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Schadenfreiheitsrabatt


Guest Simineon

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Guest Simineon

Hi,

 

ich fahre seit 22 Jahren unfallfrei und punktefrei, habe aber noch nie ein Auto auf meinen Namen angemeldet ...

 

Es waren immer die Autos meiner Eltern oder meines Arbeitgebers, meiner Freundin bzw. meiner Frau. In den letzten 8 Jahren hatte ich einen Dienstwagen, der jeweils auf die Firma angemeldet war.

 

Aus diversen Gründen würde ich jetzt gerne eine Versicherung auf meinen Namen abschliessen ... mittlerweile ist auch die Versicherung meiner Frau bei SF20 angekommen, es würde sich also richtig lohnen.

 

Hat jemand ne Ahnung, wie ich in meiner "Ersteinstufung" auf SF20 komme ?

 

Danke

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Ich bin einer ähnlichen Lage wie Du. Obwohl ich schon ungefähr 500 Tkm gefahren bin, war ich nie offiziell Versicherungsnehmer, da meine Autos immer über einen nahen verbeamteten Verwandten versichert waren bzw. sind.

 

Laut eines Versicherungsvertreters wäre es allerdings kein Problem, auf eine der Fahrpraxis entsprechende Schadenfreiheitsklasse zu kommen.

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Guest Pferdestehler

Interessantes Problem. Da ich mal annehme, daß Du mit Deiner Frau noch keine 20 Jahre zusammen bist und sie möglicherweise ihren SF-Rabatt auch gerne behalten möchte, würde ich mal als einzig richtige Antwort sagen:

 

Sprich mit Deiner Versicherung!

 

Ich habe nämlich persönlich Zweifel, daß das überhaupt hinzubekommen ist. Warum? Erstmal müßtest Du glaubhaft darlegen, daß Du wirklich 20 oder sogar 22 Jahre unfallfrei(!) Auto gefahren bist. Wer will das alles bezeugen? Und dann müßtest Du wohl, um SF-Rabatt übernehmen(!) zu können, einen existierenden Versicherungsvertrag übernehmen bzw. fortführen. Zumindest würde ein anderer für Deinen Rabatt wieder von vorne anfangen müssen.

 

Mir persönlich hat vor rund 7 Jahren meine damalige Versicherung ein großes Geschenkt gemacht. Nicht nur, daß ich nach dem Tod meines Vaters seinen SF-Rabatt übernehmen durfte, natürlich nur bis zu meinem 18. Lebensjahr zurückgerechnet, mehr kann ich ja nicht gefahren sein, nein ich bekam dann genau diesen Rabatt auf vier Fahrzeuge. D.h. ich hatte plötzlich vier Autos mit SF15 laufen. Aber das ging nur durch persönliche Gespräche und eine Einzelfallentscheidung. Die wollten die Verträge halt halten.

 

Also, spricht mit denen. Denn nur so wird da überhaupt was gehen. Ein paar Jahre von Deiner Frau übernehmen sollte nicht das Problem sein, aber alle 22 wohl kaum.

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Das einfachste ist es, den Zweitwagenversicherungsrabatt zu übernehmen. Dazu muss der Versicherungsnehmer natürlich einen Zweitwagen angemeldet haben. :rolleyes:

 

Ansonsten fängt man bei 140% an. Da besteht noch der Trick darin, dass ein halbes Jahr reicht. Also Versicherungsvertrag am 1.7. beginnen lassen, man hat nur ein halbes Jahr 140% und im nächsten Jahr 100%. In den weiteren zwei Jahren sinkt der Beitrag schnell: Nach 100% kommt 85%, dann 70%.

 

Bei einer Scheidung hat man Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse des Fahrzeugs, mit dem man tatsächlich gefahren ist. klick

 

Ob dir jetzt was davon weiterhilft, weiß ich nicht. :blink:

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Guest Simineon
Interessantes Problem. Da ich mal annehme, daß Du mit Deiner Frau noch keine 20 Jahre zusammen bist und sie möglicherweise ihren SF-Rabatt auch gerne behalten möchte, würde ich mal als einzig richtige Antwort sagen:

 

Sprich mit Deiner Versicherung!

 

per Telefon hab ich schonmal angefragt, da wurden mir nur 120% an den Kopf geworfen ...

 

Bei einer Scheidung hat man Anspruch auf die Schadenfreiheitsklasse des Fahrzeugs, mit dem man tatsächlich gefahren ist. klick

 

hmm, ich habe nicht wirklich Lust, mich deswegen von einer Frau zu trennen, mit der ich seit 13 Jahren verheiratet bin und die ich seit 21 Jahren liebe ... :rolleyes:

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Wenn man einen Zweitwagen anmeldet, kann man diesen i.d.R. mit 85% versichern. Wäre doch eine Möglichkeit, dieses über irgendeine Person zu tun und dann nach einem Jahr die SF-Klasse von dem Zweitwagen zu übernehmen.

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Hallo,

 

muß Pferdestehler beipflichten. Regulär ist da nicht viel zu machen, insbesondere wenn der Wagen auf Dich laufen soll.

(Also z.B. nicht als Zweitwagen Deiner Frau z.B.)

Habt ihr noch andere Versicherungen bei dieser Versicherung ?

Manchmal hilft schon der dezente Hinweis auf diese Versicherungen und der Möglichkeit komplett zu einer anderen Versicherung zu gehen.

Ggf. sollte man das auch nicht mit dem Versicherungsfritzen vor Ort klären (ich kenne da jemand er zu 90% auf seine Provision schielt

und nur 10% zugunsten des Kunden arbeitet) sondern es auch mal 'ne Stufe höher versuchen.

Aber selbst das wird nur bei den renomierten Versicherungen gehen. Bei Direktversicheren wirst Du von jeher schlechte Karten haben.

 

Mit dem Nachweis ist das so 'ne Sache. Theoretisch müßtest Du Dir von allen Wagen die Du bisher gefahren hast die

Versicherungsbestätigung holen. Da diese aber nie auf Deinen Namen gelaufen sind, bräuchtest Du stichhaltige Beweise.

Einfache Aussgabe des GF werden da kaum reichen. Also bräuchte es lückenlosen Fahrtenbuch usw. ....

 

Gruß,

AnReRa

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Hmmm. Also ich habe mittlerweile seit knapp einem Jahr ein eigenes Auto. Das fährt auf SF18 mit dem Zweitwagenvertrag den mein Vater vor 15 Jahren mal hatte und die Versicherung meint dass ich den nächstes Jahr mit SF 19 übernehmen könnte. :rolleyes:

Das würde ich mir sofort schriftlich geben lassen.

Wobei in diesem Fall die Versicherung ja wohl 15 Jahre Beiträge kassiert hat ohne jemals in die Pflicht

genommen zu werden ...

 

Gruß,

AnReRa

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Naja, nicht ganz @anrera. Der Vertrag war mal auf SF25, dann hat mein Vater ihn gekündigt und nach 15 Jahren "wiederbelebt", nach kurzer Verhandlung ist er erst auf SF15 eingestiegen und im Nachinein hat die Versicherung von sich aus nach ein paar Wochen SF18 angesetzt, kA wieso. Sind dann immerhin 398€ im Jahr.

 

Und dann das mit dem Übernehmen, kein schlechter Deal.

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Naja, nicht ganz @anrera. Der Vertrag war mal auf SF25, dann hat mein Vater ihn gekündigt und nach 15 Jahren "wiederbelebt", nach kurzer Verhandlung ist er erst auf SF15 eingestiegen und im Nachinein hat die Versicherung von sich aus nach ein paar Wochen SF18 angesetzt, kA wieso. Sind dann immerhin 398€ im Jahr.

 

Und dann das mit dem Übernehmen, kein schlechter Deal.

 

Zu Bedenken ist, dass man nur so viel schadenfreie Jahre übernehmen kann, wie man selbst hätte erfahren können. Heisst du musst min. 37 Jahre sein und den Führerschein mit dem 18 Lebensjahr gemacht haben, dann kriegst du die vollen Prozente!

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Das ist gesetzlich so geregelt. Man muss ja auch bei einer "Vererbung" von Schadenfreiheitsklassen glaubhaft versichern dass man selbst die ganze Zeit auf diesen KFZ-Vertrag gefahren ist (Heisst auch das in diesem Vertrag bis Dato nicht Einzelfahrer stehen darf). Die Versicherungen wollen halt keinen Fahranfänger, welcher ein hohes Unfallrisiko darstellt, mit geringen Prämien belohnen!

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Liegt es aber, denn 19 schadenfreie Jahre kann nunmal nur wer haben, der auch min. 19 Jahre den Führerschein hat. Sicherlich kannst du weiterhin auf deines Vaters Namen fahren, nur gilt auch hier zu bedenken dass ihr beide als berechtigter Fahrerkreis eingetragen seid. Wenn Du den Vertrag auf Dich schreibst kannst du Einzel-/Partnerfahrer machen und somit kann es durchaus sein dass der Vertrag günstiger bzw. gleich teuer ist, obwohl du nicht alle Prozente überschrieben bekommen hast.

 

Einfach mal durchrechnen lassen....

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Interessantes Thema!

Bin so ca. in der gleichen Situation wie Simineon. Hab mal bei meinem Versicherer nachgeschaut und der hat mir für eine Kompaktklasse 1.900 € bei SF 1/2 angeboten. Eindeutig zu viel!

Wenn man bedenkt, dass man für das Geld beim Vermieter 19x eine Mittel-/Oberklasse incl. Versicherungsleistungen und Leistungen entsprechend ADAC Plus für ein WE bekommt...

 

Wer hat denn schon mal mit der Versicherung verhandelt und ist als Versicherungsneueinsteiger auf eine SF über 1/2 gekommen?

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Wer hat denn schon mal mit der Versicherung verhandelt und ist als Versicherungsneueinsteiger auf eine SF über 1/2 gekommen?

Nur über Umwege mit 85 % über meine Mutter. Den Vertrag hätte ich aber nach einen Jahr zu den Konditionen übernehmen können.

Und das nach 10 Jahren FE und über 200.000 km. :think:

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Bei der Allianz gibt es eine so genannte Kundenkinderregelung, d.h. wenn die Eltern bei der Allianz ein Fahrzeug versichert haben bekommt das Kind 95%!!!

 

@gast225: Hast Du die Prozente schon übernommen? >>>Dürfte nämlich Probleme geben, da dass eine Sondereinstufung war!<<<

 

 

Soll übrigens keine Werbung sein, aber ich weiß nicht wie es bei anderen Gesellschaften ist - bin halt bei der Allianz, deswegen kann ich auch nur dadrüber Aussagen treffen.

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@gast225: Hast Du die Prozente schon übernommen? >>>Dürfte nämlich Probleme geben, da dass eine Sondereinstufung war!<<<

Nein die Versicherung läuft (noch) aus Kostengründen (ÖD) auf meine Mutter. Ich denke mal ist so ähnlich wie die Kinderkundenregelung, wobei eben mit 85 % angefangen wird und dann in wie jeden anderen Vertrag auch jedes Jahr die SFklasse angepaßt wird.

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Wenn man einen Zweitwagen anmeldet, kann man diesen i.d.R. mit 85% versichern. Wäre doch eine Möglichkeit, dieses über irgendeine Person zu tun und dann nach einem Jahr die SF-Klasse von dem Zweitwagen zu übernehmen.

 

yup, kann ich nur bestätigen.

Zweitwagenregelung mit dem Vater und dann entsprechend den Jahren Führerschein ab 18 übernommen.

Ob es da gesetzliche Regelungen gibt? :blush:

 

Tatsache ist, die Schadensfreiheitsrabatte bei den Versicherungen sind frei verhandelbar. Da geht es schlimmer zu als auf dem türkischen Basar.

Wenn man seit 20 Jahren Haus, Hof und PKW bei der Versicherung versichert hat, hat man natürlich eine ganz andere Verhandlungsgrundlage wie bei einer wo man unbekannt ist.

 

MfG Bauloewe

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Vorsicht @Simineon. Ich glaube mal gehört zu haben, dass es Versicherungen gibt, die den Zweitwagen sehr günstig einstufen, aber das ganze durch irgendwelche Sonderabatte, die zu einer enormen Verteuerung BEIDER Verträge führen, wenn man mit EINEM einen Schaden hat. Wie gesagt keine Gewähr, hab es mal gehört.

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Persönlich hab ich noch keine Erfahrung mit Directline, aber ich habe letztens das gelesen:

Vorsicht bei Direkt Line !!!

 

Hallo,

 

habe gerade einen Bericht in Sat1 über Direct Line bezgl. Versicherungsbetrügereien gesehen.

 

Ich möchte kurz unseren Versicherungsfall schildern um andere zu warnen.

 

Wir waren von Anfang an Kunde bei Direct Line, ehemals Allstate Direkt. Wir hatten in 7 Jahren keinen Schaden. Dann einen Vollkaskoschaden. Die Direct Line setzt nachweislich illegale Methoden ein, um den Versicherungsnehmer zu Schaden und somit einen Freispruch vor Gericht zu erreichen. Z. B. mit einem privaten Schadenermittler, ehem. Versicherungsvertreter und einer Wirschaftsdetektei aus Hamburg. Die Detektei saugt sich in 5 Minuten irgendeine "Geschichte" aus den Fingern und verkauft sie dan der Direct Line. Mein Anwalt und selbst der Richter sprachen von STASIMETHODEN.

 

Ich kann euch nur warnen. Der Zweitwagentarif von denen ist zwar spitze, aber ihr dürft keinen Schaden bekommen. Also am besten nur für ältere Autos ohne VK und TK.

 

Schöne Grüße

Außerdem sollte zunächst mal geklärt werden, ob das in dieser Kombination wirklich soviel billiger ist, als bei anderen Versicherung z.B. eine 85 / 25 % Lösung ...

 

Gruß,

AnReRa

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Also zunächst einmal sollte man sich darüber im Klaren sein, dass für die Kfz-Haftpflichtversicherung die Wahl der Versicherung völlig schnurzpiepegal ist. Da gibt es gesetzliche Regelungen und die Versicherung MUSS an den Unfallgegner zahlen. Einzig bei der Vollkasko sollte man schauen, ob eine Versicherung im Versicherungsfall viel Theater macht.

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Also zunächst einmal sollte man sich darüber im Klaren sein, dass für die Kfz-Haftpflichtversicherung die Wahl der Versicherung völlig schnurzpiepegal ist.

Einspruch euer Ehren.

 

Mal ein kleines Gespräch mit den Werkstätten bringt da schnell Aufhellung. Es gibt da Versicherungen die Schäden sehr kulant und schnell regeln, andere streiten wieder um jede Schraube.

 

Von daher sollte man schon einen Blick darauf werfen, schließlich will man, sollte man einen Schaden verursachen, dem Geschädigten nicht noch mehr Ärger aufhalsen als unbedingt nötig.

 

MfG.

 

hartmut

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Das ist jetzt aber sehr großherzig, wenn ich bei der Wahl der Versicherung auch noch an meinen Unfallgegner denken soll :vogelzeig:

Könnte ja sein, der nächste Unfallgegner ist dein Chef. :unsure:

 

Geiz ist geil, aber Du warst doch auch froh um eine schnelle und faire Regulierung, oder liege ich da falsch. :vogelzeig:

 

MfG.

 

hartmut

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Sicher. Aber wieviel Promille aller Versicherungsnehmer würden denn dies in ihre Entscheidungsfindung mit einbeziehen?

 

Vielleicht sollte ich jetzt zu der Versicherung wechseln, die meinen Schaden so unkompliziert reguliert hat? :vogelzeig:

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Ich halte es auch für etwas übertrieben, eine Versicherung danach auszuwählen, wie schnell mein eventueller Unfallgegner seinen Schaden reguliert bekommt.

Dann mal theoretisch weitergesponnen. Dein Unfallgegner ist es leid mit deiner Versicherung zu streiten, und wendet sich statt dessen direkt an dich. Will den Schaden direkt vom Verursacher. Soll der sich doch mit der Versicherung auseinandersetzen. Müsste eigentlich auch gehen. :vogelzeig:

 

Also, ich würde es zumindest versuchen.

 

Ein weiterer Punkt bei Körperverletzung kann der Verunfallte entweder auf eine Strafanzeige bestehen oder auf eine eigene Anzeige verzichten. Was meinst Du, wie gut die Stimmung da ist wenn Ärger mit der Versicherung in´s Haus steht.

 

Es ist also keine Einbahnstraße.

 

MfG.

 

hartmut

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Hinzukommt noch, wenn die Versicherung versucht sich aus der Haftung zu stehlen, indem Sie

versucht ihrem Versicherungsnehmer eine Absicht zu unterstellen.(Stichwort : grobe Fahrlässigkeit)

Der Geschädigte braucht sich nicht mit der Haftplicht zu streiten. Der kann sich das Geld immer beim

Verursacher holen.

Wohl dem der dann 'ne RS bei einem anderen Versicherer hat. Weil die (RS-)Versicherung wird

wohl kaum für eine Klage gegen sich selbst (HP-Versicherung) aufkommen.

 

Gruß,

AnReRa

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Also zunächst einmal sollte man sich darüber im Klaren sein, dass für die Kfz-Haftpflichtversicherung die Wahl der Versicherung völlig schnurzpiepegal ist.

Einspruch euer Ehren.

 

Mal ein kleines Gespräch mit den Werkstätten bringt da schnell Aufhellung. Es gibt da Versicherungen die Schäden sehr kulant und schnell regeln, andere streiten wieder um jede Schraube.

 

Von daher sollte man schon einen Blick darauf werfen, schließlich will man, sollte man einen Schaden verursachen, dem Geschädigten nicht noch mehr Ärger aufhalsen als unbedingt nötig.

 

MfG.

 

hartmut

 

yup, das ist auch ein Punkt warum ich bei Versicherungen vorsichtig bin.

Da zahlt man Jahrzente in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und kann sich nicht darauf verlassen, nur weil man einen Zahnarztbesuch vergessen hat anzugeben. Man hört da ja viel Schauergeschichten in den Medien.

Dann lieber ein namhaftes Versicherungsunternehmen welches einen schon Jahrzente lang betreut. Da zahl ich lieber n Euro mehr.

 

Hinzukommt noch, wenn die Versicherung versucht sich aus der Haftung zu stehlen, indem Sie

versucht ihrem Versicherungsnehmer eine Absicht zu unterstellen.(Stichwort : grobe Fahrlässigkeit)

 

Die KFZ Haftpflicht auch? Die habe ich doch gerade dafür, wenn ich mal einen Unfall verschulde.

 

MfG Bauloewe

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Die Haftpflichtversicherung tritt laut Gesetz für den Versicherungsnehmer ein. Damit kann der Geschädigte direkt die Versicherung anmahnen/verklagen usw., was bei normalen Versicherungen ja nicht so ist. Bei der Privathaftpflicht muss sich schon der Versicherte selbst darum kümmern, dass die Versicherung einspringt.

Die Kfz-Haftpflicht zahlt immer. Sie kann die Zahlung nicht mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigern. Vielleicht will sie sich hinterher beim Versicherungsnehmer schadlos halten, aber dann muss sie den erstmal verklagen.

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Vielleicht will sie sich hinterher beim Versicherungsnehmer schadlos halten, aber dann muss sie den erstmal verklagen.

Für den VN ist das aber im Endeffekt egal.

Tatsache ist, dass die Versicherung in diesem Fall versucht sich das Geld irgendwo her zu holen.

 

Bei mir hat die generische HP jedenfalls zunächst die Zahlung verweigert - obwohl Sie das deiner Meinung ja gar nicht darf -

Bei 'wer-weiss-was' steht ein Fall, wo jemand schon seit über 14 Monate auf Erstattung von Schadensersatz wartet.

Die Versicherung verweigert mit tw. absurden Gutachten die Zahlung, offensichtlich läßt sich das eben doch nicht

so einfach erzwingen...

 

Nebenbei wird auf diese 'Einrede bei grobe Fahrlässigkeit' inzwischen von fast allen großen Versicherungen vertraglich verzichtet

 

Gruß,

AnReRa

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