Jump to content

Parken Vor Radarwagen


Recommended Posts

Musste eben etwas aus der Apotheke besorgen und habe auf einem Parkstreifen direkt vor einem zivilen Fahrzeug des Landkreises geparkt, mit welchem gerade eine Radarüberwachung in beide Fahrtrichtung durchgeführt wurde. Obwohl vor meinem Wagen noch genügend Parkraum vorhanden war und der Parkstreifen bis zur ca. 100 m entfernten Apotheke frei war, stieg ich aus. Ebenso der Mitarbeiter, der in besagtem Messwagen saß. Auf die Frage, ob ich denn nicht weiter vorfahren könne, weil er sonst seine Arbeit nicht machen könne bin ich mit den Worten "...kurz nur in die Apotheke, bin gleich wieder da" verschwunden.

 

Vorsatz oder nicht, letztlich habe ich ordnungsgemäß mit dort erforderlicher Parkscheibe geparkt, eigentlich eher gehalten, da ich nach 3...4 Minuten wieder zurück war und kommentarlos wieder ins Auto gestiegen bin. Auch der LK-Mitarbeiter sagte nichts weiter. Kann ich diesbezüglich dennoch eine OWI-Strafe bzw. ein Verwarngeld bekommen?

 

MfG, OTR

Link to post
Share on other sites

@all

 

Danke für die bisherigen Antworten. Was den Platzverweis betrifft, hätte dieser denke ich direkt vor Ort ausgesprochen werden müssen, und das ist nicht passiert. Meine Frage war aber eigentlich dahingehend, ob mir nachträglich etwas angehängt werden bzw. man in irgendeiner Form belangt werden kann und welche Notwendigkeiten im Fall X, gemäß bestimmter Gesetzestexte oder Urteile, ggf. dafür bestehen.

Link to post
Share on other sites

Da wird ganz sicher nichts mehr kommen.

 

Wenn ich hier ausführen würde, was mir die Kommunalblitzer schon alles angedroht haben, wäre das Forum voll. Die Androhungen reichten bis hin zu einer »möglichen mehrjährigen Haftstrafe, wenn ich das Warnen und damit das Behindern nicht unterlassen würde«. Resultat nach über elfjähriger Warnpraxis: Ich mußte noch nicht einmal 5 Euro zahlen, von weiter gehenden Maßnahmen ganz zu schweigen.

 

Kommunalblitzer plustern sich gern auf und produzieren viel heiße Luft. Am besten schaltet man da auf Durchzug.

Link to post
Share on other sites
Frage: Die Polizei kann sicher einen Platzverweis aussprechen, die "Mitarbeiter" :blink: des Ordnungsamtes auch?

 

Das Thema "Kann das OA einen Platzverweis aussprechen?" hatten wir schon mal. Guckst Du hier:

http://www.radarforum.de/forum/lofiversion...php/t16968.html

 

Es gibt aber wohl unterschiedliche Regelungen, ja nach Bundesland.

Link to post
Share on other sites
Servus,

 

kann mir mal einer erklären weshalb ich einen Platzverweis bekommen soll, wenn ich meinen Wagen ordnungsgemäß parke?

 

@Joker

Weshalb wurdest du angeklagt?

 

MfG

 

Oa hatte mir einen Platzverweis erteilt,weil ich angeblich die messung mit meinem Zuparken behindert hatte.

Etwa 3 Stunden später mußte ich wieder dorthin und durch Zufall war nur der Parkplatz hinter dem Kontrollfahrzeug frei.

Naja,da ich nur kurz dort ins Geschäft mußte um ein wichtiges Paket abzugeben dachte ich mir nix dabei und stellte mich dahinter.

Der OA-Mitarbeiter hatte sich mein Kennzeichen gemerkt und rief die Polizei.

Deswegen kam es zu der Anzeige.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...