OnTheRoad 0 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Musste eben etwas aus der Apotheke besorgen und habe auf einem Parkstreifen direkt vor einem zivilen Fahrzeug des Landkreises geparkt, mit welchem gerade eine Radarüberwachung in beide Fahrtrichtung durchgeführt wurde. Obwohl vor meinem Wagen noch genügend Parkraum vorhanden war und der Parkstreifen bis zur ca. 100 m entfernten Apotheke frei war, stieg ich aus. Ebenso der Mitarbeiter, der in besagtem Messwagen saß. Auf die Frage, ob ich denn nicht weiter vorfahren könne, weil er sonst seine Arbeit nicht machen könne bin ich mit den Worten "...kurz nur in die Apotheke, bin gleich wieder da" verschwunden. Vorsatz oder nicht, letztlich habe ich ordnungsgemäß mit dort erforderlicher Parkscheibe geparkt, eigentlich eher gehalten, da ich nach 3...4 Minuten wieder zurück war und kommentarlos wieder ins Auto gestiegen bin. Auch der LK-Mitarbeiter sagte nichts weiter. Kann ich diesbezüglich dennoch eine OWI-Strafe bzw. ein Verwarngeld bekommen? MfG, OTR Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Solange du ordnungsgemäß geparkt hast, sollte es keine Probleme geben. Im Übrigen parkst du, wenn du den Wagen verlässt, auch bei nur 3-4 Minuten. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 @OnTheRoad: Nein, aber einen Platzverweis. Quote Link to post Share on other sites
Joker 0 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Ich parke Radarwagen generell zu.Sollen die mich mal verklagen,dann sehen wir uns vor Gericht.Zwei mal haben die es schon probiert und verloren. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Servus, kann mir mal einer erklären weshalb ich einen Platzverweis bekommen soll, wenn ich meinen Wagen ordnungsgemäß parke? @JokerWeshalb wurdest du angeklagt? MfG Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Frage: Die Polizei kann sicher einen Platzverweis aussprechen, die "Mitarbeiter" des Ordnungsamtes auch? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 @rth: Um da zu prüfen, müßte man die entsprechenden Gesetze des Bundeslandes konsultieren. Quote Link to post Share on other sites
OnTheRoad 0 Posted September 4, 2008 Author Report Share Posted September 4, 2008 @all Danke für die bisherigen Antworten. Was den Platzverweis betrifft, hätte dieser denke ich direkt vor Ort ausgesprochen werden müssen, und das ist nicht passiert. Meine Frage war aber eigentlich dahingehend, ob mir nachträglich etwas angehängt werden bzw. man in irgendeiner Form belangt werden kann und welche Notwendigkeiten im Fall X, gemäß bestimmter Gesetzestexte oder Urteile, ggf. dafür bestehen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Nein, ich wüßte nicht, was da nachträglich kommen könnte. Und ich vermute auch, wenn er einen Platzverweis aussprechen dürfte, hätte er es gemacht. Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted September 4, 2008 Report Share Posted September 4, 2008 Da wird ganz sicher nichts mehr kommen. Wenn ich hier ausführen würde, was mir die Kommunalblitzer schon alles angedroht haben, wäre das Forum voll. Die Androhungen reichten bis hin zu einer »möglichen mehrjährigen Haftstrafe, wenn ich das Warnen und damit das Behindern nicht unterlassen würde«. Resultat nach über elfjähriger Warnpraxis: Ich mußte noch nicht einmal 5 Euro zahlen, von weiter gehenden Maßnahmen ganz zu schweigen. Kommunalblitzer plustern sich gern auf und produzieren viel heiße Luft. Am besten schaltet man da auf Durchzug. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 5, 2008 Report Share Posted September 5, 2008 Die Androhungen reichten bis hin zu einer »möglichen mehrjährigen Haftstrafe, wenn ich das Warnen und damit das Behindern nicht unterlassen würde«. Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted September 5, 2008 Report Share Posted September 5, 2008 Frage: Die Polizei kann sicher einen Platzverweis aussprechen, die "Mitarbeiter" des Ordnungsamtes auch? Das Thema "Kann das OA einen Platzverweis aussprechen?" hatten wir schon mal. Guckst Du hier:http://www.radarforum.de/forum/lofiversion...php/t16968.html Es gibt aber wohl unterschiedliche Regelungen, ja nach Bundesland. Quote Link to post Share on other sites
Joker 0 Posted September 5, 2008 Report Share Posted September 5, 2008 Servus, kann mir mal einer erklären weshalb ich einen Platzverweis bekommen soll, wenn ich meinen Wagen ordnungsgemäß parke? @JokerWeshalb wurdest du angeklagt? MfG Oa hatte mir einen Platzverweis erteilt,weil ich angeblich die messung mit meinem Zuparken behindert hatte.Etwa 3 Stunden später mußte ich wieder dorthin und durch Zufall war nur der Parkplatz hinter dem Kontrollfahrzeug frei.Naja,da ich nur kurz dort ins Geschäft mußte um ein wichtiges Paket abzugeben dachte ich mir nix dabei und stellte mich dahinter.Der OA-Mitarbeiter hatte sich mein Kennzeichen gemerkt und rief die Polizei. Deswegen kam es zu der Anzeige. Quote Link to post Share on other sites
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