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Zwei Führerscheine.freie Auswahl Beim Abgeben?


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Hallo,

 

Ich habe 1969 meinen Führerschein gemacht. 1972 ging er verlustig.Nach eidesstattlicher Erklärung erhielt ich einen Ersatzführerschein mit entsprechender Kennung und "Säuferbalken".

Im Jahre 1982 wurde dieser bei einem Umzug wiedergefunden.Seit dieser Zeit bin ich im Besitz beider Führerscheine. Bisher war ein Einzug bzw.vorübergehende Abgabe nicht angefallen.

 

Es könnte aber sein,daß ich aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahrens für 1 Monat den Führerschein abgeben muß.Da ich seit ca.10 Jahren zwei Fahrzeuge an unterschiedlichen Orten benutzte,sind die Papiere (Kfz-Schein/Führerschein)

an gut versteckten Stellen im jeweiligen Auto hinterlegt.Bin bisher schon mit den jeweiligen Autos ein paarmal in Verkehrskontrollen gekommen und habe noch nie Probleme gehabt. Einmal meinte der Polizist, daß ich auf dem Foto des Orginals kaum erkennbar sei.Ich sollte mir mal einen neuen ausstellen lassen.Wenn ich nun vielleicht den Schein abgeben muß,welchen soll ich abgeben?Kann dabei auffallen,daß ich im Besitz beider Füherscheine bin?Kann ich dann trotzdem mit dem anderen weiterfahren?Auffallen könnte das doch nur,wenn die bei Kontrolle in Flensburg eine Totalabfrage machen.Meistens fragen die doch nur Personalien und Berechtigung ab.

 

Werden die bei Ämtern oder Polizei hinterlegten Führerscheine eigentlich nach Flensburg mit dem Hinterlegungszeitraum gemeldet ?

Gruß Kühli

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du weisst ja sicherlich, dass abgeben des führerscheins heisst, nicht nur das papier abgeben,

sondern, dass für diese zeit die erlaubnis zum führen... ungültig ist.

 

dabei ist es egal, wie viele ersatzführerscheine noch existieren.

 

wenn du erwischt wirst, ist es ein fahren ohne gültige fahrerlaubnis.

 

und das willst du doch sicherlich nicht ?

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Noch was,Zeit des Fahrverbots läuft erst ab dem zeitpunkt an dem ALLE Führerscheine in amtlicher Verwahrung sind.Wenn du jetzt nur einen abgibst fängt fährst du auf Dauer ohne gültige Fahrerlaubnis.Das du damit auffliegst ist zwar relativ unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen.Was jetzt wenn nach einem Jahr rauskommt das du nur einen der zwei Scheine abgegeben hast?Dann bist du fällig weil du ein Jahr ohne fahrerlaubnis unterwegs warst und der dann folgende Führerscheinentzug dauert definitiv länger als einen Monat.

 

Mach keinen Blödsinn und gib beide Scheine ab,ist unterm Strich die beste Lösung.Unddie einzig Legale.

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Hallo,

auf die für mich wichtigste Frage hat noch Keiner geantwortet:

Werden die vorübergehend hinterlegten Führerscheine für die Dauer nach Flensburg gemeldet?

Wenn ja in welcher Form.Nur Name,Adresse oder auch mit Führerscheinnr.,Austelldatum etc.

 

Weiß das hier keiner? Oder darf das keiner wissen ? Dann muß ich meinen Anwalt mit Recherche beauftragen.

Gruß Kühli

PS an "Fritz the cat".Ganz so einfach ist das mit deiner Argumentation nicht.Muß mir erst mal Jemand nachweisen,wann ich den Orginal-Füherschein wiedergefunden habe.Das kann auch am Tag vorm Auffallen gewesen sein.

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Hallo,

auf die für mich wichtigste Frage hat noch Keiner geantwortet:

Werden die vorübergehend hinterlegten Führerscheine für die Dauer nach Flensburg gemeldet?

Wenn ja in welcher Form.Nur Name,Adresse oder auch mit Führerscheinnr.,Austelldatum etc.

 

Weiß das hier keiner? Oder darf das keiner wissen ? Dann muß ich meinen Anwalt mit Recherche beauftragen.

Gruß Kühli

PS an "Fritz the cat".Ganz so einfach ist das mit deiner Argumentation nicht.Muß mir erst mal Jemand nachweisen,wann ich den Orginal-Füherschein wiedergefunden habe.Das kann auch am Tag vorm Auffallen gewesen sein.

Hi

1. "Fritz the cat" hat vollkommen recht, solange nicht alle (!) FS abgegeben werden, beginnt die Frist nicht zu laufen

2. man kann nie so dumm denken, wie es kommt - und da reicht eine einzige Übertretung aus - oder eine

"allgemeine Kontrolle"

Auch wird die örtliche Polizei über das FV informiert - und die kennen ihre Pappenheimer

3. Flensburg erhält nur Info über das FV - die FS-Stelle bekommt sämtliche Angaben.

 

Viel Spaß

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Das kann auch am Tag vorm Auffallen gewesen sein.

 

Das wird dir dann nur keiner glauben.

Mit Sicherheit läuft es dann so blöd das du in kurzer Zeit einmal den Einen und kurze Zeit später den Anderen Schein demselben Polizisten zeigst und der dann auch noch ein sehr gutes Gedächtnis hat.

Sind dir Murphys Gesetze ein Begriff?

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Das wird dir dann nur keiner glauben.
Da sind wir wieder bei der alten Sache, werden Sachverhalte nach Treu und Glauben, oder nach Beweislage entschieden? Was genau ist gemeint mit in dubio pro reo?

 

Wenn der geniale Polizist sich natürlich beide Scheine merkt, ist's gelaufen.

 

Sonst ist die Behauptung, man hätte den anderen Schein beim Dachbodenentrümpeln wiederentdeckt, nicht widerlegbar. Im Zweifel ....

 

Sind dir Murphys Gesetze ein Begriff?

 

'türlich ...

 

Zu Computerviren:

 

1 - Wenn man ein Virus theoretisch programmieren kann, wird es auch gemacht.

2 - Wenn man ein Virus theoretisch nicht programmieren kann, wird es dennoch gemacht. Dauert nur etwas länger.

3 - Du hast immer ein Virus mehr als du denkst.

.

.

.

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Wenn Zweifel bestehen... Wenn es aber als reine Schutzbehauptung bewertet wird, kann es durchaus sein, daß eben keine Zweifel bestehen. Merke: Eine Ausrede kann durchaus als solche angesehen werden, ohne Zweifel daran zu haben, ob sie möglicherweise doch stimmt.

 

Gruß

Goose

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Hallo,

nun muß ich hier mal ein offenes Wort schreiben.Ich habe es mir immer zum persönlichen Hobby gemacht,unserer Obrigkeit

ein Schnippchen zu schlagen.Dieses besagte Verfahren ist am 12.10.verjährt.Ich gehe nicht davon aus,daß morgen noch was kommt. Dann hat sich aber meine Strategie doch ausgezahlt. Unsere Familien GmbH (Ehepaar)hat eine Zentrale und eine Filiale,die fast 400km auseinanderliegen.

Unsere Autos sind sowohl auf der Zentrale(3),als auch auf der Filiale(3) angemeldet.Im Bereich der Zentrale benutzen wir die Filialautos,im Bereich der Filiale benutzen wir die Zentralautos.Allein das hilft enorm,weil z.B.Recherscheersuchen immer Zeitgewinn bedeuten.Unser Wohnsitz ist nicht im Firmenbereich (Zentrale) angesiedelt. (Unterschiedliche Ordnungs-/Polizeiämter).

An der Filiale hat meine Frau einen Zweitwohnsitz.Auch der Umstand,daß beide GF Ehepartner sind hat uns schon aus Patschen geholfen(Aussageverweigerungsrecht).

Insofern würde es der örtlichen Polizeibehörde garnichts nützen,wenn sie informiert wäre.Ich mache mich dann für 4 Wochen aus dem Staub. Fast 400 km weit weg.Wo ich meiner Arbeit nachgehe spielt keine Rolle.

Vor ein paar Jahren hatten sie mir ein Fahrtenbuch auf mein privates Auto auferlegt.Dann wurde das Auto auf den 2. Wohnsitz meiner Frau umgemeldet.Ich schrieb der Ordungsbehörde,daß kein Auto auf mich mehr angemeldet sei. Und bat um Rücknahme der Auflage.Nach 4 Wochen bekam ich Mitteilung,daß die Angaben überprüft wurden und der Anordungserlass aufgehoben sei.

Gruß Kühli

PS: Gott sei Dank hat Herr Tiefensee die 3 monatige Verfolgungsverjährung in seinem Bußgeldverschärfungspaket nicht verlängert.Hier bleiben im Firmenbereich immer noch Schlupflöcher. Diese sind aber auch oft auf Verfahrensfehler oder Ermittlungspannen wie im besagten Fall zurückzuführen.

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Hallo,

Wenn man schon sowas machen würde,dann kann man nur den Ersatzführerschein abgeben,denn der wird in der Führerscheinkartei als der gültige geführt.Ich bin zwar nicht genauestens informiert,aber die Abgabe beider Führerscheine ist nicht zwingend.Ich bin nicht verpflichtet, den Orginal-Führerschein nach Auffinden abzugeben.Er ist einfach ab der Ausstellung eines Ersatzführerscheins ein ungültiger Fahrausweis/Führerschein.

 

Das Vorzeigen des "Orginalausweises" führt bei einer Kontrolle mit vollständiger Führerscheinabfrage (also Nr. und Austellungsdatum) zur Feststellung,daß es sich um einen ungültigen handelt,weil dafür aufgrund Verlustes ein Ersatzausweis ausgestellt wurde.Dann lautet die Frage:Sind sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis?

Wenn die vorliegt,wird der Beamte den ungültigen "Führerscheinausweis" gegen Quittung konfiszieren.Und mir höchstens

10 Euro für die Nichtmitführung eines gültigen Fahrwerlaubnisausweises auferlegen.Mehr geht nicht.

Egal ob ich das Orginal oder den Ersatzschein für den Fall eines Fahrverbotes abgebe,sofern ich während der von mir selbst

gewählten Sperrzeit fahre,habe ich keine gültige Fahrerlaubnis.Das ist mir schon klar.Meine Anfrage diente primär der

Aufhellung, ob mit der Verfügbarkeit eines ungültigen Fahrausweises das Risiko trotz Fahrverbots "Autofahren ohne Fahrerlaubnis" minimiert werden kann? Ein Restriko verbleibt immer.Ich kann morgen aus der Garage fahren,und ein besoffener Radfahrer fährt mir ins Auto.So naiv bin ich auch nicht.

Gruß Kühli

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Außerdem steht da ja noch die eidestattliche Versicherung über den Verlust im Raum, oder irre ich mich da...

Richtig, nur wurde zum Zeitpunkt des Verlustes nichts falsches versichert, denn der FS ist erst später wieder aufgefunden worden.

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