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Nikos Führerschein In Gefahr. Von Provida Verfolgt


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Hallo,

 

gestern hatte ich Kontakt mit den Video- :rolleyes::70: ! Dazu gleich mehr, zur Vorgeschichte:

Wollte vorzeitig in die Weihnachtsferien starten, also von Stuttgart (Studiumsort) nach Freiburg (Heimatort) über die A81.

Hatte einen guten Kumpel mit seiner Freundin als Mitfahrer. War eine sehr nette und entspannte Fahrt.

 

Doch dann. Letztes Stück vor Freiburg, B31 vom Schwarzwald runter ist :think: . Ich kenne die Strecke.

Vor dem Kappler-Tunnel wird :80: wegen Lärmschutz. Wir unterhielten uns noch, ob die Lärmschutz 80 hier Okay seien. Aber egal.

Ich erblicke das :80: Schid, (dachte mir noch "hmm... kein Trichter?? egal..." runtergebremmst und mit max. +10 durch den ersten Tunnel, in den 2. und dann plötzlich, Blaulichtstroposkop und Lickthupe im Rückspiegel. Fahre rechts rüber, werde Überholt und sehe im Kofferaum die Leuchtschrift "Polizei - bitte folgen".

Meine Frage an meine Beifahrer war: "Waren wir arg zu schnell?" Beide meinten "ne, eigentlich gar nicht". Da dachte ich schon an einen Abstandsverstoß im Tunnel.

Den ;) ;) auf einen Parkplatz gefolgt.

 

:cop01: "Guten Tag, Polizei Freiburg, bitte Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte. Wir haben sie angehalten, da sie zu schnell vor dem Tunell waren."

Da würde mir schon ganz anders, da ich auf der Fahrt noch über den "fehlenden" Trichter nachgedacht habe.

Dann folgte das übliche Prozedere mit Belehrung usw.

 

Durfte mir dann das Video im Auto anschauen. Ich übersehe den 100er-Bereich (in dem ich das Provida-KFZ überhole), das darauffolgende 80-er Schild und bremse erst beim 2. 80er auf knapp unter 90 ab. Die Maximale Providageschwindigkeit war 131Km/h, meine Geschwindikeit wird nicht angezeigt aber es lief eine Zeit- und Wegmessung mit.

 

Der Polizist meinte, er unterstelle mir keinen Vorsatz, Sie gingen bei meinem Fall trotz des hohen Verstoß von Fahlässigkeit aus!

 

Zusammenfassung:

fahre mit ca. 115 in den 80er Bereich ein, beschleunige bis auf knapp > 130 und bremse beim 2. 80er Schild auf knapp unter 90 ab.

Das sei der Bereich in dem Sie mir den Vorstoß vorwerfen. Sie gingen knapp von einem einmonatigen Fahrverbot aus. :o

 

Das Providafahrzeug war ein met. silberner VW Passat (nicht das aktuelle Model) Kennzeichen VS-CK-452 (VS-Kennzeichen, die :cop01: waren aber von der Polizei Freiburg)

 

Nun meien Fragen:

 

1. Ich bin in der verlängerten Probezeit, noch ca. 3/4 Jahr, hatte vor ca. 4 Monaten einen Verstoß mit +22 agO der rechtskräftig ist und einen Punkt nach sich zog. Eine Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung habe ich noch nicht bekommen. Ist der gestrige Verstoß also nicht probezeitrelevant?

 

2. Wie viel wird denn noch Messtoleranz abgezogen?

 

3. Werten die Die selben Polizisten den Verstoß aus, die mich auch verfolgt haben?

 

Liebe Grüße und im voraus schon mal Danke für Eure Hilfe!

Niko

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Das Providafahrzeug war ein met. silberner VW Passat (nicht das aktuelle Model) Kennzeichen VS-CK-452 (VS-Kennzeichen, die :rolleyes: waren aber von der Polizei Freiburg)

 

:think: Du hättest sie noch nach den anderen Kennzeichen fragen sollen die sie für dieses Fahrzeug verwenden.

Als ein Kollege letztens geblitzt wurde wunderte er sich noch darüber was ein Hamburger in seinem Kaff wohl sucht,im selben Moment ging ihm ein (Blitz)Licht auf und er wusste was die suchen.

War übrigens aus Hamburger Sicht fast das entgegengesetzte Ende von D.

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  • 2 weeks later...

So, am 31.12.07 kam die Einladung zur Verkehrspsychologischen Beratung datiert auf den 27.12.2007.

Kosten für das Schreiben € 21,35.- ;)

Habe einen Zeitraum bis zum 27.2.2008 an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

 

Somit ist der aktuelle Providaverstoß definitiv nicht Probezeitrelevant!?

 

Ab welchem Zeitpunkt setzten denn die Probezeitsanktionen bei einem eventuellen Verstoß wieder ein? Ab Zustellung (27.12.2007) oder nach der 2-monatigen Frist (27.02.2008)?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Werde weiter berichten.

 

Gruß Niko

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So, am 31.12.07 kam die Einladung zur Verkehrspsychologischen Beratung datiert auf den 27.12.2007.

Kosten für das Schreiben € 21,35.- ;)

Habe einen Zeitraum bis zum 27.2.2008 an einer Verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

 

Somit ist der aktuelle Providaverstoß definitiv nicht Probezeitrelevant!?

 

Ab welchem Zeitpunkt setzten denn die Probezeitsanktionen bei einem eventuellen Verstoß wieder ein? Ab Zustellung (27.12.2007) oder nach der 2-monatigen Frist (27.02.2008)?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 

Werde weiter berichten.

 

Gruß Niko

 

Am 27.2 läuft deine Schonfrist ab. Alles was danach passiert und probezeitrelavant ist und dir zugeordnet wird, zwickt den Schein.

 

So long

 

Noc

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  • 1 month later...

NEWS: :rolleyes:

 

Nach jetzt fast 2 Monaten, habe ich einen BGB erhalten. Anhörung gab's keine.

 

Mir wird abzüglich Toleranz 128@80 vorgeworfen also + 48km/h was 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 123,50€ (inkl. Gebühren) macht.

 

Heavy! Dachte ich komme noch unter +41! :blink:

 

Naja, jetzt ist es erst mal so weit, eine Verkehrsrechtschutz ist vorhanden, hab sie aber noch nie gebraucht.

Habe daher keine Ahnung, ob die Versicherung hier die Kosten für Anwalt und co. übernehmen würde!? Wie stehen da die Chancen?

 

@ Kaimann, würde mich über eine PN sehr freuen! :rolleyes:

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Niko

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Hi Niko,

 

also ich bin auch davon betroffen. Nur bei mir finde ich den Bußgeldbeschied komisch.

 

Bei mir wurde keine Angabe der Toleranz gemacht, so wie ich es kenne. Nur hingeschrieben das ich abzüglich der Toleranz 150km/h gefahren bin.

 

Dann steht nix konkretes wo ich genau erwicht wurde. Nur das ich auf der A5 am Meiler 513km Strecke Frankfurt - Darmstadt zu schnell gefahren bin.

 

Müsste nicht normalerweise die Streckenangabe gemacht werden in der ich gefilmt wurde?

 

Wenn du Lust und Laune hast, scan deinen Bescheid ein und stell ihn mal hier hinein.

 

ciao spaceman21th in Not

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Bei mir wurde keine Angabe der Toleranz gemacht, so wie ich es kenne. Nur hingeschrieben das ich abzüglich der Toleranz 150km/h gefahren bin.

Letztlich reicht das auch aus. Man muß die Toleranz nicht zwingend mit in die Anzeige hineinschreiben. Bietet sich allerdings an, da ansonsten sicherlich etliche Nachfragen kämen, wie hoch die Toleranz denn nun gewesen sei. Dem kann man vorbeugen.

 

Dann steht nix konkretes wo ich genau erwicht wurde. Nur das ich auf der A5 am Meiler 513km Strecke Frankfurt - Darmstadt zu schnell gefahren bin.

Da steht doch konkret, wo Du gemessen wurdest.

 

Müsste nicht normalerweise die Streckenangabe gemacht werden in der ich gefilmt wurde?

Nein, das muß beim Video nicht gemacht werden. Es reicht, wenn man das wie o.b. eingrenzt.

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@ Niko

 

Ich hatte Dir ja bereits einen Link auf meinen Erfahrungsbericht weiter oben gegeben.

 

Meine Erfahrungen beziehen sich auf die Auswertungsmethode , also das Vidista Verfahren. Da hatte ich ja bereits ein paar Tipps (Ermittlung der Fahrzeughöhe) gegeben.

Bei einem BG , der nicht auf dem Videodistanzauswertungsverfahren beruht, kann ich keine Tipps geben.

 

Sicher weißt Du, daß Dein Anwalt, der in der Regel vom Rechtsschutz bezahlt wird, die kompletten Auswertungsunterlagen bis hin zur Filmkopie anfordern und einsehen kann.

 

MfG

 

Kaimann

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  • 3 months later...

Wollte noch schnell berichten wie die Sache jetzt ausgegangen ist:

 

Hab die Sache an einen Anwalt gegeben, RS war vorhanden, wichtig war mir vor allem die Verzögerung der Rechtskraft.

 

Dann habe ich lange nichts mehr gehört sicher 2,5 Monate, dann kam ein Schreiben vom Gericht in dem mir der Amtsrichter riet meinen Einspruch zurückzuziehen, da er die Beweise als eindeutig ansieht und wg. meiner Voreintragungen (3 Punkte wg. 0,51s rot und 1 Punkt wg. + 23 agO) wohl zu einer deutlich höheren Strafe greifen würde, . :):sneaky:

 

Ein Paar Tage später rief mein RA an und teilte mir mit, dass das Video keine erfolgsversprechenden Angriffsmöglichkeiten bieten würde. :)

 

Also habe ich mich meinem Schicksal gefügt und den Einspruch zurückgezogen.

 

 

Eine Frage bleibt: bekomme ich einen neuen BGB oder wird der alte nun einfach zum Datum der Einspruchrücknahme rechtskräftig?

 

Grüße,

Niko

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Danke @hartmut.

 

Dann werde ich wohl mal meinen RA nach dem Buchungs/-Aktenzeichen fragen müssen, denn das Original hat er. :sneaky:

 

Ist es eigentlich normal, dass der Richter vor der Verhandlung schon Stellung zu dem Fall bezieht?

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Danke @hartmut.

 

Dann werde ich wohl mal meinen RA nach dem Buchungs/-Aktenzeichen fragen müssen, denn das Original hat er. :sneaky:

 

Ist es eigentlich normal, dass der Richter vor der Verhandlung schon Stellung zu dem Fall bezieht?

 

normal ist das sicher nicht - aber ziemlich fair von ihm.

 

Gruß Willi

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Danke @hartmut.

 

Dann werde ich wohl mal meinen RA nach dem Buchungs/-Aktenzeichen fragen müssen, denn das Original hat er. :D

 

Ist es eigentlich normal, dass der Richter vor der Verhandlung schon Stellung zu dem Fall bezieht?

 

normal ist das sicher nicht - aber ziemlich fair von ihm.

 

Gruß Willi

:rolleyes: Vor allen erspart es ihm-nach der leichten "Drohung"-eine Menge arbeit. :rolleyes:

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