Peli 1 Posted February 7, 2009 Report Share Posted February 7, 2009 Hallo liebe Forumsgemeinde, um Folgendes gehts: 1. Zu schnell gefahren, soll 35 Euro bezahlen (will ich aber nicht) 2. Bin Halter und Fahrer 3. Das Foto muss sehr schlecht sein, denn es war stockdunkel, es regnete in Strömen und zum Zeitpunkt der Messung war kein Scheibenwischer an, die Frontscheibe also voll mit Wasser (mit voll meine ich richtig voll!) 4. Tattag: 16.11.2008, aber schon zwei Anhörungsbögen, der Letzte am 10.01.09. Auf mein Schreiben vom 15.01.09, dass das Fahrzeug am Tattag ausnahmsweise mehrerenPersonen zur Verfügung stand, und ich daher um Übersendung einer aussagekräftigenAufnahme bitte, kam Anfang Februar das Schreiben der Bußgeldstelle, dass mir wie beantragt (ich habe nichts beantragt) Einsichtnahme gewährt wird und mich bis Ende Februar dort einfindensoll.Selbstverständlich gehe ich nicht hin. Das Gebäude liegt mitten in der Stadt, den Zeitaufwandund die Kosten will ich mir sparen. Welche Vorgehensweise wäre sinnvoll ? Derzeit plane ich ein Anschreiben, dass ich ein persönlichesErscheinen vor Ort für völlig unverhältnismäßig halte und daher um Übersendung der Aufnahme perPost oder per email bitte. Natürlich wird betont, dass ich an der Aufklärung der Sache mitwirkenwerde. Wie sehr Ihr das ?, Was ginge da noch ? Herzliche Grüße Peli Quote Link to post Share on other sites
Tom1990 0 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 hallo, also meiner Meinung nach würde ich hingehen das Foto ansehen und bei extrem schlechter Qualität die Aussage verweigern(sofern es einen nahen Angehörigen belasten würde).Die Kopie eines Blitzer-Fotos ist meist deutlich schlechter als das Orginal.Du musst dir halt sicher sein das du selbst nicht gefahren bist,weil sonst hast du ein Problem wenn du dort erscheinst. schöne grüße und viel glück Tom Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 Hallo Peli, da es nicht um Punkte geht: Kinderkram!!!! Kannst es also halten wie der auf dem Dach. Ansonsten findet am Besten heraus, ob sie es ernst meinen, wenn man gegen den BuGeBe Einspruch einlegt. Quote Link to post Share on other sites
Tiano 0 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 Verlangt die Bußgeldstelle dafür Geld? Ich würde hingehen und mir das Foto ansehen. Abgesehen vom Aufwand vergibts du dir damit nichts. Entweder es ist wirklich so schlecht, dann kann dich eh keiner identifizieren. Oder man kann dich erkennen, dann wird das spätestens ein Richter tun, wenn du es soweit treiben willst und die Bussgeldstelle auch. Oder verzögern, verzögern, verzögern und hoffen, dass die Bußgeldstelle wg. Geringfügigkeit einstellt. Aber lohnt sich der Aufwand wg. 35,- Euronen? Quote Link to post Share on other sites
ermittler 0 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 @peli Wie sehr Ihr das ?, Was ginge da noch ? einfach zahlen Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 Hingehen würde ich nicht, da verplappert man sich höchstens. Du kannst aber erneut um die Zusendung des Fotos bitten, um Auskunft über den Fahrer geben zu können, wenn das ganze länger als 2 Wochen zurückliegt. Wenn du viel Pech hättest, können sie dich aber dennoch selbst identifizieren, und dann folgt wohl direkt der Bußgeldbescheid. Mit etwas Glück hörst du danach aber nichts mehr von der Sache. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 Hallole, im Moment riskiert der TE nur eines:Den Erlaß eines Bußgeldbescheides, der dann statt der angebotenen 35 € mit 58,50 € zu Buche schlägt. Soll er doch - und am besten dann Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und vor Gericht ziehen, dann einen Gutachter beauftragen und schließlich doch verlieren. Das hat sich dann mächtig gelohnt. Grüße papemark Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 @papemark: Man kann die Sache hier jedoch so sehen: wenn sie sich sicher wären, hätten sie den Bescheid schon längst abgeschickt. Offenbar wurde der TE aber bereits zum zweiten Mal angehört. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 und alleine daraus schließt du, daß da ein schlechtes Bild vorliegt? Es gibt drei mögliche Ausgänge:1: Das Verfahren wird eingestellt2: Der Fahrer wird ermittelt und bekommt eine Verwarnung über 35 Euro3: Der Fahrer bekommt direkt einen Bußgeldbescheid über 58,50 Euro Was passiert, kann im Vorfeld keiner sagen, das Risiko wird sich der TE selber ausrechnen müssen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 zum ersten würde ich einfach zahlen, da das risiko hoch ist, dass es bald um ca. 25 € teurer wird. zum zweiten würde ich ende februar schreiben, dass es dir nicht möglich ist, zu den öffnungszeiten der behörden vorbeizukommen und sie dir das bild zu schicken sollen. werden sie eh nicht machen und bringt somit zeit. allerdings ist davon auszugehen, dass sie dir vor der verjährungsfrist einen BGB zusenden werden. ich würde behaupten, dass du keine chance hast und du die 35 € annehmen solltest. auf der anderen seite könnte das bild wirklich schlecht sein, da du bisher noch keinen BGB bekommen hast. Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 Wieso wird bei einer Verwarnung ein AHB verschickt? Meiner Meinung sollte der TE dort hingehen und das Foto begutachten.Entweder man kann nichts erkennen und die Sache wird eingestellt.Darauf deutet die Versendung eines AHB hin.Oder er wird identifiziert und zahlt seine 35 Euronen.Jetzt es verschleppen und dann 58,50 Euro zahlen ist Geld rausschmeissen. GrussSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
der böse wolf 0 Posted February 8, 2009 Report Share Posted February 8, 2009 nun weil eben bei Halter=Fahrer ein VERWARNGELD-Angebot in Form eines Anhörungsbogens an den Betroffenen übersendet wird........ nennt sich auch verwaltungsrechtlicher Urschleim, da vor ERLASS eines Bußgeldbescheides eine Anhörung vorgesehen ist...... zahlen, bringt Frieden Quote Link to post Share on other sites
Peli 1 Posted February 9, 2009 Author Report Share Posted February 9, 2009 Die Argumente von einigen hier, daß ich einfach zahlen soll lassen den Schluß zu, dass bei entsprechendniedriger Summe wohl jeder von den Damen und Herren nach einer Verwarnung wegen überhöhterGeschwindigkeit bereit wäre, anstandslos und in gutem Glauben das Geld zu bezahlen. Darüber freuen sich die Behörden und spekulieren sicher auch darauf. Meine Strategie sieht derzeit vor, daß ich einen Kumpel, der mir ähnlich sieht, sofern er Zeit und Lustdazu hat, am 20.02.09 vor Ort aufmaschieren lasse. Wenn er sich in dem Bild dort wiederzuerkennenglaubt, ist die Sache schon verjährt. Wenn er keine Zeit und keine Lust hat (was ich verstehen kann), dann wird ein Brief geschrieben. Was ich auf keinen Fall machen werde, ist dort hinzufahren. Wenn ich in der Zeit arbeite, die ich brauche um dort hinzukommen, "fahre" ich finanziell günstiger (selbst mit einem BG-Bescheid) Peli Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Meine Strategie sieht derzeit vor, daß ich einen Kumpel, der mir ähnlich sieht, sofern er Zeit und Lustdazu hat, am 20.02.09 vor Ort aufmaschieren lasse.Hmm, wenn der sich als Peli ausgibt macht er sich möglicherweise strafbar.Und wenn er kommt um sich den Vorgang anzusehen, wird er möglicherweise mit dem Hinweisauf Datenschutz wieder weggeschickt. Schließlich darf ja nicht jeder Einsicht nehmen.Da wirst Du ihm schon 'ne Art Vollmacht oder zumindest den AB mitgeben müssen. der mir ähnlich siehtDann bereite ihn schon mal vor, dass er u.U. den Bußgeldbescheid bekommt, und - bei einemarbeitswütigen Richter - nachher als Beschuldigter vorgeladen wird. Die Argumente von einigen hier, daß ich einfach zahlen soll lassen den Schluß zu, dass bei entsprechendniedriger Summe wohl jeder von den Damen und Herren nach einer Verwarnung wegen überhöhterGeschwindigkeit bereit wäre, anstandslos und in gutem Glauben das Geld zu bezahlen.Wenn Du zu schnell warst, hast Du Dir die Strafe doch verdient. Oder etwa nicht ?Es besteht deinerseits lediglich die Vermutung, dass das Bild schlecht ist.Falls das Bild widererwarten doch ausreicht, kostet Dich das mindestens 25 EUR extra. Darüber freuen sich die Behörden und spekulieren sicher auch darauf.Deshalb heißt es ja Verwarngeldangebot.Wer weiß das er zu schnell war, wird das Angebot sicher annehmen ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Hallo liebe Forumsgemeinde, um Folgendes gehts: 1. Zu schnell gefahren, soll 35 Euro bezahlen (will ich aber nicht) 3. Das Foto muss sehr schlecht sein, denn es war stockdunkel, es regnete in Strömen und zum Zeitpunkt der Messung war kein Scheibenwischer an, die Frontscheibe also voll mit Wasser (mit voll meine ich richtig voll!) Daraus schliesse ich, dass Du sehr wohl gefahren bist, sehr wohl weisst, dass Du geblitzt wurdest und nun lamentierst weil Du einfach nicht zahlen willst. Erste Frage: Wieso fährt jemand bei strömenden Regen mit ausgeschalteten Scheibenwischern ?Zweite Frage: ... und dann auch noch zu schnell ? Meine Empfehlung: Du hast Mist gebaut, Du bist erwischt worden, also stehe dazu und zahle, ansonsten könntest Du durch die Umlagen und Porto mit einer Verteuerung von ca. 2/3 rechnen. Quote Link to post Share on other sites
lui345 0 Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Aus meinem persönlichen Nähkästchen: 1. Verurteilung durch Photobeweis. (Ich war angeblich Fahrer eines Fremdfahrzeugs, wurde duch Umfragen in der Nachbarschaft des Halter "erkundet")Im Urteil steht. "Die Brille und der Haaransatz sind klar zu erkennen" . Brille hatte ich noch nie ! Haaransatz wird durch die Dachkante verdeckt.Rechtsbeschwerde abgelehnt > Strafe zu gering !! Das war Bußgeldbescheid>Einspruch>unschuldig verurteilt > Klasse Rechtsstaat 2. Nachts - 2:30 Uhr - duch Nachfahren in einem 120er Bereich[wegen fehlenden Str-Markierungen]Anzeige wegen angeblich zu schnell. Begründung: weil der Abstand immer größer wurde...............die Richterin hat sich fast krankgelacht über die Deppen in Uniform !Keine RV > meine Anwaltskosten betrugen ca. 430 Euro. 3. Lasermessung mit MotorradGerät falsch justiert , Meßprotokoll fehlerhaft/lückenhaft, Geschwindigkeit an der Stelle unrichtig, Gutachten sagt "Alle Meßdaten nicht verwertbar" Keine RV > meine Anwaltskosten betrugen ca. 880 Euro. Bei 2 und 3 wurde "Verfahren eingestellt" dh. eigene Kosten sind selbst zu tragen. Einen Rechstanspruch auf "Freispruch" hat man nicht ! Fazit: Recht haben und Recht bekommen sind nicht nur 2 paar Schuhe sondern auch eine Frage der Finanzen.Viele Sachen lohnen sich eigentliche vom Aufwand und der Finanzlage her nicht - sind aber am Ende eine Frage der Ehre bzw. des Prinzips !Wer schon öfters Erfahrungen mit deutscher Justiz gemacht hat, der weis es ist eigentlich nur ein Farce etwa wie das königlich bayrisches im TV...............aber wer einmal in der Mühle drin ist der kommt - egal ob schuldig oder unschuldig sehr sehr schwer wieder raus ! .........es ist halt doch nicht wie im TV wo am Ende das GUTE bzw. die Wahrheit siegt ! Das System ist bei Weitem nicht gut und gerecht aber niemend hat ein Besseres am Start ! ............also mach was oder zahl einfach - am Ende kannst Du Alles unter Erfahrung abbuchen ! Achja wa noch zu sagen wäre: Versicherungen leben vom "Nichtzahlen". Wenn Du 2 oder 3 Mal was hattest dann verabschiedet sich Deine RV automatisch !...................auch wenn du unschuldig warst..................! und dann finde mal eine Andere. Jede Vernetzung zu Deinem Nachteil funktioniert prima - nur die die zu Deinem Vorteil wären kann man total vergessen. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Wenn Du 2 oder 3 Mal was hattest dann verabschiedet sich Deine RV automatisch !Da würde ich sagen: Bei der Versicherung am falschen Ende gespart.Das passiert meistens dann, wenn man sich die billigste aller möglichen Versicherungen aussucht.Gutes Gegenmittel: Alle Sachversicherung beim gleichen Versicherer haben.Die 'Drohnung' alle Versicherung zu einem anderen Versicherer zu nehmen wirkt meistens Wunder. Außerdem kündigt die VRS immer erst nach(!) einem Schadensfall. Also genug Zeit um sich 'ne neue zu suchen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Peli 1 Posted February 9, 2009 Author Report Share Posted February 9, 2009 Die letzten drei Poster haben wohl einen wesentlichen Punkt übersehen: Am 20.02.09, wenn mein Kumpel dort hingeht, und er sich zu 95% als Fahrer outet, ist dieSache bereits für ihn VERJÄHRT. Da wird es dann auch keinen arbeitswütigen Richter mehrgeben, wenn er als Fahrer durchgeht. Selbstverständlich bekommt er eine Vollmacht von mir. Ferner, falls er Lust hat dort hinzu-gehen, gibts auch noch meinen Personalausweis mit, auf dem ich völlig anderst aussehe, alsheute. Und zun Leuten, die sagen, zahlt doch einfach wennn Du zu schnell warst. An sich auch fürmich kein Problem. ABER, diese Stadt, in der ich wohne ist bekannt dafür, dass man ab Mitte November plötzlichmassivst die Verkehrsüberwachung ausweitet um das monetäre "Ziel" zu erreichen.Das ist jedes Jahr so. Und dabei wird nicht zimperlich vorgegangen. Und auch bei unklarerBeweislage wird auf jeden Fall mal eine Zahlungsaufforderung rausgeschickt. Weil es funktioniertja so prima, dass die meisten sich nicht auf den Aufwand einlassen, und brav zahlen. Selbstwenn das Bild tatsächlich völlig mißlungen ist. Hier im Forum gehören wohl auch ein paar in dieseKategorie. Und ab Mitte November ist die Verkehrsüberwachung, besonders in den späten Abendstunden,SO häufig und SO Dreist, insbesondere an lohnenden Stellen, dass dies mit Verkehrsüber-wachung nichts mehr zu tun hat. Klar hätte ich, wenn ich es denn schon weiß, besser aufpassen können. Aber, wie es so schönheißt, viele Jäger sind des Hasen tot. Und das weiß auch die Stadt. Peli Quote Link to post Share on other sites
Bully 0 Posted February 9, 2009 Report Share Posted February 9, 2009 Gegen "ihn" wäre es verjährt, wenn sie ihm glauben, das er der Fahrer war! Gegen dich laufen die 3 Monate noch seit der letztenAnhörung! Und die Stammtischweisheiten in Sachen "Quoten" sind einfach nur langweilig...... Quote Link to post Share on other sites
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