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Behördenfehler Ausnutzen/ersafa


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Hallo zusammen,

habe heute einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin Auf der AB 34 kmh zu schnell unterwegs gewesen...dumm gelaufen :unsure:aber zum Glück kein Fahrverbot. Durch die 3 Punkte komme ich aber auf einen Punktestand von 14 oder 15, was ja ein Aufbauseminar mit sich bringt.

Habe da natürlich wenig Lust drauf. Nun zur Frage:

 

Auf allen Strafzetteln die ich erhalten habe seitdem ich umgezogen bin, steht -->Frau<--- "Mustermann" als Anrede. Soweit ich weiß, bin ich ein Mann.

Jedenfalls würde mich interessieren was ihr nun davon haltet, wenn ich einen Ersatzfahrer angebe ( den ich auch hätte )bzw. einfach angebe, dass mein Fahrzeug zum Zeitpunkt X-Y

im Besitz von "Mustermann Nr.2" war, ich aber auch nicht genau weiß ob der nun gefahren ist. Nunja, dieser gibt den Verstoß zu, bezahlt und nimmt die Punkte.

Dem AB lag ein Foto bei, von nunja, mittlerer Qualität, allerdings werde ich von der Behörde ja nun seit Jahren als Frau behandelt, so dass es ja aus deren Sicht klar ist, dass ich das auf dem Foto nicht sein kann bzw. liegt kein großartiger Verdachtsmoment vor meiner Meinung nach. Was meint Ihr zur Höhe des Risikos bei der Sache? Hintergrund ist, dass ich bei nem Punktestand von 15 trotz folgendem Abbauseminar ziemlich fix wenns dumm läuft, (Stau auf der Kreuzung etc.) auf 18 Punkte sein könnte, vielleicht kann man das ja vermeiden mal ganz abgesehn vom zusätzlichen Streß der mit dem Abbauseminar verbunden ist. Also lohnt sich das Risiko, wie meint ihr sehen meine Erfolgschancen aus mit der Sache durchzukommen?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen...

 

Greetz

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Jedenfalls würde mich interessieren was ihr nun davon haltet, wenn ich einen Ersatzfahrer angebe ( den ich auch hätte )bzw. einfach angebe, dass mein Fahrzeug zum Zeitpunkt X-Y

damit begehst du eine Straftat §164 des StGB

 

und das bei dir Frau steht ist ein eilbarer Mangel und tut den Bescheid nichts zur Sache, dann kommt halt das nächste SChreiben mit Herr

 

wurdest du schon benachrichtigt für ein Punkeabbauseminar bevor du 14 Punkte erreicht hattest?

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Nein. Ich habe auch noch keine 14 erreicht. im Moment sind es 13 Punkte aus denen 16 zu werden drohen. von der Behörde habe ich auch kein Informationsschreiben bekommen, als ich 8 überschritten hatte. Habe mir aus Eigeninitiative eine Auskunft damals zuschicken lassen und wenn ich mich recht entsinne, stand da nix von wegen "machen sie doch bei einem Aufbauseminar mit". Wie müßte ich die Sache mit dem Ersafa denn formulieren um mich nicht strafbar zu machen? Werde nicht schlau aus den bisherigen Forenbeiträgen. Ist ziemlich doof, schätze nämlich, dass ich in knapp 3-4 Monaten wieder punktefrei gewesen wäre :rolleyes:

 

Grüße

 

Übrigens ist ja die Frage, wie die Behörde so einen "Bagatellfall" abarbeitet und ich meine, dass es doch plausibel klingt wenn Frau Mustermann einen anderen Fahrer angibt, weil auf dem Foto halt keine Frau zu sehn ist, so dass der Verdachtsmoment doch sehr gering ist, oder?

 

Grüße

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Hay!

 

Übrigens ist ja die Frage, wie die Behörde so einen "Bagatellfall" abarbeitet und ich meine, dass es doch plausibel klingt wenn Frau Mustermann einen anderen Fahrer angibt, weil auf dem Foto halt keine Frau zu sehn ist, so dass der Verdachtsmoment doch sehr gering ist, oder?

 

Grüße

 

Guggst Du, was McStraße schreibt: :unsure:

 

damit begehst du eine Straftat §164 des StGB :rolleyes:

 

Also: Nicht DU gibst den Fahrer an sondern....

 

Und einen Tipp: Laß es die nächsten Jahre langsamer angehen, denn knapp 16 Punkte zeugen von einer gewissen Lernresistenz und könnte, je nach Führerscheinstelle, schon vorab zur MPU führen :wand:

 

Bagatellfall? Na, ich weiß nicht..... ^_^

 

 

Gruß Taxiholgi

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Hallo zusammen,

habe heute einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin Auf der AB 34 kmh zu schnell unterwegs gewesen...dumm gelaufen :unsure:aber zum Glück kein Fahrverbot. Durch die 3 Punkte komme ich aber auf einen Punktestand von 14 oder 15, was ja ein Aufbauseminar mit sich bringt.

Habe da natürlich wenig Lust drauf.

Ach weisste, frueher hat man immer gesagt: Der Appetit kommt schon noch beim Essen. Deshalb: Ran an den Sarg und mitgeweint - mich deucht, es schadet nicht bei Dir...... :rolleyes:

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boah, was ist denn los mit Euch? Ich habe doch lediglich nach Eurer Meinung bezüglich der Genauigkeit der Behörde gefragt und nicht um eine Einschätzung meiner Person. Ich meine, ihr kennt doch meine Fahreigenschaft gar nicht, wisst nicht wie lange ich schon fahre, wie sich die Punkte zusammensetzen usw.

Also wozu Aussagen wie, "es schadet Dir nicht" usw.?

Für diejenigen, die nun immernoch meinen, meinen Fahrstil durch sinnvolle Kommentare verbessern zu können sei hier nochmal gesagt.

In 2 Monaten wären meine Punkte getilgt worden. Das bedeutet für die, die lesen können, auf Null (in Zahlen: 0). Das bedeutet, dass ich mich nun fast 2 Jahre bemühe, bis letzte Woche auch erfolgreich, vernünftig und angemessen zu fahren. Die neuen 3 Punkte waren, sagen wir mal ein Ausrutscher der sehr bedauerlich ist. Ich besitze die Fahrerlaubnis seit 14 Jahren und hatte auch immer ein passendes Auto dazu. Also, dass ich nun auf 16 Punkten bin ist zwar dumm, aber derartige Kommentare wie oben sind absolut überflüssig, denn so schlau bin ich auch, dass mein Fahrverhalten wohl eher suboptimal zu sein scheint, was aber nich heißt, dass ich ein Aufbauseminar benötige um mein Verhalten zu optimieren. Und außerdem gings hier um die Chancen mit der Ersatzfahrerangelegenheit durchzukommen angesichts der "Frau" als die ich von der Behörde behandelt werde. Ich muß mich hier auch nicht rechtfertigen, wie meine Punkte zusammengekommen sind, aber wens interessiert, der kann mal nachschaun wie sowas innerhalb von knapp 3 Jahren geht ohne sich anzustrengen.

Brauchst Du bloß mal gucken vor kanpp 2 Wochen... :kopfschuettel:

 

 

ach ja, thx to taxiholgi

 

und um die Debatte etwas zu erweitern:

 

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit auch online den Zeugenbefragungsbogen auszufüllen...wie sieht es denn hier mit dem gern zitierten Paragraphen aus?

Hier könnte man doch sagen, der Ersafa hat das online ausgefüllt, wer will das überprüfen?

 

Greetz

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Ich möchte keine Tips zur Begehung einer Straftat, sondern ich erkundige mich wie das aussieht bezüglich des Paragagraphen xy bei online Anwendung...

übrigens: auch ein Ersatzfahrer hat eine eigene IP...wenn das kein Beweis ist oder? Ich meine der kann doch das auch ausfüllen genauso wie mans bei der Alberto-methode immer propagiert, dass der Ersatzfahrer den AB ausfüllen soll. Das ist online sogar plausibler, als nen Zeugenbefragungsbogen von einer Stadt in die Andere weiterzureichen um eben keine Straftat zu begehen...

Im übrigen habe ich bisher erst einen Zeugenbefragungsbogen erhalten und keinen Anhörungsbogen (das habe ich wohl falsch oben geschrieben), ich schätze mal wegen der Tatsache, dass ich bei der Behörde als "Frau" registriert bin und auf dem Foto ein Mann zu sehen ist....

 

Greetz

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@hawethie: Die IP-Adresse sagt nichts darüber aus, ob nicht derjenige, der sich eingetragen hat, dies vom PC des Adressaten des Zeugenfragebogens gemacht hat. Wenn er dies dann noch bestätigt, so steht eine Strafbarkeit des Halters nicht mehr im Raum; auch die falsche Selbstbezichtigung bleibt straffrei, da eine Ordnungswidrigkeit nicht vereitelungsfähig ist.

 

Außerdem möchte der TE mit Sicherheit keine Tipps zur Begehung einer Straftat. Wie schon gesagt, wäre eine solche Vorgehensweise strafrechtlich nicht zu beanstanden.

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Nach einigen Tagen hin und her überlegen, sind mir noch ein paar Ungereimtheiten eingefallen.

Was habe ich denn eigentlich sonst noch so zu befürchten?

Wie erwähnt ist das dem Zeugenbefragungsbogen beiliegende Foto ja von mittlerer Qualität.

Angenommen, die Behörde wird nun doch plötzlich mißtrauisch und macht einen Paßfotoabgleich oder schickt die grünen Herren persönlich vorbei.

Ich hätte mich ja -nicht- strafbar gemacht, wenn mein Ersatzfahrer nun online den Zeugenbefragungsbogen ausfüllt, bzw. kann auf die Art nicht nachgewiesen

werden ob er es ggf. nicht war, sondern ich. Soweit so gut, aber nun sagt man mir, hey das bist Du doch eindeutig auf dem Foto.

Was passiert in diesem Fall? Habe ich dann noch die Möglichkeit, das "Mißverständnis" aus dem Weg zu räumen und alles zu gestehen, ohne schwerwiegende Folgen wie Gerichtsverfahren usw. oder was wären die Konsequenzen? :kopfschuettel:

Greetz

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Guest Mace

Wenn du dich blöd anstellst, bekommt die ;) dich persönlich zu Gesicht.

Trifft der Passbildabgleich beim EMA, wirst du einen Anhörungsbogen bekommen.

 

Selbst wenn du dazu schweigst oder die rechtswidrige Handlung abstreitest, können dir dadurch keine negativen Folgen entstehen (google mal nach dem "nemo-tenetur"-Grundsatz).

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Danke Mace,

 

nunja, dank des Forums hier fühle ich mich mittlerweile ausreichend informiert um die Angelegenheit "ordnungsgemäß" durch zu ziehen.

Wie gesagt, ich als Halter habe ja einen Zeugenfragebogen inkl. mittlerem Foto erhalten. Ich gehe daher davon aus, dass ich für die Behörde als

Fahrer zunächst nicht in Frage komme, sonst hätte ich ja sicher einen AB oder gleich einen BB erhalten.

(hängt sicher auch mit der "Frau" zusammen, als die ich seit 2 Jahren immer bezeichnet werde)

Mein Ausweisfoto ist mittlerweile auch etwas veraltet...schaut also auch gut aus.

Der Fragebogen wird ordnungsgemäß online im regulären Zeitraum beantwortet werden, undzwar vom Ersafa, klar....

 

Du meinst also, für den worst case kann man mich bzw. uns also nicht rankriegen, sofern wir uns permanent auf einen Irrtum berufen, denn ich bin mir wirklich nicht sicher ob ich das auf dem Foto nun bin und mir ist auch nicht bewußt, dass ich geblitzt wurde....

Außerdem habe ich mich nicht auf dem Foto erkannt und der Ersafa wußte auch, dass man ihn geblitzt hat, zumindest war ihm so, von daher habe ich die Zeugenbefragung gleich an ihn weitergereicht. Im worst case bin ich natürlich bereit, alle Konsequenzen auf mich zu nehmen-->Zahlung+ Punkte+ Seminar, sofern die nicht Gefängnis bedeuten, das wäre ja nicht zumutbar, da laufe ich lieber...

Das mit dem nemo-tenetur Grundsatz versteh ich noch nicht ganz, muß dazu sagen dass ich kein Anwalt bin sondern Soziologe ;)

Werde mal googeln, aber evt. kannst Du ja ein paar Worte verlieren, was das für den Fall so wie er ablaufen sollte für eine Relevanz hat?

 

herzliche Grüße

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Guest Mace

Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare besagt, dass niemand zu seiner eigenen Strafverfolgung beitragen muss (was auch für Ordnungswidrigkeiten gilt).

Daher darf es einem Betroffenen, Beschuldigten, Angeklagten (wie auch immer) nicht zum Nachteil gereichen, wenn er in einem gegen ihn betriebenen Verfahren nicht aussagt oder gar lügt.

 

Was den hier vorliegenden Fall betrifft, so braucht der ErsaFa keine straf- oder ordnungsrechtlichen Sanktionen zu befürchten.

Ratsam ist es aber dennoch (wie von euch geplant), wenn man sich auf einen Irrtum beruft. Im Zweifelsfall werden die Behörden bzw. das Gericht vielleicht etwas kooperativer sein..

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Ok, das klingt sehr gut. Ich vermute mal, dass das schlimmste was passieren kann, der Nachweis ist, dass der Ersatzfahrer doch nicht der Fahrer ist, weil ja ansonsten nicht gegen das Strafrecht verstoßen wurde.

Denke mal, die werden dem Ersafa sicherlich erstmal einen AB zuschicken, der nicht beantwortet wird, worauf ein BB erfolgen sollte, der nat. bezahlt wird.

Nun ist ja schon ein Monat rum. Sofern die Behörde sich an den regulären Ablauf hält, dürften die ja froh sein, einen Fahrer ermittelt zu haben vor der Verjährung.

Wenn das klappt schreib ichs hier rein....

Hauptsache kein Bau oder Gericht, das war mir wichtig zu wissen...hoffe ich hab das auch richtig verstanden....

 

viele Grüße

;)

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

ich wollte mal einen Meinungsabgleich machen.

Der Zeugefragebogen wurde ja nun vom Ersa fa ausgefüllt. Er hat nun auch eine Woche später den AB bekommen und kann sich nochmal äußern :lol: , muß es aber nicht. Jedenfalls scheint die Behörde zunächst dem Fall vorschriftsmäßig nachzugehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass es weniger Mißtrauen erregt, wenn er den AB ausfüllt, statt ihn mit der Werbung zu entsorgen.

Ist das irgendwie problematisch, macht er sich strafbar, wenn er die Angelegenheit nochmal zugibt? Ist es günstiger den AB nicht zu beantworten und zu hoffen, dass der BB dann demnächst eintrifft? Der Sachbearbeiter sollte ja nicht mißtrauisch werden :whistling:

 

Grüße

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Servus,

 

das ist schwer zu sagen was sinnvoller ist. Denke aber auch, dass es weniger auffällig ist, wenn der Er safa den AB ausfüllt und abschickt. Er wird dann wohl einen BGB bekommen und die Sache ist für dich gegessen.

 

Das mit der "Frau" als Anrede, scheint sich für dich doch als vorteilhaft herauszustellen.

 

Ihm kann nichts passieren, wenn er die Sache übernimmt.

 

MfG,

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  • 2 months later...

übrigens hats geklappt. :nolimit: was lehrt uns das? nicht verrückt machen lassen von irgendwelchen pessimisten, lesen um sich abzusichern und einfach mal probieren. auch in der behörde sitzen nur menschen, wenn denn dort überhaupt noch menschen sitzen lol...

 

grüße :o

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  • 3 weeks later...

Habe den Thread mal ein bislle verfolgt:

 

Wenn man also geblitzt wird (mit Foto) kann man ja nicht immer erkennen wer der Fahrer ist.

Es ist also möglich, z.B. den eigener Vater als Fahrer einzutragen und er somit die Strafe bekommt?

Wie gut stehen die Chancen?

 

 

PS: Der vermeitliche Sünder ist nicht Halter / Besitzer des Fahrzeugs

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Ich führe die Antwort von dagegen mal weiter aus bezgl:

..... und er somit die Strafe bekommt?

Muß er u.U. noch nicht einmal, wenn es dadurch nähmlich gelingt, die Verjährung für den tatsächlichen Fahrer zu erreichen. Dann gehen beide u.U. sogar 'straffrei' aus.

 

Gruß Hawk

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