Jump to content

V1 Preise


Recommended Posts

Vor Lichtschranken, Funk-Stopp-Messungen, Videoaufzeichnungen (sofern ohne Radar) und einen Teil der sogenannten “Starenkästen” (in die Fahrbahn eingelassene Koaxialkabel)."

 

Wozu gibt es ESO-Störsender, Funkscanner mit automatischer Frequenzfindung, Starenkasten-Plugins für's Navi, Laserjammer und Blitzermeldungen im Radio?

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen!

Ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und muss sagen... sehr gutes Forum! Informativ (nicht nur im technischen Sinne), kompetent (nach meinem Ermessen) und ziemlich nette User! :cop01:

 

Nun mal zu meiner Frage. Ich hab vor mir nen V1 zu holen in nächster Zeit. Jetzt häng ich noch etwas am Thema Eur-Version oder nicht...

Hab zwar den Thread, den @BELuser auf Seite verlinkt mal durchgackert, werd aber nicht so richtig schlau. (hab mich mit der Materie vorher auch noch nicht beschäftigt...)

Ist es nun ratsam, sich einen neuen V1 mit Eur Version zu holen oder lieber einen aus den USA zu importieren bzw tuts auch ein älterer V1. Augenmerk auch darauf, dass die Eurs (oder alle neueren Versionen, V1.80?!) wohl die angeblich 400%ig bessere Lasererkennung haben?!

Isses eigentlich nen Problem, die Deutsche Anleitung, wenn nicht vorhanden, hier ausm Board als pdf oder txt zu bekommen?

Wär super, wenn mir jemand da nochmal ne kleine Beratung geben kann.

Link to post
Share on other sites

In Deutschland würde ich keinen kaufen, das ist Geldverschwendung. Die neuen haben alle notwendigen Einstellungen drin und die Programmierung ist wirklich kein Hexenwerk.

 

Einen gebrauchten RW zu kaufen ist im Prinzip auch kein Problem, nur besteht halt das Risiko, dass man bei einem beschädigten Gerät keine Ansprüche stellen braucht (da Handel sittenwidrig).

 

Ich lebe derzeit in den USA, wenn du willst kann ich dir was bestellen.

Link to post
Share on other sites
In Deutschland würde ich keinen kaufen, das ist Geldverschwendung. Die neuen haben alle notwendigen Einstellungen drin und die Programmierung ist wirklich kein Hexenwerk.

Also ist es nur eine Programmierungssache und ich kann praktisch mit einem V1 aus den USA alle Einstellungen machen, die ich am Eur auch vornehmen kann... Und die Fehlalarmquote lässt sich so auch auf dem selben Stand halten?!

 

Ich schick dir gleich mal ne PN...

Link to post
Share on other sites
Richtig. Bei meiner letzten Einstellung zeigte der V1 dann auch "U" an, was soviel wie "Europaeinstellung" heißt.

Sorry, das versteh ich nicht ganz. Hatte irgendwo gelesen, wenn die Eur-Software drauf ist (ist nur die Soft oder auch Hardware anders?) käme Eur beim ausschalten... Wusste nicht, dass das mit der Programmierung zu tun hat. :cop01:

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler
Richtig. Bei meiner letzten Einstellung zeigte der V1 dann auch "U" an, was soviel wie "Europaeinstellung" heißt.

Sorry, das versteh ich nicht ganz. Hatte irgendwo gelesen, wenn die Eur-Software drauf ist (ist nur die Soft oder auch Hardware anders?) käme Eur beim ausschalten... Wusste nicht, dass das mit der Programmierung zu tun hat. :cop01:

 

 

ALLE V1 SIND GLEICH! Es gibt nur unterschiedliche Softwarestände, der Euro-Mode ist erst etwa vor zwei Jahren dazugekommen, aber auch wieder für alle Geräte, ob in den USA gekauft oder in Europa. ALLE V1, EGAL WO GEKAUFT, SIND IDENTISCH. NIEMAND SPIELT "NEUE SOFTWARE" AUF. Die Geräte sind konfigurierbar über ein Setup, das kann jeder selbst machen.

 

Warum liest eigentlich niemand die speziellen Threads (FAQ-Radarwarner und V1-Programmierung). Oder haben wir uns da immer noch zu mißverständlich ausgedrückt?

Link to post
Share on other sites

Danke, @PS nochmal für die Erklärung. Jetzt hab ichs kapiert :cop01:

 

Hab den Thread und auch das FAQ gelesen... aber es war für mich als Laie wirklich etwas unverständlich... vor allem der Programmier-Thread, der für mich ja komplett nur Theorie beinhaltet...

Link to post
Share on other sites
Fürs schreiben auf Zitat klicken.

 

ääähhmm, nene, dann wird die jeweilige Nachricht hier im Forum/Thema zitiert, und man kann seinen text dazu schreiben. Das dass geht sieht man ja, sonst hättest du ja auch nichts von mir lesen können ;-)

 

Bloß wie ich schrieb kann ich keine PersönlicheNachricht schreiben! sondern nur lesen! ;-)

Link to post
Share on other sites

PN kannst du auf zweierlei Art schreiben.

 

Erstens

Du gehst zu deinen Einstellungen fürs Forum (oben rechts) und wählst dann im linken Bereich Neue Nachricht schreiben aus. Dann Name des Empfängers eintragen und so weiter.

 

die Einfachere

den Namen des Mitgliedes anklicken, dabei öffnet sich ein Liste und dort einfach nachricht schreiben anklicken.

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Nö, krank sind die nicht, sondern krank sind diejenigen welche diese Beträge bezahlen!

Ausserdem, www.valentine.de hat überhaupt nichts mit www.valentine1.com zu tun. Wenn man die Namensbezeichnung etwas genau liest, sollte man eigentlich darauf kommen. VALENTINE.DE ist völlig eine andere Firma, also autonom und ist weder eine Filliale noch sonst ein "authorisierter" Händler von www.valentine 1.com

Durch die Ähnlichkeit des Namens, sowie durch den Verkauf des "V1" wird geschickt ein Zusammenhang suggeriert welcher überhaupt nicht besteht. Es wurde im RF schon unzählige mal darauf hingewiesen, das MIKE VALENTINE nur den US-Markt beliefert. :licht:

Link to post
Share on other sites
Wenn man die Namensbezeichnung etwas genau liest, sollte man eigentlich darauf kommen. VALENTINE.DE ist völlig eine andere Firma, also autonom und ist weder eine Filliale noch sonst ein "authorisierter" Händler von www.valentine 1.com

 

Hat hier jemand das Gegenteil behauptet?

 

Es wurde im RF schon unzählige mal darauf hingewiesen, das MIKE VALENTINE nur den US-Markt beliefert. :kopfschuettel:

 

Ja cool. Danke. Bin noch nicht so lange hier.....

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Angeblich hat sich der Betreiber von valentine.de aber die Markenrechte für Deutschland oder sogar Europa sichern lassen. Ich meine, das hätte mal jemand sehr Berufenes :kopfschuettel: auf einem Forentreffen losgelassen. Aus diesem Grund ginge wohl schon mal die eine oder andere Abmahnung ein, weil der Name Valentine in irgendwelchen Online-Foren benutzt nzw. der Warner anders als von valentine.de beworden würde... :explode:

Link to post
Share on other sites

@pferdestehler

Wie Du selber schreibst ( "ANGEBLICH" .)

Erzählt und gemutmasst wird viel. Dass die Bezeichnung "Valentine . de"

als rein deutscher Domainname geschützt bedeutet nichts. Valentine ist nämlich nichts anderes als ein Männername der nach freien Gutdünken sogar auch kommerziell verwendet werden kann. Gib mal auf Google als Suchbegriff "VALENTINE" ein und schaue was passiert. Da gibts sogar eine "valentine.ch". Verkauft diese Firma Radarwarner ? Nein, Friteusen!

 

Versuche mal "Valentine1" Da kommen seitenweise Suchergebnisse. Radardetektoren jedoch nur unter "ferner liefen". Von "Girlie-Shirt aus 100 % Baumwolle, bis zu Todesanzeigen, hast Du freie Auswahl.

 

Denn die offizielle Domaine lautert : www.valentine1.com" und als "Holder fungiert Valentine Research Cincinnati. Das "1" und das "com" ist der Angelpunkt. Und dies bezieht sich zudem nur rein auf die Internet-Domaine. Und eine Domaine hat mit Markenschutz nichts zu tun. Gibst Du aber als Suchbegruiff: "Valentine Research" ein, wird die Sache plötzlich schon wesentlich präziser. Nun, als neugieriger Mensch habe ich in der ich der WHOIS-Datenbank whois.denic.de nachgeguckt und Folgendes gefunden. Die Bezeichnungen www.valentine.de" wie auch www.valentine1.de sind als als "connect" aufgeführt, also als "erschlossen" bzw. nicht mehr zu haben, jedoch ohne "Holderangabe". Bedeutet dies nun, dass "valentine.de" doch die offizielle legitimierte deutsche bzw. europäische Vertretung von Mike Valentine ist ? Mitnichten. Es bedeutet lediglich, dass da jemand jemand dafür bezahlt hat und sich diesen Domainnamen für eine bestimmte Dauer ( in der Regel 12 Monate) hat vorsorglich reservieren lassen. Nicht mehr und weniger.

 

Quintessenz: Wäre also der Inhaber der Domaine "Valentine.de" bzw. "valentine1.de" tatsächlich der offiziell legitimierte Europavertreter von Valentine Research, so dürfte kein anderer Anbieter diese Produkte ebenfalls verkaufen, ausser er würde die Produkte eben von diesem "europäischen Generalvertreter" beziehen. Zudem würde Mike Valentine bzw. Valentine Research auf ihrer Website ganz klar auf eine europäische Generalvertretung bzw. ein Händlernetzt hinweisen, so wie es BEL ebenfalls tut.

Tut er aber nicht. Im Gegenteil. Er erwähnt immer wieder dass er nur direkt verkauft. Er liefert nur innerhalb der USA Für Export benötigst Du jemand welcher dies für dich in den USA bestellt und nach Europa versendet. Es sei denn, irgend ein freier US-"Händler" tut dies für dich. Deshalb sind die europäischen Preise auch so verdammt teuer. Den V1 kriegst Du selbst in der Türkei und Polen.

 

Sollte ich mit irren, bin ich der erste welcher vor dem Inhaber der Domaine "valentine.de" einen Kniefall tut und um Verzeihung bittet. (Aber erst, wenn mir die offiziell beglaubigte Dokumentation von VALENTINE RESEARCH" vorliegt, dass valentine.de tatsächlich offiziell die Rechte als deutscher oder gar europäischer alleinige Generalvertretung zugesprochen bekommen hat.

 

Aber fragen wir doch Mike Valentine selbst! Keiner weiss es so gut wie er! :explode:

Und dieser Beitrag ist jetzt wieder verdammt lange geworden. Sorry. :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Das mag alles vollkommen richtig sein, ich weiß auch nur das, was mir da (von Idi Admin :kopfschuettel: ) zugetragen wurde. Nur darf man auch nicht vergessen, daß in Deutschland viele unrechtschaffende Anwälte jede Möglichkeit nutzen, Abmahnungen zu verschicken und dafür Geld zu kassieren. Und wenn so eine Abmahnung erstmal im Raume steht, muß man beweisen, daß diese haltlos war. Und das machen die meisten nicht aufgrund Kostenrisiko vor Gericht. Und zahlen lieber und unterschreiben eine Unterlassungserklärung.

 

Ich denke ja auch nicht, daß Mike Valentine eine Abmachung mit einem europäischen Händler zwecks Generalvertrieb hat. Aber gehört habe ich schon anderes. Aus eigentlich berufener Quelle, so denke ich.

 

Kann mich aber auch irren, ist schon wieder ein Jahr her, daß ich das aufgeschnappt habe...

Link to post
Share on other sites

Und wenn so eine Abmahnung erstmal im Raume steht, muß man beweisen, daß diese haltlos war.

 

In der internationalen Rechtssprechung gilt der Grundsatz: "Der Kläger muss die Schuld beweisen" und nicht der Angeklagte seine Unschuld!

Die Hintergründe der erwähnten Abmahnungen sind mir unbekannt, deshalb kann man nur Mutmassen. Wenn der "Beschuldigte" als Beispiel den reservierten Domainnamen eines "Holders" für komerzielle Zwecke benutzt, wäre oder gegen das Markenrecht verstossen hätte, wäre eine Abmahnung allerdings gerechtfertigt gewesen.

Übriges die Domaine: www.radarforum.ch wäre auch noch zu haben! :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Stichwort "negative Feststellungsklage", wenn ich mich nicht täusche, bin kein Jurist. Aber das ist wohl das, was man im Falle einer Abmahnung NACH Zahlung von Geld zumindest an eigenen Anwalt und Unterzeichnung einer (modifzierten) Unterlassungserklärung machen kann und sollte. Aber das kostet wieder richtig Geld.

 

Kleine Radarwarnerhändler werden so sehr leicht aus dem Business gekickt. Lukrative Möglichkeit, sich der Konkurrenz zu entledigen. Ging weiland dem Barry Fischer hier aus dem Forum so und er war nicht der einzige.

Link to post
Share on other sites

Bin auch nicht Jurist, aber die Bezeichnung "negative Feststellungsklage" sollte vermutlich heissen: "Dass sich die Klage als negativ" herausgestellt hat. Also als unbegründet. (Kann mich hier aber gewaltig irren, denn da müsste man über die Bücher")

Eine Unterlassungserklärung ist nichts anderes als eine Erklärung dass Du dich verpflichtest zukünftig " irgendetwas" zu unterlassen und sei es selbst das "Nasebohren".

Eine Unterlassungserklärung ist aber kein rechtsgültig verbindliches Urteil sondern erhält die Rechtsgültigkeit erst durch Deine Unterschrift. Es ist also quasi ein Vertrag denn Du eingehst.

Hast Du aber einen solchen Wisch aus lauter Angst vor finanziellen Konsequenzen unterzeichnet und verstösst gegen diese Vereinbarung, so hat die Gegenseite Oberwasser und dann kann es teuer werden. Wäre der juristische Sachverhalt sonnenklar, hätte der "Kläger" nicht auf eine "Unterlassungserklärung" gepocht sondern den Beklagten offiziell wegen "Verstoss gegen das Markenrecht oder wegen widerrechtlicher Benutzung eines Domainnamens" vor den Kadi gezerrt und der Anwalt hätte richtig Kasse gemacht. Er hat aber sich aber lediglich mit einer "Unterlassungserklärung" zufrieden gegeben. Das sollte nachdenklich machen.

Aber wie gesagt, bin kein Jurist, da gibts andere mit mehr Fachkompetenz.

Link to post
Share on other sites

"NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE ¨(Bedeutung leicht verständlich)

 

Bin auf einen leicht verständlichen Artikel gestossen.

 

Zitat:

"Wir haben uns dann entschieden eine „negative Feststellungsklage“ einzureichen. Ziel dieser Klage ist es, dass die gegnerischen Ansprüche als nicht gültig eingestuft werden (alle Juristen verzeihen mir an dieser Stelle jegliche falschen Ausdrücke). Im Juristendeutsch heißt negative Feststellungsklage, dass wir Feststellung begehren, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch (und damit auch die Abmahnung) nicht bestehen."

 

Dürfte sich somit also etwa mit meiner Vermutung decken. :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites

Teuer wirds nur für die klagende Partei, nämlich dann, wenn deren Forderungen abgelehnt werden.

Selbst deine eigenen Anwaltskosten kannst Du von der Verliererpartei einfordern. Aber was, wenn Du verlierst ?

So einige Eurofunfzig verschmerzen doch "V1-Besitzer" doch mit links. :kopfschuettel:

Darum habe ich mich für BEL entschieden.

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Nun ja, lustig ist das schon gar nicht. Ich habe so ein Verfahren laufen und schon ohne die negative Feststellungsklage weit über 2000 Euro da reinbuttern müssen, weitere knapp 5000 Euro kommen dieses Jahr noch dazu.

 

Soviel zur Praxis.

 

Wie sieht's denn bei Dir diesbezüglich aus? Also mit der Praxiserfahrung?

Link to post
Share on other sites

Oha, jetzt verstehe ich auch deine Sensitivität auf diesem Thema.

Ne, persönliche Erfahrung habe ich gottseidank keine gemacht. Versuche auch alles um solche irgendwie zu vermeiden. Da ich kein Anwalt bin und auch die Hintergründe deines Problems nicht kenne, kann ich dir leider auch keinen Ratschlag geben. Vielleicht gibts im Forum Juristen mit entsprechenden Knowhow.

Link to post
Share on other sites
Angeblich hat sich der Betreiber von valentine.de aber die Markenrechte für Deutschland

Wiso angeblich?

 

Der Betreiber von Valentine.de (Ventura Research) hat die Markenrechte der Wortmarke "Valentine" für Deutschland im bereich Radarwarner. Nachzulesen beim Deutschen Patentamt. (wortmarke Valentine, AKZ: 39741342.4

 

Eine Anmeldung für die Europäischen Markenrechte liegt nicht vor. (zumindest nicht gefunden)

 

Solange die Marke bestand hat kann man auch abmahnen. Daher kann man durch die Löschung der Marke erfolg haben. (siehe Explorer Rechtsstreit)

 

Bei Radarwarner handelt es sich doch um sittenwidrige Produkte, bei denen der Käufer keine Rechte (Wandlung bei defekt) hat wieso kann dann der Markeninhaber abmahnen?

 

Übrigens, die Marke Beltronics wurde bereits 1995 in Deutschland gelöscht.

Link to post
Share on other sites

@glückspilz

Interessanter Hinweis. Danke.

Formaljuristisch wäre aber somit nur folgendes festgestellt: Der Namen "VALENTINE. DE " wäre aus was für Gründen auch immer, in Deutschland von einer Firma VENTURA RESEARCH auf dem Gebiet "Radarwarner" angemeldet wqorden. Weshalb eigentlich das Patentamt ? Zuständig ist doch das sogenannte "MARKENAMT" (!) Patentschutz ist doch was völlig anderes. Und Patentschutz auf dem "V1" geniesst nachweisbar nur VALENTINE RESEARCH: Zudem hat der "V1" auf der Innenseite des Gerätes, bzw. auf der Hornantenne ein aufgeklebte Etikette mit allen Patentnummern aufgelistet.. Keine dieser Nummern ist bei VENTURA RESEARCH bzw. VALENTINE.DE zu finden. Seltsam. :kopfschuettel:

 

Zweitens: Weshalb ist der Namen VALENTINE 1 RESEARCH. DE als deutscher Markenschutz nicht auffindbar? Das wäre doch logisch und korrekt . Ebenfalls seltsam. :explode:

 

Drittens: Auch wenn VENTURA RESEARCH die Bezeichnung "VALENTINE.DE" irgendwo, und sei es nur das Patentamt, registriert hat, bedeutet dies überhaupt nicht, dass VENTURA RESEARCH die Exklusivrechte für den Radarwarner des Typs "V1" besitzt oder ein Zusammenhang mit Mike Valentines US-Firma VALENTINE1 RESEARCH besteht, selbst dann, wenn VENTURA RESEARCH unter der Bezeichnung VALENTINE.DE Radarwarngeräte verkauft.

 

In der Schweiz würde man solches Tun als "Trittbrettfahrerei" bezeichnen.

Selbst der Begriff: "Sittenwidrig" wäre ohne Relevanz.

Aber wie schon vorgängig erwähnt. Ich kann mich irren. Dann nehme ich selbstverständlich alles zurück

 

Aber weshalb uns über dieses Problem eigentlich noch lange den Kopf zerbrechen ?

Persönliche schriftliche Anfrage bei VALENTINE RESEARCH bzw. bei Mike Valentine in Persona ob er in Deutschland einer Firma VENTURA RESEARCH für seinen Radarwarner die Exklusivvertriebsrechte erteilt hat. Wenn nein, dann kann PS aufatmen, weil dann die Forderungen gegen ihn unzulässig wären. Zur Zeit aber ist alles bnoch Spekulation und damit lassen sich keine "Nägel mit Köpfen" machen.

Gruss

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Och, bin bei denen bester Kunde, habe alle ihre Produkte lizensiert. Deren Adresse brauche ich nicht. Eher einen Bombenleger, der nicht davor zurückschreckt, eine Münchner Anwaltskanzlei mit seinem Besuch zu beglücken... :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
@glückspilz

]Weshalb eigentlich das Patentamt ?[/b] Zuständig ist doch das sogenannte "MARKENAMT" (!) Patentschutz ist doch was völlig anderes.

In Deutschland ist das der selbe Verein da Patentamt und Markenamt zusammengehören.

 

Aber weshalb uns über dieses Problem eigentlich noch lange den Kopf zerbrechen ?

Persönliche schriftliche Anfrage bei VALENTINE RESEARCH bzw. bei Mike Valentine in Persona ob er in Deutschland einer Firma VENTURA RESEARCH für seinen Radarwarner die Exklusivvertriebsrechte erteilt hat. Wenn nein, dann kann PS aufatmen, weil dann die Forderungen gegen ihn unzulässig wären. Zur Zeit aber ist alles bnoch Spekulation und damit lassen sich keine "Nägel mit Köpfen" machen.

Das wäre die beste Lösung. Ohne Löschung der Marke kann man aber nichts Machen. Die Löschung sollte idealerweise von Valentine Research erfolgen da die Chancen dann besser stehen. Schließlich hat Mike die Rechte an Valentine im Bereich Radarwarner seit 1992. Als Löschgrund könnte man evtl. Markenerschleichung nutzen. (siehe explorer-Marke)

 

Amtliche Adresse von Mike Valentine (angegeben beim US-Markenamt.):

Valentine Research, Inc. CORPORATION OHIO 10280 Alliance Road Cincinnati OHIO 45242

Link to post
Share on other sites
  • 6 months later...

Hi,

also zu dem V1 und den "videowagen"!

das V1 kann auch nach hinten radar wahrnehmen denn in den u.s.a sind alle highway polizei autos

mit einem radar im wageninneren augestattet und haben immer die möglochkeit deine

geschwindigkeit zu messen ob sie nun hinter dir herfahren oder dir entgegen kommen.

 

aus eigener erfahrung!

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...