatbestand vor, was im Schreiben des Richters ebenfalls so darstellt wird. Die Frage ist nun, wer die Kosten trägt, wenn mein Einspruch berechtigt war? MfG, Michael
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