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80 Kmh + Zuviel, 2 Mal In 2 Wochen


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Hallo,

 

kurz eine Info vorab, weil bestimmt einige denken dass muss ja ein völlig bekloppter sein...

 

Ja ich bin völlig bekloppt.... nein habe aber massiven Termindruck und neige daher zum schnell fahren.

 

 

Die Fakten :

 

1 x mit 95 kmh zuschnell geblitzt

 

1 x rausgewunken Video zeigt 85 kmh zu schnell...

 

Keine Punkte in Flensburg.

 

 

 

 

Meine Fragen :

 

MPU ?

 

Wie ist die Situation bei 2 mal 3 Monaten Fahrverbot? 6 Monate insgesamt oder was passiert ?

 

 

Naja bin ja schliesslich selbst schuld...

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1 x mit 95 kmh zuschnell geblitzt

über 70 km/h : 375 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot

 

1 x rausgewunken Video zeigt 85 kmh zu schnell...

 

Wenn da der erste Verstoß rechtskräftig war, wird die Geldbuße erhöht, meist verdoppelt

 

über 70 km/h : 375 X 2 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot

 

Das erste Fahrverbot kannst Du innerhalb von 4Monaten nach Rechtskraft antreten, direkt daran ohne Pause schließt sich das Zweite an, also 6Monate am Stück.

 

MfG.

 

hartmut

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Ne habe vom ersten Blitzer noch keinen Bescheid ist alles in den letzten 14 Tagen passiert...

 

 

Mit Verdoppelung kann ich vermutlich aber schon rechnen....

Mir sagte der Cop heute , dass ab 50 kmh zu schnell einige Richter den Vorsatz vorraussetzen...

 

 

6 Monate.... oh je oh je....

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Mit Verdoppelung kann ich vermutlich aber schon rechnen....

Mir sagte der Cop heute , dass ab 50 kmh zu schnell einige Richter den Vorsatz vorraussetzen...

Wenn Vorsatz unterstellt werden kann, dann wird es teurer, aber das Fahrverbot bleibt gleich.

 

Ansonsten eben jeweils 375€

 

Gerichtsverfahren gibt es nur wenn Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst.

 

MfG.

 

hartmut

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@Andergast: Wenn der Zeitraum der beiden Verstöße und die Ausstellung der Bescheide nicht allzuweit auseinanderliegen, dürften sie noch ohne zusätzliche Konsequenzen behandelt werden, also "nur" zweimal 3 Monate. Jede nachfolgende Punkteverstoß jedoch wird wohl bis zur Tilgung der Punkte mindestens zu einer Erhöhung der Geldbuße (+ evt. zusätzlichem Fahrverbotsmonat) führen, also sollte man den Fahrstil doch stark mäßigen. MPU denke ich eher noch nicht, hängt aber evt. vom Einzelfall ab, z.B. ob innerorts.

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Nene das erste Mal war auf ner Bundeststrasse.. und heute Autobahn...

 

Auf jedenfall ist erstmal ne Zeit lang Füße stillhalten oder §11(Du sollst dich nicht erwischen lassen). Die Punkte haste jetzt nämlich 5 Jahre an der Backe.

 

So long

 

Noc

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Guest Simineon
Ja ich bin völlig bekloppt.... nein habe aber massiven Termindruck und neige daher zum schnell fahren.

 

Naja bin ja schliesslich selbst schuld...

 

Mal ne ganz dumme Anmerkung: Was hältst Du von "etwas früher losfahren" ?

 

Naja, solange Du wenigstens einsiehst, dass Du und nur Du dran schuld bist ...

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Guest Simineon
Noteinsatz ist Noteinsatz... und nicht planbar....

 

Naja, dann ist doch klar, für Noteinsätze gibt es Blaulicht und Martinshorn und die entsprechenden Wege- und Sonderrechte. Was machen eigentlich die Noteinsätze in dem halben Jahr, wo Du nicht mehr fahren darfst ?

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Ja das ist halt genau der Punkt... :-/

 

Naja ist leider kein Beruf der Noteinsätze mit Martinshorn und Blaulicht mit sich bringt...

 

Rechensysteme sind ja auch nur Menschen.. bin voll dafür dass mein Berufszweig auch nen Martinshorn bekommt...

 

 

 

Spass beiseite...

 

Wenn es wirklich zu 6 Monaten Sperre kommt....

 

dann gehe ich wohl Stempeln....? :-/

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Kam denn zum ersten Verstoß schon Post? - Kannst Dich ja im Forum noch etwas einlesen...

 

Aber rein rational betrachtet: Solang es nicht grad mitten in der Nacht ist, kann man auch mit so ´nem Tempo kaum mehr als drei Minuten rausholen auf 100km. Und das können die Rechner dann auch noch im Koma liegen...

 

Wenn es wirklich zu 6 Monaten Sperre kommt....

 

dann gehe ich wohl Stempeln....? :-/

 

...oder ´nen guten Chauffeur suchen...

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Die Punkte haste jetzt nämlich 5 Jahre an der Backe.

Warum 5 Jahre? :unsure:

 

Weil die zweiten 4 Punkte, die Verjährung der ersten hemmt, oder seh ich da was falsch.

 

So long

 

Noc

 

 

Hi Noc, also das kapier ich auch nicht. Wenn ich zwei mal 4 Punkte bekomme dann habe ich 8 Punkte aus einer Owi, und die gelten doch dann ab Rechtskraft 24 Monate, oder nicht? :whistling:

Gruß Holgi

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Weil die zweiten 4 Punkte, die Verjährung der ersten hemmt, oder seh ich da was falsch.

Er hat die Gesamtpunktzahl zwei Jahre lang ab den letzten Punkten auf dem Konto. Da zwischen beiden Vorkommnissen nur wenige Tage liegen, hat er sie insgesamt vielleicht 2 Jahre und 2 Monate an der Backe - wenn danach nicht neue hinzu kommen.....

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Weil die zweiten 4 Punkte, die Verjährung der ersten hemmt, oder seh ich da was falsch.

Er hat die Gesamtpunktzahl zwei Jahre lang ab den letzten Punkten auf dem Konto. Da zwischen beiden Vorkommnissen nur wenige Tage liegen, hat er sie insgesamt vielleicht 2 Jahre und 2 Monate an der Backe - wenn danach nicht neue hinzu kommen.....

 

 

Hmm ok wieder was gelernt :unsure:

 

So long

 

Noc

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Hallole,

 

also ich denke, neben den Fahrverboten wird in jedem Fall eine Verdoppelung (und zwar für jeden Verstoß) in Betracht kommen, da die Überschreitungen in einem so hohen Maße liegen, dass Fahrlässigkeit (also quasi "ausversehen") nicht mehr wahrscheinlich ist. Eine Überschreitung in solch einem hohen Bereich begeht man absichtlich (bzw. man nimmt sie "billigend in Kauf") - und damit ist man fest im Bereich des Vorsatzes.

 

Und künftig solltest du dir ernsthaft über dein Fahrverhalten Gedanken machen. Wenn du weiterhin so fährst kann es nämlich ganz schnell sein, dass dein Punktekonto erheblich zunimmt - und dann heißt es bye-bye Führerschein.

 

Was die zweimal drei Monate angeht denke ich auch, dass die Chancen relativ schlecht stehen, daran vorbei zu kommen. Wie schon gesagt ist es dir auch zuzumuten, einen Fahrer für die Zeit einzustellen. Das Lamento mit "dann verliere ich meinen Job" wird dir vor Gericht wahrscheinlich mit den Worten: "Das hätten Sie sich früher überlegen müssen" quittiert.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Naja dass ist mir natürlich auch bewusst...

 

Das erste Vergehen wird definitiv nicht als Vorsatz gewertet.... 0 Punkte und erstes Vergehen überhaupt...

 

 

Beim 2. definitiv....

 

 

Es ist soweit ich weiss möglich ein Fahrverbot auch gegen eine erhebliche Erhöhung der Geldbuße einzutauschen.... z.b. bei beruflicher Notwendigkeit...

 

Also das Argument würde vor Gericht schon zählen, aber den 5 - 10 fachen Kostenfaktor werde ich nicht in Kauf nehmen, dann lieber nicht fahren..

 

Bis denne

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Guest Simineon
Es ist soweit ich weiss möglich ein Fahrverbot auch gegen eine erhebliche Erhöhung der Geldbuße einzutauschen.... z.b. bei beruflicher Notwendigkeit...

 

selbst, wenn Du einen freundlichen Richter finden solltest, der bei diesen Überschreitungen auch noch ein Auge zudrücken sollte, dann ist es doch ziemlich unwahrscheinlich bei zweimal drei Monaten das FV gänzlich wegzudiskutieren.

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Hallole,

 

also eines muss ich mal klarstellen: Die Einstufung des Vorsatzes hat nichts mit Vortaten zu tun. Es geht nur darum, ob ein Verstoß noch "ausversehen" passiert sein kann oder nicht. Und bei 95 km/h zu viel hat das mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun.

 

Ich neige dazu ab +10 über Fahrverbotgrenze von Vorsatz auszugehen. Dafür gibt es genügend obergerichtliche Urteile.

 

Und bei derartigen Überschreitungen ist es auch nichts mit "Eintausch gegen Geldbuße" - und zwar mit Recht!!!!

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Guest Mace

@papemark: Das mit der 10 km/h über Fahrverbot-Grenze mag zwar innerorts und auf "normalen" Landstraßen gehen, auf autobahnähnlichen Straßen kann es aber durchaus passieren, dass man mal ein oder zwei :lol:-Schild(er) übersieht und dann mit >200 gemessen wird. Das muss dann aber noch lange kein Vorsatz sein.

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Moin Moin

 

Da es mich letztens auch mit 98 zu schnell erwischt hat, habe ich mit dem Sachbearbeiter der BGStelle kontakt aufgenommen und erfolgriech über eine Umwandlung des Fahrverbotes verhandelt. Der Spaß kostet nun 450,00 € extra.

 

Ich würde versuchen, wenn der BGB ins Haus flattert, mit der Hoffnung das die Schachbearbeiter nicht von beiden Fällen wissen, das jeweilige Fahrverbot umzuwandeln.

 

Viel Glück

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