Zitrone 23 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Hallo, meine Schwester hat in den USA mit einer Kreditkarte etwas gekauft, was viel zu teuer (das Dreifache) war. Das ganze beruhte aber auf einem Missverständnis, deshalb hat sie zunächst nicht das erhalten, was sie bezahlt hat. Ein Austausch der Ware erfolgte später. Dort hat der Typ dann auch zugegeben, dass er sie betrogen hat. Er hat aber darauf verwiesen, dass sie eben unterschrieben hätte und damit sich die Sache erledigt hätte. In Deutschland ist es meines Wissens so, dass Beträge von der Kreditkarte innerhalb von 6 Wochen zurückgebucht werden können. Es ist ja auch eine "deutsche Kreditkarte". Kann man das in diesem Falle auch machen? Soll sie einfach dem Typen das Erkaufte auf die Ladentheke knallen und sagen, dass der Betrag zurückgebucht wird? Ich meine, sie hat zwar für den Betrag unterschrieben, aber er hat ihr nicht das verkauft, was sie verlangt hat. Sondern eben etwas anderes, was eben auch teurer war. Ich möchte hier bitte jetzt keine Moralpredigt über meine evtl. naive Schwester hören, sondern nur ein Rat, ob man sich jetzt damit abfinden muss oder man tatsächlich eine Chance hat, aus der Sache rauszukommen. Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Hi,also soweit ich weiss kann man nur zurückbuchen wenn man keine unterschrift geleistet hat.also von daher sehe ich in deinem fall die chancen eher nicht so gut.aber alles ohne gewähr VGTom Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Hotline vom Kartenanbieter anrufen! Dann löst sich das Problem binnen 2 Minuten. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 20, 2007 Author Report Share Posted September 20, 2007 Wie ich gerade erfahren habe, haben sie im Moment noch gar kein Gerät. Meine Schwester... Das heißt, sie gehen einfach gar nicht mehr hin und dann lassen sie es zurückbuchen, weil sie keine Geräte rechtzeitig erhalten haben und dann wieder zurückfliegen mussten, ja?! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Vorsicht, wenn der Kreditkartenbeleg unterzeichnet ist, dann geht das nicht so simpel. Sie sollte wirklich die Hotline der Kreditkartengesellschaft anrufen und dort das Ding klaeren lassen! Fuer die Kreditkartengesellschaft gilt erst einmal, dass der Beleg unterzeichnet ist..... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Die 6 Wochen-Frist gilt nur für unterschriebene Lastschriften. Man sollte also die ausgebende Bank bzw. Kreditkartenorganisation kontaktiieren und auf den Betrug hinweisen. Möglicherweise wird dann der Betrüger nicht mehr als Akzeptanzstelle geführt. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 ist ein unterschriebener Kreditkartenbeleg eine Lastschrift im Bankwesen? Ich habe bereits mehrfach Buchungen stornieren lassen, die nicht gerechtfertigt waren. Als Beispiel seien die Vermieter von Fahrzeugen im Urlaub genannt. Die Penner buchen gerne mehr ab als vereinbart! Allerdings unterschreibe ich nie etwas. Denen reicht die Kreditkartennummer. Gruß Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 @BELuser: Nein, ein unterschriebener Kreditkartenbeleg ist eine Genehmigung der Buchung und kann in der Regel nicht storniert werden. Wenn nichts unterschrieben wird, ist eine solche Genehmigung nicht erfolgt, und man sollte problemlos zurückbuchen können. Ich wundere mich nur, daß die nicht versuchen, sich eine Blankogenehmigung per Autogramm beim Vertragsabschluß/Übergabe zu holen, wobei diese IMHO allerdings wohl sowieso nicht wirksam wäre. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Also dann wollen wir mal... Lastschriftrückgabe: Kreditkartenbuchungen sind mit normalen Lastschriften nicht zu vergleichen und es gibt auch kein 6 wöchiges Widerrufsrecht für die Buchung, diese gilt bei zahlung mit EC-Karte und Unterschrift. Es kann wenn dann nur der gesamte Kreditkartenbetrag zurückgegeben werden, hiervon ist DRINGEND abzuraten. Es gibt jetzt die Möglichkeit der zahlungsreklamation, allerdings ist ein unterschriebener Beleg (wenn die Unterschrift stimmt) schon mal schlecht deine Schwester muß den Betrug nachweisen könnne, was ziemlich schwierig sein dürfte oder auf Kulanz hoffen. Um welchen Betrag geht es denn? Bezüglich Blankounterschriften, wenn jemand so blöd ist und die leistet ist er selbst schuld, diese sind auf dem richtigen Beleg selbstverständlich gültig. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 20, 2007 Author Report Share Posted September 20, 2007 @nocturn Der Typ hat meiner Schwester hinterher sogar gesagt, dass er sie über den Tisch gezogen hat. Und sie hat immer noch keine Ware. Sie hatte ihre Freundin bei sich, die alles verstanden und bezeugen kann. Ich würde halt an deren Stelle nicht mehr dort auftauchen (man hat dann also keine Ware) und dann in Deutschland einen Brief aufsetzen, in dem die ganze Story steht und das man keine Ware erhalten hat (nicht rechtzeitig lieferbar), er außerdem zugegeben hat, sie getäuscht zu haben. Das alles mit der Bezeugung durch die Freundin. Es handelt sich um 267 Dollar. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Noch ne Frage... Steht auf dem Beleg die billige Ware zum teuren Preis oder die teure (nicht gewünschte) zum normalen. Falls Variante 2 und unterschrieben, seh wird das Kreditkartenunternehmen wohl auf Zahlung bestehen --> evtl Kulanzregelung dann wird deine Schwester auf dem Eigenanteil pro Schadensfall zwischen 50 und 100 € sitzen bleiben.(Stichwort Fahrlässigkeit) Soweit dann zwischen Kreditkarteninstitut und deiner Schwester. Was Rücktritt vom Kaufvertrag etc pp. angeht hab ich keine Ahnung wie einfach oder auch nicht das mit Amerika geht. Wenn es eine große Kette ist sollte es möglich sein, bei einem Einzelhändler könnte das schwer und mit Arbeit verbunden sein. Gibt es eine Möglichkeit nachzuprüfen ob die Ware unterwegs ist btw wie lange wartet sie darauf und wie lange sind die Lieferfristen? So long Noc Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 20, 2007 Author Report Share Posted September 20, 2007 Der Typ belügt sie nach Strich und Faden. Da kann man sich auf nichts verlassen. Sie wollen heute noch (sind in Miami - also ist es da jetzt etwa Mittag) da hingehen. Ich habe Ihnen davon abgeraten. Selbst wenn sie dort die überteuerte Ware bekommen (normaler Preis=90Dollar), ist es einfach Abzocke. Ich will das gesamte Geld wieder. Was auf dem Kassenbon steht, wusste sie nicht genau. Aber eher ersteres. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Der Typ belügt sie nach Strich und Faden. Da kann man sich auf nichts verlassen. Sie wollen heute noch (sind in Miami - also ist es da jetzt etwa Mittag) da hingehen. Ich habe Ihnen davon abgeraten. Selbst wenn sie dort die überteuerte Ware bekommen (normaler Preis=90Dollar), ist es einfach Abzocke. Ich will das gesamte Geld wieder. Was auf dem Kassenbon steht, wusste sie nicht genau. Aber eher ersteres.Was hat sie denn nu gekauft, und warum meinst du, es sei überteuert? Das ist doch nicht das Problem des Verkäufers! Das ist alles so schwammig, was du her erzählst! Etwas zu teuer zu verkaufen ist doch kein Betrug! Und wenn der Verkäufer wirklich zugegeben hat, sie übervorteilt zu haben (was ich nicht glaube), ist das kein Grund den Preis nicht zu bezahlen! Selber Schuld! Ich kann dir anbieten, bei mir einen Liter Milch für 5 € zu kaufen, wenn du dann bezahlst ist es dein Prob. ! Hinterher zu kommen und sagen, das ist Betrug, gildet nicht, auch nicht in Deutschland! Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 20, 2007 Author Report Share Posted September 20, 2007 @Tuvok Wie gesagt, ich brauche hier keine Belehrungen über meine Schwester. Also folgendes: Sie sollten Consealed Display und Remote Audio Adapter für den V1 kaufen. Ungefährer Preis war ihr bekannt durch mich. Der besagte Abzocker hatte das Gerät nicht vorrätig, wollte es aber abends in einer Lieferung bekommen. Dann hat er den Mädels eben erzählt, dass das überall in etwa soviel koste etc. bla bla. Dann haben sie (natürlich vollkommen überflüssigerweise) die Sache schon mal per Kreditkarte bezahlt. Abends hat er ihnen dann andere Sachen geben wollen, weil er es immer noch nicht hatte. (Und hier hatte meine Schwester mir dann schon ganz eindeutig gesagt, dass das wohl ein Betrüger ist). Jetzt sollten sie Donnerstag (=heute) nochmal vorbeikommen. Geld zurück ging nicht mehr, sagte er, weil halt schon abgebucht und sie hätten halt Pech etc., dass sie das gemacht hätten. Das hatte er noch Montag gesagt. Heute werden sie nicht mehr zu dem Gauner gehen. Wir haben halt zwei Probleme. 1. Der Kaufvertrag ist vollkommen regelgerecht zustande gekommen. 2. Der Verkäufer hat die Ware (nicht wie beim Kauf vereinbart) nicht am Abend vorrätig gehabt. Und bei Punkt 2 will ich halt beim Kreditinstitut ansetzen. Wer keine Ware liefert, hat auch keine Geldleistung verdient. Wie gesagt, die Mädels sind eigentlich erwachsen genug, da angemessen zu reagieren. Aber es ist anders gekommen und da es mein Geld ist, muss ich nun darum kämpfen. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Ähm, das wirst du vergessen können. Der Kaufvertrag ist erstmal zu Stande gekommen, und es ist jedem zuzumuten eine angemessene Lieferfrist abzuwarten. Widerrufsrecht gibts nicht. Kurz schaut schlecht aus. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 @TuvokEtwas zu teuer zu verkaufen ist doch kein Betrug!Es gibt den Tatbestand des Wuchers, zumindest in D. Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 20, 2007 Author Report Share Posted September 20, 2007 Ähm, das wirst du vergessen können. Der Kaufvertrag ist erstmal zu Stande gekommen, und es ist jedem zuzumuten eine angemessene Lieferfrist abzuwarten. Widerrufsrecht gibts nicht. Kurz schaut schlecht aus. So long Noc Der Kaufvertrag mündlich hieß, dass die Ware am gleichen Tag geliefert wird. Das wäre okay gewesen. Es war dem Verkäufer bekannt, dass dies Touristen waren, die dann kurze Zeit später wieder nach Hause fahren. Er hat sie bewusst getäuscht. Wenn er kein Betrüger gewesen wäre, hätte er spätestens am gleichen Abend das Geld zurückgebucht bzw. ausgezahlt. Aber nein, er hat andere Geräte (die niemals geordert wurden) meiner Schwester andrehen wollen, was sie natürlich abgelehnt haben. Wie gesagt: Sie haben niemals die Ware erhalten. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 20, 2007 Report Share Posted September 20, 2007 Das ist alles schön und gut, ist aber eine Sache zwischen dir und ihm, kein Problem der Kreditkartenfirma. Der Weg ist folgender... Du machst eine zahlungreklamation --> Der Beleg wird angefordert --> Unterschriftsvergleich --> Stimmt die Unterschrift mit der Hinterlegten überein --> Kreditkartenunternehmen Prozessende. Du kannst der Kreditkartenhotline btw der Schadensstelle deinen Vorfall schildern, aber wenn Sie was machen isses Kulanz. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 Sorry, hier wurden die Mädels einfach reingelegt. Ich würde das unter "Lebenserfahrung" buchen. Der Kaufvertrag ist in meinen Augen rechtmäßig, egal ob überteuert o. nicht. Da wird nicht viel zu machen sein. Dennoch würde ich bei der Hotline mal anrufen und ggf. mal den Anwalt fragen. Aber große Chancen sehe ich da nicht. Die Frage ist auch noch, ob du gutes Geld, schlechtem hinterherwerfen möchtest.... Gruß Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 21, 2007 Author Report Share Posted September 21, 2007 Über die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages brauchen wir nicht diskutieren. Werde berichten, wie es weiterverläuft. Sicherlich wird kein Anwalt eingeschaltet. Mal schauen. Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 good luck. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 @TuvokEtwas zu teuer zu verkaufen ist doch kein Betrug!Es gibt den Tatbestand des Wuchers, zumindest in D.Ein Wucher liegt dann vor, sofern die Gegenleistung 110% über dem objektiven Marktwert liegt und die andere Seite dies ausgenutzt hat (subjektives Element). War es denn so teuer? Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 Naja 110% wirste vor gericht nie durchkriegen.. Auf Wiki gehts noch weiter.. " Sofern die Gegenleistung 200% übersteigt wird das Ausnutzen vermutet und bei über 300% gilt es als unwiderleglich vermutet." Das bringt aber auch nix, da wir hier amerikanisches Recht haben. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 Sollten sie noch dort sein und Englisch sprechen so würde ich zum Verkäufer gehen und um das Geld/Ware bitten, wobei ich auf die Polizei hinweisen würde. Sollte dies zu keinen Erfolg führen, dann geht der nächste Weg zu eben jener. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 Deine Schwester sollte sich an ein lokales Office des Better Business Bureau wenden oder online den Fall schildern und eine Beschwerde abgeben. Die schalten sich dann ein und vermitteln. Zu Erfolgsaussichten und Kosten kann ich nichts sagen, aber fragen kann man ja mal. Blöde Geschichte... Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 21, 2007 Author Report Share Posted September 21, 2007 Vielen Dank für eure Anteilnahme. Das Problem ist halt, dass "meine Mädels" dort im Urlaub sind. Für 3 Wochen. Und dort wollen sie Spaß haben und sich nicht mit sowas abplagen. Ich will ihnen das nicht versauen. Deshalb kurbele ich hier mit einer ganz netten Dame in Deutschland. Das mit der Polizei und dem Büro machen wir vielleicht noch übermorgen, da sie am 25. wieder nach Hause fliegen. Zum Markwert: Bei Mike Valentine auf der Homepage kosten die Geräte 88 Dollar. Er verkauft sie für 267 Dollar (also er hatte sie ja nicht und hat sie dann bequatscht!). Das ist also mehr als das Dreifache! Ich halte euch auf dem Laufenden! Quote Link to post Share on other sites
McBraesch 7 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 Wenn Kunden mit Kreditkarten zahlen Zahlt ein Kunde mit Kreditkarte und unterschreibt den Zahlungsbeleg, ist ein Widerruf nicht möglich. Mit der Unterschrift hat der Empfänger einen „irreversiblen“ Zahlungsanspruch.(Bundesgerichtshof, Az: XI ZR 420/01) So sehe es in Deutschland aus. Quote Link to post Share on other sites
Gustav.at 0 Posted September 21, 2007 Report Share Posted September 21, 2007 Dazu auch ein Erlebnis: Ich war vor Jahren auf den Malediven. Dort ist es so, das man auf den Hotelinseln alles mögliche (Getränke, Tauchkurse usw.) zwei Wochen konsumiert und dann alles in Summe am letzten Abend per Kreditkarte bezahlt. Da kommt einiges zusammen (ich glaube, das waren so ca. 2000 Dollar). Mir wurde ein Beleg vorgelegt, der anstatt $ das Pfund-Zeichen drauf hat. Angeblich ein Sonderzeichenproblem und belanglos. Nicht bezahlen geht auch gar nicht, Du kommst von der Insel sonst nicht weg (Praktisch jede Insel ist ein Hotel) und der Flieger wartet nicht. Also musst Du es eh unterschreiben. Mitten in der Nacht (Abreise am nächsten Morgen um 5 Uhr) wurden wir dann nochmal rausgeklingelt, dass es mit der Zahlung Probleme geben würde. Ein tolles Gefühl, übermüdet, ein so fremdes Land, fremde Sprache ... Da wurde dann ein Beleg mit der Rückbuchung der Pfund und ein gleicher Beleg mit $ vorgelegt. Irgendwie hat das alles überhaupt nicht mehr funktioniert. Zurück in Österreich sofort den Kontoauszug bestellt. Waren da doch die Buchung der Pfund drauf und ein Teil der Dollar (ganz ging es gar nicht mehr, da Kreditlimit voll ausgeschöpft - darum hat auch alles zusammen nicht mehr richtig funktioniert). Mastercard hat nach einer schriftlichen Sachverhaltsdarstellung alles sauber korrigiert und abgerechnet. Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted November 15, 2007 Author Report Share Posted November 15, 2007 Wollte mich ja noch melden, wie es ausgegangen ist. Nach langem Hin und Her ist das Geld futsch. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted November 15, 2007 Report Share Posted November 15, 2007 Zu verbuchen unter "Lehrgeld". Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted November 15, 2007 Report Share Posted November 15, 2007 Aber war zu befürchten So long noc Quote Link to post Share on other sites
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